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Unfall - was muss ich tun?

Themenstarteram 21. April 2013 um 1:10

Hallo Leute,

Ich wurde heute in einen Unfall verwickelt :(

Ich (schwarzes Auto im Bild) fuhr auf einer Straße in der Innenstadt und suchte einen freien Parkplatz.

Dann sah ich ein Auto (auch schwarzes Auto im Bild) mit Rückfahrlicht. Ich bremste, fuhr dann ganz langsam und hielt an:

1. um zu schauen ob er wirklich raus wollte

2. um ihn dann ggf. raus zu lassen.

Ganz normaler Vorgang.

Plötzlich gab er rückwärts voll Gas und fuhr voll in meinen Wagen.. Seine Stoßstange hat nur ein paar Kratzer abbekommen, aber mein rechter VorderKotflügel ist natürlich hin. Die rechte Vordertür lässt sich dadurch nicht mehr öffnen und die Alufelgen haben auch Kratzer abbekommen.

Ich muss dazu sagen:

Der Kofferraum seines Kombis war voll bepackt mit Kartons usw. Das heißt den Rückspiegel konnte er nicht nutzen. Ich hatte mir seine Heckscheibe angeschaut und diese war komplett verdeckt durch die Kartons.

Die Sicht war laut dem Polizeibeamten für ihn also absolut behindert.

Für mich war das klare Sache, dass er mich wohl nicht gesehen hat, weil er keine/schlechte Sicht nach hinten hatte, weil er seinen Wagen voll hatte.

Außerdem kam er aus einem Parkplatz, wo er laut Polizei sich hätte von einer Person im Wagen einweisen lassen können usw.

Trotzdem schien er nicht ganz davon überzeugt, wer nun "schuld" ist.

Das Auto hat ein tschechisches Kennzeichen, er ist Tscheche und sein Wagen eine tschechische Versicherung. Er sprach sehr gut Deutsch und hatte 3 deutsche Personen im Wagen (alle sehr nett, wir haben uns normal unterhalten)

Ich bat die Fahrerin im Wagen hinter mir zu warten, bis die Polizei kam um ggf. als Zeuge zu dienen, da ich alleine unterwegs war. Sie bezeugte auch, dass er rausfuhr ohne zu "gucken".

Die Polizei kam und nahm alles auf. Laut Polizei ist er klar Verursacher.

Er gab mir dann seine Versicherungsdaten (AXA in Tschechien)

Nun meine ganzen Fragen:

-wie soll ich am besten vorgehen? erst Gutachter, oder meine Versicherung anrufen?

-muss ich irgendetwas befürchten, dass ich in irgendeiner Art und Weise schuld bin?

er meinte, dass dies nicht klar ist und er es seiner Versicherung nochmal schildern will usw.

-wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Ganze vor Gericht endet?

-muss ich mit einer zeitaufwendigen Regulierung usw. rechnen? (da Ausland usw.)

-muss ich befürchten, dass die tschechische Versicherung max. 2000 Euro zahlt? (er meinte irgendwas von max. 2000 Euro bei Unfällen im Ausland usw.)

Vielen Dank für eure Hilfe :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von marcu90

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

Anwalt einschalten...der kümmert sich dann um alles.

Noch gibt es dazu doch gar keinen Grund :eek:

-der TE hat keine Ahnung

-der Unfallverursacher ist Ausländer, der seinen Fehler nicht einräumt

-der TE hat Anspruch auf einen RA...warum sollte er dies nicht nutzem, bevor die Sache im Chaos verläuft?!

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Melde den Unfall der AXA hier in Deutschland . Hab`ich auch gehabt mit

Ösi und Allianz . Hat alles geklappt .

Bestehe aber auf einen eigenen Gutachter .

Anwalt einschalten...der kümmert sich dann um alles.

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

Anwalt einschalten...der kümmert sich dann um alles.

Noch gibt es dazu doch gar keinen Grund :eek:

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

Anwalt einschalten...der kümmert sich dann um alles.

warum denn gleich einen Anwalt. Den kann man doch immer noch holen, wenn die Gegner-VS Stress macht. Es geht auch ohne.

Die Abwicklung mit einer ausländischen Versicherung ist kaum schwieriger als mit einer deutschen, jedenfalls dann, wenn der Gegner aus der EU kommt. Da der Verursacher hier aus der EU kommt, ist dies gegeben. Alle Versicherer aus dem EU-Ausland müssen in jedem EU-Land eine Korrespondenzversicherung haben, die für sie als Ansprechpartner bei grenzüberschreitenden Abwicklungen dienen. Dies kann beim TE die deutsche AXA sein, muss es aber nicht. Hierzu gibt's Listen.

