- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Unfallwagen in Restwertbörse
Unfallwagen in Restwertbörse
ein großes Hallo erst einmal in die weite Runde.
habe folgendes Problem.
vor ein paar Tagen hatte ich einen Auffahrunfall . Mit sit einer draufgefahren.
Unfallschuld wurde vonPolizie vor Ort geklärt.
Ich habe jetzt meinen Wagen ( Peugeot 307 ) in eine unabhängige Werkstatt gebracht zwecks eines KoVo´s für dei gegenerische Versicherung.
Die Werkstatt schaltete gleich einen Sachverständigen ein, der den Widerbeschaffungswert auf 4.400.- festlegte. Der KoV0 für die Reparatur wäre 3.900.-. Mein Wagen wurde sofort in die Restwertbörse gesetzt.
Wenn dort ein Gebot käme, würde ich von der Versicherung die Differenz ausbezahlt bekommen.
Ich würde lieber die Rep. Kosten bekommen und das Auto einem Händler bei Neukauf anbieten. ich glaub nämlich da komme ich besser weg.
Ich komme mir von der Werkstatt nämlich ein wenig übberrumpelt vor.
Denke ich da richtig oder ist es ein wenig Panik von mir.
Danke schon mal für die Hilfe.
kubuli
Beste Antwort im Thema
@ Schrittmacher
Was blaffst Du hier eigentlich alle Leute an? Hier wirfst Du dem TE indirekt vor, er wolle sich bereichern, in einem anderen Thread wird ein TE platt gemacht, weil er einen Iveco zerbeult hat und um Rat bittet. Was soll das?
Und: wenn Du schon auf dicke Hose machst, dann achte darauf, dass Du so halbwegs richtig liegst. Sonst wird es peinlich - und zwar für Dich! Die Jurisdiktive ist so ein peinliches Ding! Eventuell hättest Du damals in der Schule etwas besser aufpassen sollen. Die Gewalten in unserem Land teilen sich in:
Judikative
Exekutive
Legislative
Das musste mal sein, nicht nur Dir darf hier "die Hutschnurr hochgehen"
P.S.
@ TE
Sorry, dass ich Deinen Thread gerade "missbraucht" habe und zu Deinem Problem keine Lösungsvorschläge unterbreiten kann
Ähnliche Themen
18 Antworten
Die Polizei vor Ort klärt garnichts, die nimmt nur auf.
Schuldzuweisungen seitens der Polizei sind so nicht haltbar. Die sind unterm Strich nur Protokollführer und u.U. Zeugen. Selbst wenn einer die Schuld zugibt, ist das gegenüber der Polizei ansich völlig egal, da man laut Gesetz die freundlichen Helfer problemlos anlügen darf. Somit auch jederzeit seine Aussage revidieren kann.
Dafür gibts immernoch Gerichte und nicht die SchuPo`s. Und das ist auch gut so.
Sag mal, lernt man das in der Schule nicht mehr? Von wegen Sozialkunde Exekutive - Jurisdiktive und so?
Du möchtest also fiktiv Abrechnen und zwar die Reparatur und nicht einen wirtschaftlichen Totalschaden?
Du musst das Fahrzeug nicht an den Bieter aus der Restwertbörse verkaufen, dies ist lediglich ein verbindliches Angebot für den Aufkäufer.
Das mit der Rolle der Polizei ist mir schon klar.
War vielleicht bisschen blöd ausgedrückt, aber dies ist nicht das Problem, wofüe ich eine Lösung suche.
schau mal hier in die Faq http://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html#Q2005647
was dir zusteht.
Bereichern ist nicht drin bei einem Schaden, auch wenn Mancher das gerne versucht und Andere damit sogar durchkommen.
@ Schrittmacher
Was blaffst Du hier eigentlich alle Leute an? Hier wirfst Du dem TE indirekt vor, er wolle sich bereichern, in einem anderen Thread wird ein TE platt gemacht, weil er einen Iveco zerbeult hat und um Rat bittet. Was soll das?
Und: wenn Du schon auf dicke Hose machst, dann achte darauf, dass Du so halbwegs richtig liegst. Sonst wird es peinlich - und zwar für Dich! Die Jurisdiktive ist so ein peinliches Ding! Eventuell hättest Du damals in der Schule etwas besser aufpassen sollen. Die Gewalten in unserem Land teilen sich in:
Judikative
Exekutive
Legislative
Das musste mal sein, nicht nur Dir darf hier "die Hutschnurr hochgehen"
P.S.
@ TE
Sorry, dass ich Deinen Thread gerade "missbraucht" habe und zu Deinem Problem keine Lösungsvorschläge unterbreiten kann
Zitat:
Original geschrieben von superlolle
Die Jurisdiktive ist so ein peinliches Ding!
