ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Unfall - weitere Schritte

Unfall - weitere Schritte

Peugeot 207 1 (W)
Themenstarteram 16. Juli 2023 um 9:27

Hallo zusammen,

ich hatte gestern meinen ersten Unfall. Ich bin auf meiner Seite gefahren und ein Motorrad ist auf meine Seite gekommen und hat mir seitlich den Spiegel abgefahren und die Stoßstange hinten.

Zum Glück gehts ihr und uns den Umständen entsprechend gut. Sie hat jedoch anscheinend gesagt, dass sie auf ihrer Seite gefahren wäre.

Es waren noch Bremsspuren von mir auf der Straße so dass es eigentlich nur sein kann, dass sie Schuld war, was auch so war.

Das Auto ist ein Totalschaden. Nun meine Frage:

Ich muss halt auf Arbeit und brauche somit ein Auto. Wie schnell regelt sich das, weil ich wirklich das Auto brauche? Oder einen Mietwagen oder keine Ahnung aber ich bin jetzt wirklich etwas aufgeschmissen ??

Vielen Dank schonmal!

Ähnliche Themen
45 Antworten

Erst mal „halleluja“, dass – auch wenn die Schuldlage eindeutig ist – die Motorradfahrerin heile geblieben ist…Hoffentlich war die Polizei vor Ort und hat es (in diesem Fall zu deinen Gunsten) dokumentiert.

Auch wenn das Auto nicht mehr fahrtüchtig zu sein scheint, verwundert es doch, dass ein abgefahrener Spiegel und eine demolierte Stoßstange als Totalschaden beschrieben wird.

Nichtdestotrotz: sofort Versicherung informieren, Werkstatt kontaktieren (vielleicht gibt es so was wie einen Notdienst) und ein Leihauto einholen (was die Versicherung ja zahlen dürfte).

Oder – falls möglich, im nähren Verwandten- Bekanntenkreis jemanden finden, der einem spontan für ein bis zwei Tage (s)ein Auto leihen könnte. (Ansonsten -wenn auch unschön – Bus/Bahn – oder zwei Tage krankgeschrieben, bis alles organisiert ist…)

LG HellaBella

Ein Teil wurde schon gesagt. Trotzdem hier nochmal, aber mit weiteren Dingen von mir:

- So zügig wie mögl. deine Kfz-Versicherung informieren. Kenne die genaue Grenze nicht, dürften aber wenige Tage sein. Such im Internet.

- Niemals die "Hilfe" der gegnerischen Versicherung annehmen, insb. nicht was Gutachter angeht. Die wollten nur Kosten sparen, also dir weniger zahlen mit allen Mitteln.

- Eigenen Gutachter beauftragen, aber: Es gibt eine Grenze, wo ein KV der Werkstatt reicht, such im Internet. Die Grenze ist wohl nicht so in Stein gemeißelt. Dann wird kein Gutachter gezahlt. Ggf. muss die gegnerische Versicherung dir entspr. deinem Anteil der Schuld/Haftung den Gutachter bezahlen (du bist nicht schuld -> 100% Erstattung der Gutachterkosten).

Evtl. gilt bei Totalschaden auch wieder ein bisschen was anderes.

- Auch ein Anwalt wird nach der gerade genannten Regelung bezahlt. Man kann sonst viele Fehler machen. Am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht nehmen. Fachanwalt für ... = hat eine zusätzl. Prüfung für den jew. Bereich abgelegt, sollte also tendenziell kompetenter in diesem Bereich sein.

- Mietwagen musst du selbst organisieren und das Geld hinterher von der gegnerischen Versicherung holen. Evtl. holt die Vermietfirma auch gleich die Kostendeckungszusage der gegnerischen Versicherung ein.

Falls du in einem Automobil-Club wie dem ADAC bist, deren Hotline für Unfälle anrufen. Die können dir sicherlich helfen.

