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Unfallschaden, Verursacher ist nicht der Halter

Themenstarteram 1. Januar 2009 um 16:18

Tach,

hatte eben einen Unfall wo mir jemand aus der Seitenstraße kommend die Vorfahrt genommen hat.

Schräg links hinter mir Polizei Bulli, in ca. 150m Reißverschlußverfahren. Kurz beschleunigt, zieht ein 5er BMW rechts aus der Seitenstraße und bremst ab. Hab mir nichts dabei gedacht, plötzlich zieht er gut 2-3m weiter vor, bremst wieder apprupt und bleibt genau vor mir stehen. Musste voll in die Eisen steigen und hab gemerkt das ich nur am rutschen bin und der BMW immer näher kommt. Wieder von der Bremse runter, ausgewichen und mit dem rechten vorderen Radlauf die Stoßstange des BMW tuschiert. Wäre ich nicht ausgewichen, hätte ich ihn voll getroffen.

Zeugen: Polizei im Bulli

Ergebnis: Vorfahrtmissachtung mit Unfall, Unfallbericht hab ich in der Hand

Schaden: Schramme und Beule am Radlauf, Stoßstange steht vom Kotflügel ab.... Kotflügel muss ersetzt und lackiert werden

Der Fahrer gibt zu Bremse und Gaspedal gleichzeitig getreten zu haben. Er ist nicht der Halter und möchte den Schaden an meinem Audi selbst zahlen.

Was schlagt ihr vor?

1. In der Audi Werkstatt Unfallschaden beseitigen lassen und Rechnung an den Fahrer schicken?

2. meiner Versicherung melden, die meldet den Schaden an die gegnerische Versicherung, wodurch die Haftpflicht des Halters zahlt und der Fahrer den Schaden von der Versicherung zurückkaufen kann?!?

3. Gutachten erstellen lassen und an die gegnerische Versicherung oder dem Fahrer zuschicken?

4. ..... ?

Kann ich ein Ersatzwagen zusätzlich in Rechnung stellen? Ich muss jeden Tag 60km fahren...

Beste Antwort im Thema

Hi C2one,

 

wenn der Schaden repariert werden soll, hast Du im Prinzip genau die beiden, von Dir schon geschilderten Möglichkeiten:

 

Schaden fotografieren.

Wagen reparieren lassen.

 

Rechnung dann entweder selbst zahlen und das Geld vom Unfallgegner zurückfordern (auf andere Konstruktionen wie z.B. Rechnung an den Unfallgegner senden usw. wird sich keine vernünftige Werkstatt einlassen...)

oder

Rechnung direkt an die gegnerische Haftpflichtversicherung senden (lassen).

 

Deine Versicherung interessiert sich für diesen Schaden nicht. D.h. sie wird ihn auch nicht beim Versicherer des Gegners melden. Das musst Du selbst machen.

 

Wenn Dein Unfallgegner einen vernünftigen Eindruck gemacht hat, spricht eigentlich nichts dagegen, den Schaden ohne Versicherung abzuwickeln. Der Unfallgegner muss auch die Kosten für einen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur übernehmen.

 

Hier sehe ich das größte Risiko:

Wenn Du den Wagen reparieren lässt und in der Werkstatt ohne weitere Marktrecherche einen Wagen anmietest und Dein Unfallgegner dann eine Mietwagenrechnung in Händen hält, die evt. sogar höher ist als die Reparaturrechnung, wird es mit dem friedlichen Miteinander vorbei sein...

 

Das solltest Du eventuell vorher abklären und Dich auf jeden Fall um einen günstigen Mietwagen kümmern.

 

(Merksatz: wenn Du das gleiche unternimmst, was Du auch unternehmen würdest, wenn Du den Schaden / Mietwagen komplett selbst zahlen müsstest, kann eigentlich nicht viel schief gehen).

 

Viel Erfolg!

Hafi

 

 

12 weitere Antworten
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am 1. Januar 2009 um 16:28

Kommt drauf an, ob Du den Schaden behoben haben willst.

Bei der gegnerischen Versicheung melden auf jeden Fall.

