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Unfallwagen

Themenstarteram 20. Juli 2015 um 11:16

Guten Tag,

ich hoffe ich kann in diesem Forum mein Thema eröffnen.

 

Es geht darum das ich mein Auto vor 2 Monaten verkauft habe und der Käufer mit dem beim ADAC war und es stellt sich heraus das der Wagen rundum ein Unfallauto sei.

Ich hatte ihm gesagt das die Seite einmal nachlackiert wurde wegen einem Kratzer.

Jetzt hat er einen Anwalt eingeschaltet und verlangt von mir das ich 600 Euro nachzahle.

Ich hatte keinen Unfall und mein Vorbesitzer hatte auch keinen, hatte ihn gefragt.

Was mache ich nun?

 

Danke und LG

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14 Antworten

Nachweisen, warum nachlackiert wurde und nachweisen, dass es kein Unfallwagen ist. Und den Käufer auffordern, dir mal den Bericht des ADAC vorzulegen, welche Unfallschäden vorhanden gewesen sein sollen.

Zitat:

 

Ich hatte ihm gesagt das die Seite einmal nachlackiert wurde wegen einem Kratzer.

Selbstverständlich auch schriftlich im Vertrag?

am 20. Juli 2015 um 12:32

Erst einmal jedliche Zahlung verweigern.

Es handelt sich um einen privatverkauf. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen.

Wer weis wer den Schaden verursacht hat, sofern es einen gibt.

Gibt es ein Guachten?

Ist dort aufgeführt wie alt der Schaden ist? In zwei Monaten kann auch der Käufer einen Schaden gehabt haben.

Hast Du noch Deinen Kaufvertrag, wo Du den Wagen gekauft hast?

Steht da nichts von Unfallwagen drin und du hattest keinen Unfall, dürfte dich das nicht betreffen.

Was für eine Forderung sind die 600 Euro? Minderung? Sollte der Schaden von DIr sein, könnt ihr euch auf eine Minderung einigen oder den Vertrag rückgängig machen. Dann muss er aber 2 Monate Nutzung bezahlen.

Vielleicht einen Anwalt nehmen wenn es nicht über die PHV geht und Du eine Rechtschutzversicherung hast. Ansonsten könnten die 600 Euro günstiger sein. ;)

"Vielleicht einen Anwalt nehmen wenn es nicht über die PHV geht" - was soll denn da über die PHV gehen?

Und wenn im Kaufvertrag "unfallfrei" steht, interessiert der Gewährleistungsausschluss kein Gericht. Auch nicht ob der TE oder der Vorbesitzer den Unfall verschwiegen hat.

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich.

Wie alt, wie viele Vorbesitzer, welcher Kaufpreis usw..

Wurde ein Kaufvertrag gemacht und was steht dort bezüglich der Nachlackierung und bezüglich Unfallfreiheit.

Ich will mal annehmen, dass du die Gewährleistung nachweisbar ausgeschlossen hast.

Wenn das Auto "rundum" ein Unfallwagen sein sollte, also nicht nur die Nachlackierung wegen des Kratzers aufweist und du davon keine Kenntnis hattest und auch keine entsprechende Zusage gemacht hast, dann hast du in gutem Glauben gehandelt.

Themenstarteram 20. Juli 2015 um 13:27

Es handelt sich um einen Mercedes CLK von 2003. 5 Vorbesitzer mit mir und Kaufpreis war 8600 Euro.

Der Wagen war Top in Schuss mit einer Gasanlage von Prins mit einer Restgarantie, alle Reperaturen wurden gemacht und TÜV war auch gemacht worden.

Das ein Kratzer in der Seite nachlackiert wurde, haben wir nur mündlich gemacht und nicht aufgeschrieben, wofür ich mir jetzt in den Arsch beißen könnte.

und ja ich habe eine Rechtschutzversicherung.

Wovor ich Angst habe ist das ich mehr Zahlen muss, wenn das vor Gericht geht.

Zitat:

@realmaurice schrieb am 20. Juli 2015 um 15:27:23 Uhr:

...

