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Unfall. Was nun?
tach leutz,
den golf meiner eltern hats heute erwischt,
sieht auf den ersten blick nicht mal schlimm aus, denke mal das der kotflügel, stoßstange evt.felge und die tür das einzigste ist was erneurt werden muss.
kann es sein das der schweller auch etwas ab gekriegt hat, und schaden vorhanden sind die man nicht sieht, also vieleicht verzogen oder ähnliches? wie kann man das feststellen?
das auto wird ja begutachtet. würde aber soviel wie möglich selber machen wollen wenns geht.
wie läuft das alles nun ab, soll ja was für die familienkasse rauspingen da es ja fremverschulden ist.
hoff ihr habt paar efahrungsberichte für mich übrig
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10 Antworten
wenn der Gegner schuld hat:
1. Gutachten machen lassen (zahlt die gegenerische Versicherung)
2. Kostenvoranaschlag anhand des Gutachtens beim Freundlichen holen
3. Kostenvoranschlag bei deinerVersicherung reinreichen, damit die Kontakt mit der gegenerischen Versicherung aufnimmt.
4. Auf Geld oder Reaktion der gegnerischen Versicherung warten.
oha. wieder nen Heidenheimer gefunden
Wie gesagt, Gutachten lassen machen
Dann gehste am Besten zum Wagenblast in der Clichy-Strasse und lässt einen Kostenvoranschlag machen (die sind nämlich gut teuer )
Nächste Schritte wie dc-viper schon geschrieben hat
Grüße aus Heidenheim
da siehste mal, hdh erobert bald die welt
das heist also mim auto nach hdh, gutachten machen lassen.
und dann gibts cash, ist das wirklich so einfach?
muss es dann nicht auch bei denen repariert werden?
sagt mir der gutachter auch was zu machen ist?
mfg aus gerstetten
was zu machen ist sagt dir die Werkstatt. Ob du das bei denen reparieren lässt oder nicht muss deinem Unfallgegner egal sein. Er muß das zahlen was auf dem Gutachten steht.
nein man muss es nicht da reparieren lassen, wo mand en kostenvoranschlag geholt hat.
und ja es ist wirklich so einfach.
eigentlich kann einen nichts besseres passieren, wenn andere ständig dein auto ankarren.
kriegste das geld für ne teure werkstatt und und kannst dann vieles selbst machen bzw was billiges suchen.
mfg
dann könnt ihr vielleich mal gutachter in einer vertragswerstatt spielen
was würde der ca veranschlagen? ich schätz mal 1300-1500€, wenn wirklich nur die oben genannten schäden enstanden sind.
oder liegt das falsch?
hab vergessen die arbeitszeiten dazu zu zählen, dann könnts ja noch um einiges mehr werden.
OT: an die HDH's
bei euch ist ja entweder echt kriminell oder ihr mögt keine Auswertigen! Zweimal für nen paar Tage da gewesen und jedesmal an meiner Karre die Scheiben eingeschlagen :-(
eigentlich läuft hier alles gesittet ab
Ich hab für meinen 2er Golf eine komplette Vorder-Türe incl. lacken 1250 Euro bekommen.
mehr oder weniger gesittet
hast dann die restlichen arbeiten selbst ausgefühert, oder?
ich werd morgen einfach mal zum wagenblast gehen. mal schauen was er sagt.
Weia! Da haben ja alle die geballte Ahnung! Hoffentlich ist es noch nicht zu spät!
Zuerst mal ein wichtiger Grundsatz: Ein Geschädigter darf sich am Unfall nicht bereichern!
Ihm stehen aber gewisse Dinge einfach zu. Es ist jedoch nicht verboten, ihn als regulierungspflichtige Versicherung nicht darüber zu informieren. Deshalb sollte man, wenn man unsicher ist, mit der Regulierung auch einen Anwalt beauftragen, der sich darauf spezialisiert hat. Das ist schon mal das erste, was einem zusteht und von der gegnerischen Versicherung übernommen werden muß (außer bei einfach gelagerten Bagatellschäden)!
