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Unfallfrei oder nicht?

Themenstarteram 21. September 2008 um 14:15

Hallo Forum!

 

Das Thema an sich existiert sicher bereits hier im Forum, meine Frage richtet sich jedoch bezüglich eines Details an Euch.

Mit meinem BMW 318i (E90) scheine ich echtes Pech zu haben.

So hat es anscheinend nicht genügt, daß der Umbauer den Gasantrieb nicht auf Reihe bekommen hat.

Zu allem Überfluß fuhr mir ein Arbeitskollege im Parkhaus aufgrund von Unaufmerksamkeit hinten drauf. :rolleyes:

Die Schuldfrage war eindeutig, ich mußte verkehrsbedingt warten und konnte absolut keinen Einfluß auf das Geschehen nehmen.

Die gegnerische Versicherung hat den Schaden auch übernommen und meine Unkosten erstattet.

Alles bestens!

Jedoch wurde mir die Erstattung einer Wertminderung (der Wagen ist gerade einmal zwei Jahre alt) verweigert, weil nur ein Schraubteil/Stoßfänger komplett getauscht wurde.

Der Stoßfänger hatte eine deutliche Beule, weil der gegnerische Wagen "Spitze an Spitze" mit seinem Stoßfänger meinen Wagen touchiert hat.

Also wurden Stoßfänger, das dahinter liegende Stahlteil und ein Untraschallsensor der PDC ausgetauscht.

Jetzt frage ich mich, ob ich tatsächlich noch ein unfallfreies Fahrzeug besitze oder ob die Versicherung ihre Kosten drücken will.

Ich hätte überhaupt kein Problem damit, wenn mein BMW noch unfallfrei wäre - im Gegenteil.

Aber andererseits möchte ich mich nicht für dumm verkaufen lassen und auch keinen Reinfall erleben, falls ich das Auto meinerseits als unfallfrei verkaufen sollte.

 

Wie denkt Ihr darüber?

Ich danke bereits für Euer Interesse und Eure Antworten!

 

Alles Gute!

Ramses297.

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12 Antworten

da die teile komplett ausgetauscht wurden, zählt dein wagen

noch als unfallfrei!

greetz ;)

Zitat:

Original geschrieben von >red´n´bad<

da die teile komplett ausgetauscht wurden, zählt dein wagen

noch als unfallfrei!

greetz ;)

Ganz sicher? Das sehe ich anders: da sind Teile ausgetauscht worden, was ein Fachmann bei einer Besichtigung sofort erkennt. Damit ist der Wagen nicht unfallfrei!

Zitat:

Original geschrieben von Achim-IV

Das sehe ich anders: da sind Teile ausgetauscht worden,

nur weil "teile" ausgetauscht worden sind, ist das fz nicht gleich ein unfallschaden.....!

von einem unfallschaden spricht man im allg. erst dann wenn tragende teile sowie verschweißte teile ausgetauscht worden sind....und der stoßfänger ist weder "tragend" noch verschweißt, sondern hat lediglich das getan wozu er verbaut ist......

 

Themenstarteram 21. September 2008 um 16:15

Hallo Forum!

 

Zitat:

Original geschrieben von Achim-IV

Ganz sicher? Das sehe ich anders: da sind Teile ausgetauscht worden, was ein Fachmann bei einer Besichtigung sofort erkennt. Damit ist der Wagen nicht unfallfrei!

Abgesehen davon, daß das Plastikteil kein Originalteil von BMW ist (da hatte ich keinen Einfluß drauf), wurde offenbar tatsächlich nur geschraubt, was ein Fachmann kaum erkennen dürfte.

 

Alles Gute!

Ramses297.

Zitat:

Original geschrieben von Achim-IV

Zitat:

Original geschrieben von >red´n´bad<

da die teile komplett ausgetauscht wurden, zählt dein wagen

noch als unfallfrei!

greetz ;)

Ganz sicher? Das sehe ich anders: da sind Teile ausgetauscht worden, was ein Fachmann bei einer Besichtigung sofort erkennt. Damit ist der Wagen nicht unfallfrei!

Als unfallfrei gilt ein Wagen wenn die beschädigten Teile ersetzt wurden und keine Schäden an der Karossierie beim Unfall entstanden sind. Du kannst ja auch einfach eine Stoßstange wechseln, weil da Kratzer drauf sind (klar, macht kein Sinn, aber ist möglich). Ein Unfallwagen hast du deswegen noch lange nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297

Hallo Forum!

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297

Zitat:

Original geschrieben von Achim-IV

Ganz sicher? Das sehe ich anders: da sind Teile ausgetauscht worden, was ein Fachmann bei einer Besichtigung sofort erkennt. Damit ist der Wagen nicht unfallfrei!

Abgesehen davon, daß das Plastikteil kein Originalteil von BMW ist (da hatte ich keinen Einfluß drauf), wurde offenbar tatsächlich nur geschraubt, was ein Fachmann kaum erkennen dürfte.

 

 

Alles Gute!

 

Ramses297.

Sollange die Karrosserie drunter heil ist, ist der Wagen unfallfrei!

Aber hättest dir das Geld auch nehmen können, die Stossstange  Reparieren lassen können, und der Rest ist dann eben "wertminderung". Hatte das gleiche. Die Beule hat man nach dem Erwärmen nicht mehr gesehen und für die Spotrepair hat man mir 50 € bei der Inzahlungnahme abgezogen. Für ne ausgetauschte Stosstange werden die nix abziehen.

