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Unfallschaden entdeckt trotz "Unfallfrei" im Kaufvertrag

BMW 3er E46
Themenstarteram 9. September 2007 um 15:49

Hallo Zusammen,

Hab an meinem neuen "gebrauchten" Compact den ich seit einer Woche hab heute kleine Spuren von Lackiernebel am Rücklicht entdeckt und bin der Sache auf den Grund gegangen. So wie es aussieht hatte er einen Schaden am hinteren Radlauf. In einem Bereich von etwa 15 cm Länge hat ein Magnet absolut keine Haftung mehr, scheint also eine dicke Spachtelschicht drunter zu sein.

Obwohl es eigentlich mit dem Auge und auch durch Fühlen mit der Hand nicht erkennbar ist muss hier mal gründlich gespachtelt und lackiert worden sein und das wäre wiederum eine Wertminderung für das Auto, welches ich bei einem offiziellen BMW-Partner unter der Angabe "Unfallfrei" gekauft habe.

Hätte der Verkäufer diesen Schaden angeben müssen?

Habe ich Chancen diese Wertminderung beim Verkäufer geltend zu machen wenn ich darüber ein Gutachten beim Tüv/Dekra erstellen lasse?

 

Was würdet iht tun? Ich habe mit so etwas keine Erfahrung, bitte um eure Hilfe!

Beste Grüße

Peter

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65 Antworten
am 9. September 2007 um 16:01

definitiv ja!!!

Du hast dein Fahrzeug als Unfallfrei gekauft.

Gibt dies der Verkäufer an muss er es auch garantieren! Wenn er sich nicht sicher ist muss er nachforschungen anstellen und überprüfen!

Lass schnellstmöglich ein Gutachten von TÜV/Dekra erstellen und ab damit zu einen Anwalt! Nur dieser kann über die genaue Wertminderung am besten verhandeln (evtl. stellt dies auch schon der TüV/Dekra fest)

am 9. September 2007 um 16:04

Achja so ein Gutachten kostet nicht die Welt

Themenstarteram 9. September 2007 um 16:08

Zum Anwalt wollte ich nicht unbedingt. Ich habe gehofft dass Das Gutachten als Verhandlungsgrundlage reicht. Ich habe auch keine Rechtsschutzversicherung. Kann mir nicht der Dekra-Sachverständige bescheinigen wie hoch die Wertminderung ist? Ich hab keine Vorstellung ob das nachher 200,00 oder gar 1.000,- € sein könnte... Kann der Verkäufer auch einfach sich weigern die Wertminderung auszubezahlen und stattdessen anbieten den Vertrag rückgängig zu machen?

am 9. September 2007 um 16:14

entweder er wird sich weigern oder er bezahlt (meistens wird da verhandelt wobei er dann schon stark in deine richtung müsste)

sollte er sich weigern zu bezahlen kann er auch vom vertrag zurücktreten und auto geht an ihn zurück

sollte er dies aber auch nciht machen wollen kommst du um einen Anwalt nicht rum. Wobei du gute aussichten hast

Themenstarteram 9. September 2007 um 16:20

Ich möchte das Auto schon am liebsten behalten. Er kann auch nicht vom Vertrag zurücktreten. Immerhin hat er mir das Auto verkauft und ich will nur das was im Vertrag steht, einen unfallfreien Compact. Da er mir das nicht bieten kann muss er also die Wertminderung ausgleichen und froh sein wenn ich ihn nicht wegen Betrugs anzeige.

Ich werde also zur Dekra gehen, Gutachten erstellen lassen (wie teuer etwa?)

Dann zum Autokäufer und genau den Betrag der Wertminderung einfordern. Wenn er sich quer stellt droh ich mit einer Anzeige wegen Betrugs, was es ja auch war (denk ich mal). Ich denk darauf wird er auch nicht scharf sein...

nicht jeder unfall muss auch als unfall angegeben werden!

je nach kosten/art des schadens gillt der wagen weiterhin als unfallfrei!