Jajaja blablabla
"Ausser der legislativen und exekutiven Gewalt gibt es in demokratischen Systemen auch die jurisdiktive Gewalt. Es sind die Gerichte. In Deutschland mu? man zwischen dem Bundesgericht und den Landesgerichten unterscheiden. "
Ich habe sehr wohl in der Schule aufgepasst, aber für dich gibt auch Googel einiges her mit dem Begriff Jurisdiktive, also erst mal selbst schlau machen bevor du andere anblaffst dass etwas peinlich währe
Und ansonsten ist es vom Duden-Wort Jurisdiktion abgeleitet, also nicht nur das dumme Internet
Jurisdiktion (Artikelvorschau)
Ju|ris|dik|ti|on, die; -, -en <Pl. selten> [lat. iurisdictio = Zivilgerichtsbarkeit]: 1. (bildungsspr.) Rechtsprechung, Gerichtsbarkeit; Gerichtshoheit
und auch Wiki sagt was dazu
Google gibt vieles her. Ist so schlau, wie die Leute/Schrittmacher, die was in Netz stellen
Und: wer austeilen kann, der sollte eigentlich auch einstecken können, mein lieber Schrittmacher! Mit dem austeilen bist Du ja ganz gut dabei, das andere lernen wir dann noch...
Und nun lass es gut sein, es würde nicht gut ausgehen für Dich, da währe ich mir sicher!
Danke, der link war hilfreich.
apropos "bereichern".
wenn ich einen Schaden von 3.900.- € habe und dann das Unfallauto danach selbst weiterverkaufen will um vielleicht für mich ein besseres ergebnis zu erzielen,als die Kombination mit der Restwertbörse, empfinde ich nicht als Versuch der Bereicherung.
Den Schaden habe ich nun mal und wenn ich eventuell ein kleinen Mehrwert durch Selbstverkauf erziele, finde ich das legitim.
Kubuli
Wenn du den Wagen veräusserst und dafür mehr bekommst als die Restwertbörse hergibt hast du Glück. Allerdings kannst du nur entweder Fachgerecht Reparieren lassen oder als Totalschaden abrechnen. Wenn Repariert wird wird die Reperatur bezahlt und wenn du als Totalschaden abrechnest steht dir nur die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert zu. Alles andere wäre eine Bereicherung für die wir alle gradestehen müssten mit höheren Versicherungsbeträgen.
Hat der Gutachter denn keinen Wiederbeschaffungswert im Gutachten genannt?
Hat er: 4.400,00 €
Sorry, ich wollte eigentlich fragen, ob der Gutachter keinen Restwert festgelegt hat...
Hallo,
zunächst einmal der Hinweis, dass wir bitte etwas Ruhe in den Thread hineinbringen.
Schittmacher --> bitte erneut den Posteingang vom 20.05. checken und ernsthaft berücksichtigen...
Ansonsten - mal zusammengefasst:
Wiederbeschaffungswert 4.400 €
Restwert: ???
Reparaturkosten: 3.900 €
Ansonsten:
Wurde ein Kostenvoranschlag gemacht oder ein Gutachten? Das Eingangsposting lässt nicht genau rückschließen --> KVA ist aber bei dieser Höhe nicht i.O., da sollte ein Gutachten her.
Von wem wurde der Wagen in die Börse gesetzt - vom Gutachter? Von der Werkstatt?
Es spricht ja nix gegen ne fiktive Abrechnung - aber bei Abrechnung der Reparatur muss das Fahrzeug weitere 6 Monate genutzt werden.
Und Du sprachst von Neuanschaffung.
Dann gäbe es den Wiederbeschaffungsaufwand --> Wiederbeschaffungswert (4.400) - Restwert (???)
Grüße
Schreddi
PS: Sause wieder schneller
...und ganz sachlich...
@Schreddi
Werkstätten können keine Fahrzeug in die Restwertbörsen setzen.
Die können bestenfalls darauf bieten, wenn Sie denn dort angeschlossen sind....
Nur der Kunde selber könnte sein Fahrzeug dort einstellen.
@Kubuli97
Wenn du nicht reparieren lässt, dann bekommst du den WBW minus Restwert, also den Wiederbeschaffungsaufwand, wie Schreddi richtig geschrieben hat. Du hast dann ja auch keinen Nachteil, wenn du das Auto verkauft, bist du ja wieder beim WBW.
Wenn du das Auto aber verkauft, im Wisssen, das die Versicherung einen höheres Gebot für dein Auto hat, dann wird es nichts mit deiner "legitimen Mehrwert- Erlangung"
Also, am besten mit dem SV sprechen, der das Gutachten erstellt hat und nicht irgrendwelche Schnellschüsse machen, weil dir irgendwelche "Experten" dazu raten.
Gruß
Delle