 

gretz

Themenstarteram 22. September 2008 um 5:24

Hallo Forum!

 

Vielen Dank für die Antworten! Ich denke, sie waren hilfreich.

Hätte ich den Schaden verursacht, dann hätte ich wohl zumindest versucht, die Beule zu reparieren, mit Wärme oder wie auch immer.

Allerdings war diese Beule schon ziemlich heftig.

Dieser Unfall passierte zwar bei Schrittempo, aber sowohl bei meinem als auch bei dem gegnerischen Fahrzeug waren die Stoßfängerkanten beteiligt.

Die wirkenden Kräfte waren also auf eine kleine Fläche beschränkt. Außerdem ist das Material meines Stoßfängers anscheinend relativ weich.

An dieser Beule konnte man nicht vorbei sehen, was auch zahlreiche Rückfragen von Nachbarn und Arbeitskollegen zur Folge hatte! :rolleyes:

Jetzt sieht das Auto aber wieder normal aus! :)

 

Alles Gute!

Ramses297.

Hier die exakte fachtechnische Definition: "Ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden erlitten hat, ist unfallfrei". Die Rechtssprechung ist hier unzweideutig: Ein Unfall ist ein plötzliches, nicht vorhersehbar eintretendes Ereignis. Wie gross und stark dieses Ereignis sein muss, ist nicht relevant. So gesehen kann beispielsweise von einem Unfall gesprochen werden, wenn eine Blumenvase vom 1. Stock eines Hauses auf die Motorhaube eines darunter parkierten Fahrzeuges fällt. Natürlich handelt es sich bei diesem Schaden um einen Bagatellschaden, welcher vom +vffs wie folgt beschrieben wird:

Bagatellschaden

Als Bagatellschaden werden geringfügige Deformationen, kleinere Karosserie- oder Lackschäden bezeichnet. Ein Fahrzeug mit erlittenem Bagatellschaden ist nicht mehr unfallfrei, gilt jedoch nicht als Unfallwagen.

Demzufolge ist es äusserst gefährlich, den Begriff "Garantiert unfallfrei" zu verwenden. Wohl zigtausend Automobilisten dürften aufgrund der ausgestellten Kaufverträge auf Umtausch des Fahrzeuges oder Rückvergütung eines Teils des Kaufpreises klagen. Die richtige Bezeichnung lautet deshalb: "Garantiert kein Unfallfahrzeug".

Also: es ist kein Unfallwagen, kann ab er nicht mehr als unfallfrei bezeichnet werden.

am 22. September 2008 um 13:07

"ist nicht mehr unfallfrei, gilt jedoch nicht als Unfallwagen"

Wie bitte, das wird tatsächlich unterschiedlich verstanden? Na dann viel Spaß mit dem Anwalt...

Ach übrigens, ich habe keinen Hunger, aber satt bin ich auch nicht ;)

Zitat:

Original geschrieben von Achim-IV

 

Also: es ist kein Unfallwagen, kann ab er nicht mehr als unfallfrei bezeichnet werden.

Wie kann ein Wagen - der KEIN Unfallwagen ist - kein unfallfreier Wagen sein? Du widersprichst dir mit diesem Satz, denn entweder man ist unfallfrei, oder man ist's nicht. Als unfallfrei gilt ein Wagen solange, wie die Karosserie nicht durch einen Unfall beeinträchtigt wird.

Wenn das so ist, wie der TE es oben beschrieben hat, wird der Wagen weiter als Unfallfrei gehandelt.

Zitat:

Original geschrieben von afis

Zitat:

Original geschrieben von Achim-IV

 

Also: es ist kein Unfallwagen, kann ab er nicht mehr als unfallfrei bezeichnet werden.

Wie kann ein Wagen - der KEIN Unfallwagen ist - kein unfallfreier Wagen sein? Du widersprichst dir mit diesem Satz, denn entweder man ist unfallfrei, oder man ist's nicht. Als unfallfrei gilt ein Wagen solange, wie die Karosserie nicht durch einen Unfall beeinträchtigt wird.

Wenn das so ist, wie der TE es oben beschrieben hat, wird der Wagen weiter als Unfallfrei gehandelt.

Der Satz deines Vorredners stimmt so tatsächlich. So wird es von einigen Juristen definiert.

hier noch ein Link, vllt nutzt er ja was:

klick

Zitat:

Original geschrieben von JKL05

Zitat:

Original geschrieben von afis

 

Wie kann ein Wagen - der KEIN Unfallwagen ist - kein unfallfreier Wagen sein? Du widersprichst dir mit diesem Satz, denn entweder man ist unfallfrei, oder man ist's nicht. Als unfallfrei gilt ein Wagen solange, wie die Karosserie nicht durch einen Unfall beeinträchtigt wird.

Wenn das so ist, wie der TE es oben beschrieben hat, wird der Wagen weiter als Unfallfrei gehandelt.

Der Satz deines Vorredners stimmt so tatsächlich. So wird es von einigen Juristen definiert.

hier noch ein Link, vllt nutzt er ja was:

klick

Wenn das so ist, weiß ich warum ich kein Jurist bin :D

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