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Unfallgeschädigter - Gutachten

BMW 3er E90
Themenstarteram 2. November 2015 um 9:00

Hallo zusammen,

ich möchte hier mal nachfragen, da ich mir momentan unsicher in diesem Fall bin.

Mir ist vor kurzem jemand in meinen E90 gefahren. Er wurde schuldig gesprochen und mein Fahrzeug ist nun beschädigt.

Felge kaputt

Reifen kaputt

Lackschäden

Lenkung anders / schwerfällig

Ich habe mich bereits mit der Versicherung des Verursachers in Verbindung gesetzt, zwecks Gutachten bzw Kostenvoranschlag. Bis jetzt habe ich immer noch keine Rückinfo.

Muss ich jetzt wirklich so lange warten bis die Versicherung mir bestätigt ein Gutachten einholen zu dürfen ? Weiter...ist es egal wo ich das Gutachten machen lasse ? Ja oder ?

Mein Fahrzeug ist momentan nicht fahrtauglich und ich kann doch nicht ewig drauf warten bis ich endlich mit der Reparatur beginnen kann.

Danke im Voraus.

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14 Antworten

Als geschädigter kannst du den Gutachter bestimmen. Würde ich auch direkt machen. Die gegnerische versicherung kann, wenn zweifel am Gutachten bestehen, ein gegengutachten erstellen lassen.

Themenstarteram 2. November 2015 um 9:11

Ist es nicht so das wenn der Schaden unter 1,000 Euro beträgt ein Kostenvoranschlag reicht und über 1.000 Euro ein Gutachten erstellt werden muss ?

Dieses kann doch erst in der Werkstatt festgestellt werden oder wie ist das ?

Gutachter beauftragen (egal was die Versicherung sagt), Dann auf eigene Kosten raparieren. Als Ausfallgeld gibt es nur die Standzeit wegen der Reparatur es gibt aber kein Ausfallgeld bis zum Start der Reparatur.

Das Geld kann sich dann die Werkstatt oder wenn man selber repariert von der Versicherung wieder holen.

MfG

Mike

P.S. In Motortalk gibt es auch ein Versicherungsforum. Da wird einem gut geholfen weil da auch viele Gutachter drin sind die sich damit professionell beschäftigen.

In München könnte ich dir sogar direkt helfen, das aber per PN.

Themenstarteram 2. November 2015 um 9:23

@e30lion

Auf eigene Kosten reparieren ?

Zitat:

@Lmessi85 schrieb am 2. November 2015 um 10:23:48 Uhr:

 

Auf eigene Kosten reparieren ?

Naja, man kann auch auf die Kostenübernahme von der Versicherung warten oder bis man das Geld hat. Aber ein Ausfallgeld gibt es für die Zeit nicht.

Vielen glauben das man solange Geld bekommt bis alles geklärt ist, das ist ein Irrtum.

Die Rechtsprechung geht davon aus das man das Auto ersteinmal auf eigene Kosten repariert, egal wie lange es dauert bis die Versicherung so gnädig ist und Geld zahlt.

MfG

Mike

Ich kenne es so:

Für die Zeit der Instandsetzung kann man ein Leihfahrzeug für 2 Wochen max. abrechnen. Nimmt man das nicht wahr, kann für die Reparaturdauer ein Nutzungsausfall geltend machen.

Der Gutachter sollte ein unabhängiger sein, wenn man einen beauftragt.

Auf eigene Kosten würde ich gar nichts machen lassen.

Der Schaden kann doch abgetreten werden.

Und der Gutachter rechnet direkt mit der Versicherung ab... .

Selbst zahlen würde ich nichts!

TE bist du im ADAC. ..? Dann dort mal nachfragen!

Naja, ich wollte nur vermeiden das er wartet bis sich die Versicherung entschieden hat und auf den Nutzungsausfall hofft. Ich würde den mal auf 4 Tage ansetzen. 14 Tage gibt es nicht außer es ist ein Totalschaden, und die Werkstatt legt erst los wenn eine Kostenübernahme von der Versicherung da ist. Außer man Unterschriebt das man selbst bezahlt wenn kein Geld von der Versicherung kommt (Unterschriebt man meist auch mit der Abtretungserklärung beim Gutachten. ;-) ).