Zum Umfang des Schadenersatzes gibt's zwar in der EU Abweichungen, dies betrifft uns i.d.R. aber nur, wenn wir einen Unfall im Ausland haben. Da der Unfall sich hier ereignete, gilt insoweit deutsches Recht, so dass die ausländische Versicherung entsprechend leisten muss. Da dies u.U. früher schwierig war, den ausländischen Versicherern dies klarzumachen, wurde von der EU die Konstruktion der Korrespondenzversicherungen eingeführt. Somit hast Du im Schadensfall mit einer deutschen Versicherung zu tun, die intern dann mit der ausländischen Versicherung abrechnet.

Viele Grüße

Peter

Zitat:

Original geschrieben von pkxtn-mt

 

Nun meine ganzen Fragen:

-wie soll ich am besten vorgehen? erst Gutachter, oder meine Versicherung anrufen?

du kannst deine Versicherung Informieren und den Vorfall schildern, werden sich dafür aber nicht recht Interessieren wenn du nicht schuld bist, vielleicht bieten sie eine kostenlose Beratung an ?, ein Gutachten kannst du in Auftrag geben, am besten in deiner Werkstatt, die kümmern sich dann darum, Reparaturen darfst du aber nicht vornehmen bevor die Gegnerische Versicherung nicht in schriftlicher form ihr zusage gemacht hat, in der regel beauftragen die auch noch eine Gutachter,

Zitat:

-muss ich irgendetwas befürchten, dass ich in irgendeiner Art und Weise schuld bin?

er meinte, dass dies nicht klar ist und er es seiner Versicherung nochmal schildern will usw.

wenn du gestanden bist und einen Zeugen hast der dies bestätigt, brauchst in der regel keine Angst haben,

Zitat:

-wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Ganze vor Gericht endet?

eher gering,

Zitat:

-muss ich mit einer zeitaufwendigen Regulierung usw. rechnen? (da Ausland usw.)

kann passieren, muss aber nicht,

Zitat:

-muss ich befürchten, dass die tschechische Versicherung max. 2000 Euro zahlt? (er meinte irgendwas von max. 2000 Euro bei Unfällen im Ausland usw.)

wenn die Versicherung nur 2000 € bezahlt, muss eben der Unfallverursacher denn rest bezahlen, wenn er Geld hat,! das wird dann aber ohne Anwalt nicht mehr gehen,

und ob sein Kofferraum mit Kartons bis oben hin voll war, ist absolut uninteressant, wenn er zwei Außenspiegel hat, braucht man keinen Rückspiegel im Auto, aber wie schon oben geschrieben, wenn du gestanden bist und der Unfallverursacher aus einer Parklücke herausgefahren ist, ist die sache eigentlich klar, einen zeugen hast du auch, also lehne dich zurück und warte ab, du wirst einen Fragebogen von der Gegnerischen Versicherung bekommen wo du den Hergang schildern sollst, diesen Fragebogen mit einer Kopie des Gutachtens (diese Kopie darf nur der Gutachter selbst erstellen, ansonsten ungültig) zurückschicken, Reparaturen darfst du erst durchführen lassen bis die Versicherung grünes licht gegeben hat, wenn im gutachten steht das dein Fahrzeug nicht mehr alltags tauglich ist, steht dir ein Leihwagen zu, am besten mit der Gegnerischen Versicherung kontackt aufnehmen und das alles abklären, wenn die Versicherung nur in Tschechien Auskunft erteilt, bleibt nur der gang zum Anwalt, ein Unfall mit Ausländern kann kompliziert und lange dauern, muss es aber nicht,

Zitat:

Vielen Dank für eure Hilfe :)

PS:

ich persönlich würde zum Anwalt gehen und mich beraten lassen und ihn dann beauftragen sich darum zu kümmern, ist die einfachste und Sicherste Lösung, kostet dich auch nichts wenn du keine schuld hast, ein Anwalt steht dir dann zu,

habe damit auch Erfahrung gemacht, allerdings mit Deutschen Unfallverursacher und Versicherung, die können sich schon Sträuben, aber mein Anwalt hats gerichtet :);):cool::cool:

Zitat:

Original geschrieben von marcu90

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

Anwalt einschalten...der kümmert sich dann um alles.

Noch gibt es dazu doch gar keinen Grund :eek:

-der TE hat keine Ahnung

-der Unfallverursacher ist Ausländer, der seinen Fehler nicht einräumt

-der TE hat Anspruch auf einen RA...warum sollte er dies nicht nutzem, bevor die Sache im Chaos verläuft?!

