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Unfalverursacher meldet sich nicht bei seiner versicherung?

Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 21:11

Hallo leute bräuchte mal eure meinung

mir ist am 25.11 einer in mein parkendes auto gefahren in der zeit wo ich eikaufen war. Hintere tür kaputt. Schaden von etwa 1500-2000€ geschäzt in durch einen kfz meister (hat nur kurz drübergeschaut)

Als ich raus kam stand er da hat sich entschuldigt und hat mir seine adresse und telefonnummer aufgeschrieben. Versicherungs daten hatte er nicht dabei. Wollte den unfall am nachsten tag seiner versicherung melden.

Ich gleich Termin in der werkstatt gemacht zum reparieren brauchte dafür aber die versicherungsnummer von dem unfallgegner oder die schadensnummer. Also am 27.11 bei ihm angerufen um nach der nummer zu fragen. Der hatte aber noch nichts gemeldet weil er wohl mehrere autos hat und die vericherungsnummer nicht findet mir aber noch mal zugesichert er kümmert sich darum und ruft mich an.

Am nächsten tag kein anruf.

Habe mir dann seine versicherungsnummer über den "Zentralruf der Autoversicherer" selbs geholt und habe den unfall gemeldet bei seiner versicherung. Die haben ihn angeschrieben müssen aber bis am 11.12 warten ob er sich meldet um zu bestätigen das er mir reingefahren ist. Hat er bis heute nicht gemacht. Termin in der werkstatt habe ich erst mal wieder abgesagt .

Was soll ich jetz machen? Mus ich noch so lange warten? Habe nichts in der Hand auser ein kaputte Tür am Auto.

Danke für eure meinung im voraus

Beste Antwort im Thema

Kann mich meiner Vorredner nicht anschließen. Typische Reaktion, immer gleich zum Anwalt rennen. Was soll der in dieser Situation machen, was Du nicht auch

selbst machen könntest. Nämlich einfach mal den Schaden der zuständigen Haftpflichtversicherung anzuzeigen. Du hast als Geschädigter einen Direktanspruch in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Nutze diesen einfach.

Der Gang zum Anwalt verzögert nur den gesamten Prozess. Termin bekommst Du mit Sicherheit erst nächste Woche. Das Schreiben geht dann vielleicht Mitte bis Ende der Woche an die Versicherung. Die Bearbeitung erfolgt dann übernächste Woche. Wenn Du den Schaden selbst anzeigst, dann wird der Verursacher umgehend von seiner Versicherung angeschrieben. Der Zeitverlust hält sich damit erheblich in Grenzen.

In der Regel erfolgt eine Regulierung nach Sach- und Rechtslage, wenn sich der Versicherungsnehmer nicht meldet.

Also, cool bleiben;-)

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am 4. Dezember 2008 um 21:37

Geht zu eine Anwalt deines Vertrauens.

Das sehe ich genauso.

Hier würde ich auch nicht unnötig Zeit und Nerven opfern.

am 4. Dezember 2008 um 22:44

Auch ich sehe das so, daß der Gang zum Anwalt angebracht ist.

Wenn 3 Leute das Gleiche sagen, ist das offensichtlich noch nicht dasselbe. Jedenfalls wurde nur 2 von 3 ein grüner Daumen für den guten Tipp vergeben ... :D

In diesem Sinne: Drahkke, ich konnt´ es nicht mitansehen, und habe Dir daher auch einen grünen Daumen verpasst. :D:)

Kann mich meiner Vorredner nicht anschließen. Typische Reaktion, immer gleich zum Anwalt rennen. Was soll der in dieser Situation machen, was Du nicht auch

selbst machen könntest. Nämlich einfach mal den Schaden der zuständigen Haftpflichtversicherung anzuzeigen. Du hast als Geschädigter einen Direktanspruch in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Nutze diesen einfach.

Der Gang zum Anwalt verzögert nur den gesamten Prozess. Termin bekommst Du mit Sicherheit erst nächste Woche. Das Schreiben geht dann vielleicht Mitte bis Ende der Woche an die Versicherung. Die Bearbeitung erfolgt dann übernächste Woche. Wenn Du den Schaden selbst anzeigst, dann wird der Verursacher umgehend von seiner Versicherung angeschrieben. Der Zeitverlust hält sich damit erheblich in Grenzen.

