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Unfaller als UNFALLFREi verkauft?

VW Polo 4 (9N / 9N2 / 9N3)
Themenstarteram 3. Juli 2011 um 17:31

Meine eltern haben sich vor ein paar wochen einen Polo 9n von privat gekauft.

Im Vertrag steht unfallfrei. Habe eben jedoch gesehen dass der Kotflügel vorne links erneuert wurde. Wenn man genau hinsieht, sieht man einen Farbunterschied zur Türe. Ebenso sieht man dass die Schrauben vom Kotflügel schonmal abgeschraubt wurde. desweiteren sieht man an der Stoßstange dass sie schonmal abgeklebt und teillackiert wurde.

Wie sollen meine Eltern vorgehen. Sie möchten den Wagen eigentlich behalten, da Scheckheftgeflegt und technisch einwandfrei sonst.

 

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11 Antworten
am 3. Juli 2011 um 18:03

Hallo,

sie sollten bein Verkäufer nache fragen wegen ein teil es bezahlen Geldes rückerstatten lassen, wall so wie ich das gelesen habe wahr das betrug gewesen es stand ja unfallfrei im Vertrag und das ist es ja nun nicht wenn er nicht einlenken sollte zum Anwalt gehen um rat zu fragen was nun ist.

Tja da kommt es wieder das Thema:ab wann gilt ein "Unfall" als "Unfall".

Es gibt Gerichte die der Meinung sind alle Instandsetzungen die nicht in die Karrosseriestruktur eingereifen(z.B.alle geschraubten Teile wie Kotflügel, Türen, Stoßfänger etc). immer noch als unfallfrei gelten. Das heisst nicht das es nicht besser wäre einen solchen Schaden anzugeben.

Andererseits: welche Wertminderung hat denn ein Fzg wegen einem neuem Kotflügel? Meiner meinung nach keinen-fachgerechte Ausführung mal vorrausgesetzt was in deinem Fall wohl nicht so ist.

Aber jetzt musst du dich entscheiden: das Fzg so weiterfahren oder schwere Geschütze(z.B. Anwalt) auffahren was beim Privatkauf schwierig wird.

 

Themenstarteram 4. Juli 2011 um 15:33

Hallo, meine mum war heute bei VW. Anhand der fahrgestellnummer wurde festgestellt dass der Koflügel sowie der Scheinwerfer erneuert wurde.

Ebenso wurde der Stoßfänger beilackiert. Alles in einer VW Vertragswerkstatt.

Was ist bei so einem Schaden an Preisnachlaß drin, meine Mutter jedenfalls fühlt sich getäuscht. Allein schon wegen dem Versuch das zu verheimlichen kotzt sie so an dass sie das sonst schöne Auto wandeln will.

Ich würde höflich Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen und erst mal versuchen, mich vernünftig mit ihm zu einigen. Schätze mal, dass das Fahrzeug nach solch einer Reparatur nicht mehr als ca. 500€ Wertverlust erlitten hat. Wenn da nichts mehr geht, hat man halt etwas "Lehrgeld" bezahlt. Aus Fehlern lernt man ja in der Regel etwas.

Wäre ich Anwalt, würde ich euch unbedingt raten, gerichtlich gegen den Verkäufer vorzugehen, dann könnte ich euch nämlich für mein Honorar nochmal zusätzlich Geld aus der Tasche ziehen.;)

 

am 4. Juli 2011 um 16:05

Zitat:

Original geschrieben von fantafahrer

...

Wäre ich Anwalt, würde ich euch unbedingt raten, gerichtlich gegen den Verkäufer vorzugehen, dann könnte ich euch nämlich für mein Honorar nochmal zusätzlich Geld aus der Tasche ziehen.;)

In Deutschland zahlt derjenige den Prozess, der verliert. Wenn die Rechtslage eindeutig ist, dann kann es eigentlich nur eine Entscheidung geben: Immer feste druff!

Aber auch nur, wenn es denn auch zum Prozess kommt. Hier ist der Streitwert ja nicht so hoch und die Gerichte in unserem schönen Land haben schon genug zu tun...

Aufgrund der hinterlegten Fahrzeughistorie bei VW ist die Beweislage aber hier eindeutig.

und wenn der verkäufer Kullant iss und den Preis nachlässt iss ja alles in ordnung

das Auto iss ja fachgerecht Repariert worden

Eindeutige Rechtlage ja? Ziemlich Naiv gedacht.

Habt ihr mal geschaut, der wievielte Besitzer der letzte Verkäufer war? Der erste oder doch der vierte? Ein Privatverkäufer versichert nur, dass Er in der Zeit, in dem das Fahrzeug sein Eigentum war keinen Unfall hatte. Für alles andere muss, kann und wird er nicht haften.

Wenn die VW Reperarturhistorie keinen Namen rausspuckt habt ihr Pech. Der Vorbesitzer Spielt den Ball dem Vor-Vorbesitzer zu und der zurück. Ihr müstet beweisen, wer den Unfall verursacht hat und das könnt ihr in o.g. Fall nicht. Ergo: keiner Zahlt

Fall 2: Der Vorbesitzer war der Erstbesitzer. In dem Fall gibt es zig Gerichtsurteile, die dem "Laien" die Fähigkeit absprechen einen wertmindernden Unfall beurteilen zu können. Geht es nicht um einen Versuch einen Schaden zu vertuschen (z.B. durch oberflächliche Reparaturen) sondern um fachgerechte Instandsetzung (als solche darf man eine original VW Reparatur hoffentlich bezeichnen), kann man niemandem eine Arglist nachweisen und der Geschädigte bleibt auf den Prozesskosten sitzen.

