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Unfallschaden ausbezahlen lassen

Themenstarteram 12. Juni 2018 um 12:10

Hallo Motor-Talker,

mich hat einer vor ca. 5 Wochen beim Rückwärts fahren gestreift.

Die Gegenversicherung hat mir ein Schreiben geschickt, das ich den Unfallhergang beschreibe soll,

gesagt getan. Habe in diesem Schreiben auch ein Beweisvideo von einer Überwachungskamera mit beigepackt.

Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen, das ich die Reparaturrechnung einreichen soll & sie im Grunde aufkommen würden. Nur die Frage was "im Grunde" genau heißen soll

Habe allerdings nur ein KV bei einer Werkstatt machen lassen, ohne es Reparieren zu lassen.

Da ich Auszubildender bin, und ich das sowieso nicht vorab bezahlen kann.

Jetzt ist meine Frage :

Kann ich das Geld nicht einfach ausbezahlen lassen?

Der Schaden an dem Auto ist nur Kosmetik ( Zerkratzte Stoßsstange)

Von dem Geld würde ich nämlich Roststellen entfernen lassen

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@lemonshark schrieb am 13. Juni 2018 um 12:16:17 Uhr:

@beachi

Was du schreibst, ist schlicht und ergreifend Unsinn.

deine lobhudelei ggü. sachverständigen und anwälten.. herrlich! meine tägliche arbeit bestätigt mich jedes mal aufs neue - sachverständige sind überwiegend eben nicht in der lage, die korrekten stundensätze im gutachten aufzuschreiben. der schaden wird schon durch eigenes interesse des gutachter teilweise aufgebläht, damit der ja schön seine rechnung in die höhe treiben kann. bei 80 euro stundenlohn für die werkstatt kann man eben nicht so viel abrechnen, als wenn man 130 euro die stunde im gutachten zugrunde legt und so eben die reparaturkosten in die höhe treibt, obwohl doch am ende teilweise gar nicht klar ist, wo und ob überhaupt repariert wird.

werkstätten und gutachter haben deiner meinung nach wohl keinen kosten- und wettbewerbsdruck? da wird teilweise aufgeschrieben, was der kunde vorgibt. alles schon erlebt. und am ende ist die versicherung schuld? ich muss lachen..

bei den werkstätten leuchten doch überwiegend die augen, wenn da einer sagt, die versicherung zahlt.

also schau noch mal in den spiegel und überlege dir, wer hier unsinn erzählt!

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Was steht in dem Kostenvoranschlag?

Themenstarteram 12. Juni 2018 um 12:19

In dem KV steht:

-Neue Stoßstange

-Lackierung

-Halter/Kleinteile

-An & Ausbau

Grüße

Toll....

steht da vielleicht auch ein Betrag dabei?

Grundsätzlich kannst du dir das auszahlen lassen. Allerdings nur den Nettobetrag. Damit ist natürlich nicht gesagt dass die Versicherung jede Position im KVA akzeptiert.

Auszahlen lassen ist kein Problem und zulässig. Du kannst einfach zum nächsten Rechtsanwalt gehen, der erledigt alles weitere kostenlos für dich.

Themenstarteram 12. Juni 2018 um 14:41

@Lattementa Also heißt Nettobeitrag ohne die Steuer?

@Taxidiesel Denkst du man kann dort nicht einfach anrufen & sagen das man es gerne ausgezahlt bekommen möchte? Grad mit Anwalt drohen naja, vor allem wir sind bei dieser Versicherung auch noch versichert.

Grüße

Ja. Steuer gibt’s nur wenn du die auch bezahlt hast (also repariert hast)

Zitat:

@CyRiiZz schrieb am 12. Juni 2018 um 16:41:41 Uhr:

@Lattementa Also heißt Nettobeitrag ohne die Steuer?

.... und ohne die ganzen Positionen, die der mit der Überprüfung beauftrage "Gutachter" der Versicherung rausstreicht.....

