1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfallverursacher möchte anderen Fahrer angeben :o - BETRUG???

Unfallverursacher möchte anderen Fahrer angeben :o - BETRUG???

Themenstarteram 23. April 2019 um 11:04

Mahlzeit!

Mir ist am Samstagabend eine 18-jährige Autofahrerin mit dem Fahrzeug ihrer Mutter rückwärts in meinen geparkten Benz gefahren. Nicht gerade langsam und der Schaden dürfte sich auf einige tausend Euro belaufen.

Ich habe es meiner Versicherung gemeldet, die Unfallverursacher anscheinend noch nicht.

Die Polizei habe ich nicht gerufen, was ich wahrscheinlich besser gemacht hätte.

Jetzt bekam ich heute Morgen einen Anruf von dem Vater der Unfallverusacherin und dieser teilte mir mit, dass seine Tochter nicht bei der Versicherung im Fahrerkreis für das Fahrzeug mit angegeben sei.

Letztendlich hätte sie somit eigentlich gar nicht mit dem Auto fahren dürfen - kein Versicherungsschutz?!?

Nun sind die Leute auf die Idee gekommen bei der Versicherung anzugeben, dass die Mutter des Mädchens den Unfall verursacht haben soll und ich wurde gefragt, ob ich dem zustimmen würde. :o

Ich bin erst mal aus allen Wolken gefallen und habe mitgeteilt, dass ich mir das erst mal überlegen müsse, da die Geschichte natürlich nicht der Realität entspricht.

Wie seht ihr das?

Würdet ihr einem solchen "Betrug" zustimmen um den Leuten einiges an Kosten zu ersparen?

Was droht mir dabei schlimmstenfalls als Unfallgegner?

Für mich geht so eine Art und Weise eigentlich gar nicht, da ich ein absolut ehrlicher Mensch bin.

Letztendlich weiß ich aber auch nicht, wie das in solchen Fällen von der Versicherung des Unfallverursachers gehandhabt wird, welche Konventionalstrafe?!? da ggf. fällig wird und ob sie den Schaden an meinem Fahrzeug übernehmen!??

Ich habe von solchen Sachen keine Ahnung...

Den Schaden an meinem Wagen aus eigener Tasche zu zahlen, dürfte für die Leute mangels Masse wohl keine Option sein.

Würde mich freuen über ein paar Ratschläge sehr freuen.

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Ich versteh hier überhaupt nicht, wie man auch nur einen einizigen Gedanken daran verschwenden kann solche Tricksereien mit zu machen.

Den Ablauf warheitsgemäß schildern und gut ist es.

170 weitere Antworten
Ähnliche Themen
170 Antworten

Deinen Schaden zahlt die Versicherung so oder so, ggf. müssen die Verursacher die Differenz der Beiträge nachzahlen, als hätten sie die Tochter gleich angegeben.

Ob Du mitspielst musst Du wissen.

Das mit den Ratschlägen auf offener Bühnen ist so eine Sache.

Bei meiner Versicherung würde die Tochter "einfach" als Fahrerin in den Vertrag eingeschlossen werden.

Der VN bekommt für das Jahr 2019 einen neuen und wahrscheinlich teureren VS-Schein und gut wäre es.

Die Tochter kann ja demnächst wieder aus dem Fahrerkreis entfernt werden..

Wenn DU nicht die Wahrheit sagst und DAS herauskommt, dann hast DU den "schwarzen Peter", riskierst eine Anzeige wegen Versicherungsbetrug und die Leistung etc...

Dabei hat die "Gegenseite" geschwindelt!

Ich versteh hier überhaupt nicht, wie man auch nur einen einizigen Gedanken daran verschwenden kann solche Tricksereien mit zu machen.

Den Ablauf warheitsgemäß schildern und gut ist es.

am 23. April 2019 um 11:35

Ich kann mich nur anschließen, alles regulär angegeben bekommt der Geschädigte so oder so sein Geld und die Versicherten müssen schlimmsten Falls das nachzahlen, was sie an finanziellem Vorteil durch die fehlende Eintragung der Tochter eingespart haben.

Bei Versicherungsbetrug kann die Versicherung natürlich jegliche Leistung verweigern, ich denke auch dem Geschädigten gegenüber, wenn er sich an dem Betrug beteiligt hat.