Aber nun der Reihe nach:
Ich gehe nach deiner Beschreibung davon aus, dass dein Unfallgegner zu 100% schuld ist. (Hast du eine Teilschuld, zahlst du anteilig deiner Schuld natürlich auch anteilig deine Kosten (Reparatur, Gutachter, Anwalt, Wertminderung, Nutzungsausfall) selbst. Zudem müsste dann deine Versicherung anteilig deiner Schuld die Kosten des Gegners übernehmen.) Nur im Falle einer Teilschuld wäre deine Versicherung involviert, bei 100%iger Schuld deines Unfallgegners hat deine Versicherung nichts damit zu tun. Du brauchst sie also auch nicht zu benachrichtigen - ganz im Gegenteil kann dir da passieren, dass du schon mal prophylaktisch fürs nächste Jahr hochgestuft wirst, wenn der Fall nicht bis zur Rechnungsstellung abgeschlossen ist (die befürchten einfach, dass sie doch evtl. was zahlen müssen). Dann hast du auch noch die Lauferei, deiner Versicherung klar zu machen, dass dem nicht so ist.
dc-viper hat dahingehend ja ganz komische Vorschläge. Wozu ein Kostenvoranschlag, wenn ein Gutachten gemacht wurde? Wozu auch noch über die eigene Versicherung die gegnerische Versicherung zur Zahlung auffordern? Da kommt ja sicher ganz viel dabei heraus, weil bekanntlich eine Krähe der anderen kein Auge aushackt!
Ein Geschädigter hat im Haftpflichtfall grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Gutachter seiner Wahl zu beauftragen. Die Versicherungen beschäftigen meist eigene Gutachter und versuchen dich zu überreden, diese den Schaden begutachten zu lassen. Oder sie versuchen, dich zu DEKRA oder TÜV zu schicken.
Ich will und kann hier keinem etwas unterstellen.
Nur einige Anmerkungen: Tatsache ist, dass bei der Kalkulation ein und desselben Schadens verschiedene Gutachter zu verschiedenen Ergebnissen kommen können. Abgesehen von verschiedenen Sichtweisen bei der Reparaturmethode oder Berechnung des Schadens mit unterschiedlich hohen Stundenverrechnungssätzen sind das ja auch nur Menschen, die mal was übersehen oder vergessen können. - Wie gesagt, ich will und kann hier keinem etwas unterstellen. Komisch nur, dass versicherungsbeauftragte Gutachten auffällig oft nach oben korrigiert werden müssen, wenn der Schaden denn später wirklich in einer "guten", gewissenhaften Werkstatt komplett instandgesetzt wird.
Den Gutachter suchst du dir also schon mal selber aus und lässt dir nicht den von der Versicherung aufschwatzen! Andersherum kannst du der Versicherung aber auch nicht verwehren, den Schaden durch einen eigenen Gutachter besichtigen zu lassen. Das tust du ja auch nicht. Die Versicherung kann den Schaden ja gerne selbst besichtigen, nachdem der von dir beauftragte Gutachter das getan hat. Möglicherweise gibt es ja dann den Schaden auch schon gar nicht mehr - vielleicht hast du oder ein Freund oder auch eine Werkstatt den Schaden bis dahin schon ganz oder teilweise instandgesetzt. So ein Pech!
Dein Gutachter wird in seinem Gutachten folgendes ermitteln:
- Reparaturkosten für eine fachlich einwandfreie und dem Stand der Technik entsprechende, vollkommene Instandsetzung deines Schadens mit ortsüblichen Stundensätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt (sprich hier VW Vertragswerkstatt) und Originalteilen
- Wiederbeschaffungswert deines Fahrzeuges vor dem Unfall unter Berücksichtigung von Vorschäden, Ausstattung, Laufleistung, Pflegezustand, Reifenprofiltiefe
- Restwert deines Fahrzeuges im vorhandenen, verunfallten Zustand
- voraussichtliche Reparaturdauer (für Nutzungsausfall)
- merkantile Wertminderung (fällt bei dir weg, da sicher bereits älter als 60 Monate und wahrscheinlich auch mehr als 100' km)
- ggf. die durch die Reparatur eintretende Wertverbesserung bei unfallbedingt erforderlicher Erneuerung von Verschleißteilen (z.B. Reifen)
- Dem ganzen sind noch Fotos beigefügt.
Dieses Gutachten reichst du oder besser dein Anwalt bei der gegnerischen Versicherung ein mit einem Anschreiben, in dem du genau deine Forderungen auflistest. Hierbei könnte ein Anwalt wertvolle Dienste leisten, oder kennst du alle Positionen, auf die du in deinem speziellen Fall Anspruch hast? Die gegnerische Versicherung wird sie dir nicht nennen!
