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Unfallwagen als Unfallwagen verkauft Privat. Probleme.

Themenstarteram 6. August 2014 um 19:36

Hi.

Ich hab einen Golf 5 mir vor 6 Monaten ergattert den ich in der nähe bei einem Autohändler gekauft habe. Als ich den gekauft habe sagte man mir das der Wagen einen Unfall hinten hätte und repariert worden sei. Ich als Leihe sah keinen Unterschied bzw. Mängel und habe das Auto dann günstig erworben. Monate später habe ich ihn als Unfallwagen ins Netz gesetzt woraufhin jemand sich sofort meldete. Er machte eine Probefahrt und begutachtete den Wagen. Ich verschwieg auch nicht den Unfall, da ich ihn eh als Unfallwagen reingestellt hatte. Ich habe dann aus dem Internet mir einen Vertrag gedruckt und ihn mit ihm zusammen ausgefüllt. Anbei habe ich geschrieben bzw. Das Kreuzchen gemacht : lediglich Unfallschäden oder sonstiges Beschädigungen hatte und dabei Geschrieben: Hinten von der Vorbesitzerin.

Letzte Woche 1 Tag nach dem Kauf rief er mich an und wollte mir Bescheid geben das der Kofferraum leicht schief ist und VW hätte gesagt das da jemand schmuddelarbeit geleistet hat. Es wär nicht mehr zu reparieren. am besten zurückbringen... Ach ja, durch die HU würde er auch nicht mehr kommen. Der Meister bei VW meinte das wär kein Einzelfall und viele würden Betrügen. Jetzt macht er Ärger ruft jeden Tag seit letzter Woche an und will sein Geld zurück und droht mit Anwalt. Ich glaube beim ADAC wär er auch schon gewesen und man sagte ihm zurückbringen er Hätte eh 2 Wochen rückgaberecht und wurde betrogen.

Ich bin total fertig. Das Telefon klingelt ständig hier. Was kann man machen? Ich hab doch nichts falsches gemacht oder?

Beste Antwort im Thema

Hi,

es scheint in letzter Zeit wirklich eine Masche zu sein nach dem Verkauf die Verkäufer zu nerven und zu verängstigen um noch Geld rauszuschlagen.

Wobei es leider auch immer mehr Menschen mit,wie ich es nenne, Vollkaskomentalität gibt.

Die fühlen sich wirklich Betrogen und im Recht.

In deinem Fall denke ich aber eher es ist die Abzockmasche. Allein die die Aussage mit dem Rückgaberecht (es gibt kein generelles Rückgaberecht) zeigt schon das der keine Ahnung hat und schon gar nicht beim ADAC war.

Auch der Terror am Telefon zeigt das es ihm nur darum geht dir Angst zu machen.

Wenn du im Vertrag angegeben hast das der Wagen einen Unfall hatte gehe ich jetzt mal davon aus das dir nichts passieren kann.

Also ruhig Blut, Anrufe ignorieren (hier wird immer empfohlen sich eine Prepaidkarte zuzulegen aber das ist für dich jetzt zu spät).

Wenn denn wirklich mal ein Schreiben von einem Anwalt kommt,was ich stark bezweifle,kannst du dir immer noch in Ruhe gegenmaßnahmen überlegen.

Gruß Tobias

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Hi,

es scheint in letzter Zeit wirklich eine Masche zu sein nach dem Verkauf die Verkäufer zu nerven und zu verängstigen um noch Geld rauszuschlagen.

Wobei es leider auch immer mehr Menschen mit,wie ich es nenne, Vollkaskomentalität gibt.

Die fühlen sich wirklich Betrogen und im Recht.

In deinem Fall denke ich aber eher es ist die Abzockmasche. Allein die die Aussage mit dem Rückgaberecht (es gibt kein generelles Rückgaberecht) zeigt schon das der keine Ahnung hat und schon gar nicht beim ADAC war.

Auch der Terror am Telefon zeigt das es ihm nur darum geht dir Angst zu machen.

Wenn du im Vertrag angegeben hast das der Wagen einen Unfall hatte gehe ich jetzt mal davon aus das dir nichts passieren kann.

Also ruhig Blut, Anrufe ignorieren (hier wird immer empfohlen sich eine Prepaidkarte zuzulegen aber das ist für dich jetzt zu spät).

Wenn denn wirklich mal ein Schreiben von einem Anwalt kommt,was ich stark bezweifle,kannst du dir immer noch in Ruhe gegenmaßnahmen überlegen.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Susanne72

... er Hätte eh 2 Wochen rückgaberecht und wurde betrogen.

Selten so gelacht. 2 Wochen Rückgaberecht?:confused:

Mein Vorschlag: solange er nur "Telefonterror" betreibt, ignorieren.