^^ genauso ist es.

Desweiteren kann es doch sein das der Händler garnicht wusste das da was gemacht wurde (soll es wirklich geben)

und damit wird der dich wahrscheinlich auslachen.

Und Gutachten und evtl. Anwalt ohne Rechtschutz wird wohl teurer wie der Schaden.

Warum geht ihr denn nicht hin und bringt die Kiste vorm Kauf zum TÜV oder ADAC und lasst nen Gebrauchtwagencheck machen dann müsstet ihr nachher nicht rumheulen.

Themenstarteram 9. September 2007 um 16:34

Wenn aber so viel Spachtelmasse drunter ist dann kein Magnet mehr hält ist das für mich schon ein Unfallschaden und nicht nur ein Kratzer. Ab wo fängt denn ein Unfallschaden an?

Themenstarteram 9. September 2007 um 16:40

Zitat:

Original geschrieben von Foggy

^^ genauso ist es.

Desweiteren kann es doch sein das der Händler garnicht wusste das da was gemacht wurde (soll es wirklich geben)

und damit wird der dich wahrscheinlich auslachen.

Und Gutachten und evtl. Anwalt ohne Rechtschutz wird wohl teurer wie der Schaden.

Warum geht ihr denn nicht hin und bringt die Kiste vorm Kauf zum TÜV oder ADAC und lasst nen Gebrauchtwagencheck machen dann müsstet ihr nachher nicht rumheulen.

1. Kaufe ich ein Fahrzeug mit Garantie, Gebrauchtwagenzertifikat und als Unfallfrei damit ich genau dies nicht machen muss

2. Wenn der Verkäufer das Auto alös Unfallfrei verkauft muss er sorge dafür tragen dass das auch stimmt bevor er den Vertrag unterschreibt, ansonsten könnte jeder damit kommen: "das haben wir nicht gewusst". Ich verkauf auch kein Radio im Ebay als "funktionsfähig" wenn ich es noch nie getestet hab...

3. Ich heul ich nicht rum sondern versuch mit den Ratschlägen der Leute hier in diesem Forum (und dafür gibt es solche Internetplattformen) das beste aus der Situation zu machen. Und wenn du statt mir zu helfen mich lieber angreifst kann ich auf deine Beiträge verzichten.

Zitat:

 

1. Kaufe ich ein Fahrzeug mit Garantie, Gebrauchtwagenzertifikat und als Unfallfrei damit ich genau dies nicht machen muss

2. Wenn der Verkäufer das Auto alös Unfallfrei verkauft muss er sorge dafür tragen dass das auch stimmt bevor er den Vertrag unterschreibt, ansonsten könnte jeder damit kommen: "das haben wir nicht gewusst". Ich verkauf auch kein Radio im Ebay als "funktionsfähig" wenn ich es noch nie getestet hab...

3. Ich heul ich nicht rum sondern versuch mit den Ratschlägen der Leute hier in diesem Forum (und dafür gibt es solche Internetplattformen) das beste aus der Situation zu machen. Und wenn du statt mir zu helfen mich lieber angreifst kann ich auf deine Beiträge verzichten.

Genauso ist es! Lass Dich von derartigen Beiträgen mit Halbwissen nicht provozieren.

Gehe am besten folgendermaßen vor: Setz Dich mit Deinem Händler in Verbindung und erzähle ihm Deine "Entdeckung". Biete ihm an, ihn den Sachverhalt prüfen zu lassen und einen dementsprechenden Nachtrag zum Kaufvertrag zu vereinbaren mit abweichender Unfallangabe (wichtig: nicht einfach "Unfallauto", sondern genau alle betroffenen Teile!) und einer angemessenen Wertminderung. Wenn Dein Händler von dem Schaden wirklich nichts wusste, wird er den genauen Unfallschaden ermitteln und hierzu wahrscheinlich einen Gutachter heranziehen, da er seinerseits ja auch wieder Geschädigter aus einem Kaufvertrag ist und dementsprechend Schadenersatzansprüche stellen wird. Außerdem wird er sich mit einem Gutachten dagegen absichern wollen, dass irgendwann noch ein viel größerer Schaden auftaucht, und die Sache nochmal von vorne los geht. Für Deinen Händler ist das somit ein "Durchlaufposten", wenn auch mit Aufwand und Ärger verbunden. Dennoch ist er für die Regulierung dieser Sache verantwortlich.

