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Unfallschade
Unfallschaden
Hallo zusammen,
hab mal eine rechliche Frage, und hoffe ihr könnt mir da wieter helfen. Folgender Sachverhalt :
Mir kam vor ein paar Tagen ein Transporter auf meiner Fahrspur entgegen, weil er einem hinweisschield ausweichen mußte. *foto im anhang* Also mir blieb in dem moment nichts anderes übrig, als rechts auszuweichen, sodas ich mir die Felge und den Reifen am Randstein kaputt gefahren habe. Der Unfallgegener hielt an, entschuldigte sich, und eigentlich war eindeutig klar, das er der Unfallverursacher war. Jedenfalls rief er mich ein paar Stunden später an, und sagte mir dann, das ich auf meinem Schaden wohl sitzenbleibe, weil er sich ja korrekt verhalten hatte und er ja kein Schaden am Auto hat.
. Das ende vom lied, ich bin dann zur Polizei und hab anzeige erstatte *ortsbesichtigung ect. * und jetzt muß ich mich noch schriftlich äußern...
War jetzt in der Werkstatt um zu erfahren, was da auf mich zukommt. Nachdem eine Spur - und Achsvermessung gemacht wurde * 55 Euro die ich erstmal bezahlen mußte* kam dann der Schock. Die Felge von ABT ist nicht mehr auftreibar.
Jetzt sagten mir die in der Werkstatt, das der Unfallgegner wahrscheinlich dazu verpflichtet ist, mir einen ganzen Satz felgen zu bezahlen, da es ja im Prinzip nicht mein verschulden ist.
Die Sache ist jetzt nur die, das ich jetzt im dem Anhörungsbogen von der Polizei Angaben zur Höhe und Art des Sachschadens machen muß. Das ich da jetzt die schon bezahlten 55 Euro für die Achsvermessung reinsetzte, ist ja klar, aber was schreib ich wegen meiner Felge ??? Such ich mir jetzt einfach einen neuen Satz felgen aus und schreißb die kosten dafür auf, oder wie??
Außerdem, wie gehe ich dann weiter vor ?? Warte ich dann erstmal, was dann noch von der Polizei kommt, oder sollte ich schon nebenher auch einen Brief mit der Schadensumme *??* an den Unfallgegner schicken. Oder vielleicht doch zum Anwalt, der dann aber auch wieder Geld kostet.
Ich weiß echt nicht weiter, und hoffe, ihr könnt mir helfen ......
Greetz Peeppie
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16 Antworten
hmm.. Also direkt kann Dir jetzt da nicht weiterhelfen.
Ist die Felge gerissen? Wenn nicht, kannst Du ja über eine Felgeninstandsetzung nachdenken, sofern Du an den Felgen "hängst"...
Die Sache ist zu komplex, eine fundierte zufriedenstellende Antwort kann ich Dir leider auch nicht geben.
Klar ist, dass die Sache nicht restlos aussichtslos für Dich erscheint. Es gibt einen Engpass für den Gegenverkehr und einen Ausweichschaden an Deinem Pkw. Wurde dieser Engpass, die Gefahrenstelle auf Deiner Seite angekündigt?
Besinne Dich darauf, dass Du einen sogenannten Direktanspruch an die Versicherung des gegnerischen Fahrzeuges hast. Dem Grunde nach solltest Du jetz schon Schadenersatz für diesen Unfall bei dieser Versicherung fordern, aber viel besser, durch einen Rechtsanwalt fordern lassen. Wenn Du einen Verkehrsrechtsschutz hast, hast Du dabei auch kein Kostenrisiko.
Und vergiss es, die Polizei kann Dir hier doch nicht helfen.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Es gibt einen Engpass für den Gegenverkehr und einen Ausweichschaden an Deinem Pkw. Wurde dieser Engpass, die Gefahrenstelle auf Deiner Seite angekündigt?
Und wurde die auf der gegnerischen Seite angekündigt?
Wenn ja, hat der Gegner vorher zu bremsen und ist zumindest teilschuldig.
Ansonsten Beukeod fully agree
~
Zitat:
Original geschrieben von Fiestaknechter
hmm.. Also direkt kann Dir jetzt da nicht weiterhelfen.
Ist die Felge gerissen? Wenn nicht, kannst Du ja über eine Felgeninstandsetzung nachdenken, sofern Du an den Felgen "hängst"...
Gerissen ist sie nicht, aber einen neuen Satz wäre auch in Ordnung
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Die Sache ist zu komplex, eine fundierte zufriedenstellende Antwort kann ich Dir leider auch nicht geben.
