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Unfallverursacher will Geld

Themenstarteram 17. August 2018 um 5:45

Hallo zusammen,

Ende letzten Jahres waren wir in einem kleinen Unfall verwickelt.

Kurzfassung: Wir fuhren normal auf der Straße, jemand für auf der rechten Seite von einem Parkplatz runter ohne zu schauen. Meine Frau konnte nicht mehr bremsen und ist ihm dann in die Seite gefahren. Allen ging es gut, der jugendliche Fahrer war merkbar unter Schock. Polizei geholt, welche klar die Schuld dem anderen Fahrer gegeben hatte. Mein Auto musste in die Werkstatt, sein Auto wahrscheinlich Totalschaden.

So. Ich habe alles meinem Anwalt übergeben und nach einigem Hin und Her mit der Versicherung (hat den Nutzungsausfall erst nach Klageandrohung bezahlt...) war für mich der Fall vor drei Wochen erledigt, da ich nun alles erstattet bekommen habe.

 

Jetzt habe ich aber ein Schreiben von meiner Versicherung bekommen. Der Unfallgegner hat vor einigen Tagen (!) den Unfall bei meiner Versicherung gemeldet, und mitgeteilt dass ich Schuld sei und nun den Schaden inkl. Schmerzensgeld abwickeln will.

Das ist doch völlig unbegründet, besonders nach einem dreiviertel Jahr?! Gibt es da überhaupt eine rechtliche Grundlage? Bzw. kann man das nicht sogar als Versicherungsbetrug bezeichnen?

Meine Vermutung ist, dass er jetzt höher gestuft wurde und jetzt noch schnell Geld machen will?

Was denkt ihr?

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Wieder Anwalt einschalten und fertig

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Wieder Anwalt einschalten und fertig

Er wird es wohl versuchen wollen.

Hat der Verursacher sich denn selbst bei deiner Versicherung gemeldet oder über einen Rechtsbeistand?

Themenstarteram 17. August 2018 um 6:14

Keine Ahnung, ich habe nur das schreiben meiner Versicherung bekommen. Dort stand zumindest nichts von einem Anwalt.

Zitat:

@Calos-1807 schrieb am 17. August 2018 um 07:53:15 Uhr:

Wieder Anwalt einschalten und fertig

Einen Anwalt einschalten um die Ansprüche gegen die Versicherung des Te zurückzuweisen? :):confused:

Ich frage nur, könnte ja auch ein Fall von schlecht Beraten sein! ;)

Wenn seine Versicherung doch schon an dich reguliert hat, muss er dazu ja seitens seiner Versicherung auch angehört worden sein und entsprechende Angaben gemacht haben. Zudem gibt es ja den Polizeibereicht, in welchem der Verursacher gekennzeichnet ist. Aus purer Lust an der Freude wird seine Versicherung ja nun auch nicht reguliert haben, denen wird wohl aufgrund der Sachlage nichts anderes übrig geblieben sein.

Teile deiner Versicherung mit, dass der Schaden an dich bereits reguliert wurde und du der Geschädigte gewesen bist etc. Die werden dass dann ja hoffentlich ablehnen.

Vielleicht hat es sich damit auch schon erledigt.

"Teile deiner Versicherung mit, dass der Schaden an dich bereits reguliert wurde und du der Geschädigte gewesen bist etc. "

Darf ich ergänzen? ....der Schaden an dich bereits zu 100 % reguliert wurde....

Dazu das Abrechnungsschreiben der gegn. Versicherung sowie das Unfallprotokoll übersenden.

Die Idee mit dem Anwalt einschalten, um die Ansprüche zurückzuweisen ist echt gut. Da darf man den Anwalt auch selbst bezahlen - RS ist nicht für die Abwehr von Ansprüchen zuständig und die eigene Versicherung wird diese Kosten auch nicht übernehmen.

Das ist doch ein Witz!

