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Unfallwagen gekauft - HILFE

Themenstarteram 13. Februar 2008 um 14:51

Leute ich werd wahnsinnig und koch grad :mad:

Also folgendes ist passiert, wir haben vor 10 Monaten einen Polo 9N gekauft für meine Frau BJ 2003 Der Wagen wurde als Unfallfrei deklariert und 1 Vorbesitzer... Soweit das..

Amgefangen hat die ganze Scheisse damit das uns ca. 1 Monat nach dem Kauf hinten Links aufgefallen ist das der Reifen RUNTER ist, richtig RUNTER, Quasi sliks... Ich hab das beim kauf gar nicht gesehn weil es NUR an der Innenkannte war also IM Radlauf... Reifen wurde kostenlos ersetzt.

Noch am 2. Tag des Kaufes ruckelte der Wagen wie verrückt, also ich die Motorhaube aufmachte sah ich das Motorsteuergerät im Motorraum liegen, es war NICHT festgemacht. :mad:

Im Dezember 2007 hat uns jemand die Vorfahrt genommen und die Stoßstange vorne kaputt gemacht. Wir also zu VW reparieren lassen. Am Tag der Abholung kommt mein :) auf mich zu und sagt doch glatt: Sie wissen das das ein Unfallwagen ist..? :eek: Der Gutachter der dabei war und sich den Wagen angesehn hat hat das bestätigt.

Das Stabi vorne Beifahrerseite ist SCHIEF und der Lüfter vorne GENIETET. Ich bin im VW Autohaus kreidebleich geworden :(

Der Lüfter ist auch kein Original VW Teil mehr :mad:

Das Autohaus will davon nix wissen..

Leute was mach ich jetzt am geschgicktesten? Anwalt? Gericht? Was würdet IHR machen :(

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19 Antworten
am 13. Februar 2008 um 17:00

1. Das Gespräch suchen und Angaben von Leuten die sich damit auskennen, zurate ziehen bzw. das Gutachten mitnehmen, wo der Altschaden drin steht.

2. Falls dies zu einer Einigung (Geld teilweise zurück oder was weis ich) führt, GUT.

3. Falls das noch nichts bringt, würde ich mich an die Kfz-Innung wenden, welche bei diversen Dingen einen sog. Ombudsmann einsetzt und vermittelt oder ggf. durch ein neutrales Gutachten für eine Einigung sorgt. Dafür muss der Betrieb aber Mittglied in der Innung bzw. dem Verband sein.

4. Wenn auch das nichts bringt (die Werkstatt muss die "Ermittlungen" und das Urteil (7.B. 1000 Euro zurück oder Wandlung des Fahrzeugs) des Ombudsmanns nicht hinnehmen), dann bringt wohl nur der Anwalt was. Ob sich das nun in diesem Fall must du selbst entscheiden.

Zitat:

Original geschrieben von Audi_Fan1906

Also folgendes ist passiert, wir haben vor 10 Monaten einen Polo 9N gekauft..

Leute was mach ich jetzt am geschgicktesten? Anwalt? Gericht? Was würdet IHR machen :(

Sorry, so Leid es mir tut, ich fürchte nach 10 Monaten hast du keine Chance mehr :(

Themenstarteram 13. Februar 2008 um 17:44

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

Zitat:

Original geschrieben von Audi_Fan1906

Also folgendes ist passiert, wir haben vor 10 Monaten einen Polo 9N gekauft..

Leute was mach ich jetzt am geschgicktesten? Anwalt? Gericht? Was würdet IHR machen :(

Sorry, so Leid es mir tut, ich fürchte nach 10 Monaten hast du keine Chance mehr :(

Auch wenn ich nachweissen kann das sie mir nen Unfallwagen verkauft haben? :eek:

Zitat:

Original geschrieben von Audi_Fan1906

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

 

Sorry, so Leid es mir tut, ich fürchte nach 10 Monaten hast du keine Chance mehr :(

Auch wenn ich nachweissen kann das sie mir nen Unfallwagen verkauft haben? :eek:

Kannst du das?

Wie willst du nachweisen, dass das nicht z.B. dir vor 5 Monaten o.ä. passiert ist?

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

Sorry, so Leid es mir tut, ich fürchte nach 10 Monaten hast du keine Chance mehr :(

Ich hab mal gelesen, daß man einen Unfallwagen sogar bis zu 10 Jahre nach Kauf zurückgeben kann.