Klar ist, dass die Sache nicht restlos aussichtslos für Dich erscheint. Es gibt einen Engpass für den Gegenverkehr und einen Ausweichschaden an Deinem Pkw. Wurde dieser Engpass, die Gefahrenstelle auf Deiner Seite angekündigt?
Besinne Dich darauf, dass Du einen sogenannten Direktanspruch an die Versicherung des gegnerischen Fahrzeuges hast. Dem Grunde nach solltest Du jetz schon Schadenersatz für diesen Unfall bei dieser Versicherung fordern, aber viel besser, durch einen Rechtsanwalt fordern lassen. Wenn Du einen Verkehrsrechtsschutz hast, hast Du dabei auch kein Kostenrisiko.
Und vergiss es, die Polizei kann Dir hier doch nicht helfen.
Gut, dann werd ich wohl um einen Termin beim Rechtsanwalt nicht trumrum kommen. Auch wenn ich keine Verkehrs-Rechtschutz habe, wird ein Brief aufsetzten ja nicht so teuer sein.
erstmal thx für die schnelle Antwort..
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Und wurde die auf der gegnerischen Seite angekündigt?
Wenn ja, hat der Gegner vorher zu bremsen und ist zumindest teilschuldig.
Ansonsten Beukeod fully agree
~
also auf meiner Seite nicht, auf der Gegenfahrbahn... keine Ahnung, werd ich wohl nochmal gucken fahren....
....und das evtl. vorhandene Verkehrsschild fotografieren!
leute, seht euch das bild an!!!!
um da vorbei zu kommen muss auch ein transporter (sofern wir von sprinter & co ausgehen) nen kleinen schlenker machen und nicht voll auf die gegenspur ziehen. das kann ich mir bei nem echten lkw vorstellen, der wirklich platz braucht. ist der weisse bus auf dem bild der ausweichende?
Außerdem steht der poller doch recht gut sichtbar im freien. aus meiner sicht war da eine partei nicht so ganz aufmerksam in dem moment. als plötzliche gefahr würde ich die stelle jedenfalls nicht beschreiben.
auf jeden fall scheinst du recht gut in der reaktion zu sein, wenn du es da geschafft hast, ihn noch zu umfahren
Hi.
Also ich sehe das so:
Wenn da nur diese Leuchtbarke stand und kein weiterer Hinweis auf eine Baustelle, Fahrbahnverengung oder ein Tempolimit usw. und dass dann auch noch an einer unübersichtlichen Stelle, dann kann ggf. auch der Aufsteller dieser Barke (in diesem Fall wohl die Gemeinde/Landkreis/Strassenmeisterei) haftbar gemacht werden.
Hoffe du hast genug Fotos gemacht.
Und bei sowas ist grundsätzlich ein Anwalt sehr hilfreich. ;-)
Gruß.
so, hab die sachen jetzt alle zum Anwalt gebracht. Keine Nerven, mich damit rumzuärgern. Anstatt so ein aufriss zu machen, soll er den Schade, in dem Fall ca. 1000 Euro einfach seiner Versicherung melden, und gut. Kann das einfach net verstehen, gerade weil jetzt noch mehr kosten entstehen...
Die Leutbarken stehen jetzt bestimmt schon ne halbes Jahr da. Das merkwürdige, jetzt sind sie urplötzlich weg. So schnell geht das....
Werde auf jedenfall weiter berichten, wie´s ausgeht...
Ich habe mal gelernt: wer zuerst am Hinderniss ist , darf fahren. Gilt das heute nicht mehr? Der Gegenverkehr , in dem Fall der TE, hätte dann warten müssen ?
buba
Also eigentlich wartet doch der , auf dessen Seite das Hindernis ist. es sei denn es ist anders durch Verkehrszeichen geregelt. Das würde bestimmt lustig werden bei solchen Unfällen: "Ich war zuerst da!" ... "Nein, stimmt nicht! Ich war erster!"
Zitat:
Original geschrieben von Santana98
Also eigentlich wartet doch der , auf dessen Seite das Hindernis ist. es sei denn es ist anders durch Verkehrszeichen geregelt. Das würde bestimmt lustig werden bei solchen Unfällen: "Ich war zuerst da!" ... "Nein, stimmt nicht! Ich war erster!"
Was heißt " eigentlich " , also weißt Du es auch nicht 100% , oder?
buba
Das "eigentlich" war darauf bezogen, dass ich es so gelernt habe. (vor 11 Jahren)
Hier mal der Text:
http://www.fahrschule24.net/stvo/6.htm
Zitat:
Original geschrieben von Santana98
Das "eigentlich" war darauf bezogen, dass ich es so gelernt habe. (vor 11 Jahren)
OK, danke , auch für den Text, hatte ich nicht. Na ja, eigentlich war es klar, ich hatte da irgend etwas im Hinterkopf.
buba