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Unfall: Wer hat Schuld?

Themenstarteram 9. April 2013 um 17:27

Hallöchen!

Vor kurzem war meine Schwester an einem Unfall beteiligt.. und da es so kommen musste, streiten sich aktuell die Versicherungen über die Schuldfrage. Da das ganze eine ein wenig verzwickte Situation ist und wir selber nicht wissen was bei raus kommt, möchte ich gern mal eure Meinung hören..

Situationsbeschreibung:

Fahrzeug A fuhr vorwärts nach rechts aus der Parklücke. Um heraus zu kommen musste das Fahrzeug in einem großen Bogen aus der Lücke herausfahren, dabei kreuzte es die Spur von Fahrzeug B. Die Parklücken sind im 45° Winkel zur Straße ausgerichtet, wie auf dem Bild zu sehen. Zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes befand sich das Heck vom ausparkenden Fahrzeug noch auf der Spur vom Fahrzeug B. Fahrzeug B versuchte nach rechts auf den Bürgersteig auszuweichen, was jedoch aufgrund von aufgeschobenen Schneemassen nicht möglich war. Kurz darauf rutschte Fahrzeug B seitlich in die Fahrerseite von Fahrzeug A. Kein großer Schaden bei beiden Fahrzeugen, is den Versicherungen aber egal. Zu den Wetterverhältnissen: Es war gerade dabei dunkel zu werden, schnee auf der Straße und ungestreut.

 

Möchte erstmal unabhängige Meinungen hören ohne zu verraten wer Fahrzeug A & B ist :)

Unfall
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Der Gärtner wars...

Ähm nee, ich sag A

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Der Gärtner wars...

Ähm nee, ich sag A

...A

Gute Skizze. RESPEKT !

Naja, für A sieht es nicht gut aus, ob B den Unfall hätte verhindern können oder stur drauf gehalten hat kann man so aus der Ferne nicht sagen.

Also A hätte eigentlich warten müssen.

Wenn es aber auch einem Parkplatz passiert ist, wo die STVO nicht gilt, bis auf §1 natürlich, bekommt man in der Regel immer eine Teilschuld, bzw. hier heißt es "wer fährt der Zahlt", fahren beide bekommen beide eine 50:50 Schuld.

am 9. April 2013 um 19:15

Eindeutig A. 

am 9. April 2013 um 19:50

100% A. Wie konnte A dort überhaupt rückwärts in der Lücke stehen? Da fährt man normalerweise vorwärts rein und rückwärts wieder raus (jeweils auf der Spur, wo B nicht fährt). Dafür muss man auch nicht in den Gegenverkehr.

Erst mal A aber Teilschuld wegen nicht angepasster Geschwindigkeit (Schnee - sehbar, wenn jemand so wie A rausfährt) an die Witterungs-Verhältnisse von B nicht ausgeschlossen.

Es sei denn jemand driftet aus dieser Parklücke raus und fährt nicht selbst angepasst. OK beim Rausdriften wäre A ebenso mit- (haupt-)schuldig.

Versicherungsstreit - Gerichtsverfahren und Gutachter werden kommen. Viel Spaß wem auch immer!!!

Meine laienhafte Einschätzung:

Der Grundverstoß liegt bei A, und zwar deshalb, weil A beim Ausfahren aus der Parklücke nicht die erforderliche Rücksicht auf B genommen hat. A wird deshalb die ganze oder überwiegende Schuld am Unfall bekommen. Ob A vorwärts oder rückwärts in der Lücke stand und ob A überhaupt rechtsrum raus "durfte", ist unerheblich.

B wird evtl. eine Mitschuld (sagen wir 1/4 oder 1/3) bekommen, wenn beweisbar ist, daß B den Unfall hätte ohne weiteres verhindern können, z. B. weil deutlich und für längere Zeit sichtbar war, daß A so weit auf B's Fahrspur steht, daß B nicht ohne weiteres vorbeikommt. Das dürfte alledings schwierig werden.

Sollte es sich allerdings herausstellen, daß B absichtlich draufgehalten hat, kann die Schuldfrage natürlich ganz anders aussehen. Ich halte sowas nicht für unmöglich, aber es ist ziemlich exotisch und dürfte sehr schwer beweisbar sein.

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

Meine laienhafte Einschätzung:

 

Sollte es sich allerdings herausstellen, daß B absichtlich draufgehalten hat, kann die Schuldfrage natürlich ganz anders aussehen. Ich halte sowas nicht für unmöglich, aber es ist ziemlich exotisch und dürfte sehr schwer beweisbar sein.

Und wie sollte deine Hypothese zu beweisen sein?

Nee,scheint wohl ein klarer Fall zu sein.

Wir würden gerne den TS erhöhren!