Zitat:

Original geschrieben von zigenhans

ein Gutachten kannst du in Auftrag geben, am besten in deiner Werkstatt, die kümmern sich dann darum, Reparaturen darfst du aber nicht vornehmen bevor die Gegnerische Versicherung nicht in schriftlicher form ihr zusage gemacht hat, in der regel beauftragen die auch noch eine Gutachter,

Wie diverses danach nicht richtig. Es ist das Auto des TE und seine Sache was er damit macht, er braucht auf keine Zusage der gegnerischen Versicherung zu warten. Natürlich mit dem Risiko wenn die nicht zahlt die Reparatur erst einmal aus eigener Tasche vorstrecken zu müssen. U.U. kann man dem TE bei einem nicht voll fahrbereitem Auto (Tür geht nicht auf) sogar einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht unterstellen wenn er nicht zeitig reparieren lässt. Nur weil die Regelung etwas länger dauert steht ihm nicht ewig lange ein Nutzungsausfall bzw. Leihwagen zu. Wichtig ist aber vorher auf jeden Fall das Gutachten damit man auch eine Beweissicherung über den Schaden hat falls vor Regulierungszusage repariert wird.

Ob die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter schickt ist fraglich, meist nur dann wenn man sich bei der Schuldfrage nicht einig ist oder die die Schadenhöhe anzweifeln. Ansonsten sucht man sich einen eigenen Gutachter und gut ist.

Das Gutachten schickt i.d.R. der Gutachter dann selber zur gegnerischen Versicherung zusammen mit seiner Rechnung. Kopien sind nicht zulässig, es muss ein unterschriebenes Original sein. Die Kopie bekommt der Halter und ggf. auf Wunsch seine Werkstatt.

Der Innenspiegel ist bei neueren PKW (mit EG-Genehmigung) vorgeschrieben, die müssen 3 Spiegel haben auch wenn der mittlere durch Insassen oder Ladung verdeckt werden kann. Erst wenn keine Rückscheibe vorhanden ist darf der Innenspiegel entfallen.

Unabhängig davon hat der Rückwärtsfahrende besondere Sorgfaltspflichten, daher sehe ich nach der Schilderung die Schuldfrage auch recht eindeutig. Auch wenn das der Unfallgegner - zumindest vor Ort - nicht einsehen wollte.

Letzteres ist aber auch der Grund neben der mangelnden Ahnung des TE warum ich bei solchen Sachen auch eher zu einem Anwalt tendieren würde. Ein Verkehrsrechtsanwalt kennt sich mit solchen Geschichten aus und kann auch verbindliche Auskünfte geben. Verbindliche Rechtsberatung gibt es weder von einem Automechaniker noch in einem Internetforum.

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

Zitat:

Original geschrieben von zigenhans

ein Gutachten kannst du in Auftrag geben, am besten in deiner Werkstatt, die kümmern sich dann darum, Reparaturen darfst du aber nicht vornehmen bevor die Gegnerische Versicherung nicht in schriftlicher form ihr zusage gemacht hat, in der regel beauftragen die auch noch eine Gutachter,

Wie diverses danach nicht richtig. Es ist das Auto des TE und seine Sache was er damit macht, er braucht auf keine Zusage der gegnerischen Versicherung zu warten. Natürlich mit dem Risiko wenn die nicht zahlt die Reparatur erst einmal aus eigener Tasche vorstrecken zu müssen. U.U. kann man dem TE bei einem nicht voll fahrbereitem Auto (Tür geht nicht auf) sogar einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht unterstellen wenn er nicht zeitig reparieren lässt. Nur weil die Regelung etwas länger dauert steht ihm nicht ewig lange ein Nutzungsausfall bzw. Leihwagen zu. Wichtig ist aber vorher auf jeden Fall das Gutachten damit man auch eine Beweissicherung über den Schaden hat falls vor Regulierungszusage repariert wird.

und das weißt du woher ??