Genau. Du hast den Wagen als Unfallwagen ausgeschrieben, bzw. angeboten. Rückgaberecht gibts keins. Außerdem hast du das Auto nach Besten Wissen und Gewissen verkauft, den wissentlichen Unfallschaden des Vorbesitzer hast ja angegeben.

Telefonate ignorieren, sollte was von ihm oder seinem Anwalt schriftlich kommen, nicht antworten, sondern alles deinem Anwalt geben. Ansonsten auch keine Aussagen/Auskünfte am Telefon geben falls er dich einmal drankriegt - du hast das Auto so verkauft, wie im Kaufvertrag beschrieben. Aus die Maus.

Es gibt kein generelles Rückgaberecht.

Was konkret hast du in den Vertrag geschrieben, bzw. angekreuzt?

Und sage dem Herren klipp und klar, dass du keine weiteren Anrufe wünscht! Wenn er etwas vorzubringen hat, so soll er dies schriftlich tun und dich solange in Ruhe lassen. Aber das musst du sagen.

Was kann man meiner Meinung nach daraus lernen:

- Wenn man einen Wagen als Unfallwagen kauft, sich den Schaden genauer beschreiben lassen (Gutachten, Rechnungen, Photos)

- Beim Weiterverkauf diese Unterlagen ggf. mitgeben (Kopien behalten) und den Schaden beschreiben. "Unfall" ist ja vieles.

Das hilft vor allem auch bei "seriösen" Käufen / Verkäufen bzw. überhaupt beim Verkauf :). Teurere Wagen werden sich kaum ohne ordentliche Dokumentation zum guten Preis verkaufen lassen. Keiner kauft gerne die Katze im Sack - oder er drückt den Preis.

- Bei Internet-Autoverkäufen eine billige Prepaid-Mobil-Nr. verwenden, die man später weglegen kann. Wer dann was will, muß schreiben.

Ich denke auch, es ist die sattsam bekannte Masche zum nachträglichen Preisdrücken. Wobei es etwas unglücklich ist, den Wagen nach nur 6 Monaten wieder zu verkaufen. Das könnte so wirken, als wolle man ihn schnell wieder loswerden ;).

Zitat:

Original geschrieben von Susanne72

Das Telefon klingelt ständig hier.

scheinbar hat sich noch nicht rumgesprochen, dass man fahrzeugverkäufe über eine prepaidkarte abwickelt (gibts von div. netzanbietern gratis), die man danach wegwirft...

Zitat:

Was kann man machen?

den käufer freundlich darauf hinweisen, das er sich mit dem nächsten anruf eine (kostenpflichtige) unterlassungserklärung einfängt.

Themenstarteram 6. August 2014 um 20:22

Danke für eure Antworten. Wenn ich mir das alles hier durchlese fällt mir ein Stein vom herzen.

Zitat:

Original geschrieben von rpalmer

Es gibt kein generelles Rückgaberecht.

Was konkret hast du in den Vertrag geschrieben, bzw. angekreuzt?

Und sage dem Herren klipp und klar, dass du keine weiteren Anrufe wünscht! Wenn er etwas vorzubringen hat, so soll er dies schriftlich tun und dich solange in Ruhe lassen. Aber das musst du sagen.

Autovertrag in Google eingegeben und sofort den ersten Link genommen.

http://www.kfz-auskunft.de/formulare/autokaufvertrag.pdf

unten habe ich bei beiden angekreuzt : lediglich genannte Unfallschäden oder

Beschädigungen hatte und dann mit Hand: hinten von Vorbesitzerin.

Jetzt lese ich das es detailierter sein sollte. Wird mir das Probleme machen?

Das mit dem Anrufen werde ich so machen das ich seine Nummer meinem Provider gebe und die Blocken lasse wegen Belästigung.

Danke nochmal an alle.

Zitat:

Original geschrieben von Susanne72

...

unten habe ich bei beiden angekreuzt : lediglich genannte Unfallschäden oder

Beschädigungen hatte und dann mit Hand: hinten von Vorbesitzerin.

Jetzt lese ich das es detailierter sein sollte. Wird mir das Probleme machen?

...

Ich denke nicht, Du hast den Wagen ja als Unfallwagen inseriert und Dich nicht auf den Umfang des Unfalles festgelegt. Wer "Unfall hinten" liest und Fragen dazu hat, sollte nachfragen und es sich ggf. schriftlich geben lassen.

Meine ganz persönliche Meinung: In Zukunft anders machen und beim Kauf mehr Infos einholen. Wie gesagt, dient der Klarheit auch bei "normalen" Verkäufen. Wenn ich an Deiner Stelle (zumal bei einem Händler) einen Wagen mit Unfallschaden gekauft hätte, hätte ich schon aus Eigeninteresse genauer nachgefragt - egal ob ich den Wagen wieder verkaufen oder behalten will. Was man dann alles mit der Information macht, kann man ja fallbezogen überlegen.

