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Unfall vor mehreren Jahren

Themenstarteram 31. Mai 2010 um 20:36

Hallo an alle,

Dieser Post behandelt einen Unfall, der längst (von meiner Seite aus) bezahlt ist, etwaige Ratschläge, wie ich besonders viel Geld von meiner Versicherung zurückbekommen könnte oder wie man Tatsachen verdrehen könnte, bitte ich zu unterlassen.

Ich war damals mit einem VW-Bus unterwegs und bin im Sommer an einer Baustelle vorbeigefahren. Die Fahrspuren waren dadurch verengt und so machten einen Bogen um das Baustellengebiet (falls es jemandem was sagt: Leuchtenbergringtunnel in München vor 4 Jahren). durch den starken Helligkeitswechsel im Sommer zwischen Tunnel und der nicht überdachten Strasse, war man (besser ich) sehr kurzzeitig leicht geblendet.

Als ich an der Stelle auf der mittleren Spur vorbeifuhr, spürte ich einen leichten Schlag am Auto, zuerst dacht ich, dass es eine Bodenunebenheit war, als ich ein hupendes und blinkendes Auto hinter mir sah, hielt ich rechts an.

Mein Unfallgegner erklärte mir. dass ich beim Übergang von Tunnel zu normaler Strasse einen Spurwechsel vollzogen hätte, wobei ich ihn mit meiner Stossstange touchiert hätte. Da ich mir sicher war, dass ich das mit meinem Auto nicht zu stande gebracht haben konnte und es für mich vom "Treffpunkt" beider Autos eher aussah, als ob er geradeaus weiter gefahren ist (es war eine Rechtskurve, ich mittlere Spur, er linke Spur) und damit mir reingefahren ist, riefen wir die Polizei.

Während der Unfallaufnahme meldete sich ein älterer Herr, der die Geschichte meines Unfallgegners bestätigte.

Da ich mir keinerlei Chancen gegen meinen Unfallgegner ausmahlte (welcher noch einen Beifahrer mit sich führte) und einen neutralen Zeugen, habe ich wahrheitsgemäss (also aus meiner Sicht) meiner Versicherung den Schaden sehr neutral gemeldet ohne darauf zu beharren, dass ich aber absolut nicht Schuld sein kann.

Der Unfall fuchst mich dennoch. Auch 4 Jahre danach, kann ich mir es immer noch nicht erklären, wie ich mit dem behäbigem alten Bus so stark einschlagen konnte, sodass ich das andere Auto treffen hätte können, wahrscheinlicher aus meiner Sicht ist es, dass er einfach geradeaus weiter gefahren ist und mich damit getroffen hat.

Nun zu meiner Frage, ist die Unfallanalytik soweit fortgeschritten, dass sie vor Gericht gegen drei Aussagen (Unfallgegner, Beifahrer, Zeuge) standhält?

Der Unfall ist sicherlich Geschichte, aber bei einem eventuellem zweiten Mal, wäre ich gerne schlauer.

Beste Antwort im Thema

ohne details zu kennen, nur rein mal im kopf nachvollzogen:

rechtskurve....du mittlere spur....gegner linke spur.

fährt man auf der linken spur in einer rechtskurve geradeaus, verlässt man die fahrbahn richtung mittelstreifen, aber nicht richtung mittlere spur.

hingegen verlässt du beim geradeausfahren deine spur in richtung unfallgegner.

somit kannst nur du ihn getroffen, aber er nicht dich angefahren haben.

oder habe ich irgendwas von deinen oben geschilderten tatsachen falsch verstanden?

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Damit Du den Unfall überhaupt noch einigermassen rekonstruieren könntest, bräuchtest Du absolut aussagekräftige Bilder der damaligen Gegebenheiten. Wetter etc. (gerade wegen der Sonneneinstrahlung, die Dich geblendet hat) müsste noch bekannt sein. Dann bräuchte man am besten gutachterliche Fotos der Schadensbilder an beiden Autos.

