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Unfall wirtschaftlicher Totalschaden Lächerlich!!

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 1. Februar 2012 um 19:42

Hallo Leute,

ich hatte am Sonntag einen kleinen Unfall mit meinem 124er mir ist einer vorn in die ecke gefahren Schade: Kotflügel, Scheinwerfer und Grill müssten Neu, Haube hat Kratzer und Stoßfänger müsste auch gelackt werden. Heute kam das Gutachten von meinem Gutachter. Wirtschaftlicher Totalschaden trotz nur 68.000km  1 Vorbesitzer und KEIN Rost oder Vorschäden. Werde mich morgen erstmal mit ihm in Verbindung setzen fragen was das Soll hab extra Achsverm,essung machen lassen um auszuschließen das Achse ect ok sind und er scgreibt trotzdem Federbein Lenkgetriebe usw auf. bei einem von der versicherung geschickte könnte i ch das "noch" verstehen.

 

mfg

Beste Antwort im Thema

Verpeil ich irgentwie das Problem?

Ist nen Totalschaden, du kriegst das Geld (Wert der Kiste) ausgezahlt (Bei mir warens vor nem Jahr 2100€), lässt das fürn 1000er reparieren und freust dich über den Rest :D

Falls ich das Problem einfach nicht gerafft hab dann entschuldigung. Aber es ist doch alles gut? ;)

Gruß,

Lasse

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Zitat:

Original geschrieben von Hoppel88

Hallo Leute,

ich hatte am Sonntag einen kleinen Unfall mit meinem 124er mir ist einer vorn in die ecke gefahren Schade: Kotflügel, Scheinwerfer und Grill müssten Neu, Haube hat Kratzer und Stoßfänger müsste auch gelackt werden. Heute kam das Gutachten von meinem Gutachter. Wirtschaftlicher Totalschaden trotz nur 68.000km  1 Vorbesitzer und KEIN Rost oder Vorschäden. Werde mich morgen erstmal mit ihm in Verbindung setzen fragen was das Soll hab extra Achsverm,essung machen lassen um auszuschließen das Achse ect ok sind und er scgreibt trotzdem Federbein Lenkgetriebe usw auf. bei einem von der versicherung geschickte könnte i ch das "noch" verstehen.

mfg

Bilder vom Auto.......

und sorry, wenn du genau so mit dem Gutachter sprichst, oder dein Auto so Aussieht, wie du am Schreiben bist, dann ist ein Wirtschaftlicher Totalschaden berechtigt.

 

......

Moin moin !

Zitat:

Achsverm,essung machen lassen um auszuschließen das Achse ect ok sind

Also sind sie nicht okay ???

Im übrigen hast du anscheinend die Regulierung nicht verstanden.

Da es sich wohl um einen Haftpflichtschaden handelt,muss dein Schaden in vollem Umfang ersetzt werden. Dazu gehört eine fachgerechte Reparatur nach Herstellervorgaben. Bei Db muss laut Hersteller schon bei geringen Anstössen auf ein Vorderrad sicherheitshalber das Lenkgetriebe erneuert werden. Ein Gutachter,der seinem Namen gerecht wird ,weiss dieses und nimmt es deswegen in seine Kalkulation auf.

Im übrigen versteh dein Gejammer gar nicht ,je mehr er aufschreibt ,desto höher das Geld von der Versicherung.

Soll er nun weniger aufschreiben ,um anschliessend Stress mit der Werkstatt und der Versicherung zu bekommen ,weil für seine Summe das Fzg nicht fachgerecht zu reparieren ist ?

Fakt ist :

1. Der Schaden hat eine bestimmte Höhe.

2. Wenn die Schadenshöhe den Wiederbeschaffungswert übersteigt ,liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Zum Wiederbeschaffungswert hast du nichts geschrieben,also gehe ich mal davon aus,dass dieser (deiner unmassgeblichen Meinung nach) im richtigen Rahmen liegt.

 

3. Wenn du das Fzg fachgerecht reparieren lässt und noch mindestens 6 Monate nach Regulierung weiter fährst,kannst du die 130 % Regel in Anspruch nehmen.

