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Unfallgegner beauftragt wegen Kleinschaden Gutachten, Versicherung zahlt - Versicherungsbetrug?

Themenstarteram 1. Februar 2022 um 18:06

Es ist eigentlich ein Klassiker: Minimaler Bagatellschaden an Stoßstange, Geschädigter beauftragt Gutachten, Versicherung zahlt ~ 1300 € -> Kleiner Lottogewinn für Geschädigten

Als Versicherungsnehmer kann man hier in der Regel nicht viel machen, da es der Versicherung obliegt, ob und wieviel sie zahlt oder nicht. Der Versicherung liegen neben dem vom Geschädigten mutmaßlich in Auftrag gegebenen Gutachtens noch Fotos von der Beschädigung (angefertigt vom Verursacher) vor. Diese habe ich hier angehängt und würde Leute mit entsprechender Erfahrung einmal bitten, eine (natürlich hypothetische und unverbindliche) Meinung dazu abzugeben, ob die Anfertigung eines Gutachtens und erst recht die Regulierungssumme hier gerechtfertigt sein kann.

Zusätzliche Informationen:

- Es waren an der Stoßstange noch weitere, teils gravierendere Vorschäden vorhanden.

- Der dazu geholte Geschädigte hatte nach dem Schadenereignis Mühe, überhaupt einen neuen Schaden zu erkennen bzw. ihn von den Vorschäden unterscheiden zu können.

- Die Berührung (beim Einparken) war derart minimal und mit so geringer Krafteinwirkung, dass ein verdeckter, unter der Stoßstange entstandener weiterer Schaden ausgeschlossen werden kann.

Kann aufgrund dieser Sachlage ein Gutachter überhaupt rechtmäßig zu dem Ergebnis kommen, dass ein kompletter Austausch inkl. Lackierung der Stoßstange notwendig ist? Spielen Vorschäden hierbei auch eine Rolle? Immerhin hat ein Geschädigter ja "nur" Anspruch auf die Wiederherstellung des Zustands vor dem Schadenereignis bzw. Ersatz der Kosten für die fiktive Reparatur.

Gemäß AKB (Abschnitt E.1.3.4 AKB 2015) müssen Kleinschäden ja auch nicht gleich gemeldet werden (bei meiner Versicherung bis voraussichtlich 1000 €), wenn man beabsichtigt sie selbst zu regulieren. Was bedeutet in diesem Zusammenhang "voraussichtlich"? Im Zweifel kann der Versicherungsnehmer ja nicht wissen, wie hoch die Schadensumme am Ende tatsächlich ausfallen wird.

Wie hättet ihr gehandelt? Welche Möglichkeiten könnte es für den Versicherungsnehmer nach erfolgter Regulierung ggf. noch geben, das Zustandekommen der Summe erneut prüfen zu lassen? Hätte hier die Verfolgung eines evtl. Verdachts auf Versicherungsbetrugs Aussicht auf Erfolg?

Um es nochmal klar zu sagen: Ich frage hiermit definitiv nach keiner Rechtsberatung oder sonst wie verbindlichen Aussagen, sondern würde aufgrund der vorliegenden Daten einfach gerne ein paar private/persönliche Meinungen oder auch eigene Erfahrungen hören.

Bild 1 (direkt nach Schadenereignis)
Bild 2 (direkt nach Schadenereignis)
Bild 3 (einen Tag später bei Tageslicht)
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158 Antworten

Die HP hat eine eigene Entscheidungsbefugnis zur wirschaftlichen Regulierung. Wenn man die Rückstüfung vermeiden will kann man den Schaden zurückkaufen oder gegen die HP vorgehen, weil sie nicht richtig gehandelt haben soll. Das muss man dann aber ganz konkret nachweisen.

Also:

Gemäss dem geltenden Direktanspruch kann sich der Unfallgegner bei deiner Versicherung melden und auch von dieser die Erstattung verlangen. Eine Zahlung durch dich muss er nicht akzeptieren. Du hast im Nachgang die Möglichkeit den Schaden zurückzukaufen, um den SF nicht zu belasten.

Du musst die Versicherung auf die Vorschäden hinweisen und diese kann schnell im Gutachten erkennen, ob diese aufgeführt sind. Gemäss dem Bild und der Summe, gehe ich davon aus, dass keine Vorschäden an der Stossstange berücksichtigt sind.

Hast du selbst Fotos von den weiteren Schäden? Das würde helfen.

