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Unfallfrei? Ja oder Nein?!

BMW 3er
Themenstarteram 11. Dezember 2013 um 17:18

War heute in der Niederlassung und habe mir einen 330d von 2011 angeschaut der als unfallfrei inseriert wurde, habe zur Sicherheit beim

Verkäufer mal nachgefragt ob's den wirklich so ist, er hat zuerst bejaht und gesagt das nur der Stoßfanger mal nachlackiert wurde, dabei sagte er auch das alle Schäden die maximal auf 1000-1500€ laufen nicht zu beachten sind und das Fahrzeug als unfallfrei verkauft werden kann. Dann sah er in der Historie noch einen Schaden, nämlich einen Hagelschaden, in Höhe von 3250€!

Was soll den das, das man jetzt bei BMW noch junge Gebrauchte die einen Unfall hatten als unfallfrei zu verkaufen versucht?

Ist das Fahrzeug jetzt wirklich unfallfrei? Falls nein, kann man denk ich ja einiges am Preis drücken..

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Bei leisesten Zweifeln: Finger weg. Dann fährt man gut, im wahrsten Sinne des Wortes.

Wenn es dir aber, wie es aussieht, gerade recht ist ... bedenke: die Kohle für den Hagelschaden hat schon jemand anders eingestrichen und erneut einen Hagelschaden abzurechnen wird schwierig ( hatten wir das nicht gerade erst?). Außerdem wirst du nie so viel raushandeln, wie dir der ächste, wegen genau deiner jetzigen Bedenken, beim Wiederkauf vom Preis abzieht.

Aber ein Hagelschaden läuft nicht unter "Unfall". Wobei Schäden im Bereich von 1500 Euro als marginal und nicht zu erwähnen abzutun, würde ich als dünnes Eis betrachten ...

Wenn das bei einem offiziellen Händler passiert, hätte er mich als Kunde sofort verloren.

Das ist "Fähnchenhändlerohnefähnchenverhalten".

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Bei leisesten Zweifeln: Finger weg. Dann fährt man gut, im wahrsten Sinne des Wortes.

Wenn es dir aber, wie es aussieht, gerade recht ist ... bedenke: die Kohle für den Hagelschaden hat schon jemand anders eingestrichen und erneut einen Hagelschaden abzurechnen wird schwierig ( hatten wir das nicht gerade erst?). Außerdem wirst du nie so viel raushandeln, wie dir der ächste, wegen genau deiner jetzigen Bedenken, beim Wiederkauf vom Preis abzieht.

Aber ein Hagelschaden läuft nicht unter "Unfall". Wobei Schäden im Bereich von 1500 Euro als marginal und nicht zu erwähnen abzutun, würde ich als dünnes Eis betrachten ...

Wenn das bei einem offiziellen Händler passiert, hätte er mich als Kunde sofort verloren.

Das ist "Fähnchenhändlerohnefähnchenverhalten".

Schwierig. Wenn der Stoßfänger wirklich nur nachlackiert wurde, kann das Fahrzeug durchaus

als unfallfrei gelten, wenn's nur Kratzer waren...die pauschale 1500-Euro-Grenze gibt's natürlich nicht.

Schon ein unfallbedingt getauschter Stoßfänger ist i.d.R. "Unfall".

Trotzdem ist in der Rechtssprechung dazu immer noch der Einzelfall zu betrachten.

Wie Zimpa schon sagt, Hagel ist kein Unfall,

aber natürlich eine offenbarungspflichtige "sonstige Beschädigung".

Dem hat der Verkäufer aber hier ja auch Genüge getan, würde ich ggf. im Vertrag als "repariert" festhalten lassen, dann sollte es doch bei einer nochmaligen Beschädigung keine Probleme geben?

Weshalb ich das hier aber gar nicht soo dramatisch finde und auch keinen grossen Handlungsspielraum erwarten würde:

Hatte bei meiner letzten Suche die Erfahrung gemacht -gut, es ging um 4 - jährige- dass nahezu jedes Gebrauchtfahrzeug schon "irgendwas erlebt" hat. Dem Kaufinteresse anderer tat dies offenbar keinen Abbruch...einige Ex-Unfaller (teils heftig) gingen schneller weg, als ich überlegen konnte.....bei Vertragshändlern, zu entsprechenden Preisen.

Ein Fahrzeug in dieser Preisklasse würde ich jedoch immer bei DEKRA/TÜV gegenchecken lassen. Lackstärke ermitteln, etc.

Hatte meinen damals auch vorgeführt -auch Mini-Hagel/Kastanien?schaden.

