ForumE21 & E30
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E21 & E30
  7. Unfallschaden Fahrerseite hintere Tür defekt

Unfallschaden Fahrerseite hintere Tür defekt

Themenstarteram 8. Juli 2004 um 16:47

Hallo,

mir ist heute eine ältere Dame in meinen E30 touring Bj90 gefahren. Zum Glück muß nur die hintere Tür auf der Fahrerseite erneuert werden. Habe ich Anspruch auf eine neue Tür oder nur auf eine gebrauchte? Falls man nur einen Teil ausbezahlt bekommt steht man sich nicht besser wenn man die Reparatur an einen Fachbetrieb ab gibt und dann ein bissi handelt? Da hat man doch auch Anspruch auf Ausfallgeld, wer kannt sich denn aus?

Gruß Jörg

Ähnliche Themen
12 Antworten
am 8. Juli 2004 um 17:09

Wenn sie definitiv 100% Schuld ist, dann Auto zur Werkstatt, Leihwagen nehmen,Abtrittserklärung ausfüllen und gut ist.

Auto nach beendeter Reparatur abholen leihwagen abgeben fertig.

PS: Auf neuteile bestehen.

Wenn den Meister gut kennst, kasste vielleicht noch nen 100er für dich rausschlagen.

Aber Vorsicht Versicherungsbetrug.

 

Bei einer Teilschuld, bedenke dass du deinen Teil selber trägst.

Bei ihr sowie bei dir.

Da wäre ohne Vollkasko ein gebrauchtteil sinnvoll.

Da du in diesem Fall ja z.B. deine 30% selber zahlen müsstest.

Themenstarteram 8. Juli 2004 um 17:27

Zitat:

Original geschrieben von putschiknutsch

PS: Auf neuteile bestehen.

Wenn den Meister gut kennst, kasste vielleicht noch nen 100er für dich rausschlagen.

OK, danke für Deine Info! Gehe zum Lackierer. Vielleicht machen die noch was anderes mit, wenn ich nicht auf eine neue Tür bestehe!?

am 8. Juli 2004 um 17:34

Nein du musst in eine Fachwerkstatt oder zum Handler wo du das Auto her hast.

Schlimmstenfalls schickt die Versicherung noch nen Gutachter.Die Werkstatt mus auf jeden fall Fotos machen und die Altteile aufheben bis sie die Freigabe von der versicherung erhalten.

So einfach isses nun auch nicht.

Den Leihwagen bekommste aber für di zeit der Instandsetzung.

Die Lackierung, sollte eine Benötigt werden bekommst du natürlich auch.

Das lässt die Werkstatt machen und legt das beim lackierer aus.

Du trittst ja im vorraus die Versicherungssumme ab.

Fahr einfach auf dem SCHNELLSTEN wege zur Werkstatt.Den Rest erledigen die.

Du musst nur eine Unterschrift geben.

 

PS: Teilweise wird konntrolliert ob wirklich gegen neu oder altteil getauscht wurde bzw ob die Berechneten Teile wirklich verbaut wurden.

Da schon zu viele diese Betrugsversuche abgezogen haben.

Im schlimmsten fall wirste noch verknackt dafür und musst bis zu 5000€ Strafe zahlen.

Den Auschluss aus jeglichen Versicherungen befürchen(ohne aussicht auf neue chancen bei anderen Versicherern RISIKOPRÜFUNG IST SEIT 2004 STANDARD) und die Werkstattrechnung darfste denn auch noch Tragen.

Themenstarteram 8. Juli 2004 um 18:10

Also gut, ich lasse ein Gutachten in der Fachwerkstatt erstellen und nehmen wir mal an der Schaden beläuft sich auf 700€. Dann ist es doch egal ob ich nun eine gebraucht Tür für 300€ montieren lasse und für den Rest wird hier und da was ausgebessert. Die 700€ stehen doch dann der Werkstatt zur Verfügung. Das ist doch die Schadenshöhe. Das kann doch kein Betrug sein!

