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Unfallwagen als Unfallfrei vom Privatmann gekauft!

Themenstarteram 27. September 2014 um 15:03

Hallo,

also habe mich gerade hier angemeldet und auch schon die Foren durchforstet. Ich weis, dass es zu diesem Thema unzählige Beiträge gibt und ich habe mir auch fast alles durchgelesen. Trotzdem schreibe ich jetzt nochmal mein Problem.

Ich habe mir im März diesen Jahres ein VW Golf 5 GT Sport PRIVAT als Gebrauchtwagen gekauft.

Den Kauf habe ich dann mit dem Kaufvertrag von Mobile.de machen lassen.

KM Stand beim kauf: 99411

Jetziger KM Stand. ca 110000

2 Vorbesitzer (ich bin also der Dritte)

Bezahlt habe ich für den Wagen 9750€, was für 2l Golf Diesel 140ps schon sehr günstig ist. Normal bekommt man die nicht unter 10000€.

Jetzt wollte ich mit meinem Kumpel (der bei einer VW Vetragswerkstatt lernt/arbeitet) das Radio codieren und ein Aux kabel einbauen. Er hat mal in der Fahrzeughistorie in der Datenbank nachgesehen und hat folgendes gefunden (Siehe Bild 2).

Nur ist es ziemlich sicher, dass der Wagen ein Unfallwagen ist bzw. einen Unfallschaden hatte.

Im Kaufvertrag steht unter "Zusicherungen des Verkäufers" folgendes: (siehe Bild 1)

Ich weis nicht wer den Unfallschaden verursacht hat (1. Besitzer oder 2. Besitzer).

Der Wagen wurde am 27.04.2011 mit einem KM Stand von 55537 in die Werkstatt eingeliefert.

Außerdem weis ich auch nicht, ob der 1. Besitzer den Wagen als Unfallfrei oder Unfallwagen an den 2. besitzer verkauft hat. Ob der 2. Beistzer wusste ob er einen unfallwagen gekauft hat (fall der 1. besitzer den verursacht hat) oder nicht kann man ja auch nicht sagen.

Habe ich eine Chance (fast ein halbes Jahr nach dem Kauf!!) das noch anzufechten oder wie man das nennt oder sogar ganz vom Kauf wieder zurückzutreten.

Danke schonmal fürs Lesen und für die Antworten

Beste Antwort im Thema

Alleine die Überschrift des Threads ist schon eine böswillige Unterstellung. Der Wagen wurde nicht als unfallfrei gekauft. Im Kaufvertrag steht, dass ein Unfallschaden vorhanden ist.

Die Überschrift ist eine böse Stimmungsmache.

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In deinem Kaufvertrag steht "Seitenschaden rechts", das ist doch gar nicht unfallfrei … :confused:

Zitat:

Original geschrieben von florian4396

Habe ich eine Chance (fast ein halbes Jahr nach dem Kauf!!) das noch anzufechten oder wie man das nennt oder sogar ganz vom Kauf wieder zurückzutreten.

Die Chance ist definitiv so gering, daß es sich dafür nicht lohnt, einen Rechtsstreit zu beginnen. Falls du eine Rechtschutzversicherung hast, wird diese die Erfolgs-Chancen wohl ähnlich negativ eingschätzen und aus diesem Grund die Deckung verweigern (Fragen kostet allerdings nichts).

Steht doch im Kaufvertrag, dass ein Unfallschaden vorhanden ist und dass dieser beim Verkäufer war. Wo ist also das Problem?

Der Kaufvertrag wurde doch bestimmt vor dem Unterschreiben gelesen, oder?

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Der Kaufvertrag wurde doch bestimmt vor dem Unterschreiben gelesen, oder?

Was? Wo steht dass man den lesen muss? :eek:

:D

Im Vertrag steht Seitenschaden rechts, lt. dem anderen Dokument wurde ein Schaden rechts behoben, wo ist jetzt das Problem?!? :confused:

Themenstarteram 27. September 2014 um 15:28

Ich habe vor dem Kauf verlang den "Seitenschaden rechts" zu beheben. Die Tür stand ein paar mm ab. Das hat der Verkäufer auch gemacht. Das hat aber nichts mit dem Schaden bei 55tsd km zu tun

Wenn ich das Werkstattprotokoll ansehe, dann ist das der Schaden von km 55tsd

Zitat:

Original geschrieben von florian4396

Ich habe vor dem Kauf verlang den "Seitenschaden rechts" zu beheben. Die Tür stand ein paar mm ab. Das hat der Verkäufer auch gemacht. Das hat aber nichts mit dem Schaden bei 55tsd km zu tun

Das Problem ist, daß du kaum beweisen kannst, daß das nichts mit dem Schaden bei 55.000 km zu tun hat. Hast du dich nicht gefragt, warum die Tür rechts verzogen war?

Zitat:

Original geschrieben von florian4396

Ich habe vor dem Kauf verlang den "Seitenschaden rechts" zu beheben. Die Tür stand ein paar mm ab. Das hat der Verkäufer auch gemacht. Das hat aber nichts mit dem Schaden bei 55tsd km zu tun

Also der wagen wurde ganz eindeutig als unfallfahrzeug verkauft.

was du meinst da hineininterpretieren zu müssen ist rechtlich unerheblich.

Zitat:

Original geschrieben von florian4396

Im Kaufvertrag steht unter "Zusicherungen des Verkäufers" folgendes: (siehe Bild 1)

Hier hättest du dir die Unfallfreiheit vertraglich zusichern lassen müssen. Warum hast du das nicht gemacht?

Wenn im Kaufvertrag ein Unfallschaden drin steht kann man das Auto nicht als unfallfrei bezeichnen.

Wo ist das Problem?

Ich vermute mal du willst das Auto los werden, oder? :D

Im Rechtlichen sinne keine Chance. Und Günstig oder Billig heißt doch fast immer, man bekommt das was man bezahlt!

Und wieder ist man an einer Stelle angekommen, wo man den TE beschuldigt doch selbst Schuld zu sein und macht ihm vorwürfe... Es hätte auch gereicht, wenn nur einer darauf hinweist und nicht alle wild drauf rumhacken. :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Wo ist überhaupt das Problem? Du sagst selbst, Du hast den Wagen besonders günstig bekommen... warum wohl?

Also ich seh da nicht mal den Versuch, daß der Verkäufer Dich irgendwie betrügen wollte.

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Und wieder ist man an einer Stelle angekommen, wo man den TE beschuldigt doch selbst Schuld zu sein und macht ihm vorwürfe... Es hätte auch gereicht, wenn nur einer darauf hinweist und nicht alle wild drauf rumhacken. :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Nö, solche Käufer muß man nicht noch in Schutz nehmen!

Ich kenne das selbst: Da verkauft man einen alten Roller, schreibt noch DICK UND FETT alle Schäden, unterstreicht noch daß der Roller defekt ist, nicht fahrbereit, reines Bastler-Fahrzeug und Ersatzteillager und trotzdem hat der Käufer dann noch was zu meckern und will teilweise Geld zurück...

Also so eine Mentalität find ich einfach zum kotzen!

In dem Fall hier steht der Schaden korrekt im Vertrag und trotzdem versucht man dem Verkäufer ans Bein zu pissen... So ein Verhalten muß man nicht dulden oder gar unterstützen!

Alleine die Überschrift des Threads ist schon eine böswillige Unterstellung. Der Wagen wurde nicht als unfallfrei gekauft. Im Kaufvertrag steht, dass ein Unfallschaden vorhanden ist.

Die Überschrift ist eine böse Stimmungsmache.

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