 

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

Wie willst du nachweisen, dass das nicht z.B. dir vor 5 Monaten o.ä. passiert ist?

Wie willst Du nachweisen, daß das nicht eine Woche vorher passiert ist, wenn Du den Wagen zwei Wochen zuvor gekauft hast?

Eigentlich kann man nie beweisen, daß man es nicht selber war.

Wenn ich richtig informiert bin, liegt die Beweislast bis 6 Monate beim Händler, danach bei dir.

Im Klartext: Du müsstest beweisen, dass der Wagen bereits beim Kauf den Unfallschaden hatte, vorher (bis 6 Monate) hätte der Verkäufer beweisen müssen, dass der Wagen kein Unfallwagen war.

Da der Beweis für dich schwer sein wird, sehe auch ich hier wenig Chancen (obwohl du im Recht bist).

(Meine bescheidene Meinung dazu)

Wie wäre es wenn der RA mal höflich bei der Versicherung anfragt?

Die können dir den Tag des Unfalls ganz genau sagen.

Gruß,

Joschi

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Wie wäre es wenn der RA mal höflich bei der Versicherung anfragt?

Die können dir den Tag des Unfalls ganz genau sagen.

Gruß,

Joschi

weiß die versicherung davon?

entweder es war fremdverschulden, die gegnerische versicherung hat gezahlt, und der verkäufer hat das geld eingesteckt. Der Unfallgegner ist vermutlich nicht mehr zu ermitteln.

oder es war eigenverschulden, dann hat er es vermutlich nicht seiner versicherung gemeldet, da der schaden sonst behoben wäre.

Einzige Chance, Eigenverschulden mit Fremdbeteiligung. Dann wird die Versicherung sicherlich davon wissen.

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Wie wäre es wenn der RA mal höflich bei der Versicherung anfragt?

Die können dir den Tag des Unfalls ganz genau sagen.

Gruß,

Joschi

weiß die versicherung davon?

entweder es war fremdverschulden, die gegnerische versicherung hat gezahlt, und der verkäufer hat das geld eingesteckt. Der Unfallgegner ist vermutlich nicht mehr zu ermitteln.

oder es war eigenverschulden, dann hat er es vermutlich nicht seiner versicherung gemeldet, da der schaden sonst behoben wäre.

Ich denke mal das auch bei Eigenverschulden die Wahrscheinlichkeit eines Unfallgegners sehr hoch ist.

Wenn wir also Fahrerflucht ausklammern ist das Nummernschild bei der Versicherung bekannt. Egal ob als "Täter" oder "Opfer".

Wenn der Verkäufer also auf Dickkopf macht, brauchts eh nen RA. Und eine Anfrage mehr wird die Kosten nicht explodieren lassen.

Gruß,

Joschi

P.S Eine KFZ-Versicherung weiß mehr als man glaubt.

Themenstarteram 13. Februar 2008 um 20:36

hmm, ich bin erschüttert aber wenigstens seid ihr ehrlich :(

ALSO, der Gutachter der bei VW vor 2 Wochen dabei war und mit dem ich auch schon telefoniert habe meinte mit eigenen Worten, der Lüfter ist Kein Original VW teil sondern eher aus Fern Ost, ein Billig Teil, so wie es manchmal bei EU Fahrzeugen verbaut wird... Er kann mit das ganze auch so bestätigen das es gerichtlich verwertbar ist.. Die Frage ist nur lohnt das überhaupt denn das Autohaus kam auch schon mit dem Spruch mit 6 Monaten in der Beweisspflicht...

Ich hab mir heute Anhand einer Kopie des Fahrzeugbriefes die Adresse vom Vorbesitzer geangelt wenn der mir sagt JA ER HATTE NEN UNFALL dann würden meine Chancen doch nicht schlecht stehn. ich weiss ja nicht was das Auto noch alles hinter sich hat. In der VW Historie über das Auto steht nix drin also muss der Schaden der ja durch den getauschten und GENIETETEN Lüfter irgendwo anderes repariert sein...

Bevor ich zum Anwal gehe muss ich halt sehn wie gut die Chancen überhaupt stehn oder ob mich der Richter wenns soweit kommt eher auslacht weil die Beweisse nicht reichen :mad:

Schau ich mir die Punkte an die Fehlerhaft an dem Auto sind sind das folgende...

