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Unfallgegner bestreitet Schuld im Nachhinein bei seiner Versicherung trotz Unfallbericht
Hi,
folgender Sachverhalt: Jemand ist mir letztens richtig hart reingefahren und hat die Schuld beim polizeilichen Unfallbericht komplett eingeräumt. Nach Gutachten und Forderung durch Anwalt kommt nun die Rückmeldung, dass die Versicherung keine 100% ige Schuld beim Verursacher sieht und deshalb nur 50% der Forderung begleichen möchte. Mein Anwalt meinte, dass der Verursacher die Schuld wahrscheinlich nicht komplett einräumt.
Mein Anwalt hat vorgeschlagen die 50% Zahlung erstmal zu nehmen und den Rest einzuklagen.
Zumal der Verursacher eine Person neben sich hatte und ich alleine war - sie hätte also (wenn sie nicht dusselig wäre und keinen Anstand hätte, die Wahrheit zu sagen) das ganze bereits im Anwesen der Polizei leugnen können, da ihr Zeuge ja quasi neben ihr saß.
Habt ihr Erfahrungen mit solchen Fällen? Mir erscheint das für den Verursacher wie ein Schuss ins eigene Bein, unbedingt Mehrkosten bei sich zu verursachen - ich weiß nicht was in ihr vor geht - trotz polizeilichem Unfallbericht, in dem ersichtlich ist, wer Schuld ist. Ich bin zudem einfach nur entsetzt, weil eigentlich die Beifahrerin gefahren ist und mich gebeten hat, die andere Person als Fahrerin zu akzeptieren weil die eigentliche Fahrerin wohl in Probezeit (war eine 19 Jährige) usw. sei. Da ist man so nett und akzeptiert das, und der Verursacher sticht einem trotzdem in den Rücken..
Das Unfallgeschehen haben mehrere Fußgänger von Beginn an beobachtet und klar sehen können, wer schuld ist - könnte die Personen also auch ausfindig machen und bitten, eine Zeugenaussage zu machen, bevor es nach einem Jahr zum Gerichtsprozess kommt und diese Zeugen sich nicht mehr daran erinnern können. Mir fällt das so schwer (habe zum ersten mal solch einen Unfall) Dritten (den Zeugen) einen Mehraufwand zu machen.
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38 Antworten
Die Schuldfrage klären Gerichte.
Ob eine eventuelle Mitschuld vorliegt, kann hier niemand beurteilen.
Zeugen können von Vorteil sein, sofern sie deine Unschuldsversion bestätigen.
Nettigkeit im Falle eines Unfalls in deinem Fall die Beifahrerin als Fahrerin zu akzeptieren ist nie gut. Damit hast du wissentlich eine Falschaussage gemacht. Ich würde an deiner Stelle die Zeugen suchen und auf ihre Aussagen hoffen. Den Rest klärt das Gericht.
Fremde wirkliche Zeugen sind nach meiner Erfahrung ein unverzichtbarer Teil um die Glaubwürdigkeit der eigenen Aussage vor Gericht zu untermauern. Bei meiner Verhandlung wegen einer Lügnerin war die polizeiliche Aufnahme und Verhängung des Bußgeldes gegen sie unrelevant.
Viel Glück !
Bei einem Bekannten ging es auch vor Gericht. Bei der polizeilichen Unfallaufnahme war er noch der angebliche Verursacher. Vor Gericht mit einem Zeugen, der zwar nicht viel beitragen konnte, was aber die Gegenseite zunächst noch nicht wusste und Widersprüchen in der Aussage des gegnerischen Fahrers ist es dann gekippt und 30 zu 70 ausgegangen. Von daher wird es hier vermutlich auf eine Teilschuld hinaus laufen, wenn man mangels Dashcam oder brauchbarer Zeugen keine Beweise hat. Auf jeden Fall kann man sich auf min. 1 Jahr, vermutlich eher 1,5 bis 2 Jahre bis zur Verhandlung einstellen.
Wie bereits gesagt, die Schuldfrage "können" in erster Linie die Beteiligten klären, aber auch hier kann die gegnerische Versicherung anderer Meinung sein, egal was die Beteiligten sagen. Auch kann ein Eingeständnis direkt nach dem Unfall immer zu einem späteren Zeitpunkt widerrufen werden. Dann kann man es nur noch vor Gericht klären, dann ist auch der Unfallbogen der Polizei die Tinte kaum wert.
Egal wie eindeutig ein Unfall erscheinen mag. IMMER möglichst viele Zeugen um Personalien bitten. Sicherheitshalber auch fragen, was die gesehen haben - Auch da gibt es schon mal Überraschungen.
Der geschilderte Fall zeigt wieder, was für skrupellose Mitbürger es.
Zitat:
@kerdogan70 schrieb am 20. September 2021 um 21:52:46 Uhr:
Ich bin zudem einfach nur entsetzt, weil eigentlich die Beifahrerin gefahren ist und mich gebeten hat, die andere Person als Fahrerin zu akzeptieren weil die eigentliche Fahrerin wohl in Probezeit (war eine 19 Jährige) usw. sei.
Damit hast du eine absolut irre Dämlichkeit begangen.
Deine Zeugen könnten gesehen haben wer wirklich gefahren ist. Der Unfallbericht dürfte damit Makulatur sein und deine Glaubwürdigkeit am A***h.
Wenn schon der Fahrer nicht stimmt, was ist dann mit dem Rest? Das wird man dir völlig zu Recht vorhalten.
Wenn sich aus Bildern und/oder der Situation und/oder der polizeilichen Unfallaufnahme heraus die Haftungsfrage nicht ganz klar ergibt kann eine Klage schief gehen. Die Kosten des Rechtsstreites bleiben dann bei dir. Lass dich von deinem Anwalt beraten, hier kennt keiner die Fakten.
