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Unfallgegnerin meldet sich nicht bei Versicherung - und noch eine Frage.

Themenstarteram 14. Januar 2016 um 15:34

Hallo zusammen.

Ich hatte vorgestern meinen ersten Crash. Seit 4 Jahren habe ich meinen Führerschein und bin diese Zeit immer unfallfrei durch die Gegend gefahren. Hatte von Anfang ein neues Audi-Modell, mit dem ich sehr zufrieden bin.

Vor 2 Tagen dann der Schreck, ich hatte meinen ersten Unfall. Ich bin an einer Kreuzung gestanden und wollte links abbiegen. Plötzlich schoss eine Dame von links um die Kurve und rammte mich vorne seitlich. Ich bin gar nicht mehr dazu gekommen zu hupen und dann hat es schon geknallt. Fotos und alles haben wir gemacht, Unfallbericht ausgefüllt. Sie bestreitet die Schuld nicht, es gab keinen Personenschaden. Deshalb auch keine Polizei. Wir haben vereinbart, dass sie (als Verursacherin) die Sache der Versicherung meldet und sie hat das bis heute noch nicht gemacht, Schadensnummer habe ich aber schon von der Versicherung von ihr bekommen für die Reperatur (haben wahrscheinlich einen Akt angelegt)

Was mache ich jetzt, wenn sie es nicht meldet? Angerufen hat meine Versicherung und am Telefon hat sie nur blöd rum geschrien. Werkstatt sieht laut dem Mechaniker im PC, ob der Versicherung gemeldet wurde und wenn das nicht der Fall ist, kann nicht repariert werden. Termin wäre am 26.1. zur Reperatur.

 

Zur Werkstatt noch 2 Fragen: Es wurde mir ein Leihwagen angeboten, welcher 26€ pro Tag exkl. Spritkosten kosten soll und es wird einer reserviert. Muss die Kosten für den Leihwagen auch die Versicherung des Unfallgegners übernehmen? Schließlich bin ich der Geschädigte und kann mein Auto mind. 2 Tage nicht nutzen. Kann auch sein, dass es länger dauert, falls der Querträger kaputt ist.

Gerüchten zufolge habe ich gehört, dass in der Werkstatt, in der ich die Reperatur machen lassen will (Vertragswerkstatt) nicht ordentlich arbeitet. Die Stoßstange beim Auto der Lebensgefährtin meines Bruders wurde schon mal lackiert, aber es war dann ein Farbunterschied da.

Sollte sowas der Fall sein, kann ich dann eine Ausbesserung/erneuerte Lackierung der Stoßstange verlangen?

Schließlich will ich die gleiche Farbe haben wie davor.

 

P.S. Ist es egal, wenn ich die Reperatur in einer anderen Werkstatt machen lasse?

LG

Gummiwolf

Beste Antwort im Thema

Thread abgedriftet, TE hat sich über die Gier der Plattform Motortalk wiederholt beschwert - ergo wird hier geschlossen.

Merke: Bei all Deinem Tun - bedenke die Folgen!

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am 14. Januar 2016 um 15:39

Anhand des KFZ-Kennzeichens kann man die Versicherung des Unfallgegners herausfinden, sollte er sich nicht kümmern. Damit ist das gemeldet. Aber Du hast Doch schon was von denen gehört, denke ich.

Ein Leihwagen steht Dir als Geschädigter zu, den zahlt die gegnerische Versicherung - ebenso wie eine Kommunikationspauschale von (lass mich lügen) rund 50,- EURO.

Wenn sie es nicht gemeldet hat wie kannst du dann Post von der Vs der gegnerischen Partei bekommen?

Schick eine Kopie des Unfallbericht an die gegn. Versicherung.

Mietwagen oder Nutzungsausfall sind zu ersetzen. Mietwagen eine Nr. kleiner und sollte nötig sein. Nicht nur einen Kilometer fahren.

Dass der Mechaniker am PC sieht, ob gemeldet? Glaub ich nicht.

Kannst reparieren lassen, wo du willst. Ob die bisherige Werkstatt was berechnet?

Lackieren die selbst? Und von einem Mal etwas nicht gut lackiert auf immer schlecht zu schließen?

Wurde ein Gutachten gemacht oder nur Kostenvoranschlag?

Wenn die Unfallgegnerin rumzicken und du absolut schuldlos bist, nimm dir einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht, den darf die gegnerische Versicherung dann auch noch zahlen.

Wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, solltest du auch einen eigenen Sachverständigen beauftragen.

Du solltest die Reparaturwerkstatt deines Vertrauens beauftragen.

Ist das Fahrzeug fahrbereit und verkehrssicher?

Man könnte auch erwägen, den Unfall nachträglich zu melden.

Bei der Polizei muss eine Aussage gemacht werden.

Zitat:

@germania47 schrieb am 14. Januar 2016 um 17:47:08 Uhr:

Man könnte auch erwägen, den Unfall nachträglich zu melden.

