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Unfall, wie geht es jetzt weiter?

Porsche Boxster 3 (981)
Themenstarteram 4. Mai 2013 um 15:15

Hallo. Mir ist ne Dame in meinen neuen Boxster s (981) gefahren. Frontstossstange hat nen kleinen Riss. Nix grosses, wird aber getauscht werden müssen. Ist beim rangieren passiert. Sie hat mich übersehen.

Polizei warda.. Die Dame hat auch alles zugegeben.

Wie gehts jetzt weiter? Wollte Montag zu Porsche den Wagen abgeben. Bekomme ich den einen entsprchenden Leihwagen von Porsche gestellt?Habe och Anspruch auf ein ähnöiches Model/Canrio oder bekomm ich nen vw polo? Was ist wenn ich den Leihwagen nicht nehme.Gibt es sowas wie eine Ausfallpauschale die ich ausbezahlt bekomme? Geht die ganze Rechnung dann an die Versicherung oder muss ich vorstrecken?? Hatte vorher nie nen Unfall.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Frank-987

Ähhhhh... Du fährst einen Porsche und weißt nicht wie man einen Unfall abwickelt???

Jetzt bin ich etwas erstaunt!

Das war jetzt ironisch gemeint, oder?

Müssen Porsche Fahrer Crashperten sein?

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Ausfallpauschale gibt's, Anspruch auf ein ähnliches Modell hast du nicht (nur kleiner), Rechnung schickt das PZ direkt an die Versicherung.

Andreas

Ähhhhh... Du fährst einen Porsche und weißt nicht wie man einen Unfall abwickelt???

Jetzt bin ich etwas erstaunt!

Themenstarteram 4. Mai 2013 um 20:59

Noch nie einen gehabt. Sorry... Hab aber jetzt alleminfosnausm Netz. Danke trozdem.

Zitat:

Original geschrieben von Frank-987

Ähhhhh... Du fährst einen Porsche und weißt nicht wie man einen Unfall abwickelt???

Jetzt bin ich etwas erstaunt!

Das war jetzt ironisch gemeint, oder?

Müssen Porsche Fahrer Crashperten sein?

Geh zum Anwalt!

Wenn Du Dich auf die gegnerische Versicherung verlässt, wirst Du beschissen! Garantiert!!!

Schließt du von dir auf andere? Immer gleich diese Bockigkeit. Was soll das?

Andreas

sprich auch bei deiner versicherung vor, ich hoffe du hast einen guten vertreter vor ort und nicht ne billige i-net vers., die regeln dann meist alles. event will sich ein gutachter den schaden ansehen, aber keine sorge, am schluß sagt das pz was es kostet und ein leihwagen steht dir natürlich zu.

(0800) 25 026 00 Telefon Zentralruf der Kfz Versicherer

Darüber bekommste die Versicherung deines Unfallgegners.

Dann ab zu Porsche - Kostenvoranschlag einholen

Anruf beim Versicherer, Meldung der Ansprüche.

Sobald es Probleme gibt direkt Anwalt einschalten (wird, sofern sich die geschilderte Rechtslage nicht ändert auch vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherung getragen).

Würde es aber auch nur bei Problemen machen (kleine Anmerkung). Dieses ewige gerenne zum Anwalt (und die Empfehlungen) tragen wir letztlich immer wieder mit unseren Prämie insgesamt.

Neben dem Sachschaden und dem Thema Reparatur und Ausfall (Nutzungsentschädigung oder Leihwagen) ist auch das Thema Wertentschädigung wichtig und anzusprechen.

PS:

Auch Schadenabteilungen sind bemüht wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen. So wird man sich nicht um 5-10 Euro pro Tag in einen drohenden Rechtsstreit begeben. Aber man sollte den Bogen auch nicht überspannen.

am 8. Mai 2013 um 6:06

Hallo, ich hatte im Januar auch einen und mein TIP unbedingt einen Anwalt nehmen. Die gegnerische Versicherung (in meinem Fall HUK Coburg) macht immer noch Schwierigkeiten weil ich meinen Cayenne Turbo im PZ reparieren habe lassen.

Nichts als Ärger.

Da musst du dich um nichts mehr kümmern und hast auch nicht das Problem was du machen musst.

Grüße

Opfi

Zitat:

Original geschrieben von Opfi70

Die gegnerische Versicherung (in meinem Fall HUK Coburg) macht immer noch Schwierigkeiten weil ich meinen Cayenne Turbo im PZ reparieren habe lassen.

Sorry, aber das hört sich auch nach dem typischen Verhalten an:

Schaden - Ab ins PZ reparieren lassen und Rechnung eingereicht. Also ist das Kind schon im Brunnen und nun wird gestritten.