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 21. September 2021 um 10:47:33 Uhr:
Zitat:
@kerdogan70 schrieb am 20. September 2021 um 21:52:46 Uhr:
Ich bin zudem einfach nur entsetzt, weil eigentlich die Beifahrerin gefahren ist und mich gebeten hat, die andere Person als Fahrerin zu akzeptieren weil die eigentliche Fahrerin wohl in Probezeit (war eine 19 Jährige) usw. sei.
Damit hast du eine absolut irre Dämlichkeit begangen.
Deine Zeugen könnten gesehen haben wer wirklich gefahren ist. Der Unfallbericht dürfte damit Makulatur sein und deine Glaubwürdigkeit am A***h.
Wenn schon der Fahrer nicht stimmt, was ist dann mit dem Rest? Das wird man dir völlig zu Recht vorhalten.
Wenn sich aus Bildern und/oder der Situation und/oder der polizeilichen Unfallaufnahme heraus die Haftungsfrage nicht ganz klar ergibt kann eine Klage schief gehen. Die Kosten des Rechtsstreites bleiben dann bei dir. Lass dich von deinem Anwalt beraten, hier kennt keiner die Fakten.
Naja das haben die Zeugen schon mitbekommen und fanden es ebenso besser, das aus "Mitleid" zu akzeptieren. Das ist eine Wohnstraße die gut belebt ist, wenn das Wetter mitspielt - zu meinem Glück! Denke auch nicht dass die so blöd sind und tatsächlich sagen, dass eigentlich Person A gefahren ist aber man die Beifahrerin Person B akzeptiert hat.
Zitat:
@drukel schrieb am 21. September 2021 um 08:48:53 Uhr:
Wie bereits gesagt, die Schuldfrage "können" in erster Linie die Beteiligten klären, aber auch hier kann die gegnerische Versicherung anderer Meinung sein, egal was die Beteiligten sagen. Auch kann ein Eingeständnis direkt nach dem Unfall immer zu einem späteren Zeitpunkt widerrufen werden. Dann kann man es nur noch vor Gericht klären, dann ist auch der Unfallbogen der Polizei die Tinte kaum wert.
Egal wie eindeutig ein Unfall erscheinen mag. IMMER möglichst viele Zeugen um Personalien bitten. Sicherheitshalber auch fragen, was die gesehen haben - Auch da gibt es schon mal Überraschungen.
Der geschilderte Fall zeigt wieder, was für skrupellose Mitbürger es.
Finde ich auch unglaublich - dabei handelt es sich nicht mal um eine hohe Summe, da mein Auto etwas älter ist. Was lernen wir daraus? Freundlichkeit zahlt sich nicht aus. Gottseidank gibt es Zeugen.
Was ist für dich eine Wohnstraße?
Zitat:
@Oetteken schrieb am 21. September 2021 um 11:36:52 Uhr:
Was ist für dich eine Wohnstraße?
Kurz mal nach "Wohnstraße" googlen und auf Google Bilder schauen. Genau so eine.
Kurzes Update: Anscheinend hat der Verursacher bei der eigenen Versicherung nicht widersprochen - aber auch nichts zugegeben! Also keine Aussage gemacht. Das heißt die Versicherung kommt mehr oder weniger von "alleine" darauf, dass nur eine Teilschuld gegeben ist. Frage mich gerade allen ernstes, wozu es einen polizeilichen Unfallbericht gibt? Was ist der Mehrwert davon??
Der Wert eines Polizeiberichtes ist in der Tat eher als gering einzustufen...!
Warum sollte darauf gesteigerter Wert gelegt werden?!?
Die herbeigerufenen Beamten haben ja das eigentliche Unfallgeschehen Nullkommanull gesehen...! Sie sehen nur beschädigte Autos i.d.R.
Nicht falsch verstehen; dieser Bericht ist nicht komplett wertlos...; aber deutlich weniger wertig als die "gemeine Standardperson" in D denkt!
Zitat:
@kerdogan70 schrieb am 20. September 2021 um 21:52:46 Uhr:
Ich bin zudem einfach nur entsetzt, weil eigentlich die Beifahrerin gefahren ist und mich gebeten hat, die andere Person als Fahrerin zu akzeptieren weil die eigentliche Fahrerin wohl in Probezeit (war eine 19 Jährige) usw. sei. Da ist man so nett und akzeptiert das, und der Verursacher sticht einem trotzdem in den Rücken..
Das ist Versicherungsbetrug (in deinem Fall Beihilfe wegen wissentlicher Falschangabe) und wenn das rauskommt dann kann die Versicherung die Zahlung komplett verweigern.
Zitat:
@RB26 schrieb am 21. September 2021 um 11:54:31 Uhr:
Zitat:
@kerdogan70 schrieb am 20. September 2021 um 21:52:46 Uhr:
Ich bin zudem einfach nur entsetzt, weil eigentlich die Beifahrerin gefahren ist und mich gebeten hat, die andere Person als Fahrerin zu akzeptieren weil die eigentliche Fahrerin wohl in Probezeit (war eine 19 Jährige) usw. sei. Da ist man so nett und akzeptiert das, und der Verursacher sticht einem trotzdem in den Rücken..
Das ist Versicherungsbetrug (in deinem Fall Beihilfe wegen wissentlicher Falschangabe) und wenn das rauskommt dann kann die Versicherung die Zahlung komplett verweigern.
Oh Gott heul leise Boomer. Mal abgesehen davon ist das kein Versicherungsbetrug in meinem Fall. Du kennst die konkreten Einzelheiten nicht, das ist aber auch nicht die Frage.