Der Vertragshändler konnte absolut glaubhaft versichern, diesen nicht bemerkt zu haben. Gab entsprechend Nachlass.

Ich sag mal so Lackieren heisst nicht gleich Unfallwagen kann sein das der Wagen schrammer hatte,Hagelschaden etc und musste Lackiert werden dennoch sollte man aufpassen

am 12. Dezember 2013 um 5:20

Kann mich dem Gesagten nur anschließen. Ein nachlackierter Stoßfänger ist nicht gleich ein Unfallschaden, sofern der Grund des Nachlackierens nicht in einem Unfall lag. Selbst wenn das halbe Auto nachlackiert worden wäre, stellt dies noch lange keinen Unfallschaden dar.

Eine pauschale Grenze gibt es übrigens nicht. Man sollte schon darauf achten, dass man selbst Bagatellunfälle im Vertrag aufführt. Wenn diese professionell repariert wurden, dann ist doch gut.

Übrigens wird es nicht nur schwierig einen bereits abgerechneten Hagelschaden nochmals bei der Versicherung abzurechnen, sondern faktisch unmöglich - sofern sich der Versicherer die Mühe macht, regulierte Vorschäden über die Zentraldatei abzuchecken. Und das tun die meisten. Führt am Ende nur zu einer Betrugsanzeige und Leistungsverweigerung seitens der Versicherung. Im besten Fall zum mahnenden Zeigefinger nebst Kündigung der Versicherung.

Genau, die Zentraldatei schiebt dem nen Riegel vor - gut so.

Allerdings hatte ich das hier so verstanden, als ob es sich um einen reparierten Schaden handelt...

Ein Unfallschaden liegt spätestens dann vor wenn Teile ersetzt wurden. Wurde der Kotflügel beispielsweise getauscht statt lackiert wäre es ein Unfallfahrzeug. Ich weiß das ziemlich genau weil ich das "Problem" selbst mal hatte - am Tag des Verkaufs (Händler Inzahlungnahme) bin ich mit dem MX5 meiner Frau im Parkhaus an einem Pfeiler hängengeblieben. Hätte der dadurch beschädigte Kotflügel ersetzt werden müssen wäre der Händler vom vereinbarten Kaufpreis abgesprungen, so musste ich "nur" die Lackierung bezahlen... Was ärgerlich genug war, das war pures Geld aus dem Fenster werfen :rolleyes:.

Sieht die Rechtssprechung aber etwas anders - muss bei der Instandsetzung Spachtel aufgetragen werden

(und das ist bei Instandsetzung ja fast immer der Fall) kann es sich durchaus um einen Unfallwagen handeln.

Hier werden teilweise die Stärke des Spachtelauftrags sowie eben auch der Rechnungsbetrag gewertet - komplexes Thema seit Jahrzehnten.

Sobald der Käufer konkret nachfragt, sind m.E. ohnehin auch Bagatellen anzugeben.

Soll Dir aber egal sein, Dein Händler wusste es ja..

Themenstarteram 12. Dezember 2013 um 7:45

Das Thema ist wirklich komplex, hätte ich nicht gedacht, wieder was neues gelernt :D

Habe am Samstag eine Probefahrt werde mir das genauer Anschauen, mal sehen wie es sich fährt mit dem xDrive. Gibt es da bekannte Schwächen, auf die man beim Fahren achten sollte? Das Fahrzeug hat 51000km gelaufen.

Viele Grüße

am 12. Dezember 2013 um 14:29

Zitat:

Original geschrieben von premutos666

Ein Unfallschaden liegt spätestens dann vor wenn Teile ersetzt wurden. Wurde der Kotflügel beispielsweise getauscht statt lackiert wäre es ein Unfallfahrzeug. Ich weiß das ziemlich genau weil ich das "Problem" selbst mal hatte...

Siehst, und ich hatte selbst schon den Fall, dass beide Scheinwerfer und die Motorhaube gewechselt wurden - ohne dass dies als Unfallschaden durchgegangen wäre. Anbei mal was vom Fachanwalt...

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Insofern sind arbeiten im Wert von 1500€ schon bedenklich, wenn man den "unfallfrei" Zuschlag bezahlen soll.

Bei diversen Sachen in Neos Aufzählung kann man nur den Kopf schütteln .... zerkratzte Seite = Unfallfahrzeug. Solange solche Rechtsprechung üblich ist wundert es mich nicht, dass sich so viele Gestalten im Kfz Bereich gesund stoßen und das der Markt so kaputt ist, wie er aktuell ist.

am 12. Dezember 2013 um 20:38

Hier kann ich Zimpa nur recht geben. Aber wie gesagt, die Aufzählung stammt nicht von mir... :D

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