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Unfall, wie hoch könnte der Schaden sein ?

Audi RS4 B5/8D
Themenstarteram 12. Juli 2010 um 15:52

Hallo,

gestern wollte ich in eine Straße (nach links) einbiegen, als mich plötzlich ein Rollerfahrer links zu überholen versuchte jedoch bei mir in die Seite geknallt ist, dies ist in einer 30er Zone passiert.

Ich war mit dem Rollerraudi eben bei seiner Versicherung und der Typ meinte.. das sowas schnell 2000€ kosten würde und das wär Totalschaden für einen 15 Jahre alten A4.

Ich solle zu einem Gutachter gehen und der soll berechnen was es kosten würde.. und dann solle ich mich bei der Versicherung melden.

Ich lade mal ein paar Fotos hoch, vllt könntet ihr mir ja sagen wie hoch der Schaden ist.

Es sind die vordere und die hintere Tür betroffen, auf der Fahrerseite.

Müssen die Türen wohl neu ? oder kann das ausgebeult werden ?

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15 Antworten
Themenstarteram 12. Juli 2010 um 15:53

und einmal Hintere Linke Tür von oben aus gesehen, da sieht man das es ne Beule ist und nicht nur ein Kratzer

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am 12. Juli 2010 um 16:05

1300 Euro + 200 Euro Ersatzwagen= 1500 Euro.Fast die gleiche hat ein Freund von mir...Und es wäre gut, wenn du zu einem Gutachter gehst....

Ach das ist doch kein wirtschaftlicher Totalschaden. Wer erzählt denn so nen Rotz. Denke, dass das jede vernünftige Werkstatt ausgebeult bekommt. Dann ne Smart Repair am Lack und fertig. Würde das so auf 500 bis allerhöchstens 700€ schätzen und das ist schon viel. Wenn du es natürlich bei Audi machen lässt wird es teurer.

Sehe ich genauso ca 1000 - 1500 Euro

Versicherungen setzen gerne hohe Reparaturkosten an , um somit einen wirtschaftlichen Totalschaden zu erzwingen

Dann kommen die nämlich viel günstiger aus der Sache raus.

Die Gutachter arbeiten sogar zugunsten der Versicherungen, obwohl diese angeblich "neutral" sind.

 

Themenstarteram 12. Juli 2010 um 16:24

Ja die Versicherung hat uns einen Gutachter empfohlen der für die Versicherung arbeitet.

Was wäre denn wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden wär ? was wären dann für Folgen ?

Dann bekommste den Wiederbeschaffungswert + Zeit (4 Tage) und Restwert, afaik.

am 12. Juli 2010 um 18:48

zwei alte türen vom schrotti oder ebay, bisschen schrauben und dann kostet das nicht mehr als 500€.. da lässt sich doch noch geld verdienen ;)

Naja, wüsste nicht was an einem Totalschaden schlecht ist.

Hatte schon 3 davon. Einer war leider so schlimm, dass das Auto (von) mir nicht mehr instand gesetzt werden konnte, und zwei habe ich hergerichtet und die fahre ich noch.

Man muss das so sehen, der Fahrzeugwert, (Zeitwert ...) ist ja eh wie er ist, und bei nem Totalen bekommst ohne Abzüge das was das Auto noch wert ist minus Restwert.

So ist das zumindest bei uns, ist das bei euch denn anders?

 

Also 2000 macht das Locker aus, das würde ich (in Audipreisen) eher auf 3000-4000 Schätzen.

Hate nen leichten Parkschaden, ne kleine Beule im Kotflügel, und nen ganz feinen Kratzer über beide Türen, ich war der Meinung, dass man das sogar rauspolieren kann. VW stellte nen Schaden von 2200 Euro fest.

Nunja, da es kein Totalschaden war (meiner ist laut Liste noch was bei 7000+ Wert) und ich es nicht richten lassen wollte, habe ich dafür 750 Euro abgelöst bekommen. Wenn es (terroretisch) ein Totaler gewesen wäre, sagen wir Auto wäre noch 2000 wert gewesen, dann hätte ich 2000 Euro minus Restwert (der nicht hoch sein kann) bekommen. Der Schaden wäre der gleiche gewesen und kann bei ner freien um 200-300 Euro gerichtet werden.