Das ein Kratzer in der Seite nachlackiert wurde, haben wir nur mündlich gemacht und nicht aufgeschrieben, ...

Gibt es dafür Zeugen?

Hast Du per Kaufvertrag versichert, das der Wagen Unfallfrei ist? Schlecht.

Oder hast Du versichert, dass er in der Zeit bei Dir keinen Unfall hatte? Gut so.

Definition: http://www.autorep.com/?siteID=6C247AE4A624EE61432FEA3DD4B9FD78

Hallo,

Das ist mittlerweile die übliche Masche um im nachhinein den Kaufpreis zu drücken.

Soetwas liest man hier auf MT oft.

Seelze 01

Zitat:

@Seelze 01 schrieb am 20. Juli 2015 um 21:12:20 Uhr:

Das ist mittlerweile die übliche Masche um im nachhinein den Kaufpreis zu drücken.

Soetwas liest man hier auf MT oft.

genauso oft liest man hier aber auch vom Gegenteil das einem was unfallfreies angeboten wird und sich das gegenteilige rausstellt.

Ist immer schon komisch das man sich auf die Seite des TE stellt. In dem einen Beitrag heißt es karre zurück stellen und Geld verlangen und hier heißt es der will nur Kohle.

Ohne weitere Infos könnten halt der eine oder der andere Recht haben. Und nur weil der TE keinen Unfall hatte muss es noch lange nicht sein das es kein Unfallwagen ist/war.

Würde mir hier an der Stelle des TE das Prüfprotokoll des ADAC aushändigen lassen. Gibt's eines dann weiter Schritte mir überlegen wie man sich vielleicht gütig einigen kann.

am 21. Juli 2015 um 8:54

Wie schon gesagt, wenn der Geld will und behauptet, dass der Wagen ein "Unfall-FZG" sei, dann soll er seine Behauptung beweisen, am besten mit einem Gutachten.

Wenn das Gutachten vorliegt, prüfen was da überhaupt drinn steht. Ist zu sehen wie alt der Schaden sein soll???

Wenn er nach 2 Monaten kommt, kann der Schaden von ihm selbst sein.

Solange er nicht gerichtlich Geld fordert, einfach ignorieren. Nicht lange diskutieren. Gekauft wie gesehen.

Auch wenn es inzwischen wirklich gängige Praxis ist nach dem Kauf den Preis zu drücken, kann ich mir bei vier weiteren Vorbesitzern durchaus vorstellen, dass das Auto bereits Unfälle hatte.

Ich denke mal hier ist es wichtig was der TE genau zur Unfallfreiheit zugesichert hat.

Wenn er nur die Zeit bestätigt hat in der das Fahrzeug in seinem Besitz war und ihm auch keine Vorschäden nachweislich bekannt waren, dürfte er raus sein.

am 22. Juli 2015 um 13:54

Ansonsten Rückabwicklung aller Kaufverträge von denen die "beschissen" wurden! ;)

Würde einen heiden Spaß machen. :)

Da kann ein Anwalt richtig wüten. :)

Wenn dem der Fall ist, einen Vergleich machen. Er will 600 Euro, dann mal 250 Euro anbieten. Irgendwo wird man sich schon einigen. Auf einen Rechtstreit wird keiner Bock haben.

Doch, der Anwalt. Da wird nämlich auf Rückabwicklung geklagt und der Streitwert beträgt dann 8.600,- €. Gibt rund 1.500,- € Anwaltshonorar und das lohnt sich schon für so eine Standardsache. Aber dafür gibt's ja die RS.

An den TE: Warst du mal mit der Kiste in einer Mercedeswerkstatt und hast du da die Rechnung noch? Dann frag einfach mal nach, ob und ggfls. wann in der Fahrzeughistorie eine Unfallreparatur vermerkt ist. Viele Hersteller speichern die Fahrzeugdaten, wie, wann und warum das Auto in der Werkstatt war.

Bei meinem damalige Golf Cabrio konnte ich dem Verkäufer so einen verschwiegenen, kräftigen Unfallschaden ganz genau nachweisen.

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