In meinen Augen ist das nach dieser Zeit extrem schwer bis unmöglich, da noch was zu machen. Auch die Kosten für Dich wären wahrscheinlich sowas von hoch, dass es sich nicht lohnt, da noch was zu machen.

Ich würde es an Deiner Stelle nicht versuchen und die Sache ad acta legen, auch wenn Du möglicherweise gar nicht schuld warst. Das schont Deine Nerven und den Geldbeutel.

Grüsse,

Marco

Ach Marco, er will es doch für die Zukunft wissen und nicht für den vergangenen Unfall.

Nur das wie es gelaufen ist hat er geschildert um wu wissen wie er, sollte das nochmal so in etwa passieren kann vorgehen könnte.

ohne details zu kennen, nur rein mal im kopf nachvollzogen:

rechtskurve....du mittlere spur....gegner linke spur.

fährt man auf der linken spur in einer rechtskurve geradeaus, verlässt man die fahrbahn richtung mittelstreifen, aber nicht richtung mittlere spur.

hingegen verlässt du beim geradeausfahren deine spur in richtung unfallgegner.

somit kannst nur du ihn getroffen, aber er nicht dich angefahren haben.

oder habe ich irgendwas von deinen oben geschilderten tatsachen falsch verstanden?

Tut mir leid, ich habe den letzten Passus ganz offensichtlich nicht richtig gelesen. :(

Zeugen - gerade neutrale - werden vor Gericht schon als sehr glaubwürdig berücksichtigt. Das heisst aber nicht, dass die Meinung eines Sachverständigen damit widerlegt werden könnte. Meiner Meinung nach kann ein Vekehrsunfall immer sehr genau und unwiderlegbar rekonstruiert werden, wenn ein Sachverständiger vor Ort ist bzw. die Polizei mit Bildern den Sachstand dokumentiert hat. Daher ist es auch immer von Vorteil, wenn die Fahrzeuge nach dem Unfall nicht mehr bewegt werden und eine Dokumentation in Endstellung möglich ist. Leider ist das ja aufgrund des herrschenden Verkehrs meist unmöglich.

Aber um die Frage kurz und knapp zu beantworten: Ich bin schon der Meinung, dass Zeugenaussagen widerlegt werden können.

Grüsse,

Marco

Themenstarteram 1. Juni 2010 um 15:42

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

ohne details zu kennen, nur rein mal im kopf nachvollzogen:

rechtskurve....du mittlere spur....gegner linke spur.

fährt man auf der linken spur in einer rechtskurve geradeaus, verlässt man die fahrbahn richtung mittelstreifen, aber nicht richtung mittlere spur.

hingegen verlässt du beim geradeausfahren deine spur in richtung unfallgegner.

somit kannst nur du ihn getroffen, aber er nicht dich angefahren haben.

oder habe ich irgendwas von deinen oben geschilderten tatsachen falsch verstanden?

Ich habe das falsch dargestellt, es war ein "Rechtsbogen", der rechts um die Baustelle herumgeführt hat. D.h., dass man von der geraden Fahrbahn erstmal links lenken musste um dann in grossem Bogen um die Baustelle herumzufahren, wobei die Baustelle dann rechter Hand lag.

Dann stimmt das wieder mit deiner Vorstellung, wenn man auf der linken Fahrspur ab dann geradeaus fährt, kreuzt man die mittlere Spur.

Ich hoffe, dass man es sich vorstellen kann.

Ach übrigens, der Unfall ist abgehakt, um den geht es mir in keinem Fall mehr, meine Einschätzung kann ja auch falsch sein, da würde einen ja jeder Richter auslachen. Zudem wäre das heutzutage überhaupt nicht mehr möglich. Ich bin an sich kein sehr impulsiver Fahrer, Unfälle betrachte ich immer sehr neutral, solange kein Personenschaden entstanden ist. Blech kann man hinbiegen oder ersetzen.

