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Unfallfrei gekauft vom Händler, jedoch würde als Unfallwagen herausgefunden

Themenstarteram 25. Mai 2017 um 22:48

Servus an alle, bin aus Österreich

Vorige Woche habe ich ein Mercedes c320 cdi 2008 bj von einem Autohändler gekauft.

Der Herr hatte mir es gesagt das das Wagen 100 pro Unfallfrei ist, und es hat auch bei der Inserat im Internet ausdrücklich geschrieben das es UNFALLFREI ist.

Aber bei der Kaufvertrag, vielleicht kennen sie es ja den Kaufvertrag mit dem Kästchen 1-4 sehr gut, gut, genügend fahrbereit, nicht fahrbereit,.. Der hat es bei mir genügend fahrbereit angekreuzt. Welchen Weg muss ich jetzt gehen? Die Inserat Beschreibung habe ich es schon ausgedruckt

Beste Antwort im Thema

es bringt jetzt überhaupt nichts, einzelne verbogene Teile aufzuzählen.

Steht im KV klar, deutlich und unmissverständlich "Wagen unfallfrei" drin?

Wenn ja, dann ist das eine zugesicherte Eigenschaft.

Ein SV hat das Gegenteil bestätigt => ab zum Anwalt.

Steht es nicht drin => Pech gehabt.

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Themenstarteram 25. Mai 2017 um 22:53

Ich will das Auto zurückgeben, aber er verneint immer und sagte mir dass es beim Kaufvertrag angekreuzt ist dass es ;Beulen und Kratzer, leichte Blechschaden. Diverse roststellen und frühere unfallschaden behoben aber sichtbar ist angkreuzt sind. Aber aufm Inserat Beschreibung hat es gross Unfallfrei gestanden, und ich habe ja die Inserat schön gedruckt in der Hand. Wie gehe ich jetzt vor.. Ich glaube dass der richtige Gauner iste.. Der vordere Stoßfänger Verstärker ist es ja hinein gedrückt. Und vom der öamtc habe ich ne bestätigung das es der Wagen Unfallwagen ist

Da goast zum Advokaten.

Mit deiner Unterschrift bestätigst Du, den Kaufvertrag gelesen und verstanden zu haben.

Stehen dort behobene Unfallschäden usw, hast Du es akzeptiert.

Da bin ich mal gespannt, was da der "Anwald" machen wird.

Themenstarteram 26. Mai 2017 um 4:59

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 26. Mai 2017 um 04:14:02 Uhr:

Mit deiner Unterschrift bestätigst Du, den Kaufvertrag gelesen und verstanden zu haben.

Stehen dort behobene Unfallschäden usw, hast Du es akzeptiert.

Da bin ich mal gespannt, was da der "Anwald" machen wird.

Ja es steht aufm Kaufvertrag, aber bei der Inserat steht ja gross Unfallfrei und die habe ich schon in der hand

Aber der Kaufvertrag wurde ja unterschrieben. Das Inserat ist uninteressant. Es wurde niemand gezwungen, trotz Kenntnis des Inserates, den Kaufvertrag zu unterschreiben.

Du könntest evtl mit ihm über Reisekosten diskutieren wenn er dich mit falschen Versprechungen im Inserat auf die Anreise schickt. Aber selbst da ist es mehr als fraglich, ob du überhaupt eine Chance hast.

 

Wenn er aber Unfall und kaputt in den Kaufvertrag schreibt und ihr ihn beide unterschreibt, hast du es zur Kenntnis genommen und zu dem Preis akzeptiert. Dann ist es rum.

 

Wenn du ihn jetzt nich kriegen willst, dann musst du etwas finden was er dir im Kaufvertrag verschwiegen hat.

Bei uns in D wird ein Inserat eines Händlers auch Bestandteil des Kaufvertrages betrachtet. Da gibt es ein paar Urteile in Sachen Tachobetrug wo das vor Gericht so bestätigt wurde. Müsste ja dann in Ö ähnlich sein.

Nimm das Inserst mit zum Anwalt und lass dich beraten.

Themenstarteram 26. Mai 2017 um 7:07

Zitat:

@rommulaner schrieb am 26. Mai 2017 um 09:00:41 Uhr:

Bei uns in D wird ein Inserat eines Händlers auch Bestandteil des Kaufvertrages betrachtet. Da gibt es ein paar Urteile in Sachen Tachobetrug wo das vor Gericht so bestätigt wurde. Müsste ja dann in Ö ähnlich sein.

