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Unfallverschulder will Schadensersatz...
Am 15.6.2012 ist mir jmd ins Auto gefahren.
(Ich fuhr Innerorts auf der Hauptstraße und von einem LIDL-Parkplatz schießt jemand raus)
Ergebnis: Wirtschaftlicher Totalschaden...
(Beide Türen, Schweller und B-Säule auf der Beifahrerseite stark Eingedrückt)
Polizei, Gutachten, Anwalt u.s.w. alles ist Ordnungsgemäß abgelaufen.
Die Versicherung des Unfallverursachers hat auch ohne wenn und aber meinen Schaden reguliert und gezahlt.
Nun, ein halbes Jahr später, will der Verursacher den Schaden an seinem Auto behoben haben...
Gehts noch?
Oder hat er da tatsächlich Recht drauf?
Das Seltsame an der Sache ist aber folgendes:
Mein altes Auto war bei der DEVK Versichert, mein neues habe ich bei der VHV versichert.
Jetzt will die DEVK von mir eine Stellungnahme zum Unfall (Der war vor 6 Monaten)
Warum soll ich denn jetzt noch Angaben machen?
Und nun kommt es noch besser:
Meine neue Versicherung, die VHV, wo mein neues Auto versichert ist, will jetzt auch Angaben zu diesem Unfall haben.... Das alte Auto hat doch nichts mit der Versicherung des neuen Autos zu tun...
Ich sollte vllt erwähnen das ich meine alten Kennzeichen behalten habe, kann es sein das dies bei der neuen Versicherung für Verwirrung sorgt?
Beste Antwort im Thema
Das Thema ist ja zum Glück erledigt. Trotzdem eine Richtigstellung zum letzten Beitrag, um andere vor kostspieligen Fehlern zu schützen.
"Let it happen" ist ungefähr das falscheste, was man machen kann!
Wenn Deine eigene Versicherung eine Auskunft oder einen Fragebogen im Zusammenhang mit dem bei ihr versicherten Fahrzeug haben will, dann gibst Du die Erklärung ab oder füllst den Fragebogen aus!
Nur dann kann die Versicherung unberechtigte Ansprüche abwehren und nur dann hast Du Versicherungsschutz.
Im Extremfall reguliert der Versicherer auch unbegründete Ansprüche voll und regressiert bei Dir die geleisten Zahlungen bis zu 5.000 EUR, wenn Du der Aufforderung Dich zum Schadensfall zu äußern, nicht nachkommst!
Die Regulierung erfolgt dann nach Aktenlage. Und wenn der Gegner sagt, dass er keinen Fehler gemacht hat, dann ist die Aktenlage eindeutig.
Finger weg von der hochmütigen "Ich muss hier gar nichts machen" Haltung! Das geht in die Hose.
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14 Antworten
@zs77706
Diesen Thread solltest du von einem Moderator ins MT-Unterforum "Versicherung" verschieben lassen. Dort ist mit mehr Antworten zu dem angesprochenen Problem zu rechnen.
Zitat:
Original geschrieben von zs77706
Nun, ein halbes Jahr später, will der Verursacher den Schaden an seinem Auto behoben haben...
Gehts noch?
Oder hat er da tatsächlich Recht drauf?
Hat sich die gegenerische Versicherung bei dir gemeldet oder will der Unfallgegener einfach nur mal so versuchen seinen Schaden bei dir geltend zu machen?
Nein, die Gegnerische Versicherung hat damals den Schaden Reguliert.
Seit dem habe ich nichts mehr von denen gehört.
-Meine damalige Versicherung will nun Angaben haben (DEVK)
-Meine neue Versicherung aber auch... ganz anderes Auto aber mit den alten Kennzeichen (VHV)
Hallo
Zunächst besteht ja mal eine Forderung. Ob die nun Berechtigt oder nicht ist erst mal egal.
Ich würde mich auch nicht hier hin wenden weil das meiner Meinung nach keinen Sinn macht.
Ich würde mal mit den Versicherungen telefonieren, meistens klärt sich dann alles schnell.
Genau, anrufen und klären oder direkt ein Büro eines Maklers der jeweiligen Gesellschaft aufsuchen und das dort klären. Klingt trotzdem irgendwie komisch das der Gegner der dir die Vorfahrt genommen hat, jetzt plötzlich Geld von deiner (Ex) Versicherung haben will
Dann hat sich dein Unfallgegner wohl doch noch an deine Versicherung gewandt. Etwas spät aber nun gut...
Natürlich will die DEVK eine Schilderung haben, da diese den Schaden ja regulieren müsste, wenn tatsächlich Ansprüche bestehen würden.
Und die VHV meint jetzt anscheinend, da wäre ein Unfall von dir verschwiegen worden, der über die Kasko reguliert wurde.
Notfalls einfach die damalige Bestätigung der Regelung schnell an die Versicherungen faxen, dann sollte sich das schnell erledigt haben.
Ich habe meine ex versicherung bereits kontaktiert. die sollen sich doch bei der polizei und der gegnerischen versicherung um den bericht bemühen.
da die schuldfrage ja geklärt ist sehe ich es nicht ein jetzt noch irgendwelche berichte zu schreiben.
der verursacher hat die 100%ige schuld bekommen. seine versicherung hat ja alles gezahlt.
mal abwarten was die vhv dazu sagt.
Du bist vertragsgemäß verpflichtet alle zur Aufklärung des Schadens erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Unterlässt Du dies kann die Versicherung Dir die Leistung versagen bzw. nach Aktenlage an den Anspruchsteller regulieren und Dich regressieren.