MfG

Mike

am 2. November 2015 um 14:45

Na ja, ein Hauch von Unwissenheit liegt hier in der Luft - das aber wenigstens gebündelt... ;)

Aber Manfred hat schon recht, eine Abtretung ist in solch einem Fall die Regel, wobei Auftraggeber des Gutachters der Betroffene ist, nicht der Versicherer.

Normalerweise ist die Sach- bzw. Rechtslage ganz einfach. Nach einem Schaden hat man als Geschädigter - immer - das Recht, unabhängig von der tatsächlichen Schadenshöhe, ein umfassendes Schadensgutachten erstellen zu lassen. Im Regelfall zahlt man das auch erstmal selbst. berechnete Schadenssumme plus Gutachterkosten hat die gegnerische Versicherung in jedem Fall zu zahlen. Dazu kommt die Ausfallzeit für die Dauer der Instandsetzung oder Wiederbeschaffung (bei einem Totalschaden zum Beispiel).

Aber Vorsicht beim Thema Nutzungsausfall, es gibt schon gerichtliche Entscheidungen, nachdem dieser nur gezahlt wird, wenn das Fahrzeug auch tatsächlich benötigt worden wäre. Da ist schon so manch Erwerbsloser oder Rentner leer ausgegangen. Aber der Regelfall ist es (Gott sei Dank) noch nicht... ;)

Wer sich bei solchen Dingen unsicher ist, sollte meines Erachtens einen Fachanwalt beauftragen. Auch den muss die gegnerische Versicherung übernehmen. ist am Ende noch besser, als auf einem Teil des Schadens sitzenzubleiben, ohne es zu wissen... ;)

Richtig Neo

als geschädigter zahlt meinen den Anwalt nicht selbst, daher immer einen nehmen und den alles regeln lassen.

Nichts selbst machen sonst verliert man noch Geld und die Lauferei hat man auch

am 3. November 2015 um 8:36

Ich sag mal so, man muss die Kirche nicht zwangsläufig ums Dorf tragen. Wer sich absolut gar nicht auskennt, ist mit einem Rechtsbeistand natürlich in jedem Fall besser beraten, der Normalgeschädigte mit ein bisschen Basiswissen dürfte das bei kleineren Schäden auch gut selbst hinbekommen.

Wichtig ist meines Erachtens nur, sich weder auf ein Gutachter der gegnerischen Versicherung zu verlassen, noch auf einen einfachen Kostenvoranschlag, denn der enthält eben nicht solche Dinge wie Reparaturdauer, Wertminderung und dergleichen.. Das nutzen die Versicherer dann auch gern mal zum Sparen.

Also, eigenen Gutachter aufsuchen, den auch erstmal aus eigener Tasche vorfinanzieren und das Ganze dann im Gesamtpaket an die gegnerische Versicherung senden.

Meine Frau ist Fach Anwältin für Verkehrsrecht, soll natürlich keine Schleichwerbung sein hier,

Ich bin froh dass sie meinen Unfall gemanagt hat sonst wäre ich auf 5 tagen Leihwagen hängen geblieben.

wer keine Ahnung hat sollte sich wirklich beraten lassen

Zitat:

@Lmessi85 schrieb am 2. November 2015 um 10:11:11 Uhr:

Ist es nicht so das wenn der Schaden unter 1,000 Euro beträgt ein Kostenvoranschlag reicht und über 1.000 Euro ein Gutachten erstellt werden muss ?

Dieses kann doch erst in der Werkstatt festgestellt werden oder wie ist das ?

Ein Bagatellschaden, bei dem du keinen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Erstattung eines kompletten Schadengutachtens beauftragen darfst, liegt nur dann vor, wenn du selber - ohne fremde Hilfe - erkennen kannst das die Reparaturkosten unter 715 € liegen. Sobald du dieses nicht selber erkennen kannst oder du den Verdacht auf evtl. weitere verborgene Schäden z.B. Achsgeometrie bzw. Lenkung hast darfst du einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deiner Wahl mit der Erstattung des Gutachtens beauftragen. Dazu brauchst du auch vorher keine Genehmigung einer Versicherung.

715 EUR? das ksotet bei BMW ein Kotflügel wechseln.

wirtzig die Argumentation als könnte das einer erkennen mit dem blossen Auge

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