MfG Volker

Zitat:

Original geschrieben von Hoppel88

Hallo Leute,

ich hatte am Sonntag einen kleinen Unfall mit meinem 124er mir ist einer vorn in die ecke gefahren Schade: Kotflügel, Scheinwerfer und Grill müssten Neu, Haube hat Kratzer und Stoßfänger müsste auch gelackt werden. Heute kam das Gutachten von meinem Gutachter. Wirtschaftlicher Totalschaden trotz nur 68.000km  1 Vorbesitzer und KEIN Rost oder Vorschäden. Werde mich morgen erstmal mit ihm in Verbindung setzen fragen was das Soll hab extra Achsverm,essung machen lassen um auszuschließen das Achse ect ok sind und er scgreibt trotzdem Federbein Lenkgetriebe usw auf. bei einem von der versicherung geschickte könnte i ch das "noch" verstehen.

mfg

Es wäre besser, wenn Du dieses Thema in das Forum "Versicherung" verschieben lasssen würdest. Dort sind einige Fachleute, die Dich gut beraten können.

Verständige einfach einen Moderator (drücke auf den button "Glocke" ), der Dein Thema verschieben soll.

Viele Grüße

quali

am 2. Februar 2012 um 6:54

Zitat:

Original geschrieben von Hoppel88

Hallo Leute,

ich hatte am Sonntag einen kleinen Unfall mit meinem 124er mir ist einer vorn in die ecke gefahren Schade: Kotflügel, Scheinwerfer und Grill müssten Neu, Haube hat Kratzer und Stoßfänger müsste auch gelackt werden. Heute kam das Gutachten von meinem Gutachter. Wirtschaftlicher Totalschaden trotz nur 68.000km  1 Vorbesitzer und KEIN Rost oder Vorschäden. Werde mich morgen erstmal mit ihm in Verbindung setzen fragen was das Soll hab extra Achsverm,essung machen lassen um auszuschließen das Achse ect ok sind und er scgreibt trotzdem Federbein Lenkgetriebe usw auf. bei einem von der versicherung geschickte könnte i ch das "noch" verstehen.

mfg

moin

nach nur einer Woche Fahrzeugbesitz wirtschaftlicher Totalschaden ist

natürlich ärgerlich. Wenn ich allerdings schon einen Sachverständigen selbst beauftrage, rede ich auch vor Gutachtenerstellung mit ihm.

Die von dir beschriebenen Schäden deuten allerdings auf einen "wirtschaftlichen Totalschaden" hin. (auch ohne Schäden am Fahrwerk.) Wichtig ist doch nur, das du deinen Anschaffungspreis (wie hoch war der?) erst mal wieder rausbekommst.

 

Themenstarteram 2. Februar 2012 um 9:12

keine angst ich weiß schon wie ich mit Menschen zu reden habe.

Es ging mir ja um den Sachverhalt das ich weiß was MB vorgibt da ich selber indem Beruf arbeite deswegen habe ich ja alles vermessen und prüfen lassen das sowas nicht mit rein kommt da ich nicht will das es wirtschaftlich wird das ich ja sann nur die Toleranz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert bekomm wenn ich das auto behalten mag.Was ich gerne möchte da wie gesagt das FZ in einem sehr guten nicht Perfekten Zustand befindet. Wiedebeschaffungswert krieg ich erst heute da er noch im Portal steht.

 

mfg

am 2. Februar 2012 um 9:29

Also...zunächst einmal die Frage: Wer hat denn den Gutachter beauftragt?

Wichtig wäre auch, hier mal die Zahlen zu nennen sprich 1.Wiederbeschaffungswert, 2.Restwert und 3. Höhe der Reparaturkosten. Dann kann man mal schauen ob die so stimmen.

Zu beachten wäre in jedem Fall das, falls Km-Stand und Historie des Fahrzeuges nachweisbar sind die Höhe des Wiederbeschaffungswertes so einfach nicht festzulegen ist. Grund ist, das ein Preis sich immer am Markt festlegt sprich es vergleichbare Fahrzeuge geben MUSS um einen Preis der Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeuges festzulegen.

Sollte keine Fahrzeuge existieren dann kann natürlich ein kein Preis festgelegt werden....alles klar.

Aber bitte erst mal Zahlen nennen, dann schaun wir mal...

am 2. Februar 2012 um 9:41

Der Schaden ist ja wirklich minimal... das sieht so aus als ob wirklich nur äußerlich beschädigt... solange der lampenrahmen und das dahinter befindliche Blechteil/Radlauf nicht defekt ist sollte das ein ganz einfacher günstig zu behebender schaden sein.

