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Unfall vor Übergabe der Inzahlungnahme

Hallo Freunde,

mir ist folgendes passiert und ich hoffe, ihr könnt mir helfen:

Ich habe mir am Donnerstag ein auto angesehen und mich mit dem Händler auf einen Preis geeinigt. Mein aktuelles Auto soll von der bestehenden Finanzierung ausgelöst werden und die Restsumme wird auf die Finanzierung des neuen Autos übertragen. (Ja ja, ich weiß eigentlich ziemlich dumm, aber wir sind schwanger geworden und in einen Golf passt kein Kinderwagen).

Jetzt ist mir heute eine nette Dame beim Ausparken in die Tür gefahren und hat sogar den Schweller unten und die Tür Beifahrerseitig komplett zerstört.

Meiner Vorstellung nach läuft das jetzt so ab: Händler anrufen um nach mehr Zeit zu bitten und das Fahrzeug zu reservieren, Gutachter anrufen und Schadensumme klären, Gutachten an die Gegnerversicherung senden, Auto zum verminderten Wert dem Händler verkaufen, und einige Wochen danach das Geld der Versicherung erhalten.

Der Haken an der Sache ist: durch den geminderten Wert meines Autos steigt die Rate der Finanzierung an. Das möchte ich nicht.

Habt ihr ne Idee?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Nahic schrieb am 11. November 2018 um 01:54:25 Uhr:

...aber wir sind schwanger geworden und in einen Golf passt kein Kinderwagen).

...

Sind die Kinderwagen inzwischen so groß oder der Golf so klein geworden? :p

 

den Hartan Skater XL konnte man z.B. durchaus im IVer unterbringen.

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Ja, zum Beispiel das Geld von der Versicherung als Anzahlung nutzen...

Wenn die Versicherung am Gutachten nichts auszusetzen hat, dann ist das Geld nach Eingang des Gutachtens nach ein paar Tagen überwiesen.

Aber erstmal sich mit dem Händler in Verbindung setzen und klären ob er das verunfallte Fahrzeug überhaupt in Zahlung nimmt, zu welchen Konditionen und den ganzen weiteren Ablauf.

wenn das verkaufende Autohaus auch ein potentieller Reparaturbetrieb für den Unfallwagen wäre, dann würde ich dort eine Schadensabtretungserklärung unterschreiben und die alles regulieren lassen. Dann sollte es so sein, dass die gegn. Versicherung neben den Rep.-Kosten auch die Wertminderung reguliert

Zitat:

@Nahic schrieb am 11. November 2018 um 01:54:25 Uhr:

...aber wir sind schwanger geworden und in einen Golf passt kein Kinderwagen).

...

Sind die Kinderwagen inzwischen so groß oder der Golf so klein geworden? :p

 

den Hartan Skater XL konnte man z.B. durchaus im IVer unterbringen.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 11. November 2018 um 12:02:11 Uhr:

Zitat:

@Nahic schrieb am 11. November 2018 um 01:54:25 Uhr:

...aber wir sind schwanger geworden und in einen Golf passt kein Kinderwagen).

...

Sind die Kinderwagen inzwischen so groß oder der Golf so klein geworden? :p

 

den Hartan Skater XL konnte man z.B. durchaus im IVer unterbringen.

Einer passt rein, zwei aber nicht. Bei "wir sind schwanger" sind es ja mindestens zwei :D

am 11. November 2018 um 14:57

fahr zum händler sag ihm du trittst ALLE schadensersatzansprüche inkl. nutzungsausfall an ihn ab und er soll dir dafür bei deinem anderen auto noch etwas am preis machen ;-)

bei so etwas kann der händler in der regel noch ordentlich was verdienen und sagt garantiert nicht nein.

was FÜR DICH am sinnvollsten/gewinnbringendsten ist, hängt evtl. von folgenden Faktoren ab:

- Wiederbeschaffungswert (vor Unfall)

- Höhe des Inzahlungsnahmepreises

(verkappter Rabatt?)

- Reparaturkosten (laut Gutachten/Kostenvoranschlag)

--> Totalschaden???

- wenn Totalschaden: Restwert?

(Angebot aus Restwertbörse im Zuge der Begutachtung)

- wird beim Neu(?)kauf MWSt ausgewiesen?

- Liefertermin des "Neuen"

Zitat:

@camper0711 schrieb am 11. November 2018 um 17:11:28 Uhr:

was FÜR DICH am sinnvollsten/gewinnbringendsten ist, hängt evtl. von folgenden Faktoren ab:

- Wiederbeschaffungswert (vor Unfall)

- Höhe des Inzahlungsnahmepreises

(verkappter Rabatt?)

- Reparaturkosten (laut Gutachten/Kostenvoranschlag)

--> Totalschaden???

- wenn Totalschaden: Restwert?

(Angebot aus Restwertbörse im Zuge der Begutachtung)

- wird beim Neu(?)kauf MWSt ausgewiesen?

- Liefertermin des "Neuen"

Wiederbeschaffungswert etwa 6000€.

Inzahlungsnahmepreis vor Unfall 2700€

Reparaturkosten -} Totalschaden (höchstwahrscheinlich)

Keine MWSt ausweisbar.

Preis neues Auto: 10450€

Restsumme Finanzierungskredit aktuelles Unfalfahrzeug: 5300€.

Am wichtigsten ist ja, dass Verkaufswert ohne oder mit Reparatur und Versicherungssumme höher als die Kreditsumme für das verunfallte Fahrzeug ist.

Mir wurde von bekannten geraten: Kredit für neues Fahrzeug aufnehmen, Finanzierung ab Januar beginnen.

Aktuelles Fahrzeug- Versicherungssumme abwarten, Auto günstig reparieren und dann in den Export verkaufen.

