Unfallschaden an einem privat reparierten Unfallschaden ohne Nachweis
Hallo, ich hatte vor 1 Monat einen Heck schaden, der wurde privat repariert quasi habe ich keinen Nachweis. Und vor 2 Tagen ist mir einer rückwärts wieder in die heckstoßstange gefahren was kann ich jetzt machen?
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41 Antworten
Kostenvoranschlag bei Mercedes machen lassen. Gegnerische Versicherung bezahlen lassen u wieder reparieren....ist natürlich ärgerlich.
Ja hatte bei dem Gutachter angerufen der beim 1 Schäden das gutachten erstellt hat. Er sagte ich brauche ein Nachweis das die Stoßstange erneuert wurde. Ansonsten wird das nichts…
Gibt es bei Euch nur einen Gutachter?
Nein aber ohne Nachweis das es repariert wurden ist.. bringt es nichts das ich zu einem anderen Gutachter gehe.
Wenn du beim ersten Unfall von der gegnerischen Versicherung schon Geld kassiert hast und das Auto nicht offiziell reparieren lassen hast, dann wird das Auto beim nächsten Unfall mit diesem Schaden bewertet. Also wie dein Gutachter schon sagt, das wird nichts. Dieser Schaden ist dann auch in den ihrem System, würde also jeder Gutachter sehen.
Das Auto darf man ruhig privat reparieren lassen, nur musst du es dann irgendwie beweisen können, dass es repariert ist z.B mit einem Foto vom Auto und daneben eine Zeitung wo man das Datum erkennt.
So weiß ich das, korrigiert mich wenn ich falsch liege
Hallo,
du hättest damals nach dem du dein Fahrzeug privat hast reparieren lassen,Bilder mit einer Tageszeitung machen müssen.
Damit hättest du den Beweis für den reparierten Schaden gehabt.
Wie schon clkcan geschrieben hat ,wirst du höchstwahrscheinlich diesen Schaden nicht bezahlt .
Meines Erachtens müsste der Nachweis auch durch eine eidesstattliche Versicherung eines Zeugen (kein Verwandter, keine Lebensgefährten) erbracht werden können. Oder gibt es da anders lautende Urteile ?
Was heißt bei Dir denn "quasi" repariert?
Das klingt so wie: "Habe da mal für 3 Mark 50 was dahingepfuscht, damit es nicht so schlimm aussieht, aber dafür die Kohle von der Versicherung eingesackt".
Wenn das Fahrzeug nach dem ersten Schaden nicht vollumfänglich repariert wurde und dies beispielsweise anhand von Rechnungen für Ersatzteile oder eine Quittung vom Lackierer nachzuweisen ist, besteht wohl die Gefahr, dass der erste Schaden weiterhin wertmindernd beim neuen Gutachten berücksichtigt werden könnte.
Im schlimmsten Fall könnte ich mir vorstellen, dass nun ein wirtschaftlicher Totalschaden dabei raus kommen kann, wenn die neuen Reparaturkosten über dem Restwert des Fahrzeugs liegen.
Bei fiktiver Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung gibt es immer nur Scherereien. Wenn ein anderer Schuld ist, kann ich jedem nur empfehlen, den Schaden einfach in einer Werkstatt des Vertrauens reparieren und von der gegnerischen Versicherung bezahlen zu lassen.
Vielleicht findest Du ja auf Deinem Handy zufällig ein Foto vom Auto was nach der ersten "quasi" Reparatur entstanden ist, auf dem man halbwegs erkennen kann, dass es fachmännisch repariert wurde? In den Details zu den Bildern wird ja im Handy im Regelfall das Datum mitgelogged. Evtl. reicht das dem Gutachter als Nachweis?
Also abgesehen davon, das man das Recht hat sich den Schaden auszahlen zu lassen, wieso nimmst du dir kein Anwalt.
Die Kosten für alles muss der Unfallgegener bzw. dessen Versicherung zahlen.
Mir fahren irgendwelche Knallköpfe regelmäßig alle 2-3 Jahre meine Autos kaputt.
Irgendwann ist da Ende mit "das regeln wir alles so über die Versicherung".
Die Versicherungen wollen sich möglichst günstig aus der Affaire ziehen,
die von den bestellten Gutachter arbeiten für ???? Dich ??? oder vielleicht doch eher für den Unfallgegner?
Den zeitlichen Ausfall zahlt Dir wer? (übrigens pro Tag 32,- bis 55,- EUR).
Somit, bei irgendwelchen Problemen, such dir ein Anwalt für Verkehrsrecht und du bist den meisten Ärger los.
Ein Gutachter kann doch beurteilen wie der Zustand vor dem Unfall war!
Der Gutachter hat eine gute Einschätzung gegeben denke ich - wenn der Schaden damals über die Versicherung gelaufen ist und es jetzt keinen Reparatur Nachweis gibt sieht es tendenziell schlecht aus, einen vernünftigen Betrag zu bekommen, wobei einen gewissen Betrag sollte man schon bekommen.
Ich weiß das der Gutachter zu mir gesagt hat, das ich es nachweisen muss das der Schaden repariert worden ist leider habe ich keine Fotos gemacht… da ich ja auch nicht wissen konnte das mir nach kurzer Zeit wieder einer rein fährt… deshalb weiß ich nicht was ich machen soll ? Werde ich also auf dem Schaden selbst sitzen bleiben? Das kann ja nicht sein….
Geh zum Anwalt. Dein gutes Recht. Kostet Dich nichts, da es die Versicherung des Unfallverursachers zahlen muss. Der wird schon wissen, wie Du zu Deinem Recht kommen wirst.
Ist der Typ, der dir dein Wagen unter der Hand repariert hat ein Profi?
Dann kannst Du den doch als Zeugen aufführen, das dein Auto in ordnungsgemäßen Zustand war.
Ob er dein Auto unter der Hand repariert hat, ist dabei völlig egal. Du hast ein Zeugen der aussagen kann, das dein Fzg i.o. war.
Außerdem ist es Schwachsin was der Gutachter da von sich gibt.
Wäre es so, wie er es sich da wünscht, dann muss ja quasi jeder jederzeit beweisen können, das bei einem Unfall sein Fahrzeug kein nicht reparierten Schaden hatte.
Fakt ist, dein Auto ist nicht Fahrtauglich durch den Unfall, vor dem Unfall war es das aber.