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Unfallschaden viel größer als beim Kauf beschrieben

Themenstarteram 5. Oktober 2012 um 9:32

Hallo zusammen,

ich habe folgenden Sachverhalt, den ich an dieser Stelle einmal schildern möchte - vielleicht helfen ja Eure Tipps und Anregungen:

Im April 2011 habe ich beim Autohaus *** (Audi - Händler) einen Gebrauchtwagen (A4 Avant, ca. 21.000 KM, ca. 30.000 Euro) gekauft. Dieser war zum Kaufzeitpunkt ca. 1 Jahr alt. Im Kaufvertrag steht richtigerweise: Unfallschaden (Seitenschaden li). Beim Kauf des Fahrzeugs wurde mir mündlich mitgeteilt, dass der Wagen einen Unfallschaden links vorne hatte und dies neu lackiert worden sei. Damit war für mich das Thema Unfallschaden geklärt und in dem mir geschilderten Rahmen geklärt. Mein Vater war bei dem Kauf persönlich anwesend. Er kann dies so bestätigen (ok, Familienmitglied, ich weiß).

Vor wenigen Tagen hatte ich bei einem anderen Audi-Händler die Möglichkeit ergriffen (im Rahmen eines Beetle Neuwagenkaufs) meine Fahrgestellnummer überprüfen zu lassen. Dabei stellte sich heraus, dass der Schaden am Fahrzeug wohl weitaus größer gewesen sein muss, als beim Kauf vom Händler erwähnt. U.a. wurde die gesamte linke Seite neu lackiert, Seitenteil hinten neu lackiert, Abdeckung der Stoßfänger vorn und hinten neu lackiert, der Wagen neu vermessen und die Spur der Vorder- und der Hinterräder neu eingestellt. Dies werde ich auch noch einmal durch Beauftragung eines Gutachters nachweisen lassen. Die o.g. Beschreibung der durchgeführten Arbeiten am Fahrzeug erfolgt aufgrund eines Ausdrucks, welchen ich vom Mitarbeiter des Autohauses direkt aus den Audi-System auf Kulanz erhalten habe (jedoch mit der Bitte, dies nicht extern zu verwenden, daher die Beauftragung des Gutachters). Ebenfalls erwähnte der Mitarbeiter, dass ein solcher Unfallschaden in weitaus mehr Detailtiefe im Kaufvertrag hätte erfasst werden müssen.

Ich fühle mich von dem Autohaus xxx in arglistiger Weise getäuscht. Man hat mir gegenüber zwar einen Unfallschaden erwähnt, mir aber bei weitem die meisten Details und das wahre Ausmaß verschwiegen und mich im Dunkeln gelassen. Auch der Preis des Fahrzeugs war durchaus marktüblich für ein quasi unfallfreies Fahrzeug. Ein Fahrzeug mit einem solch erheblichen Unfallschaden hätte ich weder zum damaligen noch zum heutigen Zeitpunkt gekauft.

Mein Ziel ist es daher, den Kaufvertrag aufgrund arglistiger Täuschung anzufechten. Habe bereits eine Deckungsanfrage an meine Rechtsschutzversicherung gestellt. Am Telefon sagte man mir bereits, dass einer Zusage nichts im Wege stehe.

Ich hoffe den Sachverhalt ausreihend im Detail beschrieben zu haben. Wie seht Ihr die Sache? Gibt es dazu Erfahrungen, Tipps, etc.?

VG

Stephan

Beste Antwort im Thema
am 5. Oktober 2012 um 9:44

Zitat:

Original geschrieben von renegad358

Noch nicht. Meinst Du wirklich, das hat Sinn? Ich könnte mir vorstellen, dass sich das Autohaus da eher querstellt.

Vorstellen = nicht Wissen ;):)

Bevor du ein Fass aufmachst - hingehen oder anrufen.

Diese grundsätzliche Anwaltsrennerei kann ich nicht ganz nachvollziehen - damit machst du dir ja u.U. selber unnötigen Stress. Falls es doch nötig sein sollte, kannst du das später immer noch machen.

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11 Antworten
am 5. Oktober 2012 um 9:35

Bevor du schon Anwälte und Gutachter auf den Plan rufst - schonmal mit dem Autohaus gesprochen?

Themenstarteram 5. Oktober 2012 um 9:36

Noch nicht. Meinst Du wirklich, das hat Sinn? Ich könnte mir vorstellen, dass sich das Autohaus da eher querstellt.

Naja wenn die einsehen das dort etwas schief lief, unter umständen war es auch einfach von denen schlecht informiert.. Und gerade bei großen Autohäusern könnten die Schäden von solchen Aktionen davon tragen demnach liegt es meiner Meinung nach in deren Interesse die Sache schnell und unkompliziert aus der Welt zuschaffen!

Wenn nicht.. gibts immernoch die beiden anderen Wege!

am 5. Oktober 2012 um 9:44

Zitat:

Original geschrieben von renegad358

Noch nicht. Meinst Du wirklich, das hat Sinn? Ich könnte mir vorstellen, dass sich das Autohaus da eher querstellt.

Vorstellen = nicht Wissen ;):)

Bevor du ein Fass aufmachst - hingehen oder anrufen.

Diese grundsätzliche Anwaltsrennerei kann ich nicht ganz nachvollziehen - damit machst du dir ja u.U. selber unnötigen Stress. Falls es doch nötig sein sollte, kannst du das später immer noch machen.

Themenstarteram 5. Oktober 2012 um 10:15

Du hast Recht. Bin auch kein Fan von dieser Analtsrennerei und versuche auch im Büro alles durch die nötige Kommunikation zu klären.

Ich werde am Montag mal dort anrufen. Hab da heute nicht richtig zeit im Büro zu und ich denke für ein solch heikles Gespräch sollte man Ruhe mitbringen.

VG

Stephan

am 5. Oktober 2012 um 10:20

Denke ich auch.

War jetzt wahrscheinlich noch die Anfangaufregung.

Gib bescheid wie es gelaufen ist.

Themenstarteram 5. Oktober 2012 um 10:33

Mach ich. Problem ist halt, dass in dem Vertrag Ungallschaden: Seitenschaden links drinne steht. Mir wurde aber gesagt vorne links. Und das war auch ok von meiner Seite. Gut, mein Dad war dabei aber ob das was bringt? Mein neuer Händler meinte halt, dass bei einem Schaden diesen Kalibers mehr hätte drinne stehen müssen im Kaufvertrag. Also alles etwas schwammig. Das macht mir ein wenig Kummer.

Einfach probieren, ruf am besten JETZT mal an frag die Leute wies aussieht, entweder sie streiten es ab oder sie sagen du sollst mal vorbei kommen, dann wirst du ja sehen was dabei rum kommt.. im normal Fall haben gerade Audi-Häuser doch nen recht guten Kundenservice.. zum mindest bei mir hier

Zitat:

Original geschrieben von renegad358

Hallo zusammen,

ich habe folgenden Sachverhalt, den ich an dieser Stelle einmal schildern möchte - vielleicht helfen ja Eure Tipps und Anregungen:

Im April 2011 habe ich beim Autohaus *** (Audi - Händler) einen Gebrauchtwagen (A4 Avant, ca. 21.000 KM, ca. 30.000 Euro) gekauft. Dieser war zum Kaufzeitpunkt ca. 1 Jahr alt. Im Kaufvertrag steht richtigerweise: Unfallschaden (Seitenschaden li). Beim Kauf des Fahrzeugs wurde mir mündlich mitgeteilt, dass der Wagen einen Unfallschaden links vorne hatte und dies neu lackiert worden sei. Damit war für mich das Thema Unfallschaden geklärt und in dem mir geschilderten Rahmen geklärt. Mein Vater war bei dem Kauf persönlich anwesend. Er kann dies so bestätigen (ok, Familienmitglied, ich weiß).

Vor wenigen Tagen hatte ich bei einem anderen Audi-Händler die Möglichkeit ergriffen (im Rahmen eines Beetle Neuwagenkaufs) meine Fahrgestellnummer überprüfen zu lassen. Dabei stellte sich heraus, dass der Schaden am Fahrzeug wohl weitaus größer gewesen sein muss, als beim Kauf vom Händler erwähnt. U.a. wurde die gesamte linke Seite neu lackiert, Seitenteil hinten neu lackiert, Abdeckung der Stoßfänger vorn und hinten neu lackiert, der Wagen neu vermessen und die Spur der Vorder- und der Hinterräder neu eingestellt. Dies werde ich auch noch einmal durch Beauftragung eines Gutachters nachweisen lassen. Die o.g. Beschreibung der durchgeführten Arbeiten am Fahrzeug erfolgt aufgrund eines Ausdrucks, welchen ich vom Mitarbeiter des Autohauses direkt aus den Audi-System auf Kulanz erhalten habe (jedoch mit der Bitte, dies nicht extern zu verwenden, daher die Beauftragung des Gutachters). Ebenfalls erwähnte der Mitarbeiter, dass ein solcher Unfallschaden in weitaus mehr Detailtiefe im Kaufvertrag hätte erfasst werden müssen.

Ich fühle mich von dem Autohaus xxx in arglistiger Weise getäuscht. Man hat mir gegenüber zwar einen Unfallschaden erwähnt, mir aber bei weitem die meisten Details und das wahre Ausmaß verschwiegen und mich im Dunkeln gelassen. Auch der Preis des Fahrzeugs war durchaus marktüblich für ein quasi unfallfreies Fahrzeug. Ein Fahrzeug mit einem solch erheblichen Unfallschaden hätte ich weder zum damaligen noch zum heutigen Zeitpunkt gekauft.

Mein Ziel ist es daher, den Kaufvertrag aufgrund arglistiger Täuschung anzufechten. Habe bereits eine Deckungsanfrage an meine Rechtsschutzversicherung gestellt. Am Telefon sagte man mir bereits, dass einer Zusage nichts im Wege stehe.

Ich hoffe den Sachverhalt ausreihend im Detail beschrieben zu haben. Wie seht Ihr die Sache? Gibt es dazu Erfahrungen, Tipps, etc.?

VG

Stephan

Wie ist die Geschichte ausgegangen?

und warum immer diese ellenlangen vollzitate??

damit es noch unübersichtlicher wird?

oder damit man ewig scrollen darf?

damit du meckern kannst.

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