Sollte die Regulierung schon durch sein, wird es schwer. Hast du denn bei Meldung des Schadens auf Vorschäden hingewiesen?

und wo sind denn hier die dramatischen Altschäden, welche einer Schadenregulierung entgegen stehen und die dich dazu berechtigen, hier Betrug zu unterstellen?

Meinst du nicht, das deine Versicherung hier durchaus -ohne deine Fachwissen- in der Lage ist festzustellen, welche Ansprüche hier berechtigt zu regulieren sind und welche nicht ?

 

Zitat:

@Anorax schrieb am 1. Februar 2022 um 19:06:47 Uhr:

 

Hätte hier die Verfolgung eines evtl. Verdachts auf Versicherungsbetrugs Aussicht auf Erfolg?

Wenn die Vs schon reguliert hat, ist der Zug abgefahren.

Bei "nur" 1300,-€ Regulierungssumme, bleibt für dich nur:

Alles so lassen, wie es ist und ab Januar 2023 bist du in einer schlechteren FS.

Den Schaden nachträglich "Zurückkaufen"; du zahlst die 1300,-€ an deine Vs

und wirst NICHT zurückgestuft sondern bekommst ab Januar eine bessere FS.

Letzteres funktioniert aber nur, wenn du keinen weiteren Schaden verursachst.

1300 sind nun mal eben keine Bagatelle.... man kann ja zurückkaufen, wenn man nicht einverstanden ist. Von Betrug zu reden halte ich für übertrieben.

Wenn man von Anfang an Zweifel am Unfallhergang hat, so kann man das seiner KH mitteilen und dort wird gegebenenfalls weiter geprüft.

Themenstarteram 1. Februar 2022 um 18:22

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. Februar 2022 um 19:11:16 Uhr:

[...] weil sie nicht richtig gehandelt haben soll. Das muss man dann aber ganz konkret nachweisen.

Genau, was entsprechend schwierig und aufgrund der relativ geringen Schadensumme kaum empfehlenswert ist.

Mir ging es ja aber auch mehr um Meinungen, ob ein Komplettaustausch bei so geringem Schaden verhältnismäßig sein kann bzw. ob Gutachter, ohne zu "schummeln" oder kummeln, zu so einem Ergebnis kommen können. Natürlich kann man nur spekulieren, aber hier gibt es schon viele Indizien Richtung abkassieren und bereichern oder Wert für baldigen Verkauf steigern (Geschädigter hat sogar erzählt, dass er das Fahrzeug demnächst verkaufen will).

Ich würde, um so einen Verlauf zu verhindern, nur den Weg sehen, den Schaden zunächst nicht zu melden, was ja bei Kleinschäden auch zulässig ist. Dann müsste der Geschädigte ja mit dem Verursacher direkt kommunizieren und diesem Gutachten/Kostenvoranschläge zukommen lassen. Allerdings frage ich mich, wie es sich denn dann mit der Pflicht verhält, als Verursacher Angaben zu seiner Versicherung zu machen. Denn dann können sich Geschädigte ja auch einfach selbst an die Versicherung des Verursachers wenden und wenn diese dann das (möglicherweise frisierte) Gutachten akzeptiert, kann der Versicherungsnehme nichts dagegen unternehmen.

Moin! Sind die 1300€ die reine Schadenssumme am Auto? Netto, brutto?

Oder ist in dieser evtl. sogar schon der Gutachter mit inkludiert? (Letzteres halte ich zwar für fast unmöglich...; aber um sicher zu gehen).

Zitat:

@Anorax schrieb am 1. Februar 2022 um 19:22:37 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. Februar 2022 um 19:11:16 Uhr:

[...] weil sie nicht richtig gehandelt haben soll. Das muss man dann aber ganz konkret nachweisen.

Genau, was entsprechend schwierig und aufgrund der relativ geringen Schadensumme kaum empfehlenswert ist.

Mir ging es ja aber auch mehr um Meinungen, ob ein Komplettaustausch bei so geringem Schaden verhältnismäßig sein kann bzw. ob Gutachter, ohne zu "schummeln" oder kummeln, zu so einem Ergebnis kommen können. Natürlich kann man nur spekulieren, aber hier gibt es schon viele Indizien Richtung abkassieren und bereichern oder Wert für baldigen Verkauf steigern (Geschädigter hat sogar erzählt, dass er das Fahrzeug demnächst verkaufen will).