Tipps zu Mietwagen & Co.: https://www.motor-talk.de/.../mietwagen-carsharing-auto-abo-b792.html

Gibt bzgl. Erstattung durch die gegnerische Versicherung Grenzen bis wieviel Tage wieviele Nutzungsausfallentschädigung bzw. bis zu welcher Klasse abh. von deinem Fahrzeug Mietwagen-Kosten pro Tag übernommen werden. Und auch div. Sonderfälle (z. B. Vorgehen wenn sehr teurer Mietwagen weil außerhalb der normalen Öffnungszeiten abgeholt oder hattest du z. B. bereits vor dem Unfall ein neues Auto bestellt?). Such im Internet.

Falls alle Stricke reißen, such im Internet nach "Minicar" etc. in deiner Umgebung (billigere "Taxis" mit Festpreisen wenn du Start- und Zielort nennst, wobei 20km trotzdem locker mal Richtung 40EUR kosten können) oder eben ÖPNV-Verbindungen, wenn dich kein Kollege mitnehmen kann.

Bzw. wenn du heute merkst, dass du morgen evtl. nicht pünktlich auf der Arbeit sein könntest, spätestens morgen früh deutl. bevor du dort sein solltest Bescheid geben. Evtl. kannst du spontan einen Tag Urlaub nehmen bzw. Überstunden nutzen, um Zeit zu haben das alles zu regeln. Falsche Krankschreibungen können arbeitsrechtl. kritisch sein, insb. wenn du gesund aussehend angetroffen wirst und das nicht nur bei zwingend notwendigen Dingen wie einkaufen. Such im Internet.

notting

PS: Wenn ich in diesem Posting schreibe "Such im Internet", heißt das soviel wie: Entweder weiß ich es nicht auswendig und/oder es gibt keine harten Grenzen bzw. div. Sonderfälle und/oder die Regelungen/Rechtssprechung ist immer wieder unterschiedlich. Ergo selbst aktuelle Infos suchen.

@Jules1337

Wenn du dir einen Mietwagen holst, bitte hole dir Vergleichsangebote ein. Dazu reicht eine einfache Internetrecherche in einem Mietwagen-Vergleichsportal. Speichere das Recherche-Ergebnis ab.

Machst du es nicht, machen manche Versicherungen Stress.

Ansonsten kann man der Versicherung noch mitteilen, dass man nicht vorfinanzierungsfähig ist. Man kann dann später argumentieren, dass man zum Kauf eines vergleichbaren Fahrzeugs das Geld der Versicherung braucht und so, wenn die Versicherung sich mit der Schadensabwicklung Zeit lässt, länger einen Mietwagen oder Nutzungsausfall geltend machen. Ich denke aber, bei deinem Auto handelt sich um einen älteren Gebrauchtwagen, so dass in deinem Fall diese Argumentation keinen Sinn macht.

Ach so, solltest du eine Rechtschutzversicherung haben, solltest du einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt einschalten. Das dann sofort und nicht erst später, wenn die Versicherung rumzickt.

Auch ohne Rechtsschutz kann das Einschalten eines Anwalts Sinn machen. Ich möchte dazu aber nicht grundsätzlich raten, weil der manchmal mehr kosten könnte, als man durch den Anwalt erreicht.

Gruß

Uwe

Der Unfall war wo? Autobahn, Landstraße, Ortschaft?

Spurwechsel in Sekunden war wann vor der Kollision?

Welche Fahrzeugseite hat es getroffen?

Lebensmüde von hinten auffahrende Biker gibt es. Sie sind aber extrem selten. Da Unfälle gewöhnlich rekonstruierbar sind, muss der Einschätzung der Haftungsanteile etwas Vorsicht zugrunde gelegt werden. Optimalerweise besteht eine VK und eine Verkehrs-RS-Versicherung. In dem Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und ein sinnvolles Vorgehen abstimmen.

Themenstarteram 16. Juli 2023 um 12:58

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. Juli 2023 um 12:57:42 Uhr:

Der Unfall war wo? Autobahn, Landstraße, Ortschaft?

Spurwechsel in Sekunden war wann vor der Kollision?

Welche Fahrzeugseite hat es getroffen?

Lebensmüde von hinten auffahrende Biker gibt es. Sie sind aber extrem selten. Da Unfälle gewöhnlich rekonstruierbar sind, muss der Einschätzung der Haftungsanteile etwas Vorsicht zugrunde gelegt werden. Optimalerweise besteht eine VK und eine Verkehrs-RS-Versicherung. In dem Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und ein sinnvolles Vorgehen abstimmen.