Kommt es doch zum extrem unwahrscheinlichen Fall 3 - also der Richter gibt euch Recht - heißt das noch lange nicht, dass der Verkäufer euch auch nur einen Cent entschädigung oder Wertminderung zahlen muss. Ganz im Gegenteil: Er kann auf eine Wandlung bestehen. Dabei wird jeder gefahrenen Kilometer mit 30ct vom Kaufpreis abgezogen, ebenso eventuelle Abnutzungen. Wenn nicht penibelst jeder Kratzer beim Kauf schriftlich oder fotografisch dokumentiert wurde, sind dass alles "neue" ;-) Kratzer und werden ebenso wertmindernd geltend gemacht. Ihr habt dann euren Polo gewandelt, steht aber mit 1000€ weniger dar als vorher.

Das Klingt hat, ist aber Realität. Wer dreist genug ist ein Unfallfahrzeug zu verkaufen ist auch fähig exakt so vorzugehen. Ergo: Beim Autokauf jemanden Mitnehmen, der auch was davon versteht und nicht hinterher meckern.

Die Beweislage ist hier schon eindeutig, man kann ja in diesem Fall leicht über die VW Historie feststellen, ob zum Zeitpunkt der Instandsetzung bereits der letzte Verkäufer der Fahrzeughalter war. Und im Idealfall stände auch noch eine Empfängeradresse auf der damaligen Rechnung. Aber auch mit dieser Erkenntnis ist es wohl sehr schwierig, hier gerichtlich was zu erreichen, was ich oben ja schon geschrieben hab. Drum bleibe ich bei meiner Empfehlung.:)

am 4. Juli 2011 um 21:24

@7406:

Da hast Du Dir viel Mühe gegeben.

Insbesondere bei Fallvariante 3 seh ich aber nicht, warum da ausgerechnet 30Ct der richtige Betrag wäre. Außerdem gab es auch Urteile, in denen stand, dass der Verkäufer ja gleich hätte "anständig" liefern können, dann wären auch die jetzt von ihm verlangten Kosten nicht entstanden, also ist es Unrecht, den Käufer erst in die Falle tappen zu lassen; Folge: KEINE Entschädigung für gefahrene Km.

Fallvariante 1:

Wer versichert, dass ein Auto unfallfrei ist, hält die Rübe auch für pot. Voreigentümer hin. Sonst sollte er solche Erklärungen eben nicht abgeben. Oh ja, ich würde Verkäufer, die mir das zusichern, aber nicht einhalten, wegen

Fehlens zugesicherter Eigenschaften vor den Kadi zerren. Und ich bin mir sicher, dass meine Chancen nicht schlecht stehen.

Fallvariante 2:

Richtig ist, dass es höchst strittig ist, wann ein Unfall die Bagatellgrenze übersteigt. Meine persönliche Meinung ist eben die, dass da das gleiche gelten sollte wie beim Diebstahl minderwertiger Sachen: Früher waren da 50DM das Maß aller Dinge, heute sollten -meine persönliche Meinung- 50€ das Limit sein. Wer mehr zur Beseitigung der Bagatelle aufwenden musste, hatte es eben nicht mit einer Bagatelle zu tun, sondern mit einem Unfallschaden. Aber damit liege ich wohl leider nicht auf einer Linie mit der aktuellen Rechtsprechung.

@Erdgas-Bert:

Das mit der Höhe der Entschädigung habe ich mal aus meinem eigenen Urteil abgeschrieben. Ich selbst war leider sogar gegen einen gewerblichen Händler vor Gericht, habe Recht bekommen und aus oben genannten Gründen nicht den vollen Kaufpreis zurückerstattet bekommen. Richtig ist aber: Es ist nicht gesagt, dass jedes Gericht so urteilt.

Zur Fall 1: Das ist schlicht falsch! Du haftest nicht für Aussagen anderer. Selbst im sehr beliebten ADAC Kaufvertrag muss der Verkäufer nur Ankreuzen, dass Zitat:

" Das Fahrzeug in der Zeit, in dem es in meinem Eigentum war keinen Unfall oder sonstige Besschädigungen erlitten hat". und weiterhin auch in der übrigen Zeit nach meinem Kenntnisstand keinen Unfallschaden erlitten hat.

Gibt es also z.B. zwei Besitzer und haben beide als unfallfrei verkauft und der dritte bemerkt den Schaden, so kann keinem der ersten beiden Besitzer der Unfallschaden nachgewiesen werden.

Fragst du den zweitbesitzer, verweist er auf seinen unfallfreien Kaufvertrag, der Erstbesitzer verweist auf die "lange" Zeit im Zweitbesitz.

Wie gesagt, wenn die VW Reparaturhistorie einen Namen ausspuckt ist der Schuldige klar, sonst gibt es keinen Schuldigen. Kommt es zum Prozess kann auch auch evtl. Versicherungsdaten einsehene lassen, vorher jedoch nicht.

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