- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Unfall Wildschaden Versicherungsregulierung
Unfall Wildschaden Versicherungsregulierung
Hallo ich Grüße alle.
Ich komme gleich zu Sache.
Ich bin im Urlaub gewesen und hatte dort einen Zusammenstoß mit einem kleinen Reh.
Die Polizei war da ich habe eine Bescheinigung bekommen, Reh lag auch tot an der Seite.
Ich habe sofort auch die Versicherung informiert. Als ich DE gewesen bin Kamm auch ein Gutachter und das Fahrzeug begutachtet und den Schaden natürlich.
Jetzt komme ich zu dem Fahrzeug und zum konkreten Zahlen:
PKW: W203 Elegenace Bj 2001 172TK 200 CDI, mit Navi, Sitzheizung , Grüner Plakette, Alarmanlage, Zustand sehr gepflegt.
Reparaturkosten: ohne MwSt. 4001€ mit 4762€
Wiederbeschaffungswert: 4500€
Restwert: 2230€
PKW ist Vollkasko versichert (enthält auch Teilkasko)
Vers. Möchte mit 2230€-150€SB auszahlen es gibt auch einen Händler der mir 2230€ für den W203 geben möchte.
So das ich in Summe auf 4310€ komme.
Frage:
Ist das alles so richtig was die –ver sagt? Oder was gibt es noch für Möglichkeiten.
Beste Antwort im Thema
Du bekommst von der Versicherung 2.120 Euro
(Wiederbeschaffungswert 4.500 Euro bzgl. Restwert 2.230 Euro und SB 150 Euro)
Damit kannst du anfangen, was du willst.
Verkaufst du das beschädigte Fahrzeug mind. für den Restwert von 2.230 Euro, stehen dir 4.350 Euro für die Anschaffung eines anderen Fahrzeugs zur Verfügung.
Ähnliche Themen
17 Antworten
Lass ihn herrichten und verkauf ihn dann selber. Bei 2001 Baujahr und der km-Leistung kann man von dem Auto normal auch nichts mehr abziehen beim Verkauf wenns ein Unfaller ist. Laut Bremer Tabelle kannste bis 100.000 km und 5 Jahren no 10 % Wertminderung geltend machen. Wie gesagt lass ihn herrichten, dann verkauf ihn für 3.5 oder was du auch immer kriegst. Mehr wie den Restwert auf alle Fälle. Restwert von der Versicherung und Verkaufswert sind 2 Paar Stiefel. Der Händler, der dir den Restwert gibt wird das Auto auch nicht für den Restwert verkaufen. Hab vor kurzem auch mein Auto (Unfaller) bei einem Händler verkauft als Inzahlungnahme, der hat auch mit Unfaller argumentiert. Gegenargument meinerseits war halt das Verslein mit den 100t km und den 5 Jahren.
Also ich habe mich informiert mann könnten den billiger herrichten:-). Aber das werde ich glaube ich machen.
Ich denke ich könnte das Auto für die 3500€ verkaufen
Zitat:
@ManuelFRG schrieb am 18. August 2015 um 11:00:34 Uhr:
Laut Bremer Tabelle kannste bis 100.000 km und 5 Jahren no 10 % Wertminderung geltend machen.
Wer soll die bezahlen?
Das Reh?
Der Jagtpächter, wegen Verletztung der Aufssichtspflicht für das Reh?
Die Versicherung wird die im Kaskobereich auf alle Fälle nicht bezahlen
Wüßte jetzt auch nicht, warum in der Kasko Wertminderung gezahlt werden soll.
Es geht nicht um die Wertminderung beim Unfall, sondern um die Wertminderung bei Verkauf des Autos. Beim Verkauf musst du Unfallschäden lückenlos offenlegen und ein potentieller Käufer kann dann halt was abziehen. Zur eigenen Sicherheit, was dein Wagen wert ist, gibts halt Tabellen. Bei 5 jahren und <100000 km sinds z:B. 10 %.
Zitat:
@w20322 schrieb am 18. August 2015 um 11:05:28 Uhr:
...
Ich denke ich könnte das Auto für die 3500€ verkaufen
Kaputt oder repariert?
