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Unfallwagen Restwertangebot Abwicklung Händler

Themenstarteram 7. August 2019 um 7:44

Guten Morgen und ein Hallo in die Runde!

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

Ich hatte vor drei Wochen einen unverschuldeten Autounfall.

Der Gutachter hat einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt und das Sachverständigenbüro hat mir drei Restwertangebote regionaler Händler beigelegt. Eines dieser Angebote möchte ich gerne annehmen.

Jetzt meine Frage: Wie verkaufe ich das Auto an den Händler. Muss ich hierfür selbst einen Vertrag aufsetzen oder haben diese Händler bereits vorgefertigte Verträge?

Wird mein Auto abgeholt oder muss ich es zum Händler bringen (komme dann aber ggf. ja schlecht wieder zurück ohne Fahrzeug). Wenn Abholung: wird das Auto ohne Kennzeichen abgeholt, so dass ich es dann selbst abmelde?

Der Gutachter hat keine Fotos vom Innenraum gemacht und dem Gutachten beigelegt. Heißt, es wurden keine Abnutzungs- Gebrauchsspuren im Innenraum festgehalten. Trotzdem habe ich ein Angebot erhalten. Ist das normal?

Ich werde den Händler auf jeden Fall heute Nachmittag auch noch anrufen.

Vielen Dank schon mal. Ich habe leider wenig Erfahrung. Vielleicht hat jemand von euch ja so einen Verkauf schonmal abgewickelt.

Liebe Grüße

 

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 7. August 2019 um 7:44

Guten Morgen und ein Hallo in die Runde!

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

Ich hatte vor drei Wochen einen unverschuldeten Autounfall.

Der Gutachter hat einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt und das Sachverständigenbüro hat mir drei Restwertangebote regionaler Händler beigelegt. Eines dieser Angebote möchte ich gerne annehmen.

Jetzt meine Frage: Wie verkaufe ich das Auto an den Händler. Muss ich hierfür selbst einen Vertrag aufsetzen oder haben diese Händler bereits vorgefertigte Verträge?

Wird mein Auto abgeholt oder muss ich es zum Händler bringen (komme dann aber ggf. ja schlecht wieder zurück ohne Fahrzeug). Wenn Abholung: wird das Auto ohne Kennzeichen abgeholt, so dass ich es dann selbst abmelde?

Der Gutachter hat keine Fotos vom Innenraum gemacht und dem Gutachten beigelegt. Heißt, es wurden keine Abnutzungs- Gebrauchsspuren im Innenraum festgehalten. Trotzdem habe ich ein Angebot erhalten. Ist das normal?

Ich werde den Händler auf jeden Fall heute Nachmittag auch noch anrufen.

Vielen Dank schon mal. Ich habe leider wenig Erfahrung. Vielleicht hat jemand von euch ja so einen Verkauf schonmal abgewickelt.

Liebe Grüße

 

 

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- Kaufvertrag: Hat normal der Händler, kannst aber trotzdem mal einen vorbereiten

- Abholung: Das kannst du bei deinem Telefonat mit dem Händler klären.

- Angebot: Steht da eine Klausel drin, á la "Vorbehaltlich einer Besichtigung etc"?

In der Regel sind diese Angebote bei wirtschaftlichen Totalschäden geringer, als es der eigentliche Restwert der Fahrzeuge ist. Somit ist es für die Händler lukrativ, zumal die Schäden ja durch den Gutachter abgesichert sind.

In der Regel wird der Händler nach Abklärung den Wagen mit dem Hänger abholen, falls er noch verkehrstauglich sein sollte, eventuell auch anders.

Da der Sachverständige den Restwert auch unter Berücksichtigung des Werts ohne Unfall erstellt hat, gibt es (keine weiteren Änderungen am Fahrzeug vorausgesetzt) keinerlei Probleme beim Verkauf an den Händler.

Wegen der genauen Abwicklung einfach wie vorgesehen den Händler kontaktieren, und den Verkauf dann an den Versicherer weiter geben.

Zitat:

@Surreal_ schrieb am 7. August 2019 um 09:44:40 Uhr:

...

Der Gutachter hat keine Fotos vom Innenraum gemacht und dem Gutachten beigelegt. Heißt, es wurden keine Abnutzungs- Gebrauchsspuren im Innenraum festgehalten. Trotzdem habe ich ein Angebot erhalten. Ist das normal?

...

ich denke ja ... und es ist auch normal, dass ein fälliger ZR-Wechsel/ausgeschlagene Stoßdämpfer/usw. nicht im Gutachten stehen ...

--> jeder Händler, der sich in so einer Restwertbörse tummelt, wird einen entsprechenden Risikopuffer einkalkulieren ;)

da ihm i.a. die Möhren auf´s Auge gedrückt werden, die vom Unfall abgesehen eh schon am Ende sind - während man sich ein gutes Auto (nach einem "nur" WIRTSCHAFTLICHEN Totalschaden) gerne noch mal günstig herrichtet, um weiter damit rumzufahren - oder in Eigenregie anderweitig zu einem besseren Preis verkauft!

ich hatte z.B. vor 4 Jahren mal einen "Totalschaden" (Wiederbeschaffungswert 1.700 Euro & Angebot aus Restwertbörse 550 Euro), mit dem ich noch 1 1/2 Jahre fahren konnte ...

... und den ich DANN - mit mittlerweile 2 offenen Durchrostungen in den Schwellern, bald ablaufendem TÜV, und einem akuten Differentialschaden immer noch für 450 Euro verkaufen konnte!

Der Ankäufer macht das nicht zum ersten mal und wenn die Versicherung mit involviert ist, dann wird er extra vorsichtig sein.

Frag den Händler doch einfach wie er das Auto bekommen will (Hänger, rote Nr, etc.) er wird Dir schon Möglichkeiten nennen.

Wo steht das Auto denn zur Zeit? Gutachter kommen in der Regel nicht ins Haus sondern zur Werkstatt.

Bei meinem letzten Auto war es übrigens auch ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Restwert vor dem Unfall: 2.500 €, Reparaturkosten 3.600,00 €. der Gutachter hatte Angebote von 400-450€. Die Versicherung des Gegners (mir war einer im Stau hinten drauf gefahren) kam auf einmal mit einem Angebot von 850,00€ eines Exporteurs um die Ecke und hat den Betrag dann von der Erstattung abgezogen.

Ich habe das Auto für 200,00€ fachgerecht reparieren lassen (bin danach noch ohne Mängel durch den TÜV) und hab mich in aller Ruhe nach einem neuen umgesehen. Den alten hab ich am Ende für 1.200,00 € verkauft und alle waren glücklich. Das Auto fährt heute noch und hat keine Mucken, jedenfalls keine die ein 12 Jahre altes Auto nicht eh hat, und die Besitzerin ist zufrieden. Ich hatte nen guten Preis bekommen (inkl. der Versicherungssumme) und hatte noch ein gutes Auto solange ich es gebraucht habe. Der Unfallgegner und seine Versicherung hatten leichtes Spiel. Was will man mehr?

Die Angebote im Gutachten sind verbindlich eingeholte Angebote. Da wird nichts weiter verhandelt. Das Höchstgebot ist innerhalb der genannten Frist vom Verkäufer anzunehmen, wenn denn ein Verkauf gewollt ist. Es genügt die nachweisbare Mitteilung an den Bieter, dass er den Zuschlag hat. Abholung etc. ist alles Sache des Bieters.

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