Ich würde, um so einen Verlauf zu verhindern, nur den Weg sehen, den Schaden zunächst nicht zu melden, was ja bei Kleinschäden auch zulässig ist. Dann müsste der Geschädigte ja mit dem Verursacher direkt kommunizieren und diesem Gutachten/Kostenvoranschläge zukommen lassen. Allerdings frage ich mich, wie es sich denn dann mit der Pflicht verhält, als Verursacher Angaben zu seiner Versicherung zu machen. Denn dann können sich Geschädigte ja auch einfach selbst an die Versicherung des Verursachers wenden und wenn diese dann das (möglicherweise frisierte) Gutachten akzeptiert, kann der Versicherungsnehme nichts dagegen unternehmen.

Auch wenn du die Angaben der Versicherung nicht weitergibt kann er deine Versicherung über den Zentralruf erfahren, da deine Versicherung bei der Zulassungsstelle gemeldet ist.

Du musst den Schaden nicht melden, wenn die Selbstregulierung gelingt. Scheint aber scheinbar direkt gescheitert sein?

Der Geschädigte kann ja auch über dein Kennzeichen die Versicherung ermitteln und den Schaden melden.

Er muss sich da nicht mit dir auseinander setzen. Ausserdem hättest du dann auch noch die Gutachterkosten am Hals. Die sind sicher auch 300 Euro…

Darky, die Gutachterkosten, ebenso wie etwaige Anwaltskosten, gehören nicht zur Schadenssumme. Müssen also beim Rückkauf nicht berücksichtigt werden.

Themenstarteram 1. Februar 2022 um 18:38

Zitat:

@Windcorner schrieb am 1. Februar 2022 um 19:13:33 Uhr:

Sollte die Regulierung schon durch sein, wird es schwer. Hast du denn bei Meldung des Schadens auf Vorschäden hingewiesen?

Ja, aber wie schon geschrieben, gehen diese aus den Fotos nicht wirklich hervor. Dummer Fehler. Zudem könnte es ja sogar sein, dass es unsichtbare Vorschäden gab, die tatsächlich einen Komplettaustausch notwendig machen bzw. rechtfertigen würden. Jedenfalls hat der Versicherungsangestellte bei der Schadenmeldung sogar noch empfohlen, den Geschädigten darauf hinzuweisen, dass er bei einem Bagatellschaden wahrscheinlich auf den Kosten für ein Gutachten sitzenbleiben wird.

Alles Punkte, aus denen man lernt. In diesem Fall ist die Sache eh erledigt. Man darf halt nicht zu naiv sein. Nur, weil man es selbst nicht machen würde, heißt das nicht, dass es nicht reichlich Leute gibt, die eine solche Kleinigkeit nutzen, um das Maximum herauszuholen, was geht.

@NDLimit: 1300 € sind keine Bagatelle mehr (wobei das manche Gerichte wohl auch schon anders gesehen haben), aber der kleine Schaden an sich schon. Es geht ja darum, dass diese Summe für den kleinen Schaden eben vermutlich zu hoch sein dürfte.

Ach und wegen dem vermeintlichen Betrugsvorwurf: Zugegeben, der Thread-Titel geht in Richtung Clickbait, sorry. Es wird keineswegs dem Geschädigten Betrug vorgeworfen. Es geht lediglich um die Frage, ob es so einfach sein könnte.

@NDLimit Ich weiß das ja..., aber sehr vielen wissen das nicht und bringen dann bei Ihren Vorträgen, häufig zumindest, vieles durcheinander...;-)

Okay.... gehen wir mal spaßhalber von brutto 1300,- EUR aus

1300,- -19% = 1093,- netto (aufgerundet)

Stundensatz Lackierfachbetrieb hier in der oberfränkischen Provinz = 165,- netto

Sagen wir mal 1,0 Stunden Karosserie, dann verbleiben für Lackiererarbeitszeit und Lackmaterial

genau noch 928,- EUR

Das wären knapp weniger als 4h für den Lackierer bei einem Zuschlag von 45%

Könnte passen

Rechenbasis anbei

Stundensatz
Themenstarteram 1. Februar 2022 um 18:41

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 1. Februar 2022 um 19:26:24 Uhr:

Moin! Sind die 1300€ die reine Schadenssumme am Auto? Netto, brutto?

Laut Versicherung ist das nur die Schadensumme ohne MwSt., Gutachter- oder sonstige Kosten.

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