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Unfall - Wer hat die Schuld?
Hi Leute,
leider hatte ich einen kleinen Unfall mit meinem Wagen und würde gerne mal wissen, was ihr meint, wer Schuld hat.
PKW A wollte auf die Busspur auffahren. In dem Moment ist PKW B einfach auf die befahrene Straße ausgeschert. PKW C als Zeugin hat den Unfall so ebenfalls mitbekommen.
PKW B behauptet, dass er stand und PKW A ist in das stehene Auto gefahren.
(siehe Skizze)
- Ist die Schuldfrage eindeutig, sodass PKW A Schadensersatz hätte?
Lg.
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17 Antworten
Schwierig.
1.) Was will PKW A überhaupt auf der Busspur
2.) PKW B darf natürlich nicht einfach in den fließenden Verkehr einfahren (was will dieser auf der Busspur?)
3.) Was sagt PKW C zu der Aussage mit dem stehenden PKW B
ich würde spontan sagen das sowohl PKW A als auch PKW B eine Schuld am Unfall tragen und so eventuell auch jeder seinen eigenen Schaden. Bin aber kein Jurist. Bin auf die anderen gespannt.
Würde sagen PKW B hat Schuld, den er muss sich beim einscheren in eine Fahrbahn umschauen ob alles frei ist. Nehme mal stark an das PKW A im toten Winkel war.
Hallo,
ich würde sagen, dass die Aussage vom Fahrer des PKW C elementar ist.
Stand PKW B, hat eindeutig PKW A Schuld. In dem anderen Fall eindeutig PKW B. War Polizei da?
Gruß
HI,
ich bin der selben Meinung wie golf1cabrio24.
Wenn man es genau nimmt haben beide Schuld, weil Busspur ist für den Bus und nicht für PKW's.
Wenn man diese Spur auch als Ladezone benutzen darf, dann hat PKW B volle Schuld weil er in den fließenden Verkehr wollte.
Das ist meine Meinung.
PKW C hat keinen großen Einfluss. Weil entweder seit ihr beide Schuld (Busspur) oder PKW B weil er in den fließenden Verkehr wollte. PKW C sollte bei der Aussage nicht sagen das PKW B gefahren ist, sondern eventuell das er auch geblinkt hat. Weil das ist ein offensichtliches Zeichen das er "gefahren" ist bwz. los wollte.....
VG
Tobi
Entgegen was TobyA4Avant sagt - hier meine Meinung.
Entscheidet ist was der / die Zeugin aussagt. Ohne diese Zeugenaussage wird das eine 50/50 Schadensteilung. Fahrer PKW A kann nicht beweisen das PKW B angefahren ist und Fahrer PKW B behaupet er hat gestanden. Recht habe und Recht bekommen ist in diesem Fall wirklich schwierig. Hat mal was ähnliches und da ist auf die 50/50 Schadensteilung hinausgelaufen.
Anmerkung: Ob sich dabei um eine Busspur handelt oder nicht, ist völlig egal. Es hätte auch ein Waldweg oder sonst etwas sein können.
Carsten
Die Busspur ist direkt vor einer Schule, wo Eltern ihre Kinder absetzen. Offiziel ist es aber nur eine Busspur.
Wichtig wäre für mich, ob die Sache eindeutig ist, denn der Schaden ist nicht so groß, dass ich es darauf ankommen lassen würde.
Zitat:
Original geschrieben von ikan
Die Busspur ist direkt vor einer Schule, wo Eltern ihre Kinder absetzen. Offiziel ist es aber nur eine Busspur.
Wichtig wäre für mich, ob die Sache eindeutig ist, denn der Schaden ist nicht so groß, dass ich es darauf ankommen lassen würde.
Wie gesagt (geschrieben) entscheidet ist, was die Zeugin aussagt. Nur dann ist die Sache eindeutig und Du hast gute Chancen. Ansonsten ist nichts eindeutig.
Carsten
Ja, die Zeugin hat gesehen, dass PKW B auf die Straße ausscheren wollte, als es dann zum Zusammenstoß gekommen ist.
Moin,
ich denke auch, dass die Zeugenaussage hier wichtig ist - aber wenn nötig kann wahrscheinlich auch ein Sachverständiger anhand der Spuren an den Fahrzeugen feststellen, wer stand oder gefahren ist...
