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Unfallersatzwagen - wirklich kostenlos?

Themenstarteram 30. Januar 2013 um 1:09

Hallo :)

Mir ist vor Weihnachten eine jüngere Frau auf der Autobahn hinten reingefahren und kommende Woche kommt der Wagen dann auch zu BMW in die Werkstatt. Das hat unter anderem auch deshalb so lange gedauert, weil sich die gegnerische Versicherung wegen den Reperaturkosten quergestellt hat. Allerdings hat der Anwalt meines Autohauses die Sache geklärt.

Mir wurde jedenfalls ein F30 320d als Ersatzwagen angeboten und das ganze soll für mich laut Händler vollkommen kostenlos sein. Jetzt habe ich aber schon teilweise gelesen, dass einige Unfallgeschädigte trotzdem einen erheblichen Teil selbst zahlen mussten. Wie ist das jetzt also?

Unbedingt notwendig ist der Wagen nicht, da es die letzte Woche vor den Semesterferien ist und ich notfalls auch mit der Bahn fahren könnte. Ich hab jedenfalls keine Lust auf eine anschließende Prozessiererei.

Beste Antwort im Thema
am 30. Januar 2013 um 18:24

Zitat:

Original geschrieben von Shinizzle

Breites Grinsen... :D "Das kann Ihnen egal sein, zahlt doch die gegnerische Versicherung"

Ein weit verbreiteter Irrtum und zahlt der Versicherer dann doch nicht alles, zahlt du die Differenz und nicht deine Werkstatt. Erkundige dich nach den Mietwagentarif und vergleiche bei anderen Anbietern. Willst du auf der ganz sicheren Seite sein, lass dir den Mietwagen vom zahlungspflichtigen Versicherer vermitteln. 

 

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Die Frage ist, ob das nun ein Mietwagen oder ein Leihfahrzeug des Händlers ist?

Also, ich gehe mal davon aus das die rechtslage klar ist und die Versicherung alles bezahlt.

Ja, dann ist der Leihwagen kostenlos für die dauer der Instandsetzung (steht im Gutachten).

Alternativ kann man sich aber das Geld auch auszahlen lassen. (grösseres Auto = mehr Geld) das System funktioniert nach Klassen und Alter deines Fahrzeuges.

http://www.nutzungsausfallschaden.de/nutzungsausfalltabellen/nutzungsausfalltabellepkwauto/index.html

Wenn die Niederlassung allerdings das Gutachten und dein Auto schon kennt, würde ich davon ausgehen das es auch kostenlos ist für die Zeit.

MfG

Mike

Hi,

du hast eine Schadensminderungspflicht,das heißt du darfst keine Unnötigen Kosten verusachen.

Wenn du also einen Miet bzw. Leihwagen hast benutzt ihn aber praktisch nicht und die gegnerische versicherung kriegt das spitz dann kann es durchaus probleme geben.

Wenn du den Mietwagen z.b. 1 Woche hast fährst aber nur einmal 10km zum einkaufen wäre es natürlich viel billiger gewesen dafür ein Taxi zu nehmen.

Solange du den Mietwagen ganz normal nutzt und er größen und kostenmäßig zu deinem defekten Fahrzeug passt gibts keine Probleme.

Aber wie schon geschrieben,du kannst dir den Nutzungsausfall auch ausbezahlen lassen,ohne jetzt nachzusehen sind das bei einem 3er BMW sicher 45-50€ pro Tag.

Nettes Schmerzensgeld für die benutzung des ÖPNV :D

Noch mal, wenns ein schlichtes Leihfahrzeug vom Händler ist, kostets in der Regel weder die Versicherung was noch den Kunden während der Reparatur. "Service"

am 30. Januar 2013 um 11:33

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Noch mal, wenns ein schlichtes Leihfahrzeug vom Händler ist, kostets in der Regel weder die Versicherung was noch den Kunden während der Reparatur. "Service"

Service schön und gut, aber warum sollte der Händler bzw. die Werkstatt bei einem Versicherungsschaden dem Kunden kostenlos ein Ersatzauto zur Verfügung stellen?

Zitat:

Original geschrieben von oberpfalz63

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Noch mal, wenns ein schlichtes Leihfahrzeug vom Händler ist, kostets in der Regel weder die Versicherung was noch den Kunden während der Reparatur. "Service"

Service schön und gut, aber warum sollte der Händler bzw. die Werkstatt bei einem Versicherungsschaden dem Kunden kostenlos ein Ersatzauto zur Verfügung stellen?

Hi,

macht sie net,in den meisten fällen hat man nur eine Abtretung unterschrieben und die Kosten werden direkt abgerechnet.

Das ist gutes Geld für Werkstätten und Mietwagenfirmen.

Bei meinem letzten Versicherungsschaden habe ich den finanziellen Nutzungsausfall genommen und mir privat einen Mietwagen genommen,deutlich günstiger als die Tarife für die Versicherungen.

