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Unfallfrei wohl doch nicht so Unfallfrei

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 7. Januar 2012 um 17:27

Hallo,

heute war ich mit einem Kumpel einen Peugot anschauen.( ja ich weiss falsches Forum) aber DAS!!!!!!! wollte ich euch nicht vor enthalten.

Am Telefon gab der Käufer an der Wagen sei Unfallfrei. Also sind wir hingefahren.

Schon der Lackdichten Messer leuchtet in einer wunderschönen roten Farbe :D Nun schaute ich von vorne -siehe da andere Stossstange bzw Lackiert wo schon der Lack abplatzte. Ein Blick tiefer suchte ich die Nebler die auf dem Inserrats Bild noch da waren...

So weit so gut rauf auf die Bühne und mal schauen was der Unterboden sagt :D TAAAAADAAAA!

Schaut und stauned!

Bild 3 zeigt die seite des Längsträgers die heil war.

Bilder sind leider nicht die besten.

LG

Beste Antwort im Thema

Solche Vorurteile würde ich mir sparen, es weis ja aktuell hier niemand in wievielter Hand das Auto war und ob der VK das wirklich selber wusste.

Ich hab kein "Unfallfreies" Auto.

124er sind ja nicht von gestern, die haben alle irgendwo über die Jahre ihre Macken und Schrammen und Dellen und Rempler mitbekommen.

So derbe Schäden sind natürlich eher selten, aber Türen, Kotflügel, Stoßstangen, Heckklappen, etc. irgendwas davon ist an fast jedem Auto schonmal wo getroffen worden.

Ich würde jetzt kein Auto kaufen, was schonmal irgendwo groß geschweit wurde, aber mein T-Modell hat auf den 366.000km auch reichlich Treffer gesammelt. Das Seitenteil hinten rechts war 1994 schon lackiert, ich nehme aber an dass dies im Werk passiert ist. Auch da geht viel daneben und da kommen ettliche Autos aus den Autowerken, wo von Hand schon nachlackiert wurde.

Das Heck (Klappe, Stoßstangen, Rückleuchten) hats schon 3x getroffen, Kotflügel vorne links auch schon 2x, Front hat ebenfalls schonmal in nem Peugeot gesteckt.

Ist aber kein Drama, Autos die nach 150 oder 200.000km auf nicht Langstrecke noch nicht irgendwo nachlackiert wurden, sind die, welche meistens total verbeult und verrottet sind.

Ich würde aber persönlich kein Auto kaufen, welches schon mal auf ner Richtbank gestanden hat...

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Themenstarteram 7. Januar 2012 um 17:41

Hier noch eins.

Sorry bild 2 zeigt die heile seite.

Das ist schon ein starkes Stück.

Scheint sich aber zu lohnen, wenn die Leute das immer wieder probieren.

Solche Vorurteile würde ich mir sparen, es weis ja aktuell hier niemand in wievielter Hand das Auto war und ob der VK das wirklich selber wusste.

Ich hab kein "Unfallfreies" Auto.

124er sind ja nicht von gestern, die haben alle irgendwo über die Jahre ihre Macken und Schrammen und Dellen und Rempler mitbekommen.

So derbe Schäden sind natürlich eher selten, aber Türen, Kotflügel, Stoßstangen, Heckklappen, etc. irgendwas davon ist an fast jedem Auto schonmal wo getroffen worden.

Ich würde jetzt kein Auto kaufen, was schonmal irgendwo groß geschweit wurde, aber mein T-Modell hat auf den 366.000km auch reichlich Treffer gesammelt. Das Seitenteil hinten rechts war 1994 schon lackiert, ich nehme aber an dass dies im Werk passiert ist. Auch da geht viel daneben und da kommen ettliche Autos aus den Autowerken, wo von Hand schon nachlackiert wurde.

Das Heck (Klappe, Stoßstangen, Rückleuchten) hats schon 3x getroffen, Kotflügel vorne links auch schon 2x, Front hat ebenfalls schonmal in nem Peugeot gesteckt.

Ist aber kein Drama, Autos die nach 150 oder 200.000km auf nicht Langstrecke noch nicht irgendwo nachlackiert wurden, sind die, welche meistens total verbeult und verrottet sind.

Ich würde aber persönlich kein Auto kaufen, welches schon mal auf ner Richtbank gestanden hat...

