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Unfallschaden was bekommt der Geschädigte

Themenstarteram 24. September 2019 um 10:11

Moin,

meiner Frau ist jemand ins geparkte Auto gefahren. Schuldfrage ist klar und geklärt.

Es liegt jetzt ein Gutachten vor.

Reparaturkosten : ca. 3.900€

Wiederbeschaffungswert : ca. 4.900€

Restwert: ca. 2.300€

(Alles Bruttoangaben)

Ich habe mal mit der gegnerischen Versicherung gesprochen.

Folgende Varianten sind möglich:

Ich könnte das Auto reparieren lassen und müsste dann die Rechnung einreichen.

Ich könnte das Auszahlen lassen, dann wäre das Wiederbeschaffungswert - Restwert.

Die Versicherung prüft jetzt wie hoch die Summe wäre wenn ich mir das auszahlen lasse.

Frage:

Warum zahlen die nicht die Reparaturkosten natürlich minus Mehrwertsteuer aus?

Ich könnte das ja auch reparieren lassen und dann würde die Versicherung die Reparaturkosten zahlen.

Vielleicht denke ich aber auch falsch und sehe etwas nicht richtig...

VG

B.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@borland123 schrieb am 24. September 2019 um 12:11:27 Uhr:

Moin,

meiner Frau ist jemand ins geparkte Auto gefahren. Schuldfrage ist klar und geklärt.

Es liegt jetzt ein Gutachten vor.

Reparaturkosten : ca. 3.900€

Wiederbeschaffungswert : ca. 4.900€

Restwert: ca. 2.300€

(Alles Bruttoangaben)

Ich habe mal mit der gegnerischen Versicherung gesprochen.

Folgende Varianten sind möglich:

Ich könnte das Auto reparieren lassen und müsste dann die Rechnung einreichen.

Ich könnte das Auszahlen lassen, dann wäre das Wiederbeschaffungswert - Restwert.

Die Versicherung prüft jetzt wie hoch die Summe wäre wenn ich mir das auszahlen lasse.

Frage:

Warum zahlen die nicht die Reparaturkosten natürlich minus Mehrwertsteuer aus?

Ich könnte das ja auch reparieren lassen und dann würde die Versicherung die Reparaturkosten zahlen.

Vielleicht denke ich aber auch falsch und sehe etwas nicht richtig...

VG

B.

Wenn Sie dir die Reparaturkosten iHv 3.900,00 € auszahlen könntest du diese einstreichen und den Unfallwagen dann trotzdem für 2.300,00€ verkaufen. Dann hättest du für einen Wagen der nur 4.900,00 € Wiederbeschaffungswert hat, 6.200 € bekommen. Du hättest also an dem Unfall einen Gewinn gemacht. Sinn des Schadenersatzrechts ist aber deinen Schaden zu ersetzen und nicht dein Vermögen zu vermehren.

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Restwert müssen dir auch zahlen also es gibt einen Käufer der das Schrotte Auto kauft.

 

Die Versicherung zahlt nur den für sich günstigere Konstellation

Themenstarteram 24. September 2019 um 10:44

Das ist ja das was nicht verstehe.

Gem. Versicherung kann ich ja sagen was ich will, also Reparatur oder Auszahlung.

Wenn ich Reparatur wähle wäre das ja nicht die für die Versicherung günstigste Konstellation ...

Ganz einfach, du hast das Recht auf Schadensersatz.

Wenn du es reparierst hast du den Schaden der Reparaturkosten.

Wenn du es verkaufst hast du den Schaden Wiederbeschaffungswert - Restwert.

Welchen Schaden du hast kannst du selbst entscheiden, allerdings musst du dich für einen Entscheiden.

Wenn du nicht weißt welchen Schaden du hattest kann die Versicherung Ihn nicht ersetzen.

" Ein Schaden ist hier nicht der am Auto, sondern der finanzielle den man hätte bei anderes Auto oder Reparatur. Wenn du sagst weiß ich nicht kann auch kein Schaden vorhanden sein der ausgeglichen werden muss. Könnte ja auch sein das du nichts machst und daher keinen Schaden hast."

MfG

Mike

PS. Es werden nur Schäden ersetzt die man auch hat, und nicht welche die man konstruieren könnte.

Themenstarteram 24. September 2019 um 11:13

OK, aber was ist dann der Sinn von Auszahlen lassen?

Bsp: Ich lasse weder reparieren noch verkaufe ich das Auto.

Was wird denn jetzt ausgezahlt ?

Zitat:

@borland123 schrieb am 24. September 2019 um 13:13:05 Uhr:

Was wird denn jetzt ausgezahlt ?

Nach meiner Ansicht, Reparaturkosten - Märchensteuer.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 24. September 2019 um 11:17

Telefonisch haben die aber gesagt Wiederbeschaffungswert - Restwert.

Das macht für mich aber nur bei einem wirtschaftlichen Totalschaden Sinn.

