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Unfallflucht - wie geht es weiter?

Themenstarteram 26. Mai 2013 um 19:28

Hallo zusammen,

 

mir ist vor einigen Tagen beim Einkaufen ein DHL-Transporter in die Seite gefahren, während er ausparken wollte. Ich war selbst nicht anwesend, allerdings haben 2 aufmerksame Zeugen alles verfolgt und auch das Kennzeichen aufgeschrieben.

Angeblich sei der Fahrer sogar ausgestiegen und hätte kurz über meinen Spiegel gewischt, bevor er abgehauen ist. Es waren 2 Personen im Fahrzeug. Obwohl sie einen der Zeugen bemerkt haben müssten, haben sie einfach die Flucht ergriffen.

Nun stellen sich mir hier ein paar Fragen:

1) Vermutlich ist der DHL-Transporter für private Einsätze im Einkaufszentrum nicht vorgesehen. Muss die Versicherung trotzdem erstmal für den Schaden aufkommen, oder kann es passieren, dass ich mich selbst darum kümmern muss, dass der Fahrer zahlt, weil er unter diesen Bedingungen nicht mehr versichert ist?

2) Ein Gutachten muss ja ohnehin erstellt werden, aber sollte / darf man zusätzlich noch in eine Werkstatt fahren, um ggf. Reifen/Spur/(was auch immer dadurch noch beschädigt sein könnte und man mit dem Auge eben nicht unbedingt sehen kann) untersuchen zu lassen oder müsste das der Gutachter "veranlassen / empfehlen"? Sind diese Kosten dann selbst zu tragen?

3) Ist ein Anwalt ratsam? Darf ich den so ohne Weiteres nehmen und die Kosten an die Versicherung des Fahrers weiterleiten, oder wird der erst bezahlt, wenn sich die Versicherung quer stellt?

4) Wie hoch schätzt ihr den Schaden so pi mal Daumen? Was passiert, wenn der Gutachter den Schaden zu gering wertet und man dann bei der Werkstatt xxx Euro zusätzlich berechnet bekommt?

Noch ein paar Eckdaten:

Nachdem der Schadensverursacher sich so dreist verhalten hat, habe ich Strafantrag gestellt.

Das Fahrzeug ist ein Opel Corsa (gekauft 08/2009 als Neuwagen) Innovation 110 Jahre.

Aktuell 16200 km drauf, war jedes Jahr beim Opel-Kundendienst.

Der Wagen hatte mal einen Schaden an der Seite, der aber bei einer offiziellen Opel-Werkstatt repariert wurde.

Ansonsten bis zum Unfall keine Beschädigungen vorhanden gewesen.

Schaden ist auf den Bildern hoffentlich soweit zu erkennen (verbeulter Kotflügel, Kratzer bis zur Türe, Spiegel und A-Säule stark abgeschrammt).

 

Vielen Dank für Eure Hilfe! :)

Beste Antwort im Thema

Der SV weiß schon, ob das Fahrzeug vermessen werden muss oder nicht. Das ist sein Job.

 

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Hauptsache ist erstmal das du die Adresse der Zeugen hast

Das Fahrzeug von DHL ist natürlich immer versichert

Vielleicht sollte man sich an den Zentralruf der Autoversicherer wenden.Vielleicht können die mitteilen an wen man sich bei DHL wenden kann.Nur so eine Idee

am 26. Mai 2013 um 19:55

DHL liefert  auch Pakete in Einkaufzentren . Warum solte er nicht versichert sein ?

Meistens sind das nur noch Subunternehmer die für DHL fahren . Wegen der

Fahrerflucht würde ich vorsichtshalber einen Anwalt nehmen . Der kümmert sich

um alles da du ja keine Erfahrung hast was Unfälle betrifft . Bezahlt alles die

Versicherung vom Gegner .

Themenstarteram 26. Mai 2013 um 20:07

Danke für die umgehenden Antworten. :)

Die Zeugendaten wurden direkt der Polizei übergeben, einer der beiden hat auch direkt vorort eine Aussage abgegeben.

Bei uns ist es beispielsweise so geregelt, dass der Versicherungsschutz nicht greift, wenn man mit dem Dienstwagen private Fahrten tätigt. Sprich, man muss für eventuelle Schäden selbst zahlen. Allerdings weiß ich nicht, ob das bedeutet, dass die Versicherung damit auch generell fein raus ist, oder ob sie erstmal trotzdem alles zahlen muss und anschließend die Beträge an mich weiterleiten darf. Ersteres wäre ja schon kritisch, sofern der Unfallverursacher kein Geld hat.

Ob es eine Privatfahrt war, weiß ich nicht - kam mir nur so in den Sinn, weil es mit einem Dienstwagen ja eigentlich überhaupt keinen Sinn macht, abzuhauen. Das kommt doch immer irgendwie raus. Der hat an seinem Fahrzeug ja bestimmt au n paar Schrammen.

