1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E46
  7. Unfallschaden vorne rechts!

Unfallschaden vorne rechts!

BMW 3er E46
Themenstarteram 27. August 2016 um 14:13

Hallo,

320i - 190.000 km - Bj. 2000 - hatte keine Mängel !

Ich hatte vor 14 Tagen einen unverschuldeten Unfall.

So wie es aussieht, soll es angeblich ein Totalschaden sein.

BMW steht in einer Karosseriewerkstatt und die Reparatur soll 4.300,- Euro kosten.

Ich bin mit ca. 20-30 km/h eingeschlagen und die Airbags haben nicht ausgelöst.

Die Radaufhängung rechts soll nicht mehr in Ordnung sein, soll aber auch nicht so schlimm sein.

Ich will den BMW auf keinen Fall aufgeben und auf jeden Fall wieder herrichten.

Gutachter von der Versicherung war da, aber das Gutachten ist noch in Arbeit.

Teile wie Stossstange, Kotflügel und Motorhaube gibt es günstig und sogar in der gleichen Farbe gebraucht bei eb..

Was glaubt ihr, kann man das selber wieder herrichten und die "verstellte" Vorderradaufhängung dann wieder richten lassen ?:confused:

https://data.motor-talk.de/.../cimg3059-4514891756394901047.JPG

https://data.motor-talk.de/.../cimg3074-1336296918875391152.JPG

Gruß

Peter

Cimg3059
Cimg3074
Ähnliche Themen
19 Antworten

Das ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Klar. Reparatur in einer Werkstatt würde den Wert des Fahrzeugs bei weitem übersteigen. Zum selber herrichten ist der alle mal.

Wenn das ein unverschuldeter Unfall war, dann hast du dich unklug verhalten, oder hast du dich vertan?

Themenstarteram 27. August 2016 um 15:02

Zitat:

@Oetteken schrieb am 27. August 2016 um 16:51:32 Uhr:

Wenn das ein unverschuldeter Unfall war, dann hast du dich unklug verhalten, oder hast du dich vertan?

Verstehe deine Frage jetzt nicht.:confused:

Dann frage ich explizit nach dem Unfallhergang.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 27. August 2016 um 17:04:56 Uhr:

Dann frage ich explizit nach dem Unfallhergang.

Und was hat das jetzt damit zu tun ob und wie man den richten kann?

Wenn man selbst Schuld hat bestehen andere, geringere Ansprüche, als wenn man schuldlos ist.

Hat trotzdem nichts mit der Frage zu tun. Er will ja wissen ob man ihn selber günstig richten kann. Da ist die Schuldfrage unerheblich. Auch wenn man nicht Schuld hat kann man ja versuchen den wieder günstig auf die Straße zu bringen

Schaut doch nach 'nem ziemlich normalen Schaden für eine Vorfahrtsnahme aus, wenn der Unfallgegner aus einer Seitenstraße ohne zu schauen abbiegt?

Das ist doch Unsinn.

Ohne weitere Informationen zu Schuldfrage kann man keine nützlichen Antworten geben.

Themenstarteram 27. August 2016 um 15:22

Zitat:

@Oetteken schrieb am 27. August 2016 um 17:04:56 Uhr:

Dann frage ich explizit nach dem Unfallhergang.

Fall´s es noch jemanden Interessiert.

Fahrstreifen mit 3 Spuren für Rechts-Geradeaus-Links.

Fahre auf der linken Spur und will 50 Meter weiter links abbiegen.

"Tussy" auf der mittleren Spur, einige Meter vor mir, versucht schlagartig trotz durchgezogener Mittellinie zu wenden und steht quer auf meiner Fahrspur.:mad:

Vollbremsung hat nicht mehr gereicht.

Mein ( oder eher meiner Frau ) schöner BMW - ich könnte kotzen !

Gruß

Peter

Die Schuldfrage überhaupt in den Raum zu stellen ist Unsinn.

Für ihn ist die Frage, wie viel die Behebung des Schadens *wirklich* kosten würde. Bin momentan mit meiner GS500 in einer ähnlichen Situation.

Wofür ist der Schuldhergang in diesem Thread von Bedeutung und für eine nützliche Antwort erforderlich, wenn es lediglich darum geht ob das Fahrzeug kostengünstig und einfach wieder herzurichten ist??

 

Und ja der Wagen eignet sich alle male um da wieder was raus zu holen und machen zu können.

Hallo

 

Ich würde alles nötige selbst wechseln und dann Spur und sowas einstellen lassen ;-)

Blechteile kannst du ja vom Verwerter holen......

An der Vorderachse würde ich aber gleich Querlenker und Spurstangen auf beiden Seiten neu machen, schon wegen dem Gefühl her.

Wenn du viel selbst machst, spart das auf jeden Fall viel Geld ;-)

 

Gruß Stormy

Wenn die Schuldfrage einwandfrei geklärt ist, du also keine Mitschuld am Unfall trägst, dann hast du Anspruch auf Kostenersatz für einen Rechtsbeistand, einen eigenen Gutachter, ein Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall, die Kostenpauschale und Anwendung der 130% Regel.

Da bereits ein Sachverständiger, vermutlich der gegnerischen Versicherung, ein Gutachten erstellt hat, sind ggf. schon die Weichen zu deinem Nachteil gestellt worden.

Ohne Kenntnis der Details aus dem Gutachten, kann man keine Empfehlung geben.

Nur noch der Hinweis, dass du bei Fiktiver Abrechnung mit deftigen Kürzungen rechnen solltest.

Deine Antwort
Ähnliche Themen