Also noch ein paar Details:

- Direkt nach dem Ort war ein Berg. Wir sind gerade 100 Meter aus dem Ort rausgefahren den Berg hoch (Landstraße) mit ca. 70-75km/h und auf der Spitze des Berges ist der Unfall passiert. Mit meinen 73PS schaff ich den Berg sowieso mit maximal 80 ??

- Sie kam mir entgegen war schon mittig und ich dachte noch hoffentlich zieht sie noch rüber aber das war dann zu spät und es hat geknallt. Ich war aber 100% auf meiner Seite. Ka 2 Sekunden vielleicht es war wirklich kurz weil man durch die Kuppe oben kaum was sieht was kommt

- Hier noch 2 Bilder vom Auto

Ich verstehe nur nicht warum ich meiner Versicherung das melden muss ich war doch nicht Schuld daran ist das dann nicht ein Schuldeingeständnis wenn ich denen das melde?

Das Auto ist BJ 2008 und ich hab's für 1.200€ gekauft deswegen denke ich mal Totalschaden

Danke schonmal an alle ich versuch noch weiter drauf einzugehen??

Seite
Hinten

Zitat:

@Jules1337 schrieb am 16. Juli 2023 um 14:58:27 Uhr:

Ich verstehe nur nicht warum ich meiner Versicherung das melden muss ich war doch nicht Schuld daran ist das dann nicht ein Schuldeingeständnis wenn ich denen das melde?

Die Gegenseite kann aber noch sehr "kreativ" werden oder auch ohne Kreativität der Gegenseite einen Teil bezahlen müssen wg. Haftung bzw. (auch kleiner) Teilschuld.

Melde es unbedingt zügig deiner Versicherung!

Falls du Angst wg. der Versicherungsbeiträge hast: Du kannst ggf. hinterher (weil du abwarten musst was alles zusammen kommt) deiner Versicherung alles bezahlen was sie dem Unfallgegner bezahlen musste, "Schaden abkaufen" genannt. Dann verändert sich dein Beitrag nicht. Wenn du es deiner Versicherung meldest und diese am Ende nichts zahlen muss (oder ein Rabattretter greift), ändern sich deine Beiträge auch nicht.

notting

Also war das Bike überholender Gegenverkehr auf der Landstraße ... krass! Da sehe ich auch keine Haftung bei dir.

Dein Auto ist mit einem Spiegel und einer gebrauchten Stoßstange verkehrssicher und fahrbereit. Beim Verwerter sind das vielleicht 150,- / 200,- in Eigenleistung. Der Peugot kann durchaus einen WBW über 3.000,- € haben.

Du benötigst ein Schadengutachten vom Sachverständigen und überlässt den Rest am besten deinem Anwalt.

Moin Moin !

Wie schon geschrieben wurde, sofort die eigene Versicherung informieren! Das steht in deinen Versicherungsvertrag auch drin! Deine Versicherung hilft dir nämlich auch , unberechtigte Ansprüche des Gegners bzw. dessen Versicherung abzuwehren. Logisch, denn diese müsste sie zahlen.

Dann geht es um die Haftungsfrage. Da wird die gegnerische Versicherung dir versuchen, eine Teilschuld anzuhängen, weil du immer so fahren musst, dass du innerhalb deiner Sichtweite anhalten kannst. Insofern ist deine Ausrede mit der Bergkuppe eher ein Eigentor. Du musst also mso argumentieren, dass du zwar jederzeit innerhalb deiner Sichtweite hättest anhalten können , dieser Unfall sich aber innerhalb deiner Sichtweite abgespielt hat, weil der Gegner auf deiner Spur entgegen kamm , womit du nicht rechnen konntest, weil die Strasse eine für jede Seite ausreichende Fahrbahnbreite aufwies. Wäre die Strasse nämlich so schmal, dass sich 2 Fzge nicht gefahrlos begegnen können, musst du innerhalb deiner halben Sichtweite anhalten können.