- Auf dem Car Life Garantie Liste die wir haben /Gebrauchtwagenversicherung 1Jahr) sind verschiedene Punkte anzukreuzen. Eben ob der Luftdruck o.k. war oder Kratzer ob Leder oder Stoff etc. Bei den 3 Punkten zur Bereifung ist NICHTS angekreuzt..

- Der Wagen hat einen angeknaksten Stabi auf der Beifahrerseite.

- Der hintere Reifen war komplett runter auf der INNENSEITE und die Stahlfelge verdellt... Ich spekulier mal.... Der Tussi der das Auto vorher gehört hat ist mit der Beifahrersete an nen Borsteine geknallt und hat sich somit alles verdellt... Hat aus lauter dummheit den Reifen nach hinter verlegt ums zu vertuschen.. Spur und Sturz war lt. VW an dem Wagen auch total verstellt.

- Der Lüfter ist kein Original VW Teil, er ist nur angenietet was selbst der Gutachter in seiner Laufbahn nicht NIE gesehn hat.

- Wie zum TEUFEL kam der Wagen mit einem Slickreifen durch den TÜV?

- Wie kam der Wagen mit im Motorraum baumelnden Motorsteuergerät durch den TÜV?

Zitat:

Original geschrieben von Audi_Fan1906

 

- Wie zum TEUFEL kam der Wagen mit einem Slickreifen durch den TÜV?

- Wie kam der Wagen mit im Motorraum baumelnden Motorsteuergerät durch den TÜV?

Auf diese Frage gibt es viele Antworten.

Da ich an das gute im Menschen glaube, schließe ich mal alle nicht legalen Möglichkeiten aus und sage:

Der Prüfer hatte einen schlechten Tag

Gruß,

Joschi

Themenstarteram 13. Februar 2008 um 20:42

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Zitat:

Original geschrieben von Audi_Fan1906

 

- Wie zum TEUFEL kam der Wagen mit einem Slickreifen durch den TÜV?

- Wie kam der Wagen mit im Motorraum baumelnden Motorsteuergerät durch den TÜV?

Auf diese Frage gibt es viele Antworten.

Da ich an das gute im Menschen glaube, schließe ich mal alle nicht legalen Möglichkeiten aus und sage:

Der Prüfer hatte einen schlechten Tag

Gruß,

Joschi

Vor kurzem Stand ich vor der Apotheke und sah ein Pferd kotzen ;)

am 13. Februar 2008 um 21:21

Zitat:

Original geschrieben von Audi_Fan1906

 

 

Ich hab mir heute Anhand einer Kopie des Fahrzeugbriefes die Adresse vom Vorbesitzer geangelt wenn der mir sagt JA ER HATTE NEN UNFALL dann würden meine Chancen doch nicht schlecht stehn. ich weiss ja nicht was das Auto noch alles hinter sich hat. In der VW Historie über das Auto steht nix drin also muss der Schaden der ja durch den getauschten und GENIETETEN Lüfter irgendwo anderes repariert sein...

Hi,

 

 

Wenn Du die Adresse hast, der Vorbesitzer bestätigt, dass er einen Vorschaden hat, kann er sicher auch bestätigen ( und hofentlich will er es auch noch) welchen Vorschden der Wagen hatte. Damit dürfte ein cleverer Anwalt sicher was machen können.

 

Du kannst auf der anderen Seite auch den Händler bluffen und ihm sagen, dass Du den Vorbesitzer nun kennst und die Vorgeschichte des Wagen kennst. Wenn Du nun auch noch nachweisen kannst, dass der Wagen an den Händler mit einem Vorschaden verkauft wurde....

 

 

Grüße

 

globalwalker

Zitat:

Original geschrieben von Audi_Fan1906

Ich hab mir heute Anhand einer Kopie des Fahrzeugbriefes die Adresse vom Vorbesitzer geangelt wenn der mir sagt JA ER HATTE NEN UNFALL dann würden meine Chancen doch nicht schlecht stehn.

jo...

ALLES andere, bevor du keine definitive aussage (am besten schriftlich) dazu hast, ist vollkommen sinnlos...

da kannst du das kleingedruckte der car-life garantie durchlesen wie du willst...völlig zwecklos!.....der händler kann/wird dich immer wieder mit den worten "bei uns war der wagen unfallfrei, den unfallschaden haben sie verursacht" abwimmeln können.....

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