Aber, dann habe ich bis zum Verkauf des aktuellen Autos zwei Autofinanzierungen laufen. Möchte ich eigentlich vermeiden.

Sonst noch irgendwelche Ideen?

A
B
C
+3

Wie jetzt?

Effektiver Inzahlungnahmepreis 2700,00 oder 2700,00 plus die offene Finanzierung von 5300,00 = Eur 8000,00 ?

Instandsetzen lohnt sich bei Exportverkauf eigentlich nie - die Exporteure wollen ja selber in den Bestimmungsländern günstigst (gerade Lohnkosten...) reparieren, deshalb sind Unfaller/Autos mit Defekten ja so beliebt.

Zitat:

@HelldriverNRW schrieb am 11. November 2018 um 21:43:10 Uhr:

Wie jetzt?

Effektiver Inzahlungnahmepreis 2700,00 oder 2700,00 plus die offene Finanzierung von 5300,00 = Eur 8000,00 ?

Instandsetzen lohnt sich bei Exportverkauf eigentlich nie - die Exporteure wollen ja selber in den Bestimmungsländern günstigst (gerade Lohnkosten...) reparieren, deshalb sind Unfaller/Autos mit Defekten ja so beliebt.

Nein. Offene Finanzierung altfahrzeug 5300€ minus Inzahlungnahmepreis vor Unfall 2700€ = 2600€ die umgeschuldet werden müssten. Alles ohne Wertminderung berechnet durch den Unfall oder der Versicherungssumme.

Dann werd ich die Summe kassieren und den Wagen dann in den Export geben.

Zitat:

@Nahic schrieb am 11. November 2018 um 20:27:18 Uhr:

Wiederbeschaffungswert etwa 6000€.

Inzahlungsnahmepreis vor Unfall 2700€

Reparaturkosten -} Totalschaden (höchstwahrscheinlich)

...

dann wird der Gutachter das Auto in eine "Restwertbörse" einstellen

--> Du bekommst "etwa 6000 € - X" von der Versicherung

+ das Angebot eines Aufkäufers, der sich verpflichtet hat, den Unfallwagen für den Betrag X anzukaufen

dann kannst Du - solange dieses Angebot aus der Restwertbörse gültig ist! - versuchen, einen Exporthändler zu finden, der mehr zahlt

wenn das nicht klappt, hast Du als Backup immer noch das o.g. Angebot

--> statt 2700 Euro hättest Du dann "etwa 6000 Euro" zuzüglich den eventuellen Mehrerlös

sollte die Finanzierung erleichtern ;)

 

PS:

vorab zu klären wäre natürlich, ob Du die Inzahlungnahme stornieren kannst!?

ist ja immerhin ein rechtskräftiger Kaufvertrag ;)

(bei dem der Händler evtl. ein Schnäppchen gemacht hat!)

PS2:

reparieren lohnt nur, wenn Du das kostengünstiger kannst als der Exporthändler, der seine Stammwerkstätte in Polen/Ungarn/wo immer die Stundensätze noch niedriger sind hat!!!

Zitat:

@camper0711 schrieb am 12. November 2018 um 10:09:05 Uhr:

Zitat:

@Nahic schrieb am 11. November 2018 um 20:27:18 Uhr:

Wiederbeschaffungswert etwa 6000€.

Inzahlungsnahmepreis vor Unfall 2700€

Reparaturkosten -} Totalschaden (höchstwahrscheinlich)

...

dann wird der Gutachter das Auto in eine "Restwertbörse" einstellen

--> Du bekommst "etwa 6000 € - X" von der Versicherung

+ das Angebot eines Aufkäufers, der sich verpflichtet hat, den Unfallwagen für den Betrag X anzukaufen

dann kannst Du - solange dieses Angebot aus der Restwertbörse gültig ist! - versuchen, einen Exporthändler zu finden, der mehr zahlt

wenn das nicht klappt, hast Du als Backup immer noch das o.g. Angebot

--> statt 2700 Euro hättest Du dann "etwa 6000 Euro" zuzüglich den eventuellen Mehrerlös

sollte die Finanzierung erleichtern ;)

 

PS:

vorab zu klären wäre natürlich, ob Du die Inzahlungnahme stornieren kannst!?

ist ja immerhin ein rechtskräftiger Kaufvertrag ;)

(bei dem der Händler evtl. ein Schnäppchen gemacht hat!)

PS2:

reparieren lohnt nur, wenn Du das kostengünstiger kannst als der Exporthändler, der seine Stammwerkstätte in Polen/Ungarn/wo immer die Stundensätze noch niedriger sind hat!!!

Inzahlungnahme stornieren? Ich habe doch noch keinen Vertrag unterschrieben. War nur mündlich besprochen.

Danke für die Aufklärung mit der Inzahlungnahme.

Hätte "spontan" nicht gedacht, dass ein -optisch schicker- Golf VI schon bei nur 2700 Ankaufswert angekommen ist..

wäre ja neugierig, wie hoch das Angebot aus der Restwertbörse ausfällt ...

das Beste (oder für das Autohaus peinlichste!) wäre ja, wenn das Gebot für den verunfallten Wagen genauso hoch sein sollte, wie deren Inzahlungnahmeangebot ;)

Magst du uns rein aus Interesse mal erzählen was für nen Golf du hast? Also km, Motor, Baujahr?

Finde nämlich auf mobile.de deutschlandweit kaum einen Golf 6 für unter 4000 Euro.

Und die haben weit über 250.000km runter und meist noch andere Schäden oder Probleme...

ich vermute fast, dass dir der Schaden evtl sogar zu gute kommt, rein finanziell gesehen. Fand das Inzahlungnahmeangebot extrem niedrig...

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