Mir geht es darum, ob man als Einzelner wirklich eine Chance gegen mehrere Unfallbeteiligten oder etwaige Zeugen hat. Existiert die Möglichkeit ein neutrales Unfallgutachten erstellen zu lassen und wie überzeugend ist ein Unfallgutachten vor Gericht, das der Darstellung mehrerer Zeugen widerspricht.

Damals hab ich mir persönlich gedacht, dass ich gegen die Darstellung dreier Zeugen vor Gericht keinerlei Chancen haben kann. Andererseits bin ich mir nicht darüber im klaren, was Unfallgutachter alles rekonstruieren können.

Um beim nächsten mal einfach etwas mehr Wissen zu haben, wäre ich jedem sehr verbunden, der sich etwas mehr in der Materie auskennt.

am 1. Juni 2010 um 19:53

Zitat:

Original geschrieben von vollkommenegal

Ich habe das falsch dargestellt, es war ein "Rechtsbogen", der rechts um die Baustelle herumgeführt hat. D.h., dass man von der geraden Fahrbahn erstmal links lenken musste um dann in grossem Bogen um die Baustelle herumzufahren, wobei die Baustelle dann rechter Hand lag.

Dann ist es doch aber ein LINKSBOGEN!

Zitat:

Mir geht es darum, ob man als Einzelner wirklich eine Chance gegen mehrere Unfallbeteiligten oder etwaige Zeugen hat.

Mit nem Gutachter an deiner Seite bis du doch nichtmehr alleine!

Zitat:

Existiert die Möglichkeit ein neutrales Unfallgutachten erstellen zu lassen und wie überzeugend ist ein Unfallgutachten vor Gericht, das der Darstellung mehrerer Zeugen widerspricht.

Das kommt auf den Gutachter und den gegnerischen Rechsanwalt an.

Der Gutachter muss sein Gutachten vor Gericht, besonders gegen den Rechtsanwalt, verteidigen. Wenn er ne Niete auf dem Gebiet ist (ich mein jetzt nicht fachlich) sieht es wieder schlecht für dich aus, wenn der Anwalt nen passendes Gegengutachten mit sprachlich besserem Gutachter in der Tasche hat.

Hi,

 

im Zivilprozess ist der Richter frei in der Würdigung der angebotenen Beweise (§ 286 ZPO).

 

Ein oder zwei Zeugen sind daher (und waren auch vor vier Jahren) nicht besser oder schlechter als ein Sachverständigengutachten.

 

Wurden dem Sachverständigen nicht genügend Anknüpfungspunkte geliefert, kann er einen Unfall nicht rekonstruieren. Er war schließlich nicht dabei und muss mit dem arbeiten, was zur Gerichtsakte gelangt ist.

 

Da kann das Ergebnis durchaus mal sein, dass die Beweisfrage "aus sachverständiger Sicht nicht eindeutig beantwortet" werden kann.

 

Genauso kommt bei jedem Zeugen darauf an, ob der Richter ihn als glaubwürdig und seine Aussage als glaubhaft erachtet.

 

Auch hier zählt nur der Einzelfall. Ich hatte mal einen Fall, in dem der Richter sehr deutlich gemacht hat, dass es ihm egal ist, wieviele Zeugen ihn anlügen. Er glaubte ihnen allen nicht.

 

Grundsätzlich gelten Zeugen aber als das schwächste aller Beweismittel.

 

Jeder, der schonmal einen Unfall oder etwas vergleichbares miterlebt hat, weiß wie es ist, wenn man sich nach einem halben Jahr an kleinste Details erinnern soll. Oft kann man ja nicht einmal mehr sagen, welche Farbe die Autos hatten...

 

Im Ergebnis kann man also nicht sagen, ob es heute anders wäre. Es kommt immer darauf an...

Je mehr Fotos gemacht wurden und je besser die Unfallörtlichkeit vermessen wurde, desto besser lässst sich etwas simulieren.

 

Gruß

Hafi

 

 

 

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