Normalerweise holt man auch als Geschädigter einen Kostenvoranschlag ein, übergibt diesen zur Prüfung an die (in diesem Fall HUK) Versicherung. Diese prüft, gibt den KVA zur Reparatur frei (oder schickt einen Gutachter vorbei). Ggf. telefoniert die HUK sogar mit deinem PZ und bittet um Nachweise oder Erklärung.

Wenn der KVA frei gegeben wurde und Dein PZ sich daran hält passiert nix und ein Anwalt muss nicht eingeschaltet werden.

(oh Gott - jetzt habe ich sogar für die HUK ne Lanze gebrochen, obwohl der Laden gar nicht mit Maklern arbeitet :) )

am 8. Mai 2013 um 12:13

Ja das wird eventuell noch Lustig wenn es zum Beispiel auf einem Parkplatz vom Supermarkt passiert ist. Da dies kein öffentlicher Verkehrsraum ist.

Meinem Vater ist hier folgendes passiert.

Er war auf solch einem Parkplatz gestanden und hat gewartet bis ein Auto vor ihm aus dem Parkplatz ausrangiert ist. Derweilen hat ein anderes Fahrzeug seine Stosstange beim ausrangieren aus einem anderen Parkplatz touchiert.

Diskussionen - Polizei wurde geholt - hat es aufgenommen und siehe da. Nach dem mein Vater sein Auto in der Werkstatt reparieren lassen hat. Kam auf einmal ein Schreiben von der gegnerischen Versicherung das der Schaden nicht übernommen wird. Da der Unfallverursacher bei seiner Versicherung behauptet hatte das er nicht schuld sei. Keine weitere Erklärung.

Auf Nachfrage seinen Anwaltes hieß es dann angeblich wäre mein Vater auf das Auto gerollt....

Aussage gegen Aussage - mein Vater blieb auf ner Menge Kosten sitzen.

Die Polizei die den Fall aufgenommen hatte war auch nicht mehr relevant da es sich nicht um öffentlichen Verkehrsgrund handelte.

Also Aufpassen! Eigentlich kann auch in Deinem Fall der Unfallverursacher - wenn er so dreist ist wir der bei meinem Vater - im Nachhinein dann behaupten das er gar nicht Schuld war. Beweisen kann man so etwas nicht!

Mein Vater hatte einen Beifahrer als Zeugen und der Gegner dann auf einmal natürlich auch, obwohl niemand bei Ihm im Auto gesessen war. Aber angeblich hatte die Frau alles vom Supermarkt aus genau beobachtet.

Schöne Scheisse!

 

am 8. Mai 2013 um 12:17

Zitat:

Original geschrieben von desertbulls

 

Die Polizei die den Fall aufgenommen hatte war auch nicht mehr relevant da es sich nicht um öffentlichen Verkehrsgrund handelte.

Irgendwie kann ich diese Argumentation nicht nachvollziehen.. was hat das miteinander zu tun? Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen, ist doch wurscht wo es passiert ist. Dinge wie Körperverletzung werden auch außerhalb des öffentllichen Raums verfolgt :confused:

Zitat:

Original geschrieben von ancalagon

Zitat:

Original geschrieben von desertbulls

 

Die Polizei die den Fall aufgenommen hatte war auch nicht mehr relevant da es sich nicht um öffentlichen Verkehrsgrund handelte.

Irgendwie kann ich diese Argumentation nicht nachvollziehen.. was hat das miteinander zu tun? Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen, ist doch wurscht wo es passiert ist. Dinge wie Körperverletzung werden auch außerhalb des öffentllichen Raums verfolgt :confused:

Habe hier in den letzten Jahren 3 Schäden gehabt wo Kunden auf Parkplätzen geschädigt wurde oder den Schaden verursacht haben.

Grundsätzlich bleibt auch hier folgendes zu sagen:

Stehst DU und ein anderer rollt rein ist die Schuld bei dem fahrenden Kfz und nicht dem stehenden.

Was richtig ist, dass in Parkhäusern oder auf Parkplätzen die STVO nicht greift (selbst wenn dort ein Hinweisschild steht). Dazu gibt es schon Richtersprüche. Aber ein Parkplatz ist kein rechtfreier Raum und die Gefährdungshaftung greift auch heir.

am 9. Mai 2013 um 8:14

Meine Erfahrungen aus den letzten Jahren...egal ob Schuld oder nicht Schuld, ob Kleinschaden oder Totalschaden....IMMER!!!!!!! einen Anwalt nehmen,der nimmt Dir zum einen den ganzen Schreibkram ab und zum anderen holt er das möglichst Beste für dich raus....und eine Rechtschutzversicherung sollte ja wohl jeder haben.....

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