Sollte Dich Dein Händler abweisen, würde ich mit der Sache einfacher vorgehen. Es handelt sich um einen BMW-Vertragshändler, daher wende Dich an BMW und schildere den Fall. Ich denke, dass Du dann die enstsprechende Unetrtützung erhalten wird um ein Vorgehen wie oben beschrieben zu ermöglichen.

Sollte das auch nichts bringen, fahre zur DEKRA und lass ein Gutachten anfertigen, in dem der entsprechende Schaden dargelegt wird. Kannst Du mit dem Ausmaß des Schadens leben, führt Dich der Weg wieder zum Händler und verlange die entsprechende Wertminderung und den beschriebenen Nachtrag zum Kaufvertrag.

Wenn keine Einigung zustande kommt, bleibt Dir nur ein Rücktritt vom Kaufvertrag nach BGB. Dies wirst Du bei einer vorangegangenen, ablehnenden Haltung des Händlers dann aber nur noch gerichtlich durchsetzen können.

 

Imer viel Aufwand wegen so einen Mist..... :(

am 9. September 2007 um 17:16

wenn der Magnet nicht mehr haftet kann man von einer größeren Spachtelarbeit ausgehen.

Desweiteren auch von einen Unfallschaden, der größer war!!!

Wir reden jetzt nicht von einer Parkschramme, die Beilackiert wurde.

Ich würd erstmal zur Dekra/Tüv die geben dir meistens auch tips wie du weiter verfahren kannst solltest.

Desweiteren ist es zwar richtig, das auch ein Verkaufer nicht unbedingt von einen Unfall kenntnis genommen haben kann. Deswegen kann er dieses Fahrzeug noch lang nicht als einen Unfallfreien Wagen verkaufen!

Unwissenheit schützt wie so oft vor Strafe nicht!

Der Verkaufer ist sogar verpflichetet, wenn er unfallfrei angiebt dies auch einzuhalten!

 

Bitte halt uns doch auf dem laufenden, wenn du bei TüV/ Dekra warst und evtl. beim Händler.

Wir lernen alle gerne dazu. Besonders aus erster Hand!

Grüße

schaut mal hier rein das sind einige Urteile zu dem Thema aufgelistet.

http://unfallfrei.info/pageID_3871096.html

Hatte exakt den selben Fall als ich meinen VR6 kaufte und nach dem ich reklamiert hatte bekam ich 1500 DM zurück zusammen mit einer Entschuldigung vom Autohaus und der Kopie vom Gutachten das sie versehentlich vergessen hatten :).

 

Gruß mclaren

Themenstarteram 9. September 2007 um 19:56

Ich weiß jetzt nur nicht was ich machen soll:

1. vom Kaufvertrag zurücktreten

2. die Wertminderung geltend machen

Bei meinem Kollegen wurde vor vier Jahren ein größerer Unfall (Vollkasko versichert) von einer Vertragswerkstatt am Heck repariert. Inzwischen sieht man es. Es haben sich Unebenheiten im Lack und im hinteren Einstieg sogar Rost gebildet. Ist das die Regel dass solche Reparaturen nicht lang schön sind oder waren die bei ihm einfach schlampig?

Ich würde das Auto am liebsten behalten, da man ja von diesem "Schaden" nichts sieht. Bedingung natürlich schon dass ich etwas Geld zurück bekomm. Ich habe nur die Angst dass der Radlauf nach 2-3 Jahren anfängt zu rosten oder sogar irgendwo aufreißt falls viel spachtel verwendet wurde...

Gruß Peter

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