In Stichpunkten soviel:
Du musst feststellen, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Das ist der Fall, wenn die kalkulierten Reparaturkosten + Wertminderung + Nutzungsausfall - Wertverbesserung über dem Wiederbechaffungswert deines Fahrzeuges liegen. Liegt ein derartiger Fall vor, musst du ausrechnen, ob die Reparaturkosten unterhalb 130% des Wiederbeschaffungswertes liegen (sog. Opfergrenze). Dann kannst du reparieren, wenn du alles ganz genau und buchstabengetreu nach Gutachten instandsetzt und das Fahrzeug noch weiterbenutzt.
Liegt kein wirtschaftlicher Totalschaden vor, kann es dir passieren, dass die Versicherung zunächst auf Totalschadenbasis abrechnet, d.h. sie zahlen dir zunächst den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert aus. Dann reicht der Nachweis einer Reparatur - unabhängig von deren Qualität oder Vollständigkeit - aus, die vollen kalkulierten Reparaturkosten zu erhalten.
In deinem Fall gehe ich einmal davon aus, dass du knapp keinen wirtschaftlichen Totalschaden hast. Deine Forderungen wären also: Reparaturkosten gemäß Gutachten, Nutzungsausfall für die Reparaturdauer (wird erst nach erfolgter Reparatur bezahlt) oder alternativ Leihwagenkosten, Aufwandsentschädigung (ca. 25,- EUR)
Das kannst du fiktiv fordern, dir also gemäß Gutachten auszahlen lassen.
Was du mit dem Geld machst, ist dein Bier. Und ob bzw. in welchem Umfang und wo du das Auto reparierst, geht auch niemanden etwas an.
Es gibt nur eine Einschränkung, die sich aus dem oben gesagten ergibt: Rechnet die Versicherung zunächst auf Totalschadenbasis ab, musst du zumindest teilweise reparieren (lassen), um die vollen kalkulierten Reparaturkosten zu bekommen.
Anmerkung zur Umsatzsteuer: Diese bekommst du erst bei Nachweis des Anfalls, also z.B. für die Teile bei Einreichung der Teilerechnung. Bist du vorsteuerabzugsberechtigt, bekommst du sie gar nicht.
Schließlich muß die Reparatur nach Abschluß nachgewiesen werden, damit du Nutzungsausfall oder die Leihwagenkosten erhältst. In den Standardanschreiben steht da immer, dass du hierfür die Reparaturrechnung einreichen sollst. Dann geht die Versicherung davon aus, dass eine Vollständige Reparatur zum verlangten Preis möglich war und muss natürlich auch nur den Rechnungsbetrag (dann incl. MWSt)zahlen. Siehe mein erster Satz (Bereicherungsverbot)! Hast du nur teilweise reparieren lassen, gibts eine blöde Hin- und herrechnerei, wobei der Auszahlungsbetrag sicher nicht steigt.
Aber eine Rechnung hast du ja sowieso nicht! Du reparierst doch selbst, oder? Nein, jetzt komm ich drauf - ein Bekannter hats gemacht, doch klar! Geh dann einfach nochmal zu deinem Gutachter und lasse dir von ihm eine Reparaturbestätigung ausstellen. Darin wird er den erfolgten Instandsetzungsumfang dokumentieren. Umsatzsteuer kannst du dir dann halt nur für mit Teilerechnung angeschaffte Neuteile holen (vor dem Einreichen aber zuerst prüfen, ob die Teile überhaupt soviel gekostet haben wie die im Gutachten veranschlagten Originalteile!)
Sollte wider Erwarten, oder weil du in der weit und breit teuersten Werkstatt den ganzen Schaden komplett machen hast lassen, der im Gutachten kalkulierte Betrag niedriger sein als der tatsächlich erforderliche Betrag, so bleibt dir unbenommen, diese Rechnung einzureichen, um dann diesen Betrag zu erhalten. Nur, wo bleibst dann du?
Zusammenfassung:
- eigenen Gutachter beauftragen
- Gutachten mit Anschreiben und Forderungsliste bei gegnerischer Versicherung einreichen
- Schaden fiktiv abrechnen und in Eigenregie (selbst, Bekannter) reparieren
- Reparaturnachweis über Reparaturbestätigung von deinem Gutachter
- Bei Unklarheiten oder Unsicherheiten von Anfang an Anwalt mit der Regulierung betrauen
Hier konnte ich natürlich nicht auf alle Feinheiten eingehen, aber fürs erste dürfte es reichen.
Viel Erfolg