Deshalb wäre es wohl für beide Parteien besser, das korrekt anzugeben.

Themenstarteram 23. April 2019 um 11:36

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 23. April 2019 um 13:19:44 Uhr:

Ich versteh hier überhaupt nicht, wie man auch nur einen einizigen Gedanken daran verschwenden kann solche Tricksereien mit zu machen.

Den Ablauf warheitsgemäß schildern und gut ist es.

Ja, da stimme ich dir absolut zu und ich werde sowas auch nicht unterstützen. Wollte trotzdem mal eben ein paar Meinungen hören...

Im Nachhinein die Versicherung abzuändern respektive den Fahrerkreis zu erweitern, ist ja genauso link.

Wundert mich sowieso, dass so etwas anscheinend möglich ist.

Zitat:

@SmoOth_Cr1m1nal schrieb am 23. April 2019 um 13:36:48 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 23. April 2019 um 13:19:44 Uhr:

Ich versteh hier überhaupt nicht, wie man auch nur einen einizigen Gedanken daran verschwenden kann solche Tricksereien mit zu machen.

Den Ablauf warheitsgemäß schildern und gut ist es.

Ja, da stimme ich dir absolut zu und ich werde sowas auch nicht unterstützen. Wollte trotzdem mal eben ein paar Meinungen hören...

Im Nachhinein die Versicherung abzuändern respektive den Fahrerkreis zu erweitern, ist ja genauso link.

Wundert mich sowieso, dass so etwas anscheinend möglich ist.

Den Fahrerkreis im Nachhinein abzuändern ist keineswegs link. Es ist das übliche Prozedere der Versicherungen.

Ich persönlich würde ebenfalls keinen Gedanken an einen (versuchten) Versicherungsbetrug bzw. dessen Beihilfe verschwenden. Maximal, und das auch nur wenn ich beide Augen gaaaaanz feste zukneife, beide Ohren zuhalte und ganz ganz dolle so tue, als hätte es das Telefonat nie gegeben würde ich den Fall so schildern, dass im ersten Moment nicht ersichtlich ist, ob es jetzt die Mutter oder die Tochter war.

Man könnte in der Schadensforderung ja einfach "Fr. Müller" als Verursacher angeben. Was dann die Gegenseite so macht ist ja nicht dein Bier. Spätestens auf Nachfrage der Versicherung würde ich dann aber auch den korrekten Vornamen durchgeben. Ob das so funktionieren wird...keine Ahnung, da habe ich mir nie Gedanken drüber gemacht.

Wäre zwar auch nicht sauber, aber immerhin kann man dir dann nicht nachweisen, an einem Betrug (bzw. dessen Versuch) beteiligt gewesen zu sein.

Hi,

du kannst ihm anbieten das er den Schaden ohne Versicherung begleicht aber ohne wenn und aber entsprechend der Versicherungsleistung, wird er bei mehreren tausend € aber wahrscheinlich eh nicht wollen.

Ansonsten alles wahrheitsgemäß angeben, wenn es raus kommt bist du sonst womöglich genauso fällig wie der Versicherungsnehmer.

Ob eine rückwirkende Änderung des Fahrerkreises möglich ist braucht dich nicht zu interessieren, genau so wenig wie eine evtl. Vertragsstrafe die der Vater durch seine Versicherung zu erwarten hat.

Du kannst ganz normal mit der gegenerischen Versicherung abrechnen und der Rest kann und sollte dir egal sein.

Ich bin auch ein ehrlicher Mensch und würde das aus Prinzipien nicht mitmachen.

Ich würde die Verursacher ew. darauf hinweisen (vielleicht wissen sie das nicht?), dass sie vermutlich nur mit Nachzahlung der Versicherung rechnen müssten. Bei Fälschung der Angaben würde zusätzlich eine Strafe drohen!

Bist Du übrigens in Deinem Auto während des Unfalls gesessen? Oder aus der Nähe / Ferne ihn beobachtet?

Themenstarteram 23. April 2019 um 12:15

Zitat:

@guruhu schrieb am 23. April 2019 um 13:52:28 Uhr:

 

Den Fahrerkreis im Nachhinein abzuändern ist keineswegs link. Es ist das übliche Prozedere der Versicherungen.