Bei einer Reparatur, die gewissenhaft und fachgerecht durchgeführt, wurde sehe ich absolut kein Problem ein solches Fahrzeug zu erwerben. Wenn sich aus der Instandsetzung ein Preisvorteil ergibt - warum denn nicht?

am 7. Januar 2012 um 19:42

hallo,

bevor das ins uferlose ausartet, kennt jemand die gesetzliche definition von "unfallwagen" und "unfallfrei" ?

das die begriffe juristisch geregelt sind weis ich, ich kenne nur nicht die klare grenze :confused:

hessische grüsse :)

Kurz und knapp:

hat der Wagen durch den Unfall einen Wertverlust trotz Instandsetzung, gilt er als Unfallwagen.

mahlzeit,

soweit ich weiss, gilt ein Fahrzeug als Unfallwagen, wenn tragendende oder statisch notwendige Teile in irgendeiner Weise beschädigt oder deformiert sind oder ausgetauscht worden sind, bzw werden müssen.

Sonstige Kratzer, Beulchen und Schönheitsfehler, die nicht die genannten Zustände betreffen sind einfach nur Gebrauchsspuren oder Schönheitsfehler.

Hoffe, ich lieg nicht allzu weit daneben, Gruß.

Also, dann in juristisch korrektem Deutsch:

Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgte. Trotz erfolgreicher Instandsetzung durch autorisierte Fachbetriebe, erleidet ein Kraftfahrzeug einen Wertverlust. Dieser ist einem Käufer mitzuteilen, bzw. in der Auslobung des Fahrzeuges anzugeben.

Mfg Johannes

Richtig, dann ist es ein Unfallwagen.

Aber selbst wenn keine Teile der tragenden Konstruktion betroffen waren und der Wagen fachgerecht instandgesetzt wurde ist er nicht unfallfrei.

Grüsse

Also nach meiner Kenntnis - wenn eine Tür nach nem Unfall auszutauschen war, so zählt das hinterher nicht als Unfallwagen..

Richtig.

Aber unfallfrei ist er dann trotzdem nichtmehr.

Zwischen Unfallwagen und unfallfrei besteht hier der Unterschied.

Grüsse

Zitat:

Die exakte fachtechnische Definition lautet:

“Ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden erlitten hat, ist unfallfrei”.

Ein Unfall ist ein plötzliches, nicht vorhersehbar eintretendes Ereignis.

Wie groß und stark dieses Ereignis sein soll ist dabei also völlig unwichtig. Es könnte zum Beispiel nur ein Gegenstand wie ein Stein oder Dachziegel oder sonst irgendwas auf oder gegen das Fahrzeug prallen und dieses beschädigen. Wenn man es ganz genau nimmt, wäre selbst eine Delle, die Ihr Nebenmann auf dem Parkplatz versehentlich beim ein-oder aussteigen mit seiner Tür in Ihre Seite donnert, ein Unfallschaden. Hierbei handelt es sich dann aber nur um sogenannte Bagatellschäden.

Als Bagatellschaden werden geringfügige Deformationen und kleinere Karosserie- oder Lackschäden bezeichnet. Ein Fahrzeug mit erlittenem Bagatellschaden ist nicht mehr unfallfrei, gilt jedoch nicht als Unfallwagen.

Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgte.

Quelle: http://www.unfallfrei.info/wie-wird-der-begriff-unfallfrei-definiert

Grüsse aus Stuttgart

Man kann sehen, daß die Definition der "Rechtsverdreher" ein Chaos hinterläßt.

Die Bezeichnung Unfallwagen stellt den Wagen immer negativ dar.

Wo soll bei dem Beispiel einer ausgetauschten Fahrzeugtür der Nachteil für den Gebrauchtwagenkäufer sein?

Somit sollte beim Austausch eines eines geschraubten Teiles das Auto nicht als Unfallwagen bezeichnet werden müssen.

Sollte, müsste, wenn und aber ist aber nicht.

Unfallfrei ist eben Unfallfrei.

Wenn einer die Türe oder den Kotflügel platt gefahren hat, ist das Auto damit genau genommen nicht mehr Unfallfrei und der Nachteil für den Käufer ist durchaus möglich, da z.B. oft Nachlackierte Teile nicht mehr den Werkskorosionsschutz erreichen, etc.

Dann ist natürlich noch die Frage, was man von der Sache an sich zu erwarten hat.

Wenn du nen 2 Wochen alten Porsche kaufst, der mal ne Klinke im Blech hatte und deshalb nachlackiert wurde, ist das recht sicher ein "Unfallwagen".

Wenn du einen 20 Jahre alten Mercedes mit 250.000km kaufst und da wurden mal die Stoßstangen nachlackiert und n neuer Flügel draufgeschraubt, dann interessiert das Richter wohl eher nicht, warum das jetzt so war.

Wenn der hingegen schon mal in ner Wand gesteckt hat, dann eher doch.

Grundsätzlich sind richtig fachgerechte Reparaturen sehr selten. Man verdient in Werkstätten Geld daran, die Arbeiten voll ab zu rechnen und nur zur Hälfte zu erledigen.

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