Wenn du für das kaputte Auto 3.500 € bekämst, plus einer Versicherungserstattung von 2.230 ./. 150 = 2.080 €, dann hättest du insgesamt 5.580 €, also 24 % über Wiederbeschaffungswert.
Was gäbe es da zu überlegen?
Also ich werde den Schaden am Auto beheben und Ihn dann Verkaufen. Ich muss aber nur nachschauen wie viel es kosten wird. Allerdings werde ich Ihn nicht in DE fertigmachen lassen.
Du bekommst von der Versicherung 2.120 Euro
(Wiederbeschaffungswert 4.500 Euro bzgl. Restwert 2.230 Euro und SB 150 Euro)
Damit kannst du anfangen, was du willst.
Verkaufst du das beschädigte Fahrzeug mind. für den Restwert von 2.230 Euro, stehen dir 4.350 Euro für die Anschaffung eines anderen Fahrzeugs zur Verfügung.
Das Problem ist das ich für das Geld 4350€ kein vergleichbares Fahrzeug bekomme.
dir ist es doch unbenommen das fahrzeug zu reparieren!
die reparaturkosten, die die 4500€ überschreiten sind dann aber privatvergnügen.
ich würde einfach mit dem gutachten zu deiner werkstatt des vertrauen gehen und die fragen ob die das für viereinhalb Steine reparieren. Wenn die ja sagen
- mit der Versicherung absprechen,
- Reparaturfreigabe erteilen lassen,
- Forderung abtreten
und Thema durch.
gruß
Ein Problem wird aber auch sein, dass du für das Geld, das du von der Versicherung bekommst, die Reparatur vermutlich nicht gleichwertig durchführen kannst und zudem dann ein Unfallfahrzeug fährst, das dann im Wert unter dem Wiederbeschaffungswert lt. Gutachten liegt.
Es kommt also auch darauf an, ob und wie lange du das Fahrzeug noch selber behalten willst.
Erstmal ist es ein Totalschaden, d.h. abgerechnet wird korrekt wie von der Versicherung angegeben. Ob du mit der Summe selber reparieren kannst musst du gucken.
Guck aber mal rein mit welchen Stundenlöhnen kalkuliert wurde. Der Wagen ist ja nur ziemlich knapp ein Totalschaden, wenn du eine freie Werkstatt mit günstigen Löhnen findest kann u.U. eine fachgerechte Reparatur wie im Gutachten vorgegeben durchgeführt werden mit Rechnung knapp unterhalb deines Wiederbeschaffungswertes. Dann könnte man den Wagen auch reparieren lassen.
Wenn man mal auf die Schnelle hier vergleicht:
http://suchen.mobile.de/.../search.html?...[0].makeId=&categories=Limousine&minSeats=&maxSeats=&doorCount=&minFirstRegistrationDate=2001-01-01&maxFirstRegistrationDate=2001-12-31&minMileage=150000&maxMileage=200000&minPrice=&maxPrice=&minPowerAsArray=&maxPowerAsArray=&maxPowerAsArray=PS&minPowerAsArray=PS&fuels=DIESEL&minCubicCapacity=&maxCubicCapacity=&ambitCountry=&zipcode=&q=&climatisation=&airbag=&daysAfterCreation=&adLimitation=&export=&vatable=&maxConsumptionCombined=&emissionClass=&emissionsSticker=&damageUnrepaired=NO_DAMAGE_UNREPAIRED&numberOfPreviousOwners=&minHu=&usedCarSeals=
Scheint der Widerbeschaffungswert ganz gut zu passen.
Wertminderung kriegt man eh nicht von der Kasko. Und die Bremer Formel ist nur eine von unzähligen Modellen, wird aber gerne von Versicherungen hervorgekramt um Wertminderungen bei >100000km oder >5 Jahren pauschal abzulehnen. Die Rechsprechung und der reale Markt sprechen da aber eine andere Sprache. Aber tut hier ja eh nichts zur Sache.
Kann man den Schaden nicht über die Vollkasko regeln? Da sind doch noch die 130% Reglung oder?
Die 130% Regelung gibt es nur in der Haftpflicht, nicht aber in der Teil- oder Vollkasko.