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Unfallwagen als Unfallfrei von Privatperson gekauft > Jetzt Motorschaden!!

Ford Focus Mk2
Themenstarteram 28. Oktober 2011 um 6:50

Hallo,

am 14.10.11 habe ich mir einen Ford Focus mit 44.000 km gekauft. Nach nur einer Woche hatte ich einen Motorschaden > Kolben hat ein Loch!

Jetzt meine Frage: Der Verkäufer hat gemeint, dass Autohaus wo er sich den Wagen gekauft hat, hätte Garantie gegeben, die ist jedoch abgelaufen. Er hat mir den Kaufvertrag zw. Ihn und dem Autohaus geschickt.

Auf diesem Kaufvertrag ist vermerkt: Unfallschaden (lt. Vorbesitzer): Ja, Repariert

Bei meinem Vertrag mit ihm steht eindeutig: AUTO UNFALLFREI!

Habe Ich jetzt trotzdem recht den Wagen (mit Motorschaden) ihm zurückzugeben oder muss ich den Wagen reparieren lassen damit ich mein Geld bekomme???

Was meint Ihr?

Vielen Dank

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15 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Burak27

oder muss ich den Wagen reparieren lassen damit ich mein Geld bekomme???

du kannst den wagen auch unrepariert zurückgeben...allerdings wirst du dann auch nicht die volle kaufsumme erstattet bekommen - sondern nur das, was nach der reparatur noch an geld übrig bleibt...

Themenstarteram 28. Oktober 2011 um 8:04

Vielen Dank erstmal.

Muss ich dann aber für das Auto einen neuen Motor einbauen lassen oder wäre es auch in Ordnung, wenn ich einen gebrauchten Motor einbaue?

Gutachter holen und versuchen festzustellen, ob der Motorschaden definitiv in Zusammenhang mit dem Unfall stehen kann. Wenn das durch einen Sachverständigen belegt wird, stell dem Verkäufer den kaputten Wagen vor die Tür und verlange die komplette Kaufsumme.

Grüsse,

Marco

Zitat:

Original geschrieben von Marco_C4

Gutachter holen...

und dann?! :confused:

du weißt schon, das so ein gutachten bei dem der motor zerlegt wird, locker mal nen tausender kostet? :eek:

dann hat der te nichtnur ein defektes auto...sondern auch noch die rechnung vom gutachter die er bezahlen muss - weil rauskommt, das der motorschaden nicht im zusammenhang mit dem unfall stehen kann, sondern hier malwieder die typische ford-motoren-problematik mit weggebrannten ventilen bzw. ventilsitzen und durchlöcherten kolben zugeschlagen hat... :rolleyes:

Hallo zusammen !!

Wenn der Wagen von Privat gekauft wurde, sieht es schlecht aus mit Garantie.

Die Garantie vom Autohaus an Deinen Vorbesitzer, ist wohl nicht auf Dich übertragbar.

und ich glaube nicht, das ein loch im Kolben von einem Unfall kommen kann, aber es gibt nichts was es nicht gibt !!

MFG

Zitat:

Original geschrieben von schattenparcker

Wenn der Wagen von Privat gekauft wurde, sieht es schlecht aus mit Garantie.

hier werden wieder garantie und gewährleistung wild durcheinander geworfen... ;)

der vorbesitzer hat diesen wagen bereits gebraucht, von einem händler gekauft...

der händler MUSS beim verkauf an privat mindestens 12monate gewährleistung geben...eine event. vorhandene zustäzliche garantieversicherung kann man hierbei getrost außer acht lassen...

da die vermeintliche garantie - die aber keine garantie ist, sondern lediglich die gesetzliche gewährleistung die im umgangssprachlichen gebrauch aber als "garantie" bezeichnet wird ist - lt. aussage des te abgelaufen ist, befand sich der wagen über ein jahr im besitz des verkäufers...gleichsam bedeuted dies auch, das der unfall über ein jahr her ist!

und nach über einem jahr, einen kausalen zusammenhang zwischen dem (reparierten) unfall und dem jetzigen motorschaden (für durchlöcherte kolben ist ford ja durchaus bekannt) herzustellen...vermag lediglich dem "einfallsreichtum" einiger hier im forum!