Themenstarteram 2. Februar 2012 um 9:53

Zahlen genau bekomm ich erst heute abend schaden ca 7000,-

innen ist alles ok wie gesagt komm ja aus dem bereich

km stand alles nachweisbar

 

mfg

Verpeil ich irgentwie das Problem?

Ist nen Totalschaden, du kriegst das Geld (Wert der Kiste) ausgezahlt (Bei mir warens vor nem Jahr 2100€), lässt das fürn 1000er reparieren und freust dich über den Rest :D

Falls ich das Problem einfach nicht gerafft hab dann entschuldigung. Aber es ist doch alles gut? ;)

Gruß,

Lasse

Zitat:

Original geschrieben von Hoppel88

Wiedebeschaffungswert krieg ich erst heute da er noch im Portal steht.

Welches Portal?

Rest- und Wiederbeschaffungswerte ermittelt man ohne die Autos in ein Portal einzustellen - zumindest im Falle eines Haftpflichtschadens. Wiederbeschaffungswerte lassen sich auch problemlos ermitteln ohne dass es Vergleichsfahrzeuge am Markt gibt, sonst wäre jedes 2. Gutachten unmöglich. Ein Auto X mit y km, Farbe Z und bestimmter Ausstattung gibt es nunmal i.d.R. nicht am Markt, selbst bei gängigen Modellen nicht.

Aber rein optisch würde ich auch ohne Lenkung vermuten dass es ein rechnerischer/wirtschaftlicher Totalschaden wird. Neuer Kotflügel, Haube instandsetzen, Grill usw. das kostet inkl. Lack und allem schon einiges. Vermessung und neuen Reifen nicht zu vergessen. Bei der Beule im Kotflügel wird vermutlich auch das innere Blechteil was abbekommen haben. Dazu neue Stoßstangenpralleiste, ... Da kommt in Summe schon einiges zusammen.

Zitat:

Original geschrieben von Hoppel88

Zahlen genau bekomm ich erst heute abend schaden ca 7000,-

innen ist alles ok wie gesagt komm ja aus dem bereich

km stand alles nachweisbar

mfg

Lass Dich ja nicht darauf ein, Deinen Wagen über einen Restwerteaufkäufer:Dzu lassen. Die "Brüder":D bieten Dir an, Deinen Wagen kostenlos abzuholen.

Du erhälst dann vielleicht 500 Euro (ist von mir nur so geschätzt ). Und Dein Fahrzeug und andere, genauso gering beschädigte aufgekaufte Autos sieht man dann auf Autotransportanhängern in unseren neuen EU-Mitgliedstaat Polen fahren.

 

am 2. Februar 2012 um 12:23

Wie gesagt..Zahlen müssen her...ohne die ist eine Auskunft unmöglich.

Und die Frage, ob der selbst beauftragte oder der Sachverständige von der gegnerischen Versicherung besichtigt hat, müsste geklärt werden.

Bisher ist alles Spekulation. Solche Fragen können nur am konkreten Beispiel sprich Schadenfall geklärt werden.

am 2. Februar 2012 um 12:49

Zitat:

Original geschrieben von quali

....beschädigte aufgekaufte Autos sieht man dann auf Autotransportanhängern in unseren neuen EU-Mitgliedstaat Polen fahren.

Neuer EU-Mitgliedstaat? Manchmal muss man sich echt wundern, was für Grütze so beiläufig abgelassen wird...

Selbst beim CSU-Stammtisch in Oberammerhinterkirchen in der tiefsten bayerischen Provinz wird es wohl differenzierter zugehen.

Mahlzeit,

also, wo ich mich auf jeden Fall anschließen muß ist der Beitrag von Lasse. Wenn der Unfall nicht Deine Schuld war, also der Unfallgegner zahlt, kann es Dir doch zwischen Scheissegal und nurvonVorteil Sein, wenn der GutachterWert so hoch wie möglich ist, egal was drinnen steht. Gezahlt wird - je nach dem wieviel, bis zum Wiederbeschaffungswert (Zustand und Zeitwert, usw. mal rausgelassen). Und wenn der bei Dir runde 7000 Öhre sind, kann´s doch nur recht sein.

Freu Dich und lass das Auto für kleines Geld reparieren, mehr wirst Du so schnell nicht verdienen.

Zum Schluss noch das obligatorische "Mannmannmann" :D

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