Nimm das Inserst mit zum Anwalt und lass dich beraten.

Er ist wirklich ein richtoger gauner.. Spät erkennt!

Themenstarteram 26. Mai 2017 um 7:08

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 26. Mai 2017 um 08:16:31 Uhr:

Du könntest evtl mit ihm über Reisekosten diskutieren wenn er dich mit falschen Versprechungen im Inserat auf die Anreise schickt. Aber selbst da ist es mehr als fraglich, ob du überhaupt eine Chance hast.

Wenn er aber Unfall und kaputt in den Kaufvertrag schreibt und ihr ihn beide unterschreibt, hast du es zur Kenntnis genommen und zu dem Preis akzeptiert. Dann ist es rum.

Wenn du ihn jetzt nich kriegen willst, dann musst du etwas finden was er dir im Kaufvertrag verschwiegen hat.

Ich habe das Auto schon gekauft.. Es ist jetzt sehr kompliziert.

Genügend fahrbereit heisst nicht das es ein unfallfahrzeug ist.. blech Schäden und rost ist auch nicht als unfallfahrzeug zu deklarieren. Blechschaeden muss man beim alter von 9 jahren in kaufnehmen.

Hatte der wagen wirklich ein richtigen unfall , oder nur paar blechschaeden? Wie gesagt blechschaeden müssen nicht als unfall gelten. ..

Themenstarteram 26. Mai 2017 um 7:10

Zitat:

@trouble01 schrieb am 26. Mai 2017 um 08:09:21 Uhr:

Aber der Kaufvertrag wurde ja unterschrieben. Das Inserat ist uninteressant. Es wurde niemand gezwungen, trotz Kenntnis des Inserates, den Kaufvertrag zu unterschreiben.

Aber das ist ja betrug oder einmal so und so. Und dennoch aufm Inserat steht ja das dass Fahrzeug bi xenon, kurvenlicht navi hat aber es gibt überhaupt keines von den

Zitat:

@Deroarmer schrieb am 26. Mai 2017 um 06:59:47 Uhr:

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 26. Mai 2017 um 04:14:02 Uhr:

Mit deiner Unterschrift bestätigst Du, den Kaufvertrag gelesen und verstanden zu haben.

Stehen dort behobene Unfallschäden usw, hast Du es akzeptiert.

Da bin ich mal gespannt, was da der "Anwald" machen wird.

Ja es steht aufm Kaufvertrag, aber bei der Inserat steht ja gross Unfallfrei und die habe ich schon in der hand

was im Inserat steht, ist pille-palle und interessiert vorm Kadi niemanden!

Was glaubst du, warum in allen Inseraten steht "Irrtum vorbehalten"?

Wetten, das steht da auch irgendwo?

Es zählt einzig der endgültig geschlossene Kaufvertrag und was dort drinsteht!

P.S.: das gilt übrigens auch für Tachostände. Wenn der im KV falsch angegeben wurde, dann erst ist es Betrug!

Zitat:

@Deroarmer schrieb am 26. Mai 2017 um 09:10:46 Uhr:

Zitat:

@trouble01 schrieb am 26. Mai 2017 um 08:09:21 Uhr:

Aber der Kaufvertrag wurde ja unterschrieben. Das Inserat ist uninteressant. Es wurde niemand gezwungen, trotz Kenntnis des Inserates, den Kaufvertrag zu unterschreiben.

Aber das ist ja betrug oder einmal so und so. Und dennoch aufm Inserat steht ja das dass Fahrzeug bi xenon, kurvenlicht navi hat aber es gibt überhaupt keines von den

Falsch! Es ist eben nicht Betrug, da nicht rechtsverbindlich.

Der Verkäufer kann sich da leicht rausreden.

Außerdem guckt man sich das Auto - gerade bei Gebrauchten - mal genauer an, bevor man kauft.

Nicht vorhandenes Navi/Xenon kann man doch wohl auch als Laie erkennen :rolleyes:

Was hast du denn bezahlt. Nur mal so aus Neugier (und was kosten vergleichbare Fahrzeuge?)

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