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Unfallschuld feststellen und Versicherungseinstufung

Themenstarteram 20. November 2019 um 13:53

Hallo zusammen,

habe mal eine Frage an euch, und zwar hatte ich im Juni einen kleinen Parkrempler.

Der Fall ist folgender:

Beim vorwärts Einparken in eine Parklücke zwischen zwei Autos (parkende Fahrzeuge stehen quer zur Straße auf der linken Seite) öffnet sich im letzten Moment die Fahrertür des rechts stehenden Fahrzeugs, so das ich leicht reinfahre. Es entsteht ein kleiner Kratzer an meiner Stoßstange und eine Delle an seiner Fahrertür. Für mich ist die Schuldfrage klar, ein nicht beachten des Verkehrs beim Öffnen der Fahrertür, dementsprechend hat der andere Schuld.

Den Schaden habe ich vorsichtshalber bei meiner Versicherung gemeldet, sinngemäß wie auch oben beschrieben. Jetzt erfahre ich (aufgrund der Beitragsrechnung für das kommende Jahr) das meine Versicherung mich in der SF-Klasse zurückstuft weil es eine Teilschuld bei mir sieht.

Jetzt meine Frage:

- Kann eine Versicherung die Schuldfrage klären ohne mich erneut zu kontaktieren?

Habt Ihr Tips zur weiteren Vorgehensweise?

Besten Dank im Voraus

Beste Antwort im Thema

Pech für dich, jetzt noch den Schaden melden dürfte schwierig werden, wenn dein Unfallgegner den nicht gemeldet hat. Versuche es mit Kostenvoranschlag. Falls gezahlt wird, reicht es vielleicht zum Rückkauf bei deiner Versicherung.

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Ja kann sie, da die Regulierung ihr obliegt. Und die paar Euro, die bezahlt wurden, holen sie doppelt und dreifach von dir zurück.

Hast du deinen Schaden geltend gemacht? Falls ja, wie wurde der reguliert.

Widerspreche der Rückstufung mit der Begründung, dass der andere gegen seine besondere Sorgfaltspflicht verstoßen und damit den "Unfall" allein verursacht hat.

Hallo,

"Den Schaden habe ich vorsichtshalber bei meiner Versicherung gemeldet, sinngemäß wie auch oben beschrieben. Jetzt erfahre ich (aufgrund der Beitragsrechnung für das kommende Jahr) das meine Versicherung mich in der SF-Klasse zurückstuft weil es eine Teilschuld bei mir sieht."

-> In einer Beitragsrechnung habe ich das so noch nie gelesen; da gibt es extra "Abrechnungsschreiben" zum Schadenfall....

Daher würde ich um genauere Infos bitten

Jetzt meine Frage:

- Kann eine Versicherung die Schuldfrage klären ohne mich erneut zu kontaktieren?

-> JA

Habt Ihr Tips zur weiteren Vorgehensweise?

-> Wie gesagt Deine Versicherung kann Dich informieren zur Schadenhöhe und Dir den Rückkauf anbieten oder DU bittest sie um entspr. Auskünfte.

Hast Du da schon angefragt?

Was sagen die?

Hallo,

ohne lange Rede, schau hier, da wird es erklärt

https://www.bussgeld-info.de/teilschuld/

Gruss vom Asphalthoppler

Themenstarteram 20. November 2019 um 14:19

Zitat:

@Datschi0825 schrieb am 20. November 2019 um 15:04:59 Uhr:

Hallo,

"Den Schaden habe ich vorsichtshalber bei meiner Versicherung gemeldet, sinngemäß wie auch oben beschrieben. Jetzt erfahre ich (aufgrund der Beitragsrechnung für das kommende Jahr) das meine Versicherung mich in der SF-Klasse zurückstuft weil es eine Teilschuld bei mir sieht."

-> In einer Beitragsrechnung habe ich das so noch nie gelesen; da gibt es extra "Abrechnungsschreiben" zum Schadenfall....

Daher würde ich um genauere Infos bitten

Jetzt meine Frage:

- Kann eine Versicherung die Schuldfrage klären ohne mich erneut zu kontaktieren?

-> JA

Habt Ihr Tips zur weiteren Vorgehensweise?

-> Wie gesagt Deine Versicherung kann Dich informieren zur Schadenhöhe und Dir den Rückkauf anbieten oder DU bittest sie um entspr. Auskünfte.

Hast Du da schon angefragt?

Was sagen die?

Habe heute mit der Versicherung telefoniert, stand ist folgender:

- Es wurden 50% des Schadens vom anderen Fahrzeug bezahlt.

- Der Fall bleibt bis Februar offen falls weitere Ansprüche vom Gegner kommen und erst dann wenn der Fall geschlossen wird hätten die mich darüber informiert.

Themenstarteram 20. November 2019 um 14:34

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. November 2019 um 15:01:33 Uhr:

Ja kann sie, da die Regulierung ihr obliegt. Und die paar Euro, die bezahlt wurden, holen sie doppelt und dreifach von dir zurück.

Hast du deinen Schaden geltend gemacht? Falls ja, wie wurde der reguliert.

Widerspreche der Rückstufung mit der Begründung, dass der andere gegen seine besondere Sorgfaltspflicht verstoßen und damit den "Unfall" allein verursacht hat.

Habe den Schaden bei der Gegnerischen Versicherung nicht geltend gemacht, da an meiner Stoßstange nur ein kleiner Kratzer ist den man kaum sieht.

Pech für dich, jetzt noch den Schaden melden dürfte schwierig werden, wenn dein Unfallgegner den nicht gemeldet hat. Versuche es mit Kostenvoranschlag. Falls gezahlt wird, reicht es vielleicht zum Rückkauf bei deiner Versicherung.

Auch falls die Versicherung so handeln darf ist es nicht verboten Dich zu kontaktieren und wenigstens eine Info bei Dir abzufragen. Das wäre für mich ein Grund, die Hochstufung zu akzeptieren und mir sofort ne andere Versicherung zu suchen, ist ja grade November. Ob der SF ggf nachträglich bei Rückkauf angepaßt wird und bei der neuen Vers. dann auch gilt weiß ich nicht, wäre mir aber sowas von egal.

Zitat:

@Have_a_nice_day schrieb am 20. November 2019 um 14:53:54 Uhr:

...

Den Schaden habe ich vorsichtshalber bei meiner Versicherung gemeldet, sinngemäß wie auch oben beschrieben. Jetzt erfahre ich (aufgrund der Beitragsrechnung für das kommende Jahr) das meine Versicherung mich in der SF-Klasse zurückstuft weil es eine Teilschuld bei mir sieht.

...

Bei Parkplatzunfällen bekommt man fast immer eine Teilschuld. Zu welchen Teil, hängt wohl vom Fall ab. In deinem Fall geht die Versicherung wohl von 50/50 aus. Falls du damit nicht einverstanden bist, solltest du einen Anwalt einschalten. Nur lohnt sich das?

@Bruu: Bei einem (bezahlten) Schaden hast du sowieso ein Sonderkündigungsrecht. Da sind irgendwelche Fristen dann relativ egal.

Stimmt, bei Parkplatzunfällen geht die Versicherung meist von 50:50 aus, ist einfacher, als nachzufragen und nachzudenken. TE ist vorwärts gefahren und vermutlich auch hinreichend langsam - damit alles richtig gemacht. Gegner hat die Tür aufgerissen, ohne Rücksicht auf Verluste - besondere Sorgfaltspflicht verletzt. Überwiegendes Verschulden damit beim Gegner.

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