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Unfallschaden beim Einparken mit Motorrad

Themenstarteram 28. September 2012 um 19:20

Hallo,

wir hatten mit unserem Fahrzeug einen Unfallschaden beim Einparken. Meine Frau hat ein Motorrad (eine Art Cruiser) leicht gestreift. Das hat leider ausgereicht das es rechts zur Seite kippte und schräg auf dem Bordstein landete.

Der Besitzer erzählt jetzt natürlich viel, und bauscht den Unfall auf. Angeblich ist eine Stütze verbogen und der große Auspuff hat eine Beule. Wir haben aber nicht wirklich einen Schaden am Auspuff ausmachen können. Für den Laien ist das aber auch nicht immer leicht zu beurteilen.

Ist der erste Unfall mit dem Auto, den wir jemals hatten. Was würdet ihr uns raten? Den Schaden haben wir natürlich bereits der Kfz-Versicherung gemeldet.

Beste Antwort im Thema
am 30. September 2012 um 11:36

Meine Herrn, was ist den schon passiert.

Ein Blechschaden an einem Motorrad.

Kein zur Freude, sicherlich - aber auch kein Grund um schwarz zu sehen.

Sich etwas abzuregen hilft oft die Dinge klarer zu sehen und Ihnen die angemessene Wichtigkeit zu geben.

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Zitat:

Original geschrieben von mingaa

Hallo,

 

wir hatten mit unserem Fahrzeug einen Unfallschaden beim Einparken. Meine Frau hat ein Motorrad (eine Art Cruiser) leicht gestreift. Das hat leider ausgereicht das es rechts zur Seite kippte und schräg auf dem Bordstein landete.

 

Der Besitzer erzählt jetzt natürlich viel, und bauscht den Unfall auf. Angeblich ist eine Stütze verbogen und der große Auspuff hat eine Beule. Wir haben aber nicht wirklich einen Schaden am Auspuff ausmachen können. Für den Laien ist das aber auch nicht immer leicht zu beurteilen.

 

Ist der erste Unfall mit dem Auto, den wir jemals hatten. Was würdet ihr uns raten? Den Schaden haben wir natürlich bereits der Kfz-Versicherung gemeldet.

Und genau deine Versicherung ist nun der Ansprechpartner für den Motorradfahrer, die Versicherung reguliert den Schaden wenn nötig und wehrt unberechtigte Forderungen schon aus Eigennutz ab.

 

Für eure SF Klasse bedeutet es ein Schadenfall, gleich egal ob der Schaden 2500 € beträgt oder 25.000 € beträgt.

einerseits sagst du, dass du es nicht wirklich beurteilen kannst, aber andererseits ist der geschaedigte, der der den unfall aufbauscht.

wenn du der meinung bist, dass es nicht mit rechten mitteln zugeht, kannst du das deiner VS mitteilen.

die wehren auch, nicht gerechtfertigte, forderungen ab.

entscheiden wird das allerdings die VS und nicht du.

mehr kannst du nicht machen. je nach kostenhoehe ist später evtl. ein rueckkauf des schadens denkbar.

Themenstarteram 28. September 2012 um 19:38

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

einerseits sagst du, dass du es nicht wirklich beurteilen kannst, aber andererseits ist der geschaedigte, der der den unfall aufbauscht.

wenn du der meinung bist, dass es nicht mit rechten mitteln zugeht, kannst du das deiner VS mitteilen.

Es geht darum das der Besitzer den Unfallschaden künstlich aufgebauscht hat. Er lief um das Motorrad, so als ob das Ding einen Totalschaden hätte.

Und ob ein Motorrad stark beschädigt ist oder vielleicht nur ein paar Kratzer hat, kann ich auch als Laie noch sehr gut beurteilen.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

die wehren auch, nicht gerechtfertigte, forderungen ab.

entscheiden wird das allerdings die VS und nicht du.

mehr kannst du nicht machen. je nach kostenhoehe ist später evtl. ein rueckkauf des schadens denkbar.

Wie läuft das jetzt genau ab? Kontaktiert die Versicherung den Betroffenen? Erstellt sie dann in einer eigens festgelegten Werkstatt ein Gutachten?

Wenn der Schaden eher gering ist, können wir das dann auch aus eigener Tasche zahlen, um eine Rückstufung zu verhindern?

Mit welcher Zeitspanne ist bei der Schadensregulierung zu rechnen?

Der geschaedigte weist seinen schaden nach. ob er das mit einem kostenvoranschlag oder mit einem gutachten seines sachverstandigen (je nach schadenhoehe) macht, ist seine sache.

du kannst den schaden auch nach der regulierung von deiner VS zurueckkaufen um nicht hochgestuft zu werden.

(anwalts- und gutachterkosten musst du dabei nicht zahlen)

welche zeit dabei vergeht, haengt u.a. ja auch damit zusammen, wann die VS alle unterlagen vorbliegen hat.

zwischen einer und sechs ( oder auch mehr, je nach sachstand) wochen wird es dauern.

Zitat:

Original geschrieben von mingaa

Dann kann er ja sonstwas angeben, was überhaupt nicht zu einem Parkschaden passt.

dann wird der sachverstaendige das auch nicht aufnehmen.

bloed ist der auch nicht (und die sachberbeiter deiner VS auch nicht), denn er steht fuer sein gutachten grade und ist kein besserer sekretaer fuer geschaedigtenwunschvorstellungen.

sollte die VS aber berechtigte zweifel an dem gutachten haben, koennen sie auch weitere schritte einleiten.

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