Insofern gib deine Schilderung ab wobei eine Kopie der Unterlagen die Du der Versicherung des Unfallgegners eingereicht hast wohl schon genügen dürfte.
Fakt ist, Der Anspruchsteller hat im Wege des Direktanspruchs hier eine Forderung geltend gemacht. Ob berechtigt oder nicht ist da erstmal zweitrangig. Neben der Begleichung berechtigter Forderungen ist auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche Aufgabe der Haftpflichtversicherung.
Die zeitlich verzögerte Stellung des Anspruchs macht ihn noch nicht unwirksam, da noch lange die Verjährungsfrist nicht abgelaufen ist.
Komm deinen vertraglichen Obliegenheiten nach, egal ob Dir das subjektiv gegen den Strich geht.
Hat sich geklärt.
Die DEVK und die VHV haben von mir das Schreiben der gegnerischen Versicherung bekommen, woraus hervor geht, das der Schaden bereits Reguliert wurde und der Fall geschlossen wurde.
Die VHV hat mich angeschrieben weil der Verursacher sich an den Zentralruf gewendet hat.
(Er hatte doch meine ganzen Daten, hat aber über das Kennzeichen eine Meldung gemacht)
Naja, da das damalige Kennzeichen nun bei der VHV ist, dachten die das es einen weiteren Schaden gab.
Alles ist in Butter.
Immer diese Leute die auf Teufel komm raus versuchen irgendwie an Geld zu kommen... z z z
Ist alles ziemlich nebulös...
Achtung: Das ist jetzt ausdrücklich keine Rechtberatung, sondern nur so wie ich bei derartigen Rahmenbedingungen selbstbetroffen handeln würde:
Ich würde rein null und nichts machen, da das der Job der anderen Partei ist, und die dafür eine ganze Menge Geld vorschießen muss.
Motto: Let it happen!
Das Thema ist ja zum Glück erledigt. Trotzdem eine Richtigstellung zum letzten Beitrag, um andere vor kostspieligen Fehlern zu schützen.
"Let it happen" ist ungefähr das falscheste, was man machen kann!
Wenn Deine eigene Versicherung eine Auskunft oder einen Fragebogen im Zusammenhang mit dem bei ihr versicherten Fahrzeug haben will, dann gibst Du die Erklärung ab oder füllst den Fragebogen aus!
Nur dann kann die Versicherung unberechtigte Ansprüche abwehren und nur dann hast Du Versicherungsschutz.
Im Extremfall reguliert der Versicherer auch unbegründete Ansprüche voll und regressiert bei Dir die geleisten Zahlungen bis zu 5.000 EUR, wenn Du der Aufforderung Dich zum Schadensfall zu äußern, nicht nachkommst!
Die Regulierung erfolgt dann nach Aktenlage. Und wenn der Gegner sagt, dass er keinen Fehler gemacht hat, dann ist die Aktenlage eindeutig.
Finger weg von der hochmütigen "Ich muss hier gar nichts machen" Haltung! Das geht in die Hose.
Man kann leider, in der heutigen Zeit, keine Sache mehr so hinnehmen. Überall muß man hinterhergehen, nachfragen bzw. reklamieren. Bin im August 2012 von der VW Versicherung wieder zur HUK gewechselt. Habe dort meine Schadensfreienjahre mit 35 angegeben. Wurde so übernommen und nun, zum Jahresende, bekam ich eine Nachforderung für das Jahr 2012 und für das neue Jahr eine höhere Rechnung. Habe mich über die Begründung, meine Schadensfreien Jahre würden nur 29 betragen gewundert, konnte dies aber nicht nachvollziehen. Habe dann mit der Versicherung telefoniert und die sagten mir, ja die VW Versicherung hätte dies so angegeben. Da ich vorher auch bei der HUK versichert war, habe ich darum gebeten, doch mal nach zu schauen, wann ich dort einen Unfallschaden gehabt hätte. Gott sei Dank hat es geklappt und sie konnten feststellen, daß die Angaben von der VW Versicherung falsch waren. Bin bei der HUK um weit über 100,- Euro günstiger weggekommen, als die VW Versicherung ohne Garantieverlängerung gekostet hätte. Vorher war die VW Versicherung mit Garantieverlängerung günstiger als die HUK.
MfG aus Bremen
Du hast Gluck .
Deine Neue versicherung hat bei mir vor einige jahren nach eine Unfall
mit eine Fahradfahrer trotz klärung vom der Statsanwalt der der aleinige schuld bei der FF gesehen hat und Trotz regulierung des schadens
in meine Auto nach 10 monate NACH der Unfall eine forderung des
Krankenwagen vereinigung vom 480€ zugestimt OHNE mich zu informieren begrundet mit eine Gerichts Urteil für fußgänger der besagt das wenn nicht eindeutig nachzuweisen ist das der unfall vermeidbar wäre haftet der Autofahrer mit der hälfte des einsatzbetrags.
Ich habe es nur erfahren warum der Neue berechnung für den kommende Jahr gekommen ist mit hochgestufte SF klasse .
Geprüft und ÜBER meine kopf enschieden ohne information oder nachfrage eine Fußgänger urteill versucht anzuwenden bei eine Aktive verkehr Teilnehmer.
Und erst wo ich eine Unterlasungs schreiben gesetz habe und verboten eine Regulierung vorzunehmen (mit Paralel verlust meine schutz für der gesagte Unfall vom VHV) und einschalten meines Anwalts haben die mir zuruckgestuft (nach 8 monate)
Ich habe mit der verein Abgesslossen
Ja du hates Gluck