In der Regel erfolgt eine Regulierung nach Sach- und Rechtslage, wenn sich der Versicherungsnehmer nicht meldet.

Also, cool bleiben;-)

Das sind gesetzliche Fristen an die sich der Versicherer des Verursachers halten muss. Kurz vor Ablauf der Frist bekommt er noch eine Art Mahnschreiben von seiner Versicherung mit dem Hinweis auf die rechtlichen Konseuenzen wenn er keine Schadenmeldung abgibt. Danach muss die Versicherung den Schaden anhand der Sachlage regulieren und nimmt den Versicherungsnehmer in Regress, d.h. er muss den Schaden der Versicherung zurückzahlen und wird trotzdem hochgestuft.

Diesen Prozess kann auch ein Anwalt nicht beschleunigen...

am 5. Dezember 2008 um 7:47

Sehe ich auch so. Der Pawlow'sche Reflex in Deutschland "geh zum Anwalt" ist echt eine Pest geworden.

Normalerweise handelt man so eine Fall mit dem Standardunfallformular ab, das beide Seiten unterschreiben (!). Das geht an beide Versicherungen und die kümmern sich darum. Damit hatte ich noch nie Probleme. In diesem Fall hat der TE wohl verpasst, ein solches Formular auszufüllen. Ebenso hat er verpasst, den Schaden seiner Versicherung zu melden. Das sollte man IMMER tun. Nachher behauptet der Gegner, er hätte die Tür beim öffen ins gegenerische Auto gedonnert :(. Kommt alles vor.

Die dadurch verpassten Fristen und die verlorene Zeit holt auch ein Anwalt nicht mehr ein. Auch die dünne Beweis und Datensicherungslage kann er nicht verbessern.

Mal krass gesagt: Wenn sich der Gegner nicht meldet und/oder behauptet, dass er zum Zeitpunkt X nicht an dem Ort war und den Schaden nicht verursacht hat, dann sieht es schlecht für Dich aus. Mit dem Weg über den Zentralruf hast du alle Schritte getan, die Du tun konntest, jetzt warte erstmal ab, was sich bis zum 11.12 tut.

Alex

Themenstarteram 12. Dezember 2008 um 21:32

Hi leute.

Habe heute endlich neue nachrichten vom unfalverursacher. Er hat das uterschriebene unfalprotokoll, oder wie man das auch immer nennt, endlich an die Versicherung gesickt müste nächste woche da ankommen.

Wie auch immer. Zwischenzeitlich habe ich ein gutachten machen lassen 1830€ reparaturkosten und dauer 1-2 tage.

Meine frage ist jetzt müsste in dem gutachten nix von einer wertminderung stehen oder ist dadurch keiner entstanden(nach der reparatur)? Was ist mit dem nutzungsausfallentschädigung wenn ich kein mietwagen nehme? Wie hoch ist die ?

MFG

Zitat:

Original geschrieben von proxxon2003

Meine frage ist jetzt müsste in dem gutachten nix von einer wertminderung stehen oder ist dadurch keiner entstanden(nach der reparatur)?

Wenn im Gutachten nix von einer Wertminderung steht, dann ist auch keine eingetreten (was mich angesichts des Schadenumfanges und des Alters des Fahrzeuges auch nicht wundert).

 

Zitat:

Original geschrieben von proxxon2003

Was ist mit dem nutzungsausfallentschädigung wenn ich kein mietwagen nehme? Wie hoch ist die ?

Da gibt es eine Schwacke-Liste , in welchder die Sätze drinnen stehen - manchmal steht auch im Gutachten, in welcher Klasse lt. Schwacke das Fahrzeug eingestuft ist.

Bei einem 7 Jahre alten C 220 CDI mit (mir) unbekanntem Kilometerstand sind das über den Daumen gepeilt runde 45 EUR am Tag.

Wenn du es genau wissen willst, dann rufe am Montag bei der Versicherung an und erfrage den genauen Satz für dein Fahrzeug.

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