Bilder gibt's wahrscheinlich keine ?
Gruß
Uwe
laeuft in jedem fall auf 50:50 hinaus, da der genaue hergang der unfallsache nicht eindeutig zu ermitteln ist. ganz einfach.
gruesse vom doc
Nicht immer sind Zeugenaussagen Glaubhaft, gab da mal eine Studie zu die im TV lief, die Psyche des Menschen, wenn was anderes Gesehen wird was man garnicht Wahrnimmt, etc.
Wichtig sind natürlcich erstmal alle Aussagen der Beteiligten, dann wird Vermessen, und dann nochmal die Aussagen Geprüft.....
Wenn´s hart kommt endet die Sache vorm Richter!
Nicht so pessimistisch, das Schadensbild wird einiges aussagen.
Angenommen B stand. Dann wäre ein "Rammstoß" von A gegen B wahrscheinlich. Also A frontal beschädigt und B an der Seite. Ein Streifschuss an A entlang ist nur schwer möglich.
Angenommen B hat sich bewegt, dann ist ein Streifschuss entlang der Seite von A recht wahrscheinlich. Zudem wird der Wagen nach dem Stillstand leicht quer stehen, siehe Skizze. Weiterhin sollte das Bewegungsmoment von B einen deutlichen Abdruck am Auftreffpunkt hinterlassen, während ein stehendes Auto ein reiner Streifschuss ist.
Ich hoffe, die Zeugin C macht eine saubere Aussage und es existieren Photos wie B stand. Beim Losfahren ist vom EInfahrenden eine besondere Vorsicht geboten, siehe §10 STVO . Bei einer Busspur kann man auch einen Fahrstreifenwechsel nach §7 Satz 5 unterstellen, auch hier hat der wechselnde eine besondere Vorsicht walten zu lassen.
Wenn B am Rand tatsächlich frisch losgefahren ist, kann man 50/50 vergessen. Das würde ich als A zur Not mit einem Gutachter durchfechten.
@gary
selbst wenn pkw-b gefahren sein sollte, kann sich ander schuldverteilung nichts wesentliches aendern. bkw-b hat bei einfahren in den fliessverkehr zwar in der tat eine gesteigerte aufmerksamkeitspflicht gegenueber rueckwertigem verkehr walten zu lassen, dieser umstand vermag aber nicht die sorgfaltspflichten von pkw-a aufzuheben, die dieser beim ausfahren aus dem fliessverkehr walten zu lassen hat, speziell auch unter der massgabe, das pkw in bushaltestellen ausnahmslos nur halten (!) duerfen und deswegen mit deren abfahrt zu rechnen ist. der idealfahrer wuesste sowas naemlich
gruesse vom doc
Hi,
auch ich denke, dass es ohne eine glaubhafte Zeugenaussage von C auf 50/50 hinausläuft. Die Schadenspuren müssten schon absolut eindeutig sein. Aber nicht nur der PKW, der auf der Busspur steht muss besondere Aufmerksamkeit beim Losfahren walten lassen. Auch der andere PKW, der auf die Busspur einfährt. Beide Fahrzeuge machen letztlich einen Spurwechsel und müssen aufpassen.
Wenn C felsenfest sagt, dass der von der Busspur los gefahren ist, dann hat der wohl Schuld. Zumal, vorausgesetzt das Bild stimmt so im Detail, B in A reingefahren ist, weil A schon ein Stück an B vorbei war.
Wäre A so knapp eingeschert, dass er B noch vor seinem (von A) Vorderrad berührt, wäre hinter demVorderrad schon der halbe Kotflügel weggerissen. Weil: je weiter A an B vorbei ist, umso enger wird es im Kollisionsbereich durch die Kurvenfahrt beim Einscheren. Und niemand fährt einem stehenden Auto mit dem Vorderwagen an die vordere Ecke. Wenn, dann nimmt man die Kurve zu eng und bleibt hinten hängen.
Meine Meinung, leider musste ich schon leidvoll erfahren, dass Gerichte zu, für den normal rechtsempfindenden Menschen unverständlichen Urteilen kommen.
Gruß
Rainer