Deinen Anwalt, deinen Gutachter zahlt die gegnerische Versicherung entsprechend der Haftungsverteilung, die sehe ich , wenn deine Angaben so stimmen und die Polizei deine Bremspuren entsprechend dokumentiert hat, zu 100 % beim Gegner.

Nichtsdestotrotz bist du zur Schadensminderung verpflichtet, daher würde ich keinen Mietwagen nehmen , sondern zunächst sofort einen neuen Spiegel montieren lassen, damit ist das Fzg wieder fahrbereit und verkehrssicher.

Anschliessend wird es wohl auf einen Totalschaden rauslaufen. Da kannst du fiktiv abrechnen , die MwSt für die Spiegelreparatur kannst du zusätzlich gegen Rechnungsnachweis einfordern.

Dann kannst du überlegen , ob du den Wagen später verkaufst oder mit Gebrauchtteilen reparierst.

Sollte eine sachgemässe Reparatur laut Gutachter unter 130% des vom Gutachter festgesetzten Wiederbeschaffungswertes liegen, darfst du das Fzg komplett laut Gutachten reparieren lassen , die Versicherung muss bis 130% des Wiederbeschaffungswertes bei sachgemässer Reparatur zahlen , wenn du das Fzg noch eine Zeit lang (mind.8 Monate ???? )weiter selber besitzt.

mfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 16. Juli 2023 um 20:57:19 Uhr:

Da wird die gegnerische Versicherung dir versuchen, eine Teilschuld anzuhängen, weil du immer so fahren musst, dass du innerhalb deiner Sichtweite anhalten kannst. Insofern ist deine Ausrede mit der Bergkuppe eher ein Eigentor.

Das Sichtfahrgebot gilt für stehende Hindernisse, nicht für entgegenkommende Fahrzeuge.

Trotzdem ist diese Argumentation von dir sinnvoll:

Zitat:

Du musst also mso argumentieren, dass du zwar jederzeit innerhalb deiner Sichtweite hättest anhalten können , dieser Unfall sich aber innerhalb deiner Sichtweite abgespielt hat, weil der Gegner auf deiner Spur entgegen kamm , womit du nicht rechnen konntest, weil die Strasse eine für jede Seite ausreichende Fahrbahnbreite aufwies.

-----------------

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 16. Juli 2023 um 20:57:19 Uhr:

Nichtsdestotrotz bist du zur Schadensminderung verpflichtet, daher würde ich keinen Mietwagen nehmen , sondern zunächst sofort einen neuen Spiegel montieren lassen, damit ist das Fzg wieder fahrbereit und verkehrssicher.

So ist also das Fahrzeug fahrbereit und verkehrssicher: Klick mich ;)

 

Gruß

Uwe

Themenstarteram 16. Juli 2023 um 19:41

Ich habe auch überlegt bevor ich meine Aussage abgebe vorher nochmal zum kostenlosen Beratungsgespräch zu gehen. Ich bin noch in der Rechtsschutz meiner Eltern dabei.

@Uwe Mettmann ich vermute mal ich werde Spiegel und Stoßstange brauchen um als verkehrssicher durchzukommen ^^

Aber ich brauche halt in einer Woche Mal wieder n Auto ich nehm jetzt die ganze Woche das meiner Freundin, aber die kann nicht ewig Home-Office machen.

Und wenn ich am Auto jetzt Spiegel und Stoßstange hinmach muss ich das davor ja auch erstmal begutachten lassen.

Die Polizei wollte mir gestern, spätestens heute deren Kontaktdaten für die Versicherung senden, von denen hab ich auch noch nix gehört...

@Jules1337

Da du Rechtschutzversichert bist, nimm dir am besten gleich einen Anwalt. Die Selbstbeteiligung, die anfällt, sollte ein guter Anwalt schon zusätzlich bei der gegnerischen Versicherung rausholen können.

Das Problem ist einfach, dass die Versicherungen zwar zahlen aber den Betrag kürzen. Somit verringert sich der Streitwert und da das Honorar des Anwalts vom Streitwert abhängig ist, ist der dann natürlich nicht so begeistert, für wenig Geld zu arbeiten.