ich hatte vor ca 2 Jahren einen Unfall, da ist mir jemand hinten drauf gefahren, war eine einfache frage wer schuld war, trotzdem hat sich der Auffahrende geweigert und seine Schuld nicht eingesehen, also ging alles zum Anwalt und anschließend vor Gericht, mein Anwalt sagte zu mir, eine Reparatur meines Fahrzeuges wird erst in Auftrag gegeben wenn die Gegnerische Versicherung ein Gutachten erstellen lies, oder bekannt gibt das es ohne geregelt wird, da eine Versicherung, wenn es um einen höheren Schaden geht meist ein eigenes Gutachten erstellt, also wurde von meinem Auto 2 Gutachten erstellt, welche auch vor Gericht gezeigt wurden, das gegnerische Gutachten war um fast 20 % niedriger ausgefallen als mein Gutachten, das Gericht hat sich nach langem hin und her für das meinige gutachten entschieden, einen Leihwagen hatte ich damals 5 Wochen, obwohl vom Gesetzgeber eigentlich nur um die 2 Wochen zustehen würden, das Urteil des Gerichtes sagte, hätte sich die Gegnerische Versicherung nicht so lange zeit gelassen, wäre die Reparatur schneller gegangen und die Kosten niedriger gewesen, der Gegner musst auch neben dem Leihwagen eine Ausfallentschädigung und Wertminderung für meinen Wagen zahlen,

mein Anwalt sagte dann auch, immer die Reaktion der Gegnerischen Versicherung abwarten bevor man etwas unternimmt, selber ein Gutachten erstellen und dann gleich Reparieren lassen schaft nur zusätzliche Probleme, wie schon geschrieben, das Gutachten des gegner wäre 20 % günstiger gewesen, da würde ich vermutlich heute noch streiten wegen diesen 20 %, aber so ging alles ohne große Probleme über die Bühne, wen sich die Generische Versicherung streubt, kann ich nichts dagegen machen, aber Reparieren auf eigene Kasse und dann die Summe wieder einfordern, NIEMALS;

ob du das Auto dann Reparieren lässt oder nicht, ist alleine Sache des TE

Zitat:

Ob die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter schickt ist fraglich, meist nur dann wenn man sich bei der Schuldfrage nicht einig ist oder die die Schadenhöhe anzweifeln. Ansonsten sucht man sich einen eigenen Gutachter und gut ist.

es kommt auf die höhe des Schadens an und wie es der Unfallverursacher schildert,

Zitat:

Das Gutachten schickt i.d.R. der Gutachter dann selber zur gegnerischen Versicherung zusammen mit seiner Rechnung. Kopien sind nicht zulässig, es muss ein unterschriebenes Original sein. Die Kopie bekommt der Halter und ggf. auf Wunsch seine Werkstatt.

der Gutachter schickt das Gutachten zur gegnerischen Versicherung mit seiner Rechnung, das stimmt, aber nur eine Kopie, das Original habe ich erhalten, meine Versicherung hat auch eine Kopie erhalten, also schreib nicht so einen Quatsch das das nicht zulässig sei,

Zitat:

Der Innenspiegel ist bei neueren PKW (mit EG-Genehmigung) vorgeschrieben, die müssen 3 Spiegel haben auch wenn der mittlere durch Insassen oder Ladung verdeckt werden kann. Erst wenn keine Rückscheibe vorhanden ist darf der Innenspiegel entfallen.

das habe ich doch geschrieben, ob er durch den Innenspiegel etwas gesehen hat ist doch nicht wichtig, solange er 2 Außenspiegel hat

Zitat:

Unabhängig davon hat der Rückwärtsfahrende besondere Sorgfaltspflichten, daher sehe ich nach der Schilderung die Schuldfrage auch recht eindeutig. Auch wenn das der Unfallgegner - zumindest vor Ort - nicht einsehen wollte.

meine Worte

Zitat:

Letzteres ist aber auch der Grund neben der mangelnden Ahnung des TE warum ich bei solchen Sachen auch eher zu einem Anwalt tendieren würde. Ein Verkehrsrechtsanwalt kennt sich mit solchen Geschichten aus und kann auch verbindliche Auskünfte geben. Verbindliche Rechtsberatung gibt es weder von einem Automechaniker noch in einem Internetforum.

so ist es, da es auch noch eine Ausländischer Unfallverursacher ist, wird ein Anwalt sicher nicht schaden,

Themenstarteram 25. April 2013 um 21:31

Hallo an alle,

erstmal vielen Dank für eure ausführlichen Antworten und Tipps :).

Der Stand der Dinge ist:

Ich hatte meine Versicherung angerufen, aber die hatten sich für die Sache (wie zigenhans bereits prophezeite) nicht sonderlich interessiert.

Der Telefonmensch hatte aber für mich einen Tipp, wie ich an den Vertreter der tschechischen AXA hier in DE kommen kann: http://www.gruene-karte.de

Dort fand ich eine Kontaktadresse des Vertreters (wer hätte es gedacht: die deutschen AXA in Köln) und rief dort an.

Der AXA-Mensch am Telefon sagte mir dann, ich solle per email die ganzen Daten mit Unfallschilderung usw. einschicken.