Ja nun, damit spare ich je nach Fahrzeug wohl ein paar hundert €€€ im Jahr, wenn ich bspw. keine Fahrer unter 25 angebe.

Wieso sollte man das dann überhaupt machen, wenn es das "übliche Prozedere" der Versicherungen ist und man im Endeffekt außer einer kleinen Nachzahlung im Falle eines Unfalls nichts zu befürchten hat??

Geht alles gut und passiert nichts, hat man da wohl einiges gespart...

Zitat:

@Kappa13 schrieb am 23. April 2019 um 14:04:16 Uhr:

 

Bist Du übrigens in Deinem Auto während des Unfalls gesessen? Oder aus der Nähe / Ferne ihn beobachtet?

Mein Auto stand bei Bekannten vor dem Haus und wir saßen auf der Terrasse. Gesehen habe ich es nicht, aber es gab einen derartigen Aufprall, so dass wir direkt nachgesehen haben was passiert ist.

Die Front meines Autos ist stark beschädigt, der Kühler etc und auch die Kotflügel sind verzogen. Wohlmöglich sind das auch >10.000€ Schaden...

Im dümmsten Fall: Beihilfe zum Versicherungsbetrug.

Ich würde dem Schädiger auch einfach nur mitteilen das sie das bitte Ihrer Versicherung nun melden sollen so wie das passiert ist.

Was die dann draus machen ist deren Sache.

Nur mal so die Frage in den Raum gestellt: Hast du dir von der Tochter mal einen Führerschein zeigen lassen ?

Vielleicht ist der Fahrerkreis garnicht das Problem.

Zitat:

Mein Auto stand bei Bekannten vor dem Haus und wir saßen auf der Terrasse. Gesehen habe ich es nicht, aber es gab einen derartigen Aufprall, so dass wir direkt nachgesehen haben was passiert ist.

Hast Du dann gesehen wer am Steuer saß? War die Fahrerin/Tochter im/neben der Auto allein?

Dann lieber niemanden nennen, als konkret die Tochter (korrekt) oder andere Person ("Betrug") anzugeben.

Nicht, dass Dir später eine falsche Aussage vorgeworfen wird (egal was Du sagst) ...

Themenstarteram 23. April 2019 um 12:29

@wadriller Nein, einen Führerschein habe ich mir nicht zeigen lassen. Wieso sollte ich das auch?

@Kappa13 Die war allein unterwegs.

Ich hatte das auch hier mit meinen Bekannten besprochen die die Unfallverursacherfamilie weitläufig vom sehen kennen, ob wir die Polizei rufen. Die haben aber gemeint, dass es sich um "vernünftige" Leute handelt und dass ich da keine Bedenken haben müsste. Dass dabei sowas rauskommt, damit hat eigentlich keiner gerechnet..

- Unfallschaden im fünfstelligen Bereich

- Rechtslage eindeutig

- Unfallgegner will wahrheitswidrig (ggü. seiner Versicherung) nicht gefahren sein; bittet Geschädigten um Beihilfe

- Unfall nicht polizeilich aufgenommen

Hier die Auswahl fürs Procedere:

[ ] Geschädigter hat keine RS-Versicherung, weil abgeschlossene Jurastudium, bevz. Fachrichtung Verkehrsrecht; regelt daher alles selbst

[ ] Geschädigter hat sehr viel Freizeit

[ ] Geschädigter verzichtet des lieben Friedens willen gerne auf ihm zustehende Schadenausgleichszahlungen

[ ] Geschädigter hat reichlich Erfahrung mit Korrespondenzen zu den Schadensabteilung der Versicherungen

[ ] Geschädigter kontaktiert noch heute abend einen Anwalt für Verkehrsrecht

Zitat:

@Kappa13 Die war allein unterwegs.

Ich meinte: wenn es keine Zeugen von dem Unfall gibt, Du nennst die Tochter als Verursacherin und dann "jemand" behaupten würde der/die tatsächliche(r) Verursacher(in) sei (unter Schock stehend) weggerannt ...

Deine Antwort
Ähnliche Themen