Ob Du reparieren lassen willst oder nicht, ist Deine Entscheidung. Wenn ja, dann gilt hier das "übliche" Procedere inklusive Leihwagen, Recht auf Deinen Anwalt und Aufwandspauschale.

Themenstarteram 1. Januar 2009 um 16:36

Der Schaden soll einfach nur beseitigt werden, mehr will ich garnicht...

Hi C2one,

 

wenn der Schaden repariert werden soll, hast Du im Prinzip genau die beiden, von Dir schon geschilderten Möglichkeiten:

 

Schaden fotografieren.

Wagen reparieren lassen.

 

Rechnung dann entweder selbst zahlen und das Geld vom Unfallgegner zurückfordern (auf andere Konstruktionen wie z.B. Rechnung an den Unfallgegner senden usw. wird sich keine vernünftige Werkstatt einlassen...)

oder

Rechnung direkt an die gegnerische Haftpflichtversicherung senden (lassen).

 

Deine Versicherung interessiert sich für diesen Schaden nicht. D.h. sie wird ihn auch nicht beim Versicherer des Gegners melden. Das musst Du selbst machen.

 

Wenn Dein Unfallgegner einen vernünftigen Eindruck gemacht hat, spricht eigentlich nichts dagegen, den Schaden ohne Versicherung abzuwickeln. Der Unfallgegner muss auch die Kosten für einen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur übernehmen.

 

Hier sehe ich das größte Risiko:

Wenn Du den Wagen reparieren lässt und in der Werkstatt ohne weitere Marktrecherche einen Wagen anmietest und Dein Unfallgegner dann eine Mietwagenrechnung in Händen hält, die evt. sogar höher ist als die Reparaturrechnung, wird es mit dem friedlichen Miteinander vorbei sein...

 

Das solltest Du eventuell vorher abklären und Dich auf jeden Fall um einen günstigen Mietwagen kümmern.

 

(Merksatz: wenn Du das gleiche unternimmst, was Du auch unternehmen würdest, wenn Du den Schaden / Mietwagen komplett selbst zahlen müsstest, kann eigentlich nicht viel schief gehen).

 

Viel Erfolg!

Hafi

 

 

Themenstarteram 1. Januar 2009 um 18:14

Danke euch.

Hab den Tip mit dem Zentralruf der Versicherer bekommen und dort angerufen. Daraufhin wurde ich mit der Versicherung des Halters verbunden.

Unfall geschildert, alle Daten durchgegeben und das OK bekommen, das ich den Wagen in einer Werkstatt reparieren lassen kann. Die Rechnung bekommt die Versicherung, die wird sich dann beim Fahrer melden. Falls ihm die Rechnung doch zu hoch ist, übernimmt wohl die Versicherung. So hab ich das vom Zentralruf vorher verstanden. Mir wurscht, sollen sie sich drum kloppen, ich will nur mein Auto wieder repariert haben.

Der Fahrer hat zwar einen vernünftigen Eindruck gemacht und sagte sofort das er den Schaden selbst zahlen will, dem traue ich aber nicht zu. Würde nicht mal einer Blondine trauen die mir schöne Augen macht. :) Er meinte immerhin, das er es überhaupt nicht bemerkt habe, das ich die Stoßstange tuschiert hätte. Sogar die Polizei war zuerst der Ansicht das nichts passiert ist und wunderten sich warum ich angehalten habe.

Man sieht am Radlauf eindeutig Lackspuren vom schwarzen BMW...

Der Leihwagen kann von mir aus auch ein Fox sein, hauptsache ich komme damit zur Arbeit... Muss er auch die Kosten übernehmen, wenn die Reparatur z.B. von Freitag bis Montag oder Dienstag andauert??

Mag sein das ich vielleicht etwas gemein bin, aber ich sehe aus der Aktion keinen einzigen Cent und will nur den Schaden beseitigt haben.

 

Edit: Threadtitel sollte "Verursacher" heissen... der Schock saß immer noch...

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser

 

 

Der Leihwagen kann von mir aus auch ein Fox sein, hauptsache ich komme damit zur Arbeit... Muss er auch die Kosten übernehmen, wenn die Reparatur z.B. von Freitag bis Montag oder Dienstag andauert??