Zitat:

Original geschrieben von DCACKG

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

Meine laienhafte Einschätzung:

Sollte es sich allerdings herausstellen, daß B absichtlich draufgehalten hat, kann die Schuldfrage natürlich ganz anders aussehen. Ich halte sowas nicht für unmöglich, aber es ist ziemlich exotisch und dürfte sehr schwer beweisbar sein.

Und wie sollte deine Hypothese zu beweisen sein?

Den Sinn dieser Frage habe ich nicht verstanden.

Zitat:

Original geschrieben von DCACKG

Nee,scheint wohl ein klarer Fall zu sein.

Du kannst hellsehen? Is ja bombastisch.

Themenstarteram 10. April 2013 um 20:36

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

100% A. Wie konnte A dort überhaupt rückwärts in der Lücke stehen? Da fährt man normalerweise vorwärts rein und rückwärts wieder raus (jeweils auf der Spur, wo B nicht fährt). Dafür muss man auch nicht in den Gegenverkehr.

Das seh ich eben ähnlich. Fahrzeug B war meine Schwester und der Anwalt sprach eben genau dieses Thema an. Nur scheinbar scheinen die Versicherungen das irgendwie nich zu rallen.

Der Spruch vom Unfallgegner - ist im laufenden Verkehr passiert.. Jetz ist die Frage wie wir ihm in die seite hätten rutschen können, wenn man gerade aufeinander zu fährt (ohne kurzve o.ä.)

am 10. April 2013 um 20:40

Um welche Versicherungen handelt es sich? Nicht, dass die zum gleichen Konzern gehören und am Ende beide Kunden drauf zahlen, wegen Hochstufung.

am 10. April 2013 um 21:07

Zitat:

Original geschrieben von kaschilein

Zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes befand sich das Heck vom ausparkenden Fahrzeug noch auf der Spur vom Fahrzeug B.

Ganz klar wollte Fahrzeug B hier mit der Brechstange durch. Es brauch für das Ausparkmanöver wohl einige Zeit, also muss Fahrzeug B den anderen gesehen haben und hat sich mit dem Platz verschätzt. Wenn nur noch das Heck von A auf der anderen Spur war, war der Ausparkvorgang doch schon fast abgeschlossen.

Daher mindestens 50/50, eher sogar 70/30 zu Ungunsten von B.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Ganz klar wollte Fahrzeug B hier mit der Brechstange durch.

Ich würde ganz vorsichtig sein mit solchen Schnellschüssen. Eine solche Bewertung gibt die Beschreibung des TE nicht her, und seine Beschreibung muß nicht mal vollständig und vollständig wahr sein, was nicht heißen soll, daß der TE uns anschwindelt, sondern daß man als Partei immer dazu neigt, die Fakten zum eigenen Vorteil zu verarbeiten.

Es kriegt – eigene Erfahrung! – im Regelfall der die Haupt- oder komplette Schuld, der den primären Verstoß begangen hat, auch wenn der Gegner "pennt". Parke ich an der Stelle aus, habe ich auf alle, die die Straße befahren, Rücksicht zu nehmen und ggf. zu warten. Egal ob ich vorwärts oder rückwärts ausparke, nach links oder rechts, egal wie breit die Straße ist und ob dort Schnee am Rand ist oder nicht. Kracht's, hat A primär einen Fehler gemacht, und der wird automatisch zur Unfallursache.

B hat vielleicht auch einen Fehler gemacht, ohne den es nicht gekracht hätte. B war evtl. unaufmerksam, hat die Situation falsch eingeschätzt, hat zu spät oder falsch reagiert. Kann alles sein. Das ist aber sekundär. Ein eventuelles Fehlverhalten von B muß nun auch erst einmal nachgewiesen werden, und es muß eine gewisse Schwere haben (Fahrlässigkeit). Dieser Nachweis kann leicht sein, vielleicht gibt es Zeugenaussagen, Sachbeweise etc., dann kann eine mehr oder weniger erhebliche Mitschuld für B rauskommen. Es kann aber auch passieren, daß B völlig ungeschoren davonkommt. Dazu könnte es schon ausreichen, wenn B bei einer Aussage wie "der kam da plötzlich raus, ich dachte erst, der sieht mich, aber dann war plötzlich kein Platz mehr, ich habe noch versucht zu bremsen und auszuweichen ..." bleibt.

Das sind jetzt alles Vermutungen, aber ich habe eine vergleichbare Sache durch, die ging bis vor Gericht, und habe eine Weile gebraucht, bis ich die Sache begriffen und verdaut hatte. Ich war nämlich "A" (und habe volle Schuld bekommen, mein letzter verschuldeter VKU, 16 Jahre her ...).

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