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Unfallwagen beim Händler als Unfallfrei gekauft
Hallo, ich habe folgendes Problem. Im Nov. 2011 habe ich bei einem Mercedeshändler einen Gebrauchten Viano gekauft. Vor dem Kauf wurden einige Fragen via Mail geklärt. Unter andere auch ob es sich um einen Unfallwagen handele. Der Mercedeshändler verneinte dies und bestätigte mir dies auch im Kaufvertrag. Nun nach ca. 10 Monaten bemerkte ich nach dem Waschen des Fahrzeuges das sich der Lack im Bereich des Daches lösst. Daraufhin bin ich zu einem Karosseriebetrieb gegangen welcher mir mitteilte, dass die rechte hintere Seite gespachtelt und lackiert worden sei. Unverbindlich habe ich meinen Händler angeschrieben um die Angelegenheit zu klären. Zurück kam eine E MAIL vom Händler wo ein kurzer Sachverhalt vom Unfall beschrieben war sowie eine Rechnungskopie von der Instandsetzung. Instandsetzung war im selben Betrieb, wo ich den Wagen gekauft habe. Rechnungsbetrag beläuft sich auf 3.900Euro. Was habe ich nun für möglichkeiten??? Wer hat einen solchen fall schon einmal mitgemacht???
Bin auf eure Hilfe gespannt.
Vielen dank pepe125
Beste Antwort im Thema
@pepperduster
Sich mit einem offensichtlichen Betrüger einigen? Betrug bleibt Betrug - ein Händler ist kein Laiendarsteller! Der TE ist fürchterlich über den Tisch gezogen worden. Das wäre eine Sache für den Staatsanwalt!
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33 Antworten
Ab zum Rechtsanwalt...
Wollte mich halt vorab hier mal informieren.
Wenn du die Mail noch hast in dem Unfallfreiheit bestätigt wird, im Vertrag wirklich Unfallfrei steht und du es jetzt schriftlich hast das die Kiste a) einen Unfall hatte und b) der Händler wissentlich falsche Angaben machte dürfte es kein größeres Problem sein den Vertrag rückgängig zu machen - arglistische Täuschung. Problem sind die Kosten die der Händler möglicherweise für die Nutzung fordern kann, könnte die Sache trotz Allem teuer machen.
Alternativ eine gütliche Einigung mit dem Händler, zb das er die jetzt notwendige Reparatur zahlt.(Würde sie nicht bei ihm machen lassen der er ja schon mal pfuschte) und einen Wertausgleich dafür das es ein Unfallwagen ist.
Oder er so die Kiste zum Kaufpreis zurücknehmen ohne das du weitere Kosten hast, denn wenn es vor Gericht geht hat er schlechte Karten wenn er wissentlich einen Unfallwagen als Unfallfrei verkauft.
Persönlich würde ich eine gütliche Einigung anstreben, aber immer mit der unterschwelligen Drohung das beim ersten Zicken ein Anwalt mitspielt.
Ich wuerde ihm eventuell anbietet das er ihn zu einen Vernuenftigen Preis zurueck nimmt und dir fuer einen guten Preis einen Unfall freien verkauft. Ansonsten wuerdest zum Anwalt gehen. Oder du willst das Auto behalten, dann wuerde ich es dort machen lassen und wenigsten noch kostenlos den Service mit erledigen lassen.
Man muss doch nicht gleich einen Anwalt beauftragen wenn man sich mit dem Händler so einigen kann.
@TE:
Was machst du beim Kauf deines nächsten Fahrzeugs vor der Vertragsunterzeichnung?
Falls du eine RSV hast, würde ich beim jetzigen Fall durchaus einen Anwalt konsultieren, um mit dem Verkäufer auf Augenhöhe zu sein.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Man muss doch nicht gleich einen Anwalt beauftragen wenn man sich mit dem Händler so einigen kann.
Niemand hat was von beauftragen gesagt. Eine professionelle Rechtsberatung kann allerdings nicht schaden. Insbesondere wenn man es mit einem Händler zu tun hat, der offenbar bewusst betrogen hat...
@pepperduster
Sich mit einem offensichtlichen Betrüger einigen? Betrug bleibt Betrug - ein Händler ist kein Laiendarsteller! Der TE ist fürchterlich über den Tisch gezogen worden. Das wäre eine Sache für den Staatsanwalt!
Wobei ich auch noch betonen möchte, dass es sich nicht um einen Wald und Wiesen Händler handelte sondern um eine Niederlassung von Mercedes. Nun wenn der Händler Nutzungskosten gegen mich geltend machen kann, wie sieht es dann mit meinen bisher geleisteten kosten aus. Inspektion // Bremsscheiben // Windschutzscheibe // Fensterheber // Professionelle Aufbereitung vor dem Winter // Fußmatten usw.
Denke, wenn der Händler nicht auf mich zukommt muss es vor Gericht. Wobei ich durchaus besseres zu tun habe als es auf einen Rechtsstreit herrauskommen zu lassen. Wobei ich selber aus Baden Württemberg komme und den Wagen tief im Norden gekauft habe. Somit fällt eine Reparatur einfacher Weg 1050Kilometer beim Verkäufer so gut wie aus. Steht ja in keinem Verhältnis.
Und genau deswegen brauchst du einen Rechtsanwalt. Der kann dir genau und vor allem absolut rechtsverbindlich erklären, wie das mit Nutzung, Nachbesserung usw. aussieht...
du musst dir erstmal im klaren sein was du willst....
willst du den wagen behalten? hast du ein problem mit dem unfallwagen? oder gehts dir nur ums geld? meine meinung:
fakt ist wen du den wagen "zurückgeben" willst...das geht nicht ganz so einfach. der wagen wird wen überhaupt gewandelt. sprich du bezahlst für die gefahrene km. ich werf jetzt mal mit zahlen: angenommen du hast den wagen für 10.000 gekauft. dann hast den 10 monate lange genutzt, 10.000km gefahren, also wird der karren für 8000€ gewandelt. deine kundendienste, fussmatten und sonstige hast du für die katz gezahlt.
wen du den wagen behalten willst kannst du zuminderst mal eine preisminderung "raushandeln".
ob du den wagen nun beim dönerhänndler kaufst oder beim seriösen daimler autohaus....in der hinsicht sind die alle gleich! mein nachbar hat auch seinen golf nach einem unfall an seinen vw händler (btw der grösste in baden württenberg) verkauft. 4 wochen später stand der unfallfreie wagen zu verkaufen.
in sachen seriösität schenken die sich nix. ich an deiner stelle würde etwas geld raushandeln wen du sonst mit dem wagen zufrieden bist und den karren eben fahren bis er auseinander fällt. die rückgabe wird alles nur net einfach. auch vor gericht!
Es ist ja noch nicht mal gesagt oder erwiesen,das das Fahrzeug einen Unfall hatte.
Kann ja alles mögliche gewesen sein,weshalb was repariert werden musst.
Na wer wird schon gerne Betrogen?
Natürlich keiner.
Somit möchte ich natürlich das meiste für mich aus dem Schaden herausholen. Am liebsten wäre mir die Rückgabe des Kraftfahrzeuges an den Händler zum Kaufpreis + die mir entstandenen kosten und ich würde im gegenzug von einer Anzeige aufgrund Betruges absehen.
Es geht ja vor Gericht nicht nur um die Kosten so denke ich sondern in erster Linie ja auch darum das ich als Käufer wissentlich Betrogen worden bin.