Dann fuhr ich zu meiner Werkstatt (wo ich bisher alle Service-Arbeiten machen ließ) und ließ mich beraten.

Der Meister bezifferte den Schaden auf über 700 Euro (Gutachten also quasi ein Muss) und war derselben Meinung wie ich: auf die Reaktion der Versicherung warten.

Unterwegs fiel mir aber auf, dass das Lenkrad schief steht beim Fahren.

Dann wurde ein Gutachter geholt, der alles aufnahm und eine Achsvermessung durchführen ließ.

Er wird mir das Gutachten als Original und der Versicherung eine Kopie zukommen lassen. Die Kosten fürs Gutachten holt er sich von der Versicherung.

Auf einen Anwalt will ich vorerst verzichten. Im Falle dass es von der AXA Stress gibt würde mir einen Suchen.

Nach 3 Tagen ist noch nichts zurückgekommen von der AXA.

Ich werde weiter berichten, falls es was neues gibt.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von pkxtn-mt

Hallo an alle,

erstmal vielen Dank für eure ausführlichen Antworten und Tipps :).

Der Stand der Dinge ist:

Ich hatte meine Versicherung angerufen, aber die hatten sich für die Sache (wie zigenhans bereits prophezeite) nicht sonderlich interessiert.

Der Telefonmensch hatte aber für mich einen Tipp, wie ich an den Vertreter der tschechischen AXA hier in DE kommen kann: http://www.gruene-karte.de

Dort fand ich eine Kontaktadresse des Vertreters (wer hätte es gedacht: die deutschen AXA in Köln) und rief dort an.

Der AXA-Mensch am Telefon sagte mir dann, ich solle per email die ganzen Daten mit Unfallschilderung usw. einschicken.

das war bei mir damals auch so, alles am Anfang per email, ich bekam aber trotzdem noch einen normalen Fragebogen zugeschickt, wart mal ab, vielleicht gehts auch so

Zitat:

Dann fuhr ich zu meiner Werkstatt (wo ich bisher alle Service-Arbeiten machen ließ) und ließ mich beraten.

Der Meister bezifferte den Schaden auf über 700 Euro (Gutachten also quasi ein Muss) und war derselben Meinung wie ich: auf die Reaktion der Versicherung warten.

Unterwegs fiel mir aber auf, dass das Lenkrad schief steht beim Fahren.

Dann wurde ein Gutachter geholt, der alles aufnahm und eine Achsvermessung durchführen ließ.

genau, warten bis sich die gegnerische Versicherung gemeldet hat, habe ich auch gemacht,

Zitat:

Er wird mir das Gutachten als Original und der Versicherung eine Kopie zukommen lassen. Die Kosten fürs Gutachten holt er sich von der Versicherung.

so war es bei mir auch, das Original habe auch ich bekommen, (später dann mein Anwalt:D:rolleyes:) und die Kopie die Versicherung,

hat nicht irgend ein User geschrieben das sei nicht zulässig ?? :eek::D;):p

Zitat:

Auf einen Anwalt will ich vorerst verzichten. Im Falle dass es von der AXA Stress gibt würde mir einen Suchen.

ich drück dir die Daumen das es schnell und einfach von statten geht, einen Anwalt kannst wie du schon geschrieben hast jeder zeit hinzuziehen

Zitat:

Nach 3 Tagen ist noch nichts zurückgekommen von der AXA.

die Versicherungen sind nicht die schnellsten,

Zitat:

Ich werde weiter berichten, falls es was neues gibt.

Grüße

wäre super, wie sieht es eigentlich mit einem Leihwagen aus, wenn dein Lenkrad schief steht, hat der Meister irgendetwas dazu gesagt, ober wegen der Reparatur, wie lange zahlt dir die gegnerische Versicherung ohne Probleme zu machen einen Leihwagen, hast du da gefragt ?

am 26. April 2013 um 14:02

falscher thread , sry *

Themenstarteram 12. Mai 2013 um 20:58

Hallo Leute,

ich habe mein Gutachten erhalten, das ich auf Anraten der Mercedes-Werkstatt erstellen lassen ließ, da der Schaden über 700 Euro liegt.

Leider bin ich bei der Schadenssumme mehr als Skeptisch.

Diese liegt laut dem Gutachten bei 2300 Euro.

Beschädigt sind Tür, Kotflügel, Alufelge. (Siehe Bilder)

Ich habe Bekannte, die von jemandem nur minimal berührt wurden, mit ein paar Kratzern, und das Gutachten lag schon dort bei 700 Euro... :??

Was kann ich tun wenn ich mit dem Gutachten nicht zufrieden bin?

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