Bisher gab es von der Polizei übrigens nur ein Schreiben, dass sie gerne in den nächsten 2 Wochen ein Gutachten hätten, um es der Staatsanwaltschaft vorzulegen. Ob der Schadensverursacher bereits gefunden wurde, habe ich noch nicht erfahren.

Zitat:

Original geschrieben von Leiki90

Bei uns ist es beispielsweise so geregelt, dass der Versicherungsschutz nicht greift, wenn man mit dem Dienstwagen private Fahrten tätigt. Sprich, man muss für eventuelle Schäden selbst zahlen.

Das gilt für den "privatrechtlichen Vertrag" zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber.

Sprich: Wenn Du den Dienstwagen entgegene Deiner arbeitsvertraglichen Regelung privat nutzt und einen Schaden dran verursachst, dann haftest Du für den Schaden an dem Wagen - auch wenn Dein Arbeitgeber eigentlich eine Vollkasko abgeschlossen hat.

Den Schaden am ggnerischen Unfall deckt aber erst mal die Haftpflichtversicherung des Kfz Deines Arbeitgebers ab. In wie weit diese Dich dann in Regress nehmen kann hängt davn ab, we der Vertrag zwischen der Versicherung und Deinem Arbeitgeber gestaltet ist.

Für Dich bedeutet dies, dass die Haftpflichtversicherung des DHL-Wagens für den Schaden aufkommen sollte.

Ob diese dann den DHL-Fahrer in Regress nimmt (evtl. unerlaubte Privatfahrt) kann Dir egal sein.

Ob der Fahrer zum Supermarkt fahren durfte oder nicht spielt für den Versicherungsschutz keine Rolle.

Das Fahrzeug ist versichert. Dass der Fahrer keinen Versicherungsschutz hat und in Regress genommen wird, liegt alleine an der Unfallflucht. Damit hat er sich großen Ärger eingebrockt...

 

Wichtig ist, dass Du das Kennzeichen hast und die Anschriften der Zeugen hast.

 

Stell dich trotzdem darauf ein, dass die Sache nicht in 14 Tagen vom Tisch ist.

 

Ich habe in vielen Jahren Schadenregulierung keinen einzigen Fall von Unfallflucht auf dem Tisch gehabt, bei denen der Fahrer der Versicherung gegenüber zugegeben hätte, den Schaden verursacht zu haben: Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts...

 

Folge: die Ermittlungsakte wird angefordert, da der Versicherer sonst keine vernünftige Chance hat, herauszubekommen, dass der Schaden in diesem Umfang von ihrem VN verursacht wurde.

 

Die Akte bekommt er aber erst, wenn die Ermittlungen im Strafverfahren abgeschlossen sind.

 

Das dauert gerne mal Monate...

 

Eine Alternative wäre, den Fahrzeugschaden zuerst über die VK abzuwickeln (sofern vorhaden) und nur die Differenz vom KH Versicherer zu fordern.

 

Vorliegend wäre eine anwaltliche Beratung sicher sinnvoll...

 

 

Themenstarteram 26. Mai 2013 um 21:13

Nochmals vielen Dank für die Antworten.

Beruhigend ist ja jetzt schon mal, dass der Schaden von der Versicherung, und somit unabhängig von den finanziellen Verhältnissen des Verursachers, bezahlt wird.

Dass es sich hinziehen wird, befürchte ich leider auch, obwohl die Situation ja absolut eindeutig war (der Wagen stand meilenweit von der Parkbegrenzung entfernt). :(

Wie siehts denn mit den Fragen 2 + 4 aus? Weiß da noch jemand was?

Der Gutachter macht ja in der Regel auch nur ein paar Fotos und schaut sich das an. Wenn da wirklich noch tieferliegendere Beschädigungen sind, möchte ich das nicht unbedingt erst auf der Autobahn herausfinden - auch wenn ich in dem Fall vermute, dass da jetzt nicht soooo viel passiert sein dürfte.

Zitat:

Original geschrieben von Leiki90

 

Der Gutachter macht ja in der Regel auch nur ein paar Fotos und schaut sich das an. Wenn da wirklich noch tieferliegendere Beschädigungen sind, möchte ich das nicht unbedingt erst auf der Autobahn herausfinden - auch wenn ich in dem Fall vermute, dass da jetzt nicht soooo viel passiert sein dürfte.

Eine Vermessung der Spur sollte auf jeden Fall gemacht werden.

Auch die Sache einem Anwalt zu übergeben ist ratsam.

Der SV weiß schon, ob das Fahrzeug vermessen werden muss oder nicht. Das ist sein Job.

 

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