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Unfall zwischen getunten Autos

Themenstarteram 25. April 2004 um 12:08

Habe nun am Wochenden viele Unfälle zwischen getunten Autos auf der tuningworld gesehen. Nun hat sich mir folgende Frage gestellt: Was ist, wenn mir einer hinten rein rauscht und meine selbst gebastelte Heckstoßstange zusammenfährt?

Ähnliche Themen
14 Antworten
am 25. April 2004 um 12:12

Re: Unfall zwischen getunten Autos

 

Zitat:

Original geschrieben von Proll

Habe nun am Wochenden viele Unfälle zwischen getunten Autos auf der tuningworld gesehen. Nun hat sich mir folgende Frage gestellt: Was ist, wenn mir einer hinten rein rauscht und meine selbst gebastelte Heckstoßstange zusammenfährt?

kannste ne neue bauen,die is Putt.

und ich glaube seine Versicherung wird vieleicht dir nen Standart Stoßfänger zahlen sonst nix

du hast n anrecht, dass alles so gemacht wird, wie es vorher war... du musst allerdings genau belegen können, wie das war - deine eigene arbeit wird dir dabei keiner ersetzen, aber wenn du fotos hast, kannst du in eine fachwerkstatt gehen, das machen lassen und die rechnung einreichen !

@özkangolfjoker:

Das glaube ich weniger.

Wenn mir einer reinrauscht, dann muss der Zustand VOR dem Unfall wiederhergestellt werden. Eigentlich logisch. Wenn die mir nur ein Standardteil ersetzen würden, wäre mein nächster Gang zum Rechtsanwalt.

Gruß

Martin

Man muß in solchen Fällen den Wagen nach Wertgutachten versichert haben.

Da wird dann alles berücksichtigt was an geändert hat.

Is aber auch ein bischen teurer bist aber auf der sicheren Seite.

Zitat:

Original geschrieben von Basse

Man muß in solchen Fällen den Wagen nach Wertgutachten versichert haben.

Ich glaube das ist nicht erforderlich, weil ich hatte meinen O*** :rolleyes: damals auch nur normal versichert ohne so ein Wertgutachten.

Dann hat mir einer die Vorfahrt genommen und dabei ist die rechte Seite incl. Haubenverlängerung hopps gegangen.

Als ich das Auto dann zu O*** gebracht habe, haben die gemerkt, daß die Haubenverlängerung ja nicht original ist und meinten, deshalb können sie es ja nicht ersetzen.

Dann meine ich, daß es ist nicht mein Problem sei, wenn die den Reparatur Auftrag haben wollen, sollen die sehen, daß der Zustand des Autos wieder dem vor dem Unfall entspricht, die Versicherung des Unfallgegners bezahlt ja schließlich.

Die haben mich dann bißchn komisch angeguckt und meinten, daß die gar nicht wissen, wo die sowas herbekommen sollen. War ja gut vorbereitet und habe denen die Telefonnummer und die Bestellnummer gegeben :D

Paar Tage später hatte ich das Auto so wieder, wie es vorm Unfall war... OHNE Wertgutachten- Versicherung- Dingens...

also ich denke es wird auf die art des unfalls ankommen. ist nur ne Stossstange kapputt wird von der werkstatt das normal geregelt, dass die Versicherung eh nich viel mitbekommt das es nen tuningteil war, da ihr ne abtritserklärung mit der werkstatt macht und die auch mit der versicherung abrechnen. sollte die rep allerdings über den zeitwert des fahrzeugs gehn, seit ihr nur mit einem wertgutachten auf der sicheren seite, ansonsten gibbet anstatt der geforderten 5000 nur die 2000 (als beispiel) also bevor noch jemand in seine karre die megakohle reinsteckt, sollte sich im klaren, sein, dass im extremfall die kohle futsch iss. mal abgesehn, von der arbeit die man reingesteckt hat.

im extremfall helfen hinterher nur noch nen gutachter und nen rechtsanwalt um halbwegs auf die kosten zu kommen ;)

@Basse

du musst nciht-standardmässiges Zubehör am Fahrzeug zusätzlich versichern, aber nur ab einem bestimmten Wert. Das ist aber auch nur dann wichtig, wenn du die sachen von der EIGENEN versicherung ersetzt haben willst (teilkasko bei diebstahl oder selbst verschuldeter unfall).