Es ist doch dann meine eigene Entscheidung ob nun ein Neu- oder Altteil verbaut wird!

am 9. Juli 2004 um 17:33

Nein nein so egal ist das nicht.

Seit 2004 haben die Versicherungen ein starkes auge darauf, das wenn ein Neuteil berechnet wurde auch ein neuteil rein kommt und kein Gebrauchtes oder AT.

Wenn der Schaden auf 700 geschätzt wird, wird neuerdings in den Meisten Fällen eine Rechnung über instandsetzung verlangt.Anhand der Seriennummer der Teile kann man dann schon sagen ob es neu oder gebraucht war.

Öfters wird auch ein Nachgutachten erstellt.Ganz unverhoffter dinge Klingelt dann mal einer und will kontrollieren.Und der sagt dir übrigens ob nur nachlackiert wurde oder ob es eine neulackierung ist.

Bei gebrauchtteilen ist der Lack dann auch dicker.

Auch kann man Rausfinden ob gespachtelt wurde und und und.Kantenrost Hohlraumversiegelung und was das noch alles zum Prüfen gibt.

Das resultiert daraus, das viele so denken oder in der Vergangenheit so gedacht haben wie du.

Daraus sind der Versicherung Millionenschäden entstanden.

Das soll nun Unterbunden werden.

Am sichersten ist es, das Auto in der Fachwerkstatt abzugeben, nen Leihwagen zu nehmen, ne Abtrittserklärung zu unterschreiben und dann ist gut.

Du bekommst dein Auto mit Neuteilen und Lackiert wieder und wenn dann was schief läuft muss die Werkstatt haften.

Es Reicht ja auch bei einem Wildschaden nicht mehr, ein Foto etc zu machen oder die Wildhaare.

ES MUSS DIE POLIZEI AN DEN UNFALLORT GERUFEN WERDEN.diese muss einen Bericht fertigen und all son Kram.

Themenstarteram 9. Juli 2004 um 20:31

Hi Putschiknutsch!

Arbeitest Du bei der Polizei oder der Versicherung? Du kannst Dich ja gut aus. Ich habe gerade die passende Tür, sogar in der richtigen Farbe zum Preis von 20€ gekauft. Welch ein Glück! Nächste Woche gehts zum Gutachter und die Versicherung kann mir dann die 600€ ausbezahlen.

Danke für Deine Mühe!

Jörg

lass dich nicht erwischen.

wegen der frage: Nen onkel von mir is bei der Versicherung.

am 10. Juli 2004 um 20:16

Zitat:

Original geschrieben von putschiknutsch

lass dich nicht erwischen.

wegen der frage: Nen onkel von mir is bei der Versicherung.

Sehr interessant!

Wie ist das denn, wenn ich mir ein Gutachten erstellen lasse! Kann ich dann nicht (mehr) den Betrag von der Versicherung kassieren und nach Gutdünken reparieren oder auch nicht?

Wenn ich nichts machen lasse, muss ich ja schließlich auch den Wertverlust tragen!

Gruß Jochen

ja wenn du nichts machst gleicht die summe den wertverlust aus.Wird allerdings kaum noch ausgezahlt.Die meisten verlangen eine Fachgerechte reparatur.Schutz vor Betrug nennt sich das.Das dürfen die Versicher, weil ja der schaden 1:1 behoben werden soll.Nicht merhr und nicht weniger.

Allerdings WENN was gemacht wird, dann werden Neuteile berechnet, die auch eingebaut werden müssen.

Für neuteile kassieren und alte einbauen ist definitiv Betrug.Dafür wurden halt Kontrollen eingeführt.

Das hab ich selbst schon erlebt.Hatte ne schadenssumme von 3000 euro.

Als Auflage MUSSTE ich eine Werkstatt aufsuchen.

Innerhalb 3 Wektage.

Habe sofort einen Gleichwertigen Leihwagen(also wenn du nen 2.0l hast mindestens einen 1.8L und wenn du ne Limo hast darfs kein Kleinwagen sein) bekommen.Abtrittserklärung unterschrieben und nach 1er wocher hab ich ihn Abgeholt. Komplett Fertig mit neuteilen und Lackiert.

