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Unfallgeschädigter, trotz Anwalt bleib ich auf den Kosten sitzen?!
Guten Morgen zusammen,
Ich bin echt schockiert was da bei mir passiert.... Ich schilder mal kurz den Hergang.
Mein Auto war ordnungsgemäß und der Straße geparkt. Ein Nachbar fuhr mit seinem Traktor und Krananhänger rückwärts hinten in meinen Passat. Er hat gleich gemeldet und gut.
Die VW Vertragswerkstatt sagte bei einem Schaden in der Höhe sofort zum Anwalt. Gut hab ich gemacht.
2 Tage später Rief dieser an und sagte ich kann jetzt einen Gutachter beauftragen. Dieser hat dann ein Gutachten erstellt. 2900€ +49€ Entschädigung/Tag.
Der Anwalt hat es bei der E... Versicherung eingereicht aber diese wollten einen eigenen Gutachter drüber schauen lassen. Danach waren es nur noch 1200€ + 43€/Tag.
Selbstverständlich hatte der 2. Gutachter Positionen wie Lack angleichen gestrichen.
Ok damit kann ich leben also Auto reparieren lassen 4 Tage in der Werkstatt.
Jetzt schreibt mein Anwalt er versteht nicht warum die E... Nicht die 49€/Tag und mein Gutachter zählen will. Jetzt müsste ich diesen Gutachter vorab selber Zahlen und wenn ich mein Geld will muss ich vor das Gericht.
Hier läuft doch etwas falsch! Wieso soll ich jetzt irgendwelche Kosten begleichen? Ich bin hier in dieser Sache nur der Geschädigte.
Ich muss mich leider kommende Woche bei meinem Anwalt melden.
Habt Ihr mir einen Rat was ich jetzt tun soll..??
Vielen Dank!!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von EnCh-poX
Der Anwalt hat es bei der E... Versicherung eingereicht aber diese wollten einen eigenen Gutachter drüber schauen lassen. Danach waren es nur noch 1200€ + 43€/Tag.
Habt Ihr mir einen Rat was ich jetzt tun soll..??
Vielen Dank!!!
Du hast also einen Gutachter der Versicherung erlaubt ein zweites Gutachten zu erstellen?
Ich würde mir den Anwalt zur Brust nehmen. Er hat Dich gar nicht oder falsch beraten.
Die Wahl des Gutachters ist dem Geschädigten freigestellt, einen Gutachter der Versicherung muss man nicht an das Auto lassen.
Die Kosten Deines Anwalts und Deines Gutachters trägt die Versicherung.
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16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von EnCh-poX
Der Anwalt hat es bei der E... Versicherung eingereicht aber diese wollten einen eigenen Gutachter drüber schauen lassen. Danach waren es nur noch 1200€ + 43€/Tag.
Habt Ihr mir einen Rat was ich jetzt tun soll..??
Vielen Dank!!!
Du hast also einen Gutachter der Versicherung erlaubt ein zweites Gutachten zu erstellen?
Ich würde mir den Anwalt zur Brust nehmen. Er hat Dich gar nicht oder falsch beraten.
Die Wahl des Gutachters ist dem Geschädigten freigestellt, einen Gutachter der Versicherung muss man nicht an das Auto lassen.
Die Kosten Deines Anwalts und Deines Gutachters trägt die Versicherung.
Alles eher nicht so ganz richtig...
Der Geschädigte ist Auftraggeber des Sachverständigen und Mandant des Anwalts.
Daher bezahlt er auch deren Kosten. Motto: Wer die Musik bestellt, der zahlt.
Im zweiten Schritt stellt sich die Frage, ob er Ersatz der ihm entstehenden Kosten vom Schädiger oder dessen Versicherung verlangen kann.
Das ist immer dann der Fall, wenn die entstandenen Kosten aus der Sicht eines wirtschaftlich vernünftig denkenden Menschen erforderlich waren und zur Beseitigung des Schadens geeignet sind.
Wenn die Versicherung der Meinung ist, dass das Gutachten inhaltlich falsch und daher zur Schadensbeseitigung nicht geeignet ist, wird sie es nicht bezahlen.
Da wird wohl eine gerichtliche Klärung unvermeidlich werden...
Zu glauben, dass das jetzt nur passiert ist, weil ein SV der Versicherung das Fahrzeug angeschaut hat, ist ziemlich naiv.
Oder meint jemand, dass die Forderung ohne das zweite Gutachten ohne Murren bezahlt worden wäre?
Im Gegenteil, die zweite Besichtigung war hier die einzige Chance, dass es nicht gleich eskaliert. Es kommt nämlich oft genug vor, dass der zweite SV einfach nur die Angaben des Kollegen bestätigt: Falscher Alarm, die Werte passen alle.
Hier war es nicht so, jetzt wird sich zeigen, wer recht hat...
Und beim Stichwort "wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch" würde ich schon stutzig werden, wenn der erste SV zu einem Schaden von 2900 EUR kommt und das Fahrzeug nach der zweiten Besichtigung offenbar für 1200 EUR repariert wurde.
Da wäre jetzt Anwaltshaftung weiß Gott nicht das erste was mir einfällt.
Ist hier wirklich jemand der Meinung, dass ein Gutachter der Versicherung völlig unabhängig ist?
2900 um 1700 gekürzt.
Der Sachbearbeiter will wohl Mitarbeiter des Jahres werden.
Zitat:
Original geschrieben von EnCh-poX
Jetzt schreibt mein Anwalt er versteht nicht ...
Da darfst du deiner Werkstatt zur Empfehlung dieses Anwaltes gratulieren.
Der Gutachter wurde dir auch vom Anwalt oder dem Autohaus empfohlen ?
