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Unfallwagen als Unfallwagen verkauft - Käufer meint dennoch arglistige Täuschung

Themenstarteram 23. März 2015 um 8:38

Hallo,

wir haben vor kurzem unseren Wagen verkauft und im Kaufvertrag auch reingeschrieben, Schaden vorne links, nicht repariert.

2 Tage später bekam ich eine Mail, dass der Scheinwerfer ja geklebt sei und er es jetzt erst gesehen hätte. Wir hätten das verschwiegen und ich soll die Kosten dafür tragen.

Punkt 1 ist, dass wir dies in der Besichtigung besprochen haben, dass ich gegen einen Strohballen gefahren bin, daher keine "richtigen " Schäden von außen zu sehen sind, aber dennoch einige Teile ausgetauscht werden müssten.

Auto hat laut mobile. eine Wert von knapp 9200 verkauft haben wir ihn für 6700€ inkl. neuen Sommerreifen.

Der anwalt bleibt hart, 2 tes Schreiben aufgesetzt, ich solle übernehmen, sonst gehen sie vor Gericht, da ich arglistig getäuscht habe.

Verstehe die Welt nicht mehr. Gewährleistung wurde ausgeschlossen, ist der Vertrag über mobile.de

Was soll ich jetzt machen?

Vielen Dank im Voraus.

Daniela

Beste Antwort im Thema

Lass sie doch klagen. Passiert eh nicht. Der Anwalt blufft nur.

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Lass sie doch klagen. Passiert eh nicht. Der Anwalt blufft nur.

am 23. März 2015 um 8:43

Und wieder einer :-( Es gehört mittlerweile zum schlechten Ton, dass nachträglich Gewährleistung gefordert wird. Ich würde gar nichts machen. Ist das überhaupt ein Anwalt? Meist hörst da nie wieder etwas. Ist einfach eine mittlerweile gängige Masche in Deutschland. Kannst höchstens (wenn es Dich verunsichert) mal den Rechtsschutz fragen.

am 23. März 2015 um 8:44

Richtig. Man kann es ja mal versuchen...

Ein Anwalt schreibt exakt das, wofür er beauftragt wurde....das mal im Hinterkopf behalten und ruhig Blut

Themenstarteram 23. März 2015 um 8:47

Also ich habe bei meiner Rechtsschutz angerufen. Er sagt, da ich die Gewährleistung ausgeschlossen habe, bin ich auf der sicheren Seite. Wenn ich laut Vertrag aber etwas zusichere, was nicht stimmt, fällt das weg.

Der Käufer ist so Einer. Der will vor Gericht. Soll ich dem 2ten Brief antworten?

Was soll ich schreiben? Einer Klage sehe ich gelassen entgegen?

Und wenn die wirklich klagen, und auf blöd versuchen, mich da reinzureiten?

Einfach genau gar nichts machen. Sollte eine Klage kommen, was eh nicht passiert, gib die Sache einem Anwalt.

Du hast auf den Rempler hingewiesen. Er hat sich das Fahrzeug daraufhin angesehen, auch die Rempel-Stelle.

Ordentlicher Preisnachlass wurde deswegen gewährt.

Im Kaufvertrag steht "Schaden vorne links, nicht repariert".

Und die Gewähr wurde ausgeschlossen.

Jetzt nörgelt er über einen Schaden (keinen anderen), der zum schriftlich erwähnten Schaden gehört.

Was er gesehen hat oder auch nicht, interessiert dabei nicht. Der Schaden ist erwähnt, Nachlass wurde gewährt, man war sich anhand der Inaugenscheinnahme vor Ort einig.

Ich würde sagen, dass man es NICHT besser machen kann, als Du es gemacht hast.

Das ist ein Profi-Nörgler, der weiss ganz genau, dass er nicht die geringste Chance hat.

Er arbeitet mit Unsicherheit als Geschäftsmodell.

Du kannst Dich zurücklehnen und die Sache aussitzen.

Oder, wenns zu sehr nervt:

Du schreibst/sagst einfach Folgendes (ganz freundlich und höflich bleiben, aber NICHT verunsichern lassen!):

"Werter Herr XXXX, alle Vorschäden wurden besprochen und im Kaufvertrag erwähnt. Des Weiteren wurde eine Gewährleistung wirksam ausgeschlossen.

Ich weise darauf hin, dass ich rechtsschutzversichert bin und bei weiteren Reklamationen/Forderungen Ihrerseits den Vorgang meinem Rechtsbeistand übergeben werde.

Weitere Reklamationen/Forderungen richten sie daher bitte an meinen Rechtsbeistand, dessen Daten ich Ihnen auf Wunsch selbstverständlich jederzeit zukommen lasse.

Mit freundlichen Grüßen

usw."