2 Wochen Später Stand dann nen Versicherungsfuzzi von der gegnerischen Versicherung vor Tür.

Der hat Lackstärken gemessen und Nummern der Bauteile mit denen der Teile verglichen und und und.

Da auch die Scheinwerfer neu waren wurde das Auch Überprüft.Er hatte listen mit Seriennummer wo von bis und der code drauf war und hat geschaut ob die auch wirklich neu waren.

Hätte ich da diese Praktik angewand, säße ich jetzt auf den Schulden oder im Knast.

Bis 5 Jahre kann es geben

am 10. Juli 2004 um 21:24

Mal ganz logisch, so richtig kann ich das nicht finden.

Der Betrug findet doch erst dann statt, wenn ich das Fahrzeug verkaufen und die Reparatur als Neuteile deklariere würde.

Es muss doch immer noch jedem selbst überlassen bleiben, ob er einen (Blech)Schaden überhaupt beheben will oder nur noch den Restwert als Erlös erzielen möchte.

Schließlich zahlt auch keine Versicherung mehr, als das Fahrzeug momentan am Markt noch wert ist.

(Wiederbeschaffungswert)

Gruß Jochen

Ein Betrug is aber auch, für Neuteile zu Kassieren und gebrauchte einzukaufen.

Oder für 10 Arbeitstunden zu Kassieren wo blos 2 benötigt wurden.

Nein wie gesagt, wenn man Repariert dann Auch mit dem was was Bezahlt bekommt.

Wenn man nicht Repariert ist es der ersatz zur Wertminderung.

Ab einem Bestimmten Betrag verlangen die Versicherer aber eine Reparatur.

Logisch.

Zum eigenen Schutz.

Sonnst kannste ja auch abkassieren und warten das der Nächste drauffährt und für ein und den selben schaden doppelt kassieren.

Seit 2004 is das sehr schwer da noch durchzublicken.

Der wiederbeschaffungswert wird erst ab nem Bestimmten Fahrzeugalter.

Bei neu oder Jahreswagen gibbet bei Totalschaden auch wieder nen Neuen oder nen Jahreswagen.

Klar oder.

Bei 500€ mag sein das das nicht so schlimm ist da nix zu reparieren.

Das dürfte man auch noch nicht unfall schimpfen.

Wenn man bedenkt da ne neue Tür ohe Lack schon 350€ kostet.Und der Lacki nimmt auch 150€.

Das ist auch beim Verkauf nicht als Unfallschaden zu sehen.

Bei 3000€ isses allerdings schon anders oder??

Und der leihwagen ohne KM begrenzung war auch nochmal 1200€ oben Drauf.

Das sind dann keine Peanuts mehr.

Is mir damals mit meinem 2,5l Audi passiert.

Der Leihwagen war dann auch mindestens nen 2,3l bzw 2,0l und ne gleichwertige Limo.

Naja am besten is immer in die Werkstatt geben und man is Raus aus der Geschichte.

Die bearbeiten sowas am Laufenden band.

Nagut mein Spiegelglas oder so nu nicht unbedingt aber wenn man auf der Sicheren Seite sein will isses

besser.

Nun sollte man aber abwarten wie hoch der Schaden eigentlich ist.

Das schätzt ein Gutachter oder die Werkstatt macht einen kostenvoranschlag.

Selber Schätzen oder die Polizeiaussage ist kein Anhaltspunkt.

Die Polizei nimmt nur auf was Kapputt ist.

Gab auch schon leute die haben nochma fix den Hammer geholt.

am 11. Juli 2004 um 15:44

O.K., danke weiß jetzt Bescheid.

Mir ging es nur um diverse Blechschäden, die keinen Einfluß auf das Fahrverhalten haben.

Ab ca. 1.000.-€ Kosten lt. Gutachter würde ich auch lieber die Sache an eine Werkstatt geben.

Gruß Jochen

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E21 & E30
  7. Unfallschaden Fahrerseite hintere Tür defekt