Je weniger Details angegeben werden, desto weniger Stricke können draus gedreht werden:

 

Unfallschaden: ja

 

Ich bin Laie, woher soll ich wissen was die Karre alles hatte.

Das funktioniert vielleicht in der "Pro Monat TÜV einen fünfziger - Preisklasse" bzw. mit ohnehin unklarer Fz-Historie, aber in der Praxis kaum bei Autos mit einigermaßen Wert oder aus erster Hand: Wenn ich da als potentieller Käufer Dein letztes statement höre, denke ich nur "... und Tschüß" ;) !

am 7. August 2014 um 7:35

Moin!

Hier kommen ärgerlicherweise mehrere Probleme zusammen.

- Eine wie ich schätze ehrliche, arglose Verkäuferin, die ihrerseits schon nicht 100% der nötigen Infos zum Auto erhalten hatte.

- Eine unfähige VW-Werkstatt (eigentlich kein Auto das noch fährt, ist irreparabel)

- Ein ADAC MA ohne Ahnung von der Rechtslage (2 Wochen Rückgaberecht nur bei Onlinekauf und dann meist auch nur bei gewerblichem Verkäufer). Falls der Käufer nicht einfach nur ein solches Gespräch erfunden ahben sollte.

- Ein sich betrogen fühlender Käufer, der nun Druck macht. Vielleicht versucht er einfach die mittlerweile übliche Masche des nachträglichen Preisdrückens.

Der Verkäuferin würde ich empfehlen, höflich auf den Kaufvertrag zu verweisen und jedwede Ansprüche abzuweisen. Ansprüche gegen sie dürften nur sehr schwer durchzusetzen sein. Da würde ich persönlich mich erst mal ganz locker zurücklehnen.

Macht der Käufer mehr Druck und belagert sie z.B. persönlich, sollte die Verkäuferin Anzeige gegen ihn erstatten.

Dem Käufer kann man nur empfehlen, die Kiste vernünftig reparieren zu lassen, ggf. in Italien oder Tschchien, und den Wagen dann noch sehr lange zu fahren.

Manchmal gehen solche Schnäppchenkäufe eben schief...

M. D.

am 7. August 2014 um 9:33

Kann mich den Vorschreibern nur anschließen. Ok, als Aussenstehender hat man gut Reden und kann Ratschläge geben. Als Betroffener geht einem da einiges auf Grundeis und wenn man nicht den Nerv hat, sich mit einem Käufer auseinander zu setzen, helfen alle Ratschläge nichts.

Mich stören so einige Dinge gewaltig. "Angeblich" hat der Käufer ja eine VW Werkstatt und den ADAC konsultiert. JAU! Ich kann auch erzählen, dass ich stinkreich bin und gut aussehe ... Wer das nun glaubt ist selbst schuld!

Tatsache ist: IM Kaufvertrag und im Inserat stand deutlich zu lesen: Hier geht es um einen Unfallwagen. Niemand kann nun erwarten eine detailierte Liste über den Unfallschaden zu bekommen.

Der Käufer wusste VOR dem Kauf, dass es sich um einen Unfallwagen handelt. PUNKT! Ende der Diskussion, weil es gibt nichts zu diskutieren. Jedenfalls nicht mit dem Käufer.

Ich kaufe mir auch nicht bei eBay ein als DEFEKT deklariertes Smartföne und reklamiere anschließend, dass das Teil nicht funktioniert.

Klar, der Käufer macht der Verkäuferin nun die Hölle heiß, weil er darauf hofft, das die Verkäuferin schon weich wird. NEIN! Sie wird NICHT WEICH ... im Gegenteil! Und, falls der Käufer hier auftauchen sollte um sich zu beklagen: Junge, lass es sein! Diese pervide Masche ist bereits bekannt und zieht nicht mehr. Und, wenn du dir keine erheblichen Probleme einhandeln willst, lass die Frau in Ruhe. Und, kommst du aus einem südlich gelegen Land: Wir sind hier nicht auf dem Basar und deine Brüder kannst du auch stecken lassen. Jegliche Drohungen gegenüber der Verkäuferin zeigen nur deinen geringen IQ und die absolute Respektlosigkeit dem weiblichen Geschlecht gegenüber.

Sorry, das ich mich so echauviere. Nur, diese Masche mit angeblich versteckten Mängeln geht mir auf den ... Egal!

Der TE: Halt durch, lass dich nicht einschüchtern, halte uns auf dem laufenden und bei allem VIEL GLÜCK! Notfalls bekommst du Tipps per PN!

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

...

Ich kann auch erzählen, dass ich stinkreich bin und gut aussehe ... Wer das nun glaubt ist selbst schuld!

...

Jetzt bin ich aber völlig von den Socken ... :rolleyes:

;););)

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

… echauviere …

"echauffiere" muss das heißen. Kommt von französisch s' échauffer?= sich erhitzen und hat nichts mit Chauvi zu tun :D

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