Weder Du noch ich haben den Motor gesehen - der einzige, der eine Kausalkette herstellen kann, ist der Gutachter. Fakt ist, er gäbe die Kiste (weil mit Motorschaden) mit ordentlichem Wertverlust zurück. Wenn sich der TE sicher ist, dass Unfall und Motorschaden in Zusammenhang stehen, sollte er definitiv die Möglichkeit in Betracht ziehen, den Gutachter drüberschaun zu lassen. Immerhin erhält er im Falle des Nachweis den gesamten Kaufpreis zurück.

Evtl. existiert auch noch ein Gutachten vom Unfall - die bleiben bei TÜV, DEKRA etc. gespeichert.

Grüsse,

Marco

am 28. Oktober 2011 um 12:13

Ich verstehe den Sachverhalt auch so, das der Wagen von Privat gekauft wurde. Übrigens ist die Gebrauchtwagengarantie an das Fahrzeug gebunden und nicht an den Käufer, nur mal so als Hinweis.

Bei der Angabe von Unfällen kommt es darauf was gewesen ist und wie teuer die Schadenbehebung war. Der einfache Parkrempler zählt nicht unbedingt zu den Schäden die man angeben muss, nur mal so als Beispiel. Ich sehe auch zwischen einem möglicherweise Ex-Unfallwagen und einem durchgebrannten Kolbenboden keinen Zusammenhang.

am 28. Oktober 2011 um 12:35

Moment!

Hier liegt möglicherweise ein Fall von arglistiger Täuschung vor.

Der VK hat den Wagen obwohl er wusste, dass ein Vorschaden vorlag, als unfallfrei verkauft.

Damit kann der Käufer den Vertrag anfechten, er wäre dann von Beginn an nichtig und wäre rückabzuwickeln. Sprich VK gibt das Geld, der Käufer den Wagen zurück.

Nun hat sich der Vertragsgegenstand jedoch verschlechtert (Motorschaden), sprich der Käufer hat Wertausgleich zu leisten. Er hat jedoch eine Anspruch auf Schadenserstz. Er ist so zu stellen, als wäre er den Vertrag nie eingegangen. Sprich hätte er den Wagen nicht gekauft, müsste er die Kosten für den Rep. nicht übernehmen. Allenfalls eine Nutzungspauschale kann der VK einfordern.

*Dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine Laienhafte Meinung*

Gruß

Krümel

Viel Spaß. Jeder Jurist weiß, wie schwer es ist, arglistige Täuschung vor Gericht zu beweisen.

Bei Privat gegen Privat erst recht !

Hast du keine Rechtschutzvers. würde ich dir eine Reparatur in der freien Empfehlen. Wenn du liquid bist, Fzg. verkaufen und ein neues Modell erwerben. Von gebrauchten Motoren halte ich persönlich nicht viel. Der Focus ist doch ein rel. günstiges Fahrzeug, also sollte es kein Hals und Beinbruch sein.

Gruß L.

am 28. Oktober 2011 um 17:53

Zitat:

Original geschrieben von kruemel-corsa

Moment!

Hier liegt möglicherweise ein Fall von arglistiger Täuschung vor.

Der VK hat den Wagen obwohl er wusste, dass ein Vorschaden vorlag, als unfallfrei verkauft.

Damit kann der Käufer den Vertrag anfechten, er wäre dann von Beginn an nichtig und wäre rückabzuwickeln. Sprich VK gibt das Geld, der Käufer den Wagen zurück.