Dem und der Polizei würde ich noch einen Dreizeiler schreiben,

mehr nicht: 'Schuldfrage wurde polizeilich geklärt ( Akt.-Z- xyz ), Schaden wurde von

der gegnerischen Versicherung bereits beglichen. Bei evtl. Rückfragen wenden Sie sich

an die Polizeidienstelle abc unter Akt.-Z. xyz.

Die Vers. wird das dem Unfallgegner ebenfalls weiterreichen und das war es dann.

Ich würde deshalb jedenfalls erst mal keinen Anwalt beauftragen. Anwälte kosten

in höhe des Streitwertes. Im Internet kannst Du Dir schon mal anschauen, wie viel

das dann schon mal ist, auch wenn er nichts anderes schreiben wird, als Du selbst

schreiben könntest.

Zitat:

@Calos-1807 schrieb am 17. August 2018 um 07:53:15 Uhr:

Wieder Anwalt einschalten und fertig

Blödsinn. Der Anwalt darf nicht eingeschaltet werden. Ist alleine Sache der KFZ-Haftpflichtversicherung. Abwehr von unbegründeten Ansprüchen.

Der Versicherung mitteilen, dass die Schuldfrage von der Polizei geklärt ist. Akten-nr. der Polizei.

Schadenschilderung. Evt. Kopie der Schadenschilderung und Zahlung der gegnerischen Versicherung zusenden, mit der Bitte den Schaden ab zu lehnen. :)

Themenstarteram 17. August 2018 um 7:46

Ok, das scheint eindeutig zu sein, vielen Dank schon einmal.

Trotzdem regt mich diese Dreistigkeit auf, jetzt muss man schon wieder der Sache hinterher rennen...

Dreistigkeit stirbt wohl nie:(

am 17. August 2018 um 8:01

Meine Frage wäre ,hat denn der Geschädigte seinerzeit seine Versicherung über den Unfall informiert ?

Im übrigen stellt die Polizei keine Schuld fest,diese nimmt nur den Vorgang auf.

B 19

Themenstarteram 17. August 2018 um 8:31

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 17. August 2018 um 10:01:35 Uhr:

Meine Frage wäre ,hat denn der Geschädigte seinerzeit seine Versicherung über den Unfall informiert ?

Im übrigen stellt die Polizei keine Schuld fest,diese nimmt nur den Vorgang auf.

B 19

Ja, hat er. Bzw. da gehe ich von aus, da seine Versicherung mit recht zügig geschrieben hatte.

Zitat:

@GerhHue schrieb am 17. August 2018 um 09:34:21 Uhr:

Das ist doch ein Witz!

Dem und der Polizei würde ich noch einen Dreizeiler schreiben,

mehr nicht: 'Schuldfrage wurde polizeilich geklärt ( Akt.-Z- xyz ), Schaden wurde von

der gegnerischen Versicherung bereits beglichen. Bei evtl. Rückfragen wenden Sie sich

an die Polizeidienstelle abc unter Akt.-Z. xyz.

Die Vers. wird das dem Unfallgegner ebenfalls weiterreichen und das war es dann.

Ich würde deshalb jedenfalls erst mal keinen Anwalt beauftragen. Anwälte kosten

in höhe des Streitwertes. Im Internet kannst Du Dir schon mal anschauen, wie viel

das dann schon mal ist, auch wenn er nichts anderes schreiben wird, als Du selbst

schreiben könntest.

Was hat die Polizei mit der Schadenregulierung zu tun? Nichts. Den Dreizeiler oder was auch immer kann man sich sparen.

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 17. August 2018 um 10:01:35 Uhr:

 

Im übrigen stellt die Polizei keine Schuld fest,diese nimmt nur den Vorgang auf.

Tut sie, wenn Sie die Unfallbeteiligten mit 01 (vermutlicher Verursacher) und 02 (vermutlich Geschädigter) kennzeichnet, ohne im Bericht explizit zu erwähnen, dass die Zuordnung nicht nach den Verursachungsbeiträgen erfolgt ist.

In der Praxis (berufsbedingt) schon oft erlebt, in der Regel später auch durch Gutachten oder Rechtsstreite bestätigt.

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