Mag sein das ich vielleicht etwas gemein bin, aber ich sehe aus der Aktion keinen einzigen Cent und will nur den Schaden beseitigt haben.

Unter Umständge nicht ! Du hast eine Schadenminderungspflicht und dein Fahrzeug ist wie

ich deinen Beitrag entnehmen kann noch fahrbereit.

Daher könntest / solltest du einen angemessenen Termin vereinbaren damit es nachher

nicht zu Problemen kommt.

Zitat:

Original geschrieben von bmw-teile

 

Daher könntest / solltest du einen angemessenen Termin vereinbaren damit es nachher

nicht zu Problemen kommt.

Vollkommen richtig!

Du bist verpflichtet, die Ausfallzeit so gering wie möglich zu halten. Das solltest Du schon aus eigenem Interesse tun, denn ganz alleine DU bist der Mieter.

Wenn es also später zu Unstimmigkeiten wegen der Ausfalldauer kommen sollte, hast Du ganz schnell die Mietwagenfirma mit offener Hand vor der Tür stehen...

 

Wie gesagt: wenn Du einen Mietwagen selbst zahlen müsstest, würdest Du ihn auch nicht freitags nehmen.

 

Das ist die goldene Regel bei der Schadensabwicklung. Alles andere führt zu Stress...

 

Gruß

Hafi

Zitat:

3. Gutachten erstellen lassen und an die gegnerische Versicherung oder dem Fahrer zuschicken

 

Nur bei einem Gutachten wird auch überprüft ob ggf. eine Wertminderung anfällt.

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser

Danke euch.

 

Hab den Tip mit dem Zentralruf der Versicherer bekommen und dort angerufen. Daraufhin wurde ich mit der Versicherung des Halters verbunden.

Unfall geschildert, alle Daten durchgegeben und das OK bekommen, das ich den Wagen in einer Werkstatt reparieren lassen kann. Die Rechnung bekommt die Versicherung, die wird sich dann beim Fahrer melden. Falls ihm die Rechnung doch zu hoch ist, übernimmt wohl die Versicherung. So hab ich das vom Zentralruf vorher verstanden. Mir wurscht, sollen sie sich drum kloppen, ich will nur mein Auto wieder repariert haben.

Auf eine mündliche Zusage allein würde ich mich hier aber nicht verlassen. Hat sich das Telefonat so abgespielt, wie du das hier schilderst, ist das bestenfalls Leichtsinnig. Erst einmal muss ja wohl die Schadenhöhe ermittelt werden und dann müsste wenigstens erst einmal eine Beweissicherung erfolgen. Ein paar Fotos wären hierzu sicherlich nicht schlecht :D.

 

Wurscht sollte dir das alles nicht sein, denn du bist der Auftraggeber für die Reparaturkosten und auch für die Mietwagenkosten.

 

Und an dich wird man sich auch halten, wenn es Probleme bei Bezahlung gibt.

 

Und noch etwas: ohne Angaben vom Unfallgegner wird es nie im Leben eine verbindliche Zahlungszusage geben.

 

Das wäre ja auch noch schöner.

 

Dann könnte ja Morgen einer bei meiner Versicherung anrufen, sagen ich habe sein Auto kaputt gefahren und meine Versicherung macht dann das Füllhorn auf.....

 

Bevor du hier keine schriftliche Zahlungszusage hast, wäre ich sehr vorsichtig mit allen Aktivitäten.

 

Gruß

 

Delle

 

ps.: den Schaden schätze ich nach deinem Bild auf ca. 1.500 Euro, je nach dem wo repariert wird. (ohne Reparaturrisiko)

Das ist keine Bagatelle mehr. Da wird dein Unfallgegner mit Sicherheit verwundert sein,

wenn er die Schadenhöhe mitgeteilt bekommt.

 

(Ist eigentlich immer so, wenn die Leute den Schaden selber regulieren wollen..:rolleyes:

am 2. Januar 2009 um 11:25

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Auf eine mündliche Zusage allein würde ich mich hier aber nicht verlassen. Hat sich das Telefonat so abgespielt, wie du das hier schilderst, ist das bestenfalls Leichtsinnig. Erst einmal muss ja wohl die Schadenhöhe ermittelt werden und dann müsste wenigstens erst einmal eine Beweissicherung erfolgen. Ein paar Fotos wären hierzu sicherlich nicht schlecht :D.