Gruß Tobias

Themenstarteram 30. Januar 2013 um 13:03

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Noch mal, wenns ein schlichtes Leihfahrzeug vom Händler ist, kostets in der Regel weder die Versicherung was noch den Kunden während der Reparatur. "Service"

Nein, es ist sicher kein kostenloser Service des Händlers.

"Wollen Sie für die Zeit der Reperatur einen Wagen?"

"Ja, gerne. Aber was kostet die Sache denn?"

Breites Grinsen... :D "Das kann Ihnen egal sein, zahlt doch die gegnerische Versicherung"

Unnötig werde ich die kosten auch nicht in die höhe treiben, da ich in der Regel 120km am Tag fahren muss.

 

Ich danke euch jedenfalls für eue Antworten.:)

am 30. Januar 2013 um 18:24

Zitat:

Original geschrieben von Shinizzle

Breites Grinsen... :D "Das kann Ihnen egal sein, zahlt doch die gegnerische Versicherung"

Ein weit verbreiteter Irrtum und zahlt der Versicherer dann doch nicht alles, zahlt du die Differenz und nicht deine Werkstatt. Erkundige dich nach den Mietwagentarif und vergleiche bei anderen Anbietern. Willst du auf der ganz sicheren Seite sein, lass dir den Mietwagen vom zahlungspflichtigen Versicherer vermitteln. 

 

Meine Werkstatt gibt mir immer einen Leihwagen kostenlos, egal ob Panne oder Unfall oder sonst was - ok es ist kein neuwagen soindern ein 10jähriger aber den bekomm ich immer als Service

Die Sache mit dem Anwalt des Autohauses hab ich nicht ganz verstanden.. Wozu braucht das Autohaus einen Anwalt? Zahlt sie diesen dann auch selbst?

Nun, dann informiere doch mal die Versicherung, dass die Werkstatt dir den Ersatzwagen nicht in Rechnung stellt. Da freut sich der Sachbearbeiter und auch die Allgemeinheit! :-)

Wenn der Wagen nicht unbedingt notwendig ist, wieso hast du den dann genommen? Da wärst du doch mit dem Nutzungsausfall wesentlich besser gefahren.. Aber nein, warte.. Am Nutzungsausfall kann sich ja die Werkstatt nicht die Taschen voll machen. Also schwatzt die dir eben einen Ersatzwagen auf. Natürlich alles umsonst für dich. Das böse erwachen kommt dann, wenn die Versicherung die Mietwagenrechnung nicht vollständig bezahlst. Spätestens dann ärgerst du dich, dass du dich nicht für den Nutzungsausfall entschieden hast. Aber dann ist es zu spät..

Viele Grüße und viel Glück :)

Zitat:

Original geschrieben von beachi

Die Sache mit dem Anwalt des Autohauses hab ich nicht ganz verstanden.. Wozu braucht das Autohaus einen Anwalt?

Das Autohaus vermittelt seinem Kunden nur den Anwalt (das ist ein Service vieler AH).

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von beachi

Die Sache mit dem Anwalt des Autohauses hab ich nicht ganz verstanden.. Wozu braucht das Autohaus einen Anwalt?

Das Autohaus vermittelt seinem Kunden nur den Anwalt (das ist ein Service vieler AH).

Richtig, die Frage ist nur, wessen Interessen der "uneigennützig" vermittelte Anwalt letztlich tatsächlich vertritt - und hierzu haben wir ja auch schon Threads im Versicherungsforum.

Themenstarteram 31. Januar 2013 um 0:41

Zitat:

Original geschrieben von beachi

Wenn der Wagen nicht unbedingt notwendig ist, wieso hast du den dann genommen? Da wärst du doch mit dem Nutzungsausfall wesentlich besser gefahren.. Aber nein, warte.. Am Nutzungsausfall kann sich ja die Werkstatt nicht die Taschen voll machen. Also schwatzt die dir eben einen Ersatzwagen auf. Natürlich alles umsonst für dich. Das böse erwachen kommt dann, wenn die Versicherung die Mietwagenrechnung nicht vollständig bezahlst. Spätestens dann ärgerst du dich, dass du dich nicht für den Nutzungsausfall entschieden hast. Aber dann ist es zu spät..

Viele Grüße und viel Glück :)

Ich schrieb, es wäre nicht dramatisch, wenn ich keinen hätte, aber ich benötige ihn grundsätzlich schon. Ich bin ja kein Arbeitnehmer, der in der Firma erscheinen muss oder andernfalls seinen Job los ist und daher kann ich das etwas gelassener angehen. Aber ich muss, wenn ich an die Uni geh, 120km [hin und zurück] am Tag fahren und wirklich angenehm ist das mit den öffentlichen Verkehrsmitteln aufgrund der Zeit (2 Stunden pro Tag zusätzlich) nicht.

Schieb die instandsetzung auf die Ferien und kassier den Nutzungsausfall, so würd ich es machen :)

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