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Unfallschaden Leasingfahrzeug
Hallo zusammen,
ich habe am Dienstag einen Schaden an meinem Cupra entdeckt (Privat Leasing. Leasing Ende Dezember 2025).
Der Schaden wurde nicht von mir verursacht und diejenige oder derjenige hat keinen Zettel hinterlassen.
Ich weiß also leider nicht wer es war und werde es wahrscheinlich nie herausfinden. Ich kann auch nicht sagen wann es passiert ist.
Den Schaden habe ich heute dem Leasinggeber VW gemeldet. (bei der Polizei oder Anruf Versicherung war ich bisher noch nicht).
Außerdem war ich heute bei der Inspektion und habe den Schaden einem Serviceberater gezeigt.
Er meinte die Reparaturkosten liegen wahrscheinlich bei ca. 6000€.
Da man das Teil herausschneiden muss, neu lackieren, wieder einsetzen, Nähte schließen, restliche Stellen der rechten Seite Lack aufbereiten und angleichen.
Da das mein erstes Leasingfahrzeug ist weiß ich gerade nicht was ich tun soll.
Zur Polizei gehen und Anzeige gegen unbekannt erstatten?
Den Schaden bei der Vesicherung melden?
Den Schaden über die Vollkaskovers. begleichen lassen?
Warten bis kurz vor Leasingrückgabe?
Ich bin dankbar für Ratschläge und Erfahrungen.
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8 Antworten
Hi. Als Kfz-Schadensregulierer kann ich dir dazu folgendes sagen.
Grundsätzlich ist es immer ratsam, einen solchen Schaden der Polizei zu melden. Allerdings führt eine Anzeige gegen Unbekannt oft nicht zur Ermittlung des Täters, und du bleibst auf den Kosten sitzen.
Eine Alternative ist die Abwicklung über deine Vollkasko-Versicherung. Hier hast du zwei Optionen:
- Direkte Reparatur: Dein Fahrzeug wird repariert und die Versicherung übernimmt die Rechnung.
- Abwarten des Gutachtens aus der Leasingrückgabe: Du wartest das Gutachten für die Leasingrückgabe ab. Hier wird dann nur der entstandene Minderwert berechnet, den du ebenfalls über die Vollkasko abrechnen kannst. Auch hier solltest du den Schaden zumindest schon mal bei der Versicherung anmelden.
Bei der Vollkasko musst du deine Selbstbeteiligung zahlen und eventuell mit einer Rückstufung rechnen (falls du keinen Rabattschutz hast).
Hol auf jeden Fall die Freigabe deiner Leasingbank ein. Oftmals werden dir bestimmte Werkstätten vorgeschrieben.
Sollte der Täter gefunden werden (z.B. durch Zeugen oder Videoaufnahmen), kannst du deine Schadensersatzansprüche direkt bei dessen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen.
Zunächst mal bei Schäden mit Unfallflucht definitiv generell Anzeige erstatten...!
Du könntest das im Zweifel von deiner Vollkasko regeln lassen. Steigst dann natürlich im SF-Rabatt, aber sicher besser, als nicht zu reparieren. Am Besten wäre sicher einen neutralen Gutachter hinzuzuziehen und den Schaden bewerten zu lassen. Würde die Versicherung sehr wahrscheinlich ohnehin machen.
Alternativ, da auf dem Foto der Schaden nicht so gut, und schon gar nicht in vollem Umfang erkennbar ist, könntest Du bei einem Lackierer nachfragen, ob das noch Smart-Repair-mäßig geregelt werden kann. Die Vertragswerkstatt muss sich ja an gewisse Konzernvorgaben halten, daher (möglicherweise) auch deutlich höhere Kosten.
Wie gesagt, frag einfach mal bei einem Karrosseriefachbetrieb / Lackierer nach, verlieren kannst Du ja nix.
Alles in allem sehr ärgerlich...
Zum Thema Gutachter: Wenn du selbst einen Gutachter mit der Besichtigung des Schadens beauftragt, bleibst du im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen. Bei 6.000 Euro Schaden kostet ein Sachverständiger schnell mal 800 Euro! Das übernimmt im Regelfall nicht die Versicherung. Im Kaskoschadensfall entscheidet die Versicherung über den Gutachter.
Leider bekommst du über Kasko auch keine Wertminderung ersetzt.
Im Grunde verstehe ich die Frage nicht :
Du hast eine Vollkaskoversicherung.
Warum nicht einfach über diese abwickeln?
Oder anders herum: wofür sonst hast Du diese abgeschlossen?
Ansonsten: ein selbst gewählter Gutachter wird Dir nicht von der Versicherung ersetzt (spreche aus Erfahrung).
Zitat:
@Golf 3 GTI-VR6 schrieb am 8. November 2024 um 22:46:24 Uhr:
Zunächst mal bei Schäden mit Unfallflucht definitiv generell Anzeige erstatten...!
Volle Zustimmung!
Zitat:
[...]
Alternativ, da auf dem Foto der Schaden nicht so gut, und schon gar nicht in vollem Umfang erkennbar ist, könntest Du bei einem Lackierer nachfragen, ob das noch Smart-Repair-mäßig geregelt werden kann. Die Vertragswerkstatt muss sich ja an gewisse Konzernvorgaben halten, daher (möglicherweise) auch deutlich höhere Kosten.
[...]
Das muss aber mit dem Leasinggeber abgestimmt sein. Schließlich gehört ihm das Auto nicht.
Das kann man per Smart Repair instandsetzen und dann kostet das auch keine 6000 Euro.
Kann man, darf man aber nicht. Damit Thema durch.
Leasinggeber informieren und der entscheidet über alles weitere.
Und dann fragt man sich noch, warum die Versicherungen jedes Jahr teurer werden ...