Themenstarteram 12. Juni 2018 um 14:54

Vielen Dank für die Antworten :-)

Ich werde da mal anrufen und es dort so sagen, das ich das gerne ausbezahlt kommen würde..

Noch was: Da ich mir das auszahlen möchte, wird dann mein Auto bzw. die Front abgeschrieben? Sprich falls mir irgendwann nochmal einer reinfahren sollte und die Stoßstange zerkratzt ist, habe ich dann noch Anspruch auf Schadensersatz, seitens der gegnerischen Versicherung?

Grüße

Zitat:

@CyRiiZz schrieb am 12. Juni 2018 um 14:10:24 Uhr:

Kann ich das Geld nicht einfach ausbezahlen lassen?

Ich werde da mal anrufen und es dort so sagen, das ich das gerne ausbezahlt kommen würde..

Das mit dem Anrufen lasse bitte unbedingt sein.

Du setzt ein Schreiben auf mit ungefähr folgendem Inhalt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

da Sie für den Unfallschaden vom ..... zu 100 % in der Haftung stehen, überweisen Sie bitte innerhalb von 10 Tagen den Nettobetrag aus dem vorliegenden Kostenvoranschlag und zwar ohne die üblichen, rechtswidrigen Abzüge, zuzüglich Kostenpauschale von 30,- €uro, auf mein Konto .....

Sollte ich bis zum ..... keinen vollständigen Zahlungseingang feststellen, sehe ich mich gezwungen, zur Beweissicherung ein Gutachten erstellen zu lassen und mit der weiteren Regulierung einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

MfG

Themenstarteram 12. Juni 2018 um 15:24

Zitat:

@rrwraith schrieb am 12. Juni 2018 um 17:09:37 Uhr:

Zitat:

@CyRiiZz schrieb am 12. Juni 2018 um 14:10:24 Uhr:

Kann ich das Geld nicht einfach ausbezahlen lassen?

Ich werde da mal anrufen und es dort so sagen, das ich das gerne ausbezahlt kommen würde..

Das mit dem Anrufen lasse bitte unbedingt sein.

Du setzt ein Schreiben auf mit ungefähr folgendem Inhalt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

da Sie für den Unfallschaden vom ..... zu 100 % in der Haftung stehen, überweisen Sie bitte innerhalb von 10 Tagen den Nettobetrag aus dem beiliegenden Kostenvoranschlag und zwar ohne die üblichen, rechtswidrigen Abzüge auf mein Konto .....

Sollte ich bis zum ..... keinen vollständigen Zahlungseingang feststellen, sehe ich mich gezwungen, zur Beweissicherung ein Gutachten erstellen zu lassen und mit der weiteren Regulierung einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

MfG

Danke für deine Antwort, werde dann wohl doch ein Schreiben aufsetzen.

So ein hin und her, der hat mich gestreift & ich darf mich mit sowas noch herumärgern.

Vor allem die Versicherung hat den KV von der Werkstatt schon bei sich liegen, anstatt das sie die Summe begleichen...

Grüße

Deswegen ja der Rechtsanwalt. Der soll in diesem Falle mal nicht "drohen", sondern den Schaden abwickeln. Du solltest außerdem auf eine dir zustehende Aufwandpauschale von 25 Euro bestehen.

Moin!

Warum immer gleich Rechtsanwalt? Es besteht bislang keine Grund dafür. Die Versicherung kann in so einem Fall, da kein Streitfall vorliegt, die Kosten für den RA ablehnen.

G

HJü

meines erachtens brauchst du hier keinen anwalt. ich empfehle dir entgegen der ganzen anwaltsschreier einen anruf bei der versicherung. dort würde ich dann aber auch anführen, dass du ebenfalls dort versichert bist. dann teilst du deine iban mit und bittest um fiktive abrechnung nach kostenvoranschlag. ein anwalt verzögert hier nur alles und vieles kann man auch telefonisch gleich erledigen. glaube mir! :)

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