Nun hat sich der Vertragsgegenstand jedoch verschlechtert (Motorschaden), sprich der Käufer hat Wertausgleich zu leisten. Er hat jedoch eine Anspruch auf Schadenserstz. Er ist so zu stellen, als wäre er den Vertrag nie eingegangen. Sprich hätte er den Wagen nicht gekauft, müsste er die Kosten für den Rep. nicht übernehmen. Allenfalls eine Nutzungspauschale kann der VK einfordern.

*Dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine Laienhafte Meinung*

Gruß

Krümel

Die Tatsache das der Wagen mal irgendwann einen Unfall hatte, der offensichtlich ja wohl fachgerecht repariert wurde, muss kein Fall arglistiger Täuschung sein. Wenn der Vorbesitzer super korrekt gewesen ist, könnte es sich auch lediglich um einen Parkrempler handeln der für 100 Euro per Smart-Repair behoben wurde. Das würde eine Rückabwicklung nicht rechtfertigen.

Hallo.

Da der Wagen vom Verkäufer als unfallfrei verkauft wurde, reicht schon aus, um vom Vertrag zurückzutreten. Da der Verkäufer wusste, dass der Wagen einen reparierten Unfallschaden hatte (laut vorherigen Kaufvertrag mit Autohaus), hat er Dich arglistig getäuscht. Ich würde sogar eine Betrugsanzeige stellen.

Wie es natürlich mit dem Kolbenschaden aussieht weiss ich nicht. Mein Tipp: UNBEDIBGT einen Anwalt aufsuchen. Alleine blickt man in dem Rechtswirrwarr und dem Amtsdeutsch nicht durch. Ohne Anwalt bist Du in Deutschland echt am A.......

@Litesteel:

Eine arglistige Täuschung ist wahrlich schwer nachzuweisen, dürfte aber in diesem Fall doch leicht möglich sein. Denn der Verkäufer des Wagens hat das Auto selbst als Fahrzeug mit repariertem Unfallschaden vom Autohaus gekauft (laut Kaufvertrag).

Viele Grüße und noch viel Glück .....

Manuel

*keine Rechtsberatung, nur laienhafte Meinung*

oh man, ich leide mit dem käufer - egal wie es ausgeht, das wünscht man seinem ärgsten feind nicht, son mist. vermutlich haste bei der km-leistung noch 7-8k hingelegt dafür, oder? sowas ätzendes, ich glaub ich würd amok laufen.

da mein focus eine ähnliche kilometerleistung hatte beim kauf und bald zur 1. inspektion muss (ist scheckheft gepflegt) eine frage an dieser stelle: soll/ muss ich auf bestimmte ford-krankheiten hinweisen oder kann ich davon ausgehen, dass zum beispiel als kritisch geltende, bekannte krankheitssymphtome wie z.b. kolben etc ausreichend geprüft werden, um so eine böse überraschung ausschließen zu können?

greets :)

Themenstarteram 29. Oktober 2011 um 14:45

Zitat:

Original geschrieben von x-gen

oh man, ich leide mit dem käufer - egal wie es ausgeht, das wünscht man seinem ärgsten feind nicht, son mist. vermutlich haste bei der km-leistung noch 7-8k hingelegt dafür, oder? sowas ätzendes, ich glaub ich würd amok laufen.

da mein focus eine ähnliche kilometerleistung hatte beim kauf und bald zur 1. inspektion muss (ist scheckheft gepflegt) eine frage an dieser stelle: soll/ muss ich auf bestimmte ford-krankheiten hinweisen oder kann ich davon ausgehen, dass zum beispiel als kritisch geltende, bekannte krankheitssymphtome wie z.b. kolben etc ausreichend geprüft werden, um so eine böse überraschung ausschließen zu können?

greets :)

Hallo x-gen,

ja es ist echt blöd...

vor allem habe ich mehr als 2 jahre für ein auto gespart... Ich habe für das Auto knapp 7000 € bezahlt...

Ich habe jetzt den Anwalt noch nicht erreicht, aber werde dies so bald wie möglich tun...

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