Weiterhin kann man auch Dinge falsch machen, die auch der Anwalt später nicht mehr korrigieren kann. Ein Beispiel habe ich dir vorne genannt, den Preisvergleich bei Mietwagen. Macht man das nicht, zahlen manche Versicherungen den Mietwagen nicht oder kürzen den Betrag, mit der Begründung, wenn man aus anderen Gründen einen Mietwagen mietet, man ja auch einen Preisvergleich durchführt, um Kosten zu sparen. Dies wird dann eben auch erwartet, wenn man einen Mietwagen nimmt, den die gegnerische Versicherung zahlen muss (Schadenminderungspflicht). Hierzu gibt es gar ein Gerichtsurteil, auf das sich die Versicherungen stützen.

Den Tipp mit dem Preisvergleich hat mir mein Anwalt damals gegeben, genauso wie den Tipp mit dem nicht „nicht vorfinanzierungsfähig“. Das ist das nicht bin, hat er sofort, als er das Mandat übernommen hatte, der Versicherung mitgeteilt und das hat dann dazu geführt, dass mir die Versicherung 14 Tage mehr Nutzungsausfall bezahlt hat.

Daher mache ich solche Sachen in der Regel nicht mehr ohne Anwalt. Eine Ausnahme ist allerdings der jetzige Schadensfall, indem mir einer seine Fahrertür in die Seite meines Autos gedonnert hat. Das ist ein ganz ehrlicher Kerl, da er ist nicht abgehauen ist. Aus diesem Grund war ich bereit, uns ohne Versicherung zu einigen. Daher verzichte ich dann auch gerne auf zusätzliche Kosten, die ich hätte geltend machen können, wie z.B. Nutzungsausfall usw.

 

Gruß

Uwe

ein paar Gedanken zu der Sache:

1. Wenn die Unfallverursacherin überholt hat, muss es ja ein überholtes Fahrzeug geben. Sind dessen Insassen als Zeugen greifbar?

2. Information der eigenen Versicherung: Dazu bist du mindestens dann verpflichtet, wenn gegen dich Ansprüche gestellt werden. Wenn die Unfallverursacherin behauptet du wärst auf ihrer Spur gefahren (also du hättest den Unfall verschuldet), dann ist damit wohl zu rechnen.

3. Bei der Sachlage (Überholen bei Unübersichtlichkeit, Zusammenstoß mit dem Gegenverkehr) kann es sein, dass die Polizei der Verursacherin ein Straftat vorwirft. Das wäre insofern gut für dich, weil sie dann vielleicht umfangreicher ermittelt. Es hätte aber den Nachteil, dass es länger dauert (die gegnerische Versicherung wird die Ermittlungsakte abwarten wollen, bevor sie irgendwelche Zusagen macht oder gar zahlt!). Umgekehrt könnte dir allerdings auch eine Straftat vorgeworfen werden, wenn die Gegnerin bei der Behauptung bleibt, du wärst an der Kuppe nicht rechts gefahren.

4. Kontaktaufnahme zur gegnerischen Versicherung:

Wenn du einen Anwalt mit der Abwicklung beauftragen willst solltest du selber nicht den Kontakt zur Versicherung suchen. Lass den das machen, und der kann auch mit Kennzeichen und Datum herausfinden, welche Versicherung zuständig ist. Das ist Tagesgeschäft für seine Kanzlei.

Ich rate zum Anwalt, wenn es auch mit hoher Sicherheit nicht deine Schuld ist! Rede mit niemanden anderen, schon garnicht Polizei/Versicherung vom anderen. Alles soll dein Anwalt klären. Die kommen dir mit jeder Scheiße oder drehen dir das Wort im Mund um.

Themenstarteram 17. Juli 2023 um 4:47

Erstmal vielen Dank für die ganze Hilfe und Informationen :)

Also die KTM Fahrerin hat nicht überholt, sie ist 'einfach so' auf unsere Spur gekommen. Somit gab es auch keinen dritten unbeteiligten Zeugen. Die ersten Fahrzeuge kamen 15 Sekunden danach oder so

Deine Antwort
Ähnliche Themen