Bei der Polizei muss eine Aussage gemacht werden.

Bei der Polizei, muss man keine Aussage machen auch nicht erscheinen. Erst vor Gericht muss man aussagen bzw. erscheinen.

Zitat:

dass sie (als Verursacherin) die Sache der Versicherung meldet und sie hat das bis heute noch nicht gemacht,

Zitat:

Schadensnummer habe ich aber schon von der Versicherung von ihr bekommen für die Reperatur

Also: Sie hat den Unfall nicht gemeldet, aber du hast trotzdem eine Schadensnummer bekommen.

Zitat:

@Raghul schrieb am 14. Januar 2016 um 17:53:55 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 14. Januar 2016 um 17:47:08 Uhr:

Man könnte auch erwägen, den Unfall nachträglich zu melden.

Bei der Polizei muss eine Aussage gemacht werden.

Bei der Polizei, muss man keine Aussage machen auch nicht erscheinen. Erst vor Gericht muss man aussagen bzw. erscheinen.

Du hast recht, ich habe den 2. Schritt vor dem ersten überlegt.

In der Praxis hat das aber zu mehr als 90 % gewirkt, außer bei Verstößen nach dem STGB, z.B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Zitat:

@Gummiwolf schrieb am 14. Januar 2016 um 16:34:30 Uhr:

...

 

Was mache ich jetzt, wenn sie es nicht meldet? Angerufen hat meine Versicherung

...

Was hat deine Versicherung damit zu tun?

Möglicherweise sieht die dame inzwischen die Schuld gar nicht mehr bei sich selbst.

 

Ist dein Fahrzeug noch fahrbereit und verkehrssicher?

Dann würde ich, bevor ich irgendwelche Kosten wie Reparatur und Mietwagen produziere, zuerst die Zusage der gegnerischen Versicherung abwarten.

Ich denke mal das es doch so läuft wie es sollte, nur der TE ist zu ungeduldig. Gewisse dinge dauern halt.

Wie ich darauf komme .... erstell ist der Beitrag am 14.. Er schrieb vor 2 Tagen hatte er erst den Unfall --> sprich am 12. und er hat laut seiner Aussage schon von deren Versicherung eine Schadensnummer. Soweit ist doch alles ok. Sie scheint ja den Schaden gemeldet zu haben sonst hätte er nicht die Nummer. Die Versicherung hat ja auch zu prüfen ob alles rechtens ist usw.

Woraus ich nicht schlau werden das der TE eine Schadensnummer für die Reparatur hat. Ich denke er hat da was missverstanden. Er hat eine Nummer für den Ablauf an sich, also Verwaltungstechnisch und nun muss er auf Reparaturfreigabe warten. Ist denn schon ein Gutachten oder Kostenvoranschlag zur Versicherung geschickt wurden ...., wenn nein dauert es noch länger?

Themenstarteram 15. Januar 2016 um 10:47

Zitat:

@tiramizu schrieb am 14. Januar 2016 um 16:39:14 Uhr:

Anhand des KFZ-Kennzeichens kann man die Versicherung des Unfallgegners herausfinden, sollte er sich nicht kümmern. Damit ist das gemeldet. Aber Du hast Doch schon was von denen gehört, denke ich.

Ein Leihwagen steht Dir als Geschädigter zu, den zahlt die gegnerische Versicherung - ebenso wie eine Kommunikationspauschale von (lass mich lügen) rund 50,- EURO.

Was ist bitte eine Kommunikationspauschale?

Von der Versicherung habe ich nur gehört, weil ich dort angerufen und gefragt habe, ob der Schaden gemeldet wurde. Dennoch hat die Verursacherin das noch nicht gemacht und das ist eigentlich ihre Aufgabe.

Themenstarteram 15. Januar 2016 um 10:47

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 14. Januar 2016 um 16:39:57 Uhr:

Wenn sie es nicht gemeldet hat wie kannst du dann Post von der Vs der gegnerischen Partei bekommen?

Habe ich nicht bekommen. Ich habe dort angerufen und mich erkundigt.

Themenstarteram 15. Januar 2016 um 10:50

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 14. Januar 2016 um 16:46:53 Uhr:

Wurde ein Gutachten gemacht oder nur Kostenvoranschlag?

Der Schaden in der Werkstatt wurde nur kurz angeschaut und Fotos gemacht. Der Sachverständige kommt am 26. und schaut sich den Schaden an. Da muss ich nicht dabei sein.

Die Kosten können mir eigentlich wurst sein, die hat ja die gegnerische Versicherung bezahlen.

Laut Mechaniker wird die Stoßstange 1.000 Euro kosten. Sollte die Reinigungsanlge der Scheinwerfer oder der Querträger auch kaputt sein, dann wird es mehr.

Müsste ich das selbst bezahlen, würde ich das niemals reparieren lassen. Aber ich bin ja nicht Schuld und habe eine Vollkasko.

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