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Unfallflucht, geparktes Auto

Themenstarteram 29. Juni 2023 um 17:06

habe heute mein ordnungsgemäß geparktes Auto mit erheblichen Schaden aufgefunden.

Polizei verständigt, die war auch hier und hat den Fall aufgenommen.

Beschädigt ist vorne: Stoßfänger Kotflügel und Fahrertür

 

Wie jetzt weiter?

Versicherung (Vollkasko) verständigen?

oder erst einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten?

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39 Antworten

Wenn der Verursacher nicht ermittelt wird und Du den Schaden über die VK abwickeln willst (musst) brauchst Du keinen Anwalt. Auch keinen Gutachter (für beide gibt es von der VK kein Geld).

Die Vollkaskoversicherung hat in dem Fall das Sagen.

Ich hatte sowas schon zweimal. Ich habe die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgewartet und bin solange mit der beschädigten Kiste rumgefahren. Als die Fälle eingestellt waren, habe ich mangels fehlender VK selber günstig reparieren lassen.

In Deinem Fall würde ich die VK in Anspruch nehmen. Ob ein Anwalt außer einer selbst zu zahlenden Rechnung was bringt, wage ich zu bezweifeln.

Themenstarteram 29. Juni 2023 um 17:36

da kein Personenschaden vorliegt, wird die Polizei sicherlich nichts ermitteln...

der Schaden ist vermutlich jenseits der 2.000€ ,also werde ich das über die VK abwickeln.

an den RA dachte ich nur, falls die Versicherung Probleme machen will,

RS-Versicherung habe ich.

Zitat:

@bug99 schrieb am 29. Juni 2023 um 19:36:38 Uhr:

da kein Personenschaden vorliegt, wird die Polizei sicherlich nichts ermitteln...

der Schaden ist vermutlich jenseits der 2.000€ ,also werde ich das über die VK abwickeln.

an den RA dachte ich nur, falls die Versicherung Probleme machen will,

RS-Versicherung habe ich.

da es sich bei einer Unfallflucht um eine Straftat handelt, ermittelt die Polizei IMMER !

Ich würde den Schaden erstmal der eigenen VK melden, ohne einen Anwalt einzuschalten. Die werden Dein Auto begutachten (evtl. reicht auch ein KVA, würde ich vorher klären in dem ich den Schaden mit 2-3 Bildern online melde) und ggf. recht schnell eine Reparaturfreigabe erteilen, wenn alles schlüssig ist.

Einen Anwalt benötigt man in solch einem Falle nur ganz ganz selten, und wenn doch, wäre es eh die längste Zeit meine Versicherung.

Themenstarteram 29. Juni 2023 um 18:15

Zitat:

@frankman01 schrieb am 29. Juni 2023 um 19:53:01 Uhr:

 

da es sich bei einer Unfallflucht um eine Straftat handelt, ermittelt die Polizei IMMER !

Ich würde den Schaden erstmal der eigenen VK melden, ohne einen Anwalt einzuschalten. Die werden Dein Auto begutachten (evtl. reicht auch ein KVA, würde ich vorher klären in dem ich den Schaden mit 2-3 Bildern online melde) und ggf. recht schnell eine Reparaturfreigabe erteilen, wenn alles schlüssig ist.

Einen Anwalt benötigt man in solch einem Falle nur ganz ganz selten, und wenn doch, wäre es eh die längste Zeit meine Versicherung.

ermitteln? aber vermutlich nur auf dem Papier, es gibt keine Zeugen (Nachbarschaft habe ich schon befragt),

Polizei hat zwei Fotos gemacht und das war es aber auch :)

und mich dann gefragt, ob ich eine "Bearbeitungsnummer" für eine Versicherung benötige

sah nicht so begeistert aus, als ich das bejahte :)

Zitat:

@bug99 schrieb am 29. Juni 2023 um 19:36:38 Uhr:

da kein Personenschaden vorliegt, wird die Polizei sicherlich nichts ermitteln...

Wie schon geschrieben, ist Unfallflucht eine Straftat.

Bei mir wurden in beiden Fällen von der Polizei nicht nur Fotos gemacht, sondern auch Lackproben genommen.

Die Einstellungsschreiben der Staatsanwaltschaft kamen zwei oder drei Monate später.

Allerdings ist das schon 35 bzw. 40 Jahre her, vielleicht wird sowas heute anders bearbeitet :confused:.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 30. Juni 2023 um 06:18:49 Uhr:

Zitat:

@bug99 schrieb am 29. Juni 2023 um 19:36:38 Uhr:

da kein Personenschaden vorliegt, wird die Polizei sicherlich nichts ermitteln...

Wie schon geschrieben, ist Unfallflucht eine Straftat.

Bei mir wurden in beiden Fällen von der Polizei nicht nur Fotos gemacht, sondern auch Lackproben genommen.

Die Einstellungsschreiben der Staatsanwaltschaft kamen zwei oder drei Monate später.

Allerdings ist das schon 35 bzw. 40 Jahre her, vielleicht wird sowas heute anders bearbeitet :confused:.

Entgegen anderen Vermutungen/Behauptungen. Es wird immer noch so gehandhabt.

Themenstarteram 30. Juni 2023 um 9:19

und was und wie soll die Polizei ermitteln?

Hoffe die Polizei weiß mit Ihrer Zeit besser umzugehen/einzusetzen.

Polizei hat vor Ort zwei/drei Bilder gemacht und das war's auch.

passiert jeden Tag, ist ärgerlich, aber nicht zu ändern. Bei der Versicherung drauf verweisen, dass der Schaden polizeilich aufgenommen wurde, zur Not Kopie mitsenden. Alles andere geht dann seinen Gang. Hier braucht man nun wirklich keinen RA.

..du könntest noch mit der lokalen Presse sprechen ob die einen Zeugenaufruf abdrucken könnten...

Öffentlicher Druck kann nichts schaden!:eek:

Und dann stellt sich aus Angst der Verursacher.

...eher nicht;

aber zumindest schläft er schlechter und vlt. meldet sich doch noch ein Zeuge...... :)

Je nachdem wo es geparkt war würde ich mich mal umsehen ob es ggf. Überwachungskameras in der Nähe gibt - z. B. Geldautomat, Restaurant, … vielleicht ergeben sich daraus Hinweise.

Zitat:

@frankman01 schrieb am 29. Juni 2023 um 19:53:01 Uhr:

 

da es sich bei einer Unfallflucht um eine Straftat handelt, ermittelt die Polizei IMMER !

Natürlich "ermittelt" die Polizei in so einem Fall immer.

Wie intensiv, das überlasse ich deiner Einschätzung.

Nach einer angemessenen Frist wird dem Eigner mitgeteilt, die Ermittlungen seien eingestellt.

Mehr wird nicht passieren.

Verabschiede dich von der Vorstellung, daß in so einem Fall bei reinem Sachschaden die Anwohner abgeklappert, oder etwaige Kameras ausgewertet werden.

Der Fall wird aufgenommen und nach Zeitraum x geschlossen.

Dazwischen passiert nicht viel, es gibt für die Polizei nämlich wichtigeres zu tun.

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