Gruß

Delle

Freut mich zu lesen, dass deine Geschäftstüchtigkeit auch 2009 besteht. :D

@TE Leider ist es so, dass man sich heutzutage nur in ganz seltenen Fällen auf mündliche Zusagen verlassen kann.

So wie in etwa. (Er) Ja Schatz ich bringe den Müll raus, oder (Sie) ich werde auf die Minute pünktlich sein. ;)

In allen anderen Fällen, vor allem wenn es "nur" um Geld oder Recht geht, besser alles schriftlich.

Gruß

Frank, bei dem versprochen auch versprochen ist. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Freut mich zu lesen, dass deine Geschäftstüchtigkeit auch 2009 besteht. :D

ich hab nix von Gutachten geschrieben......:p

Themenstarteram 2. Januar 2009 um 19:08

Die Reparatur wird doch auf nächste Woche verschoben. Schaffe es zeitlich nicht mehr.

@Dellenzaehler

Noch war ich überhaupt nicht in der Werkstatt. Die Dame der gegnerischen Versicherung hat mir eine Tel.-Nummer der Abteilung für Schadensregulierung(?) gegeben, das ich der Werkstatt weitergeben soll. Dort soll sich die Werkstatt melden. Zusätzlich habe ich in der Tat durch den Unfallbericht der Polizei Namen, Adresse und Tel.-Nummer vom Halter, sowie vom Fahrer und die Versicherungsnummer vom Halter. Es gab am Telefon mit der Dame sozusagen einen "Datenaustausch". Hatte ich im letzten Beitrag eigentlich geschrieben... Ob der Fahrer zahlt oder nicht und wie hoch die Gesamtsumme des Schadens im Endeffekt sein wird, kann mir doch egal sein!? Immerhin handelt es sich um einen Haftpflichtschaden den die Versicherung zahlen muss. Wenn der Fahrer es zahlen möchte soll er es ganz einfach mit dem Halter und der Versicherung abklären. Heutzutage traue ich ehrlich gesagt niemanden mehr.

1500Euro ist denke ich gut angesetzt. Vor Ort schätzte er es selbst aber doppelt so hoch ein.

Beweisfotos sind wohl das geringste Problem... Hatte zu dem Zeitpunkt sogar zufällig meine Digicam dabei. Auch die Polizei hat mit dem Zollstock Fotos geschossen.

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser

Die Reparatur wird doch auf nächste Woche verschoben. Schaffe es zeitlich nicht mehr.

 

@Dellenzaehler

 

Noch war ich überhaupt nicht in der Werkstatt. Die Dame der gegnerischen Versicherung hat mir eine Tel.-Nummer der Abteilung für Schadensregulierung(?) gegeben, das ich der Werkstatt weitergeben soll. Dort soll sich die Werkstatt melden. Zusätzlich habe ich in der Tat durch den Unfallbericht der Polizei Namen, Adresse und Tel.-Nummer vom Halter, sowie vom Fahrer und die Versicherungsnummer vom Halter. Es gab am Telefon mit der Dame sozusagen einen "Datenaustausch". Hatte ich im letzten Beitrag eigentlich geschrieben... Ob der Fahrer zahlt oder nicht und wie hoch die Gesamtsumme des Schadens im Endeffekt sein wird, kann mir doch egal sein!? Immerhin handelt es sich um einen Haftpflichtschaden den die Versicherung zahlen muss. Wenn der Fahrer es zahlen möchte soll er es ganz einfach mit dem Halter und der Versicherung abklären. Heutzutage traue ich ehrlich gesagt niemanden mehr.

1500Euro ist denke ich gut angesetzt. Vor Ort schätzte er es selbst aber doppelt so hoch ein.

 

Beweisfotos sind wohl das geringste Problem... Hatte zu dem Zeitpunkt sogar zufällig meine Digicam dabei. Auch die Polizei hat mit dem Zollstock Fotos geschossen.

das stimmt ! Deswegen hast du auch den Direktanspruch in der Kfz-Haftpflichtversicherung.

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