die versicherung deines unfallgegners kann aber von dir eine bestätigung verlangen, was an deinem fahrzeug gemacht wurde und da kannst du nicht einfach reinschreiben so und so sondern meist brauchst du mind. fotos auf denen auch dein eigenes kennzeichen zu lesen ist !!!!

ansonsten ist die versicherung verpflichtet dein fahrzeug so wider her zu stellen, wie es unmittelbar vor dem unfall war (wenn also z.b. noch ne alte beule daneben war, kann es gut sein, dass die dafür n anteil abzeiehen etc.)

wie vorhin schon geschrieben, braucht man eine Versicherug nach Wertgutachten nur, wenn man Schäden von seiner Versicherung abgedeckt haben will....

Wenn dir einer reinfährt, muss immer das gezahlt werden, was am Auto war und kaputt gegangen ist...

bzw der Zustand hergestellt, werden, in dem das Auto vor dem Unfall war....

Was nützt dir denn ne originale Heckschürze, wenn deine des 3x gekostet hat.....is doch unlogisch....?

(natürlich jetzt mal ohne irgendwelche Sonderformen ala Wirtschaftl. Totalschaden etc.)

mir hat mal ein gutachter erklärt, dass ein wertgutachten das vor einem jahr gemacht wurde für´n arsch ist....

wer sagt das alles so ist, wie es am tag war an dem das gutachten gemacht wurde...

mir hat mal eine beim spurwechsel die beifahrerseite zerknallt und der gutachter hat alles das bewertet was dran war und auch das berechnet was selber gemacht wurde wie z.b. schweller, schlitze im kotflügel, gezogene radläufe, spiegel...

da kam ´n nettes unfallgutachten zusammen und nicht einfach standart kotflügel und fertig...

er hat auch in einer tuningwerkstatt nach den stunden für den umbau gefragt und das berechnet...

na dann möchte ich euch nicht heulen sehn, wenn der schaden über den zeitwert geht.. da kannste nur noch das geld nehmen und ausbaun was noch heile ist und extra verkaufen

Zitat:

Original geschrieben von Sataan1976

na dann möchte ich euch nicht heulen sehn, wenn der schaden über den zeitwert geht.. da kannste nur noch das geld nehmen und ausbaun was noch heile ist und extra verkaufen

deswegen brauchst du ja einen guten gutachter der deiner versicherung das gegenteil klar macht...

ätsch bätsch--- :D

Zitat:

Original geschrieben von Sataan1976

na dann möchte ich euch nicht heulen sehn, wenn der schaden über den zeitwert geht.. da kannste nur noch das geld nehmen und ausbaun was noch heile ist und extra verkaufen

sagte doch ohne irgendwelche Sonderformen ;-)

und das was du schreibst ist dann wohl ein Wirtschaftlicher Totalschaden...

wobei dann wiederum meiner Meinung nach ein Wertgutachten gemacht werden müsste....dies muss dann aber normalerweise die gegnerische Versicherung zahlen......

so wars ja bei mir, der hat das auto vor ort (werkstatt) begutachtet und dann seine liste erstellt...

ein wertgutachten von früher wäre hier umsonst gewesen...

er bewertet das auto so wie es ist an dem tag...

Nur nochmal zur Erinnerung:

Unfall, bei dem der Gegner Schuld trägt:

kein Wertgutachten nötig. Der Zustand des Fahrzeugs vor dem Unfall muss wieder hergestellt werden. Wenn die Instandsetzung den Zeitwert (Umbauten können den Zeitwert erhöhen) übersteigt spricht man von Totalschaden. Kennt ja jeder. Dann bekommt man tatsächlich nicht mehr.

Kasko Unfall (Diebstahl oder selbst verschuldet):

Wertgutachten ist in solchen Fällen hilfreich. Das Wertgutachten gibt man bei der Versicherung schnellstmöglich ab und zahlt dann meistens auch einen höheren Kaskobeitrag. Der Kaskobeitrag orientiert sich nämlich am Serienwert. Baut ihr viel teures Zubehör ein, müsst ihr auch mehr Beitrag zahlen, wenn ihr mehr von der Versicherung haben wollt. Auch logisch, oder?

Gutes Beispiel: Soundanlagen. Die sind nur bis zu einem bestimmten Betrag abgedeckt.

Gruß

Martin

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