Und was sagt dieser Gutachter zum Gutachten der Versicherung ?
Der wurde mir auch von der VW Vertragswerkstatt empfohlen...
Den Gutachter Ruf ich morgen mal an.
Der Klassiker.
Die schieben sich gegenseitig die Kunden zu, kassieren ab und im Zweifel bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen.
Hast du ne Rechtsschutz ?
klingt für mich nach Unfallhelferring ! Lass mich raten .... in der Werkstatt lag zufällig ne Anwaltsvollmacht die du unterschrieben musstest ?...
Zitat:
Original geschrieben von servicetool
Ist hier wirklich jemand der Meinung, dass ein Gutachter der Versicherung völlig unabhängig ist?
2900 um 1700 gekürzt.
Der Sachbearbeiter will wohl Mitarbeiter des Jahres werden.
Unsinn, nix gekürzt: Der Wagen wurde bereits repariert. Das erste Gutachten war mal flott 1700 EUR zu hoch. Der SV der Werkstatt wollte seinen Kumpels ordentlichen Reibach verschaffen und ist damit auf die Backen gefallen und jetzt steht der TE im Regen, weil er Auftraggeber für diesen Müll war.
Das ist hier Phase... Lies doch den Beitrag vom TE richtig.
Hallo,
kann es sein, daß die einzelnen Schritte, insbesondere die Reparatur nach Vesicherungsgutachten, nicht mit Deinem Anwalt vor Ausführung besprochen wurde.
Mir ist z. B. unverständlich, wieso Du ohne Not auf Leistungen (Farbangleichung) verzichtest.
An Deiner Stelle hätte ich meinen Gutachter, über meinen Anwalt, mit dem Versicherungsgutachten konfrontiert, bevor ich reparieren lassen hätte.
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Lies doch den Beitrag vom TE richtig.
Mach das doch selber mal.
Und falls dir das gelingt wirst du feststellen dass der GA der Versicherung die Beilackierung zur Farbangleichung nicht für nötig hät und ob das gerechtfertigt ist oder nicht das weiss hier niemand.
Das entscheidet irgendwann mal ein Richter nachdem der 3. Gutachter auf die Karre und die anderen Gutachten losgelassen wurde.
Insofern ist:
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Das erste Gutachten war mal flott 1700 EUR zu hoch.
absoluter Blödsinn, oder bist du Gutachter und hast das Unfallauto besichtigt ?
@TE
Man kann das Auto zunächst mal natürlich ohne Beilackierung instand setzen lassen, das sollte man im Rahmen der Schadensminderung vllt. sogar, und den strittigen Betrag im Nachhinein einfordern.
Pech für dich ist in dem Fall natürlich dass du es einerseits mit einer Versicherung zu tun hast die "Schadensoptimierung" betreibt und andererseits wohl mit "Unfallhelfern" die zunächst mal nur an die eigene Kasse denken.
Falls RS besteht: Mit denen telefonieren, bei Deckunsgzusage Anwalt wechseln und dem den Rest überlassen.
1700€ hat jedoch rein gar nix mehr mit Farbangleichung zu tun, hier gibt es wohl auch andere Positionen, die nicht passen
Meine Meinung: Farbangleichung würde ich auch bei "fiktiver Abrechnung" streichen, sollte sie jedoch "Belegbar" bei der Reparatur notwendig sein, natürlich dann auch zahlen...
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
1700€ hat jedoch rein gar nix mehr mit Farbangleichung zu tun, hier gibt es wohl auch andere Positionen, die nicht passen
Ach du hast das Gutachten gelesen. Na dann.
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Farbangleichung würde ich auch bei "fiktiver Abrechnung" streichen, sollte sie jedoch "Belegbar" bei der Reparatur notwendig sein, natürlich dann auch zahlen...
Kokolores Hoch 10.
Entweder das Gutachten ist korrekt und die Farbangleichung notwendig / gerechtfertigt, dann auch bei fiktiver Abrechnung, oder sie ist es nicht.
Oder gibts neuerdings zwei Gutachten, eines für die fiktive Abrechnung und eines für die reale Reparatur.
???
Junge Junge, ihr Versicherungskoniferen macht mir Spass.
Geld kassieren für eine wohlmögliche nicht nötige/notwendige Farbanpassung, wow, du kannst also in die Zukunft sehen und jetzt schon wissen ob dies notwendig ist oder nicht, respekt...
Oder schreiben wir sie mal lieber auf, man weiss ja nie aber ein schelm wer böses dabei denkt
Komm lass gut sein...
Eine Farbangleichung für 1700€, das ich nicht lache, was kann man denn für 1700€ Mitlackieren, sag es uns, ich sage mal, das halbe Auto...
Meine Meinung kann ich sagen wo und wie ich will, deine juckt mich (bestimmt auch andere) hier ebenso wenig, sorry
Wir können hier nur mit den fakten Leben bzw. darüber schreiben, welche wir hier haben, lebe damit oder lass es...
Vergiss es...
Ich hab mir auch überlegt, ob ich das Geschwafel zerlegen soll aber letztlich ist mir der Sonntag zu schade dafür.
Wir wissen natürlich nicht, was im Gutachten steht und warum, der liebe Gööölfi weiß aber ganz genau, dass es richtig war und nur wegen der "Schadenoptimierung" angegriffen wurde.
Und dass über die Richtigkeit am Ende wohl ein Gericht entscheiden muss, konnte der geneigte Leser in meinem Beitrag von heute Vormittag schon erfahren, auch dazu braucht man des Gööölfes Weisheiten nicht.
Insofern: einen schönen, sonnigen Sonntag noch allenthalben...