Dann ist Ruhe im Karton. Wetten?

k-hm

am 23. März 2015 um 9:00

Auf keinen Fall Antworten. Soll er klagen. Dann kannst dir einen Anwalt nehmen ;)

Zitat:

@mattalf schrieb am 23. März 2015 um 10:00:14 Uhr:

Auf keinen Fall Antworten. Soll er klagen. Dann kannst dir einen Anwalt nehmen ;)

Geht einfacher und schneller. Mit einem kleinen Brief per Einschreiben (s.o.) mit 5 Zeilen.

k-hm

am 23. März 2015 um 9:05

Zitat:

@maibube schrieb am 23. März 2015 um 09:47:39 Uhr:

Also ich habe bei meiner Rechtsschutz angerufen. Er sagt, da ich die Gewährleistung ausgeschlossen habe, bin ich auf der sicheren Seite. Wenn ich laut Vertrag aber etwas zusichere, was nicht stimmt, fällt das weg.

Der Käufer ist so Einer. Der will vor Gericht. Soll ich dem 2ten Brief antworten?

Was soll ich schreiben? Einer Klage sehe ich gelassen entgegen?

Und wenn die wirklich klagen, und auf blöd versuchen, mich da reinzureiten?

Das Problem besteht darin das sich so ein Anwalt " festbeißt " und natürlich alles versucht um das beste für seinen Mandanten ( äh für sich selbst ) finanziell herausholen möchte.

Die lassen natürlich nicht locker wenn du den 2. Brief selbst beantwortest, ich habe selbst schon mehrere Anwalt schreiben selbst beantwortet und musste feststellen das sie mit dir eigentlich gar nicht verhandeln wollen sondern das es nur über einen eigenen Anwalt funktioniert.

Tut mir leid aber ohne Rechtsschutzversicherung sollte man in Deutschland nichts machen, nicht ein Fahrrad bei Ebay verkaufen.

Dennoch gebe ich dir mal eine Briefvorlage.

 

Sehr geehrter Herr Anwalt xxx

 

Betr.: Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx

 

mit Verwunderung habe ich ihr Schreiben erhalten und sehe alle ihre Ausführungen hiermit als Gegenstandslos an.

 

MFG

 

Mehr darfst du und solltest du nicht schreiben, es könnte sein das du der Gegenseite mit irgendwelchen Begründungen, oder Rechtfertigungsversuchen eine Steilvorlage gibst dann hättest du dem Anwalt einen Bärendienst erwiesen.

Doch, fehlende Rechtsschutzversicherung ist kein Problem, denn Dein Anwalt holt sich die Kohle vom Verlierer wieder.

Das wird dann doppelt teuer für den :D

Und das weiss der (ist ja Profi :D), er wird also kaum riskieren, dass Du einen Rechtsanwalt nimmst.

Darum das Schreiben oben. Egal, ob Du rechtschutzversichert bist.

Doch das zu behaupten hilft manchmal ungemein :D

Der Verlierer steht ja eindeutig fest, wenn keine Täuschung vorliegt (was wohl kaum der Fall ist, wenn man alles nach bestem Wissen erwähnt und auch noch im Kaufvertrag eingetragen hat.)

Passieren kann es allerdings, dass man in Vorkasse gehen muss, was sonst die Rechtsschutz tut.

Es werden aber nur ein paar Hundert EUR sein, denn die Sache ist ganz schnell vorbei.

k-hm

Themenstarteram 23. März 2015 um 9:09

Ich habe ja eine Rechtsschutzversicherung, die ab Klageeinreichung greift.

Bin da also sehr entspannt.

Ich werde es so machen, wie k-hm es beschrieben hat.

Oder gibt es noch bessere Vorschläge?

LG

am 23. März 2015 um 9:14

Zitat:

@k-hm schrieb am 23. März 2015 um 10:07:17 Uhr:

Doch, fehlende Rechtsschutzversicherung ist kein Problem, denn Dein Anwalt holt sich die Kohle vom Verlierer wieder.

 

k-hm

Und wenn da nichts zu holen ist?

Meine Rechtsschutz springt schon vor einer Klage ein, eben für den ganze Rechtsstreit. Meistens endet es ja schon im (teuren) Vorgeplänkel ohne Klage.

Reihenfolge:

Rechtschutz anrufen und um Deckungszusage bitten.

Dann zum Rechtsanwalt, Sachlage schildern und ihm sagen: Rechtsschutz gibt Deckung.

Dann gehts schneller.

Der RA wird sich sowieso nochmal mit denen in Verbindung setzen.

Wenn dann nochmal irgendwas vom nörgelnden Käufer kommt, gibst Du das direkt weiter an den RA, der macht den Rest.

Fertig. Mit minimalem Aufwand das gute Gefühl, einen Betrüger zurück-geärgert zu haben.

k-hm

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