:O Das is doch ein Witz!

Ich dachte jetz dass da die komplette Seite eingedrückt wäre.

Das lässte einfach schwarz machen, und ziehst nur den Nettobetrag der Versicherung ein!

Wird das beste für dich sein. Und ein Rest bleibt für dich auch übrig.

Manche Freunde haben sich so nach und nach ihr erstes Auto abbezahlt weil dauernd einer reingeballert ist :D

 

Sprech bisschen mit dem Gutachter über seinen Job und was du alles schon an deinem Auto repariert hast und blabla...

Das hat bei mir geholfen :D

Und jetz kommt mir nich mit "ohhhh geb hier keine unkoscheren Vorschläge von dir :/" Ihr wisst doch alle selbst wie es läuft ;D

Ich sehe es etwas anderst:

So ein wirtschaftlicher Totalschaden muß nicht unbedigt zu deinem Nachteil sein.

Bei mir war es letztes Jahr so: Hab bei einem Unwetter nen Hagelschaden abbekommen (so schwach, daß man es nur frisch gewaschen und mit geschultem Auge sieht - meine Frau hat es gar nicht wargenommen).

Bin dann zu dem Gutachter, den die Versicherung angegeben hat (bei Kaskoschäden muß man den Gutachter akzeptieren, den die Versicherung vorschlägt).

Für meinen A4 - 1.9TDI - 260tkm - ohne besondere Extras - normaler Zustand sah die Sache dann so aus:

Reperaturkosten 3200 €

Wiederbeschaffungswert 4100 €

Restwert mit Hagelschaden 1900 €

daher: wirtschaftlicher Totalschaden

Aber, das war kein Nachteil für mich, den abgerechnet wurde wie folgt:

Wiederbeschaffungswert 4100 €

- Restwert -1900 €

------------------------------------------

Fahrzeugschaden 2200 €

- Selbstbeteligung 150 €

----------------------------------------

Auszahlungs-Betrag 2050 €

Somit hab ich bei einer Abrechung als Totalschaden und einem nicht sehr starken Hagelschaden dennoch noch über 2000 € von der Versicherung ausbezahlt bekommen.

Bei dir könnte das so ähnlich aussehen.

Geh zu einem freien Gutachter. Also such dir auf jeden Fall selbst einen aus. Denn du hast bei einem Fremdverschulden die freie Wahl des Gutachters.

Und ich schätze mal so 1000 - 2000 € wirst du am Schluß von der Versicherung für den Schaden bekommen. Ob du das dann proffessionell für diesen hoben Preis machen läßt bleibt dir überlassen. Oder du läßt es nur günstig ausbessern und behälts das Geld. Oder du flickt die Stellen selber aus und behältst das ganze Geld.

Ich denke aber nicht, daß die Sache am Schluß schlecht für dich ausgeht. Wenn du dir bei der Absicklung unsicher bist, kannst du auch einen Anwalte einschalten. Den muß (soweit ich weiß) auch die gegnerische Versicherung zahlen.

Aber dan kann man auch manchmal handeln: "Du verzichtest auf den Anwalt und die Versicherung zahlt z.B. 6 Tage Nutzungsausfall obwohl du das Auto selbst bei dir Daheim reparierst." So nen Deal hatte ich mal mit ner Verischerung gemacht als mir ne Lady in das Heck meines Vectras geknallt ist. Die Versicherungen sind in der Regel schon froh, wenn nicht ein kostspielieger Anwalt eingeschaltet wird. Und dann sind sie etwas entgegenkommender.

Ich hoffe, daß ich dir etwas weiter helfen konnte,

Niko

Themenstarteram 12. Juli 2010 um 20:03

Erstmal Danke für die Beiträge,

Also läuft das so bei einen Wirtsch. Totalschaden.

Zum Beispiel: Der Wagen ist 3500 € wert und restwert liegt bei 1500 ( Stoßstange ist Kaputt bei mir ) dann bekomme ich 2000 - 150 selbstbeteiligung also 1850 € für die Versicherung ?

Und dann kann ich zB. zum Schrotti fahren.. die Türen für zb 200 € kriegen.. + lack 500 zB. also gebe ich 700 aus und kann die restlichen 1150 behalten ?

Hab ich das jetzt richtig verstanden ?

Wo kann man gucken was der Wagen noch für einen Wert hat ?

Selbstbeteiligung fällt nur bei einem Kaskoschaden an. Da es bei dir ja Fremverschulden war, wird da ja keine Selbtsbeteiligung abgezogen.

Aber vom Prinzip hast du recht. Wenn dein Wagen vor dem Unfall einen Wert von 3500 € hatte (Gutachter nennen dies den Wiederbeschaffungswert) und nach dem Unfall einen Restwert von 1500€, dann bekommst du von der Versicherung in diesem Beispiel 2000 € ausbezahlt. Hierzu kommen dann noch evtl. Nutzungsausfallentschädigung für jeden Tag wo du das Auto nicht nutzen konnstet (weil es zur reparatur/lackierung in der Werkstatt war) und normalerweise noch einen Unkostenbeitrag so 20 bis 50 Eur für Telefonkosten /Portokosten /Fahrtkosten zum Gutachter usw.

Den Restwert ermittelt auch der Gutachter. Er ermittelt die Reparaturkosten. Den Restwert des unreparierten Fahrzeugs und den Widerbeschaffungswert. Das steht also alles in dem Gutachten auf dessen Basis du dann mit der Versicherung abrechnen kannst.

Mein Tip: Vereinbare mit dem Gutachter, daß er sein Gutachten und seine Rechnung direkt an die gegnerische Vesicherung senden soll UND dir eine vollständige Ausfertigung des Gutachtens ebenfalls zukommen lassen soll (also ein Exemplar für dich MIT DEN GUTACHTERBILDERN). Das ist wichtig, falls es zum Streit kommen sollte. Sonst hast du kein VOLLSTÄNDIGES Gutachten. So hab ich es schon mehrfach gemacht und bin immer gut klar gekommen.

Themenstarteram 15. Juli 2010 um 10:27

Hallo, ich habe gerade Post von der gegnerischen Versicherung bekommen.

Meine Frage: es sind 2 Zettel gekommen, auf einem steht " Anspruchsteller Frageboden Seite 1 "

Da steht schon Name, Straße und PLZ von anscheinend dem Vater von dem der mir reingefahren ist.

dadrunter steht: Name des geschädigten, Straße, PLZ/Ort, Beruf, Selbständig ?, Vorsteuerabzugsberechtigt?, privat, beruflich, handy, email, schadentag, uhrzeit, schadenort.

Muss ich da seine Daten reinschreiben ? oder meine ?

und im 2. Zettel steht, Anspruchsteller Fragebogen Seite 2

und da stehen: Art des Fahrzeugs (zb PKW), KW, Hersteller, Typ, Baujahr, amtliches kennzeichen, KM Stand, Reparaturkosten ( Rechnung oder Kostenvoranschlag bitte beifügen), Anschrift der Werkstatt, Welche Schäden hat das Fahrzeug vorher erlitten, Vorbesitzer.

da habe ich bereits reingeschrieben: PKW, 92, Audi, A4 B5, 1995, SO MV 1988, 223.000km.

Bei Reparaturkosten und Anschrift der Werkstatt da muss ich doch warten bis das Gutachten kommt, und es dann ausfüllen oder ?

Und was muss ich hinschreiben bei: Welche Schäden hat das Fahrzeug vorher erlitten ??

Mache sowas zum ersten mal, daher Frage ich.

Themenstarteram 17. Juli 2010 um 11:48

Sooooo das Gutachten ist da.

Es ist ein Schaden von 1137 € Netto und Brutto irgendwas mit 1300€

zudem hat der Gutachter da noch reingeschrieben das ich H4 Scheinwerfer habe obwohl es H7 ist, das ich Smaragd Perleffekt als Lack habe, soweit mir bekannt, ist es Smaragd Grün Metallic und das ich eine Mittelarmlehne vorne habe xD von der ich gar nichts weiß :)

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