Dann dürfte mir die Versicherung aber nicht die Möglichkeit einer Reparatur offen lassen, oder?

Zitat:

@borland123 schrieb am 24. September 2019 um 13:17:37 Uhr:

Telefonisch haben die aber gesagt Wiederbeschaffungswert - Restwert.

Naja, man kanns ja versuchen. ;)

Zitat:

Das macht für mich aber nur bei einem wirtschaftlichen Totalschaden Sinn.

Dann dürfte mir die Versicherung aber nicht die Möglichkeit einer Reparatur offen lassen, oder?

Bis 130% vom Wiederbeschaffungswert kannst du immer reparieren lassen, da hat die Versicherung rein gar nix zu entscheiden.

Gruß Metalhead

Er möchte aber 3900 Euro cash haben und nicht nur 2600 Euro cash. Und das klappt eben nicht. Entweder Reparieren mit Nachweis oder 2600 in bar. Bei dem Preis wird da nichts differenzbesteuert sein.

MfG

Mike

Zitat:

@borland123 schrieb am 24. September 2019 um 13:13:05 Uhr:

OK, aber was ist dann der Sinn von Auszahlen lassen?

Bsp: Ich lasse weder reparieren noch verkaufe ich das Auto.

Was wird denn jetzt ausgezahlt ?

2600 Euro, weil irgendwann kaufst du dir ja vielleicht ein neues Auto und hättest dann einen Wertverlust beim Verkauf mit dem Unfallschaden, daher wird dir das ersetzt.

MfG

Mike

Zitat:

@e30lion schrieb am 24. September 2019 um 13:24:54 Uhr:

Er möchte aber 3900 Euro cash haben und nicht nur 2600 Euro cash.

Nein, er möchte 3277,31€

Zitat:

Und das klappt eben nicht.

Dann muß man halt dafür sorgen.

Auf was für einer Grundlage will man das verweigern?

Außer der alte Schlurcher wurde zum KV in die Vertragswerkstatt geschickt und hat die vorher 20 Jahre nicht mehr von innen gesehen?

Wiederbeschaffungswert - Restwert ist doch nur bei Verkauf zum Wiederbeschaffungswert relevant.

Gruß Metalhead

Zitat:

@e30lion schrieb am 24. September 2019 um 13:26:30 Uhr:

2600 Euro, weil irgendwann kaufst du dir ja vielleicht ein neues Auto und hättest dann einen Wertverlust beim Verkauf mit dem Unfallschaden, daher wird dir das ersetzt.

:D

Zitat:

@borland123 schrieb am 24. September 2019 um 12:11:27 Uhr:

Moin,

meiner Frau ist jemand ins geparkte Auto gefahren. Schuldfrage ist klar und geklärt.

Es liegt jetzt ein Gutachten vor.

Reparaturkosten : ca. 3.900€

Wiederbeschaffungswert : ca. 4.900€

Restwert: ca. 2.300€

(Alles Bruttoangaben)

Ich habe mal mit der gegnerischen Versicherung gesprochen.

Folgende Varianten sind möglich:

Ich könnte das Auto reparieren lassen und müsste dann die Rechnung einreichen.

Ich könnte das Auszahlen lassen, dann wäre das Wiederbeschaffungswert - Restwert.

Die Versicherung prüft jetzt wie hoch die Summe wäre wenn ich mir das auszahlen lasse.

Frage:

Warum zahlen die nicht die Reparaturkosten natürlich minus Mehrwertsteuer aus?

Ich könnte das ja auch reparieren lassen und dann würde die Versicherung die Reparaturkosten zahlen.

Vielleicht denke ich aber auch falsch und sehe etwas nicht richtig...

VG

B.

Wenn Sie dir die Reparaturkosten iHv 3.900,00 € auszahlen könntest du diese einstreichen und den Unfallwagen dann trotzdem für 2.300,00€ verkaufen. Dann hättest du für einen Wagen der nur 4.900,00 € Wiederbeschaffungswert hat, 6.200 € bekommen. Du hättest also an dem Unfall einen Gewinn gemacht. Sinn des Schadenersatzrechts ist aber deinen Schaden zu ersetzen und nicht dein Vermögen zu vermehren.

Zitat:

@borland123 schrieb am 24. September 2019 um 13:17:37 Uhr:

Telefonisch haben die aber gesagt Wiederbeschaffungswert - Restwert.

Bei deiner Konstellation wird (erstmal) auf Basis eines wirtschaftl. Totalschadens abgerechnet.

Hättest du bei fiktiver Abrechnung die Netto-Rep-Kosten von rund 3.277 von der Versicherung + 2.300 vom Restwertaufkäufer bekommen, hättest du durch den Schaden einen Gewinn erzielt, da der Gesamtbetrag dann über dem WBW liegen würde.

...und das will der Gesetzgeber nicht (mehr) ;)

Themenstarteram 24. September 2019 um 12:03

Das macht